- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 15.811
Natürlich kann man sie anfechten, um hier eine kompetente Antwort zu geben, fehlen zum einen die Details zum anderen geht das dann auch stark ins juristische, ging vor allem darum, dass einfach nur "will nicht mehr haben" erst mal kein Grund ist und auf der anderen Seite eine Anzeige ebenso blödsinnig.
Ein Erklärungsirrtum dürfte hier allerdings eher nicht vorliegen, im Grunde wurde hier einfach der Wert des Gegenstandes vom Käufer falsch eingeschätzt, das wäre dann ein Motivirrtum und der berechtigt nicht zur Anfechtung.
Aber ja, das ist jetzt alles sehr theoretisch, denn das
Ein Erklärungsirrtum dürfte hier allerdings eher nicht vorliegen, im Grunde wurde hier einfach der Wert des Gegenstandes vom Käufer falsch eingeschätzt, das wäre dann ein Motivirrtum und der berechtigt nicht zur Anfechtung.
Aber ja, das ist jetzt alles sehr theoretisch, denn das
wird halt bei solchen Beträgen, um die es geht und auch mangels schriftlichen Vertrags kaum jemand machenmibbio schrieb:die Ansprüche werden einfach (per Anwalt) an die jeweilige Gegenseite gerichtet und wird dann als letzte Option vor einem Zivilgericht entschieden.