punkrockfan schrieb:
Ja also sind wir uns doch einig...
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Sind wir ganz und gar nicht !
punkrockfan schrieb:
Öhm, wenn es Tinte von vor 6 Monaten gewesen sein sollte...warum hab ich dann ne neuere Rechnung/Bestellung wo doch noch Tinte da ist?
Weil ich aus Langeweile fortlaufend Bestellungen aufgebe?
Und da das mit dem Datum dann geklärt ist muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung sich der Sache annehmen, in dem Moment wo er das tut kann er mit der Garantie auch nicht mehr schlüpfrig raus ohne unseriös hinten runterzufallen
Nichts ist mit dem Datum geklärt ! Nur eine Vermutung, dass Du wahrscheinlich nicht vor dem Datum Deiner letzten Rechnung schon einmal oder über jemandem anderes oder wo anders diese die Tinte tatsächlich gekauft hast, ist doch kein Beweis vor Gericht ! Auch ist doch nicht bewiesen, dass tatsächlich die Tinte des Händlers der letzten Lieferung den Schaden verursacht hat !
Überlege doch mal: Dein Drucker ist defekt; Du hast Tinte vom Händler X benutzt, die den Schaden angerichtet hat ! Jetzt kaufst Du schnell Tinte vom Händer Y der eine Funktionsgarantie abgibt und setzst die in in Deinen Ducker ein an Stelle der Tinte, die den Schaden in Wirklichkeit verursacht hat und nun verlangst Du vom Händler Y unter Vorlage Deiner Rechnung, er möge Dir den Schaden ersetzen und er müsse das auch, weil Du mit der Rechnung ja nachweisen kannst, dass Du die angeblich schadenverursachende Tinte ja von ihm bezogen hast !
Eigentlich ist es doch ganz einfach zu verstehen, das dann Lug und Trug alle Türen und Tore geöffnet wären ! Und man müsste auch verstehen, dass es ganz logisch ist, dass vor Gericht viele Dinge nur kompliziert und aufwendig zu beweisen sind - und spätestens jetzt solltest Du eigentlich verstanden haben, was ich oben schon sehr ausführlich erklärt hatte !
Und deshalb kann der Händler seine Garantie auch ohne großes Risiko abgeben, denn seine Erfahrung hat gezeigt, dass in der Praxis kaum Probleme mit alternativen Tinten enstehen und er außerdem die Sicherheit hat, dass er nofalls auch Garantieansprüche einfach ablehnen und vom Kunden ggfls. in einem Zivilverfahren erst einmal die eigentlich unmöglich zu erbringenden Beweise verlangen kann ! Was schon aus Gründen des enormen Kostenrisikos für den Kläger in Anbetracht der geringen Erfolgsaussichten kaum passieren wird !
Und genau deshalb ist die Garantie eigentlich eher theoretisch - und praktisch nur ein bloßes Marketinginstrument für den Händler !