Kaufberatung: Ist dieser gebraucht-PC gut für den Preis?

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Natürlich kann man sie anfechten, um hier eine kompetente Antwort zu geben, fehlen zum einen die Details zum anderen geht das dann auch stark ins juristische, ging vor allem darum, dass einfach nur "will nicht mehr haben" erst mal kein Grund ist und auf der anderen Seite eine Anzeige ebenso blödsinnig.

Ein Erklärungsirrtum dürfte hier allerdings eher nicht vorliegen, im Grunde wurde hier einfach der Wert des Gegenstandes vom Käufer falsch eingeschätzt, das wäre dann ein Motivirrtum und der berechtigt nicht zur Anfechtung.

Aber ja, das ist jetzt alles sehr theoretisch, denn das
mibbio schrieb:
die Ansprüche werden einfach (per Anwalt) an die jeweilige Gegenseite gerichtet und wird dann als letzte Option vor einem Zivilgericht entschieden.
wird halt bei solchen Beträgen, um die es geht und auch mangels schriftlichen Vertrags kaum jemand machen
 
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Eine solche Klage hat ohne etwas schriftliches und weitere Zeugen keine guten Aussichten auf Erfolg. So wie "reserviert" bei kleinen auch nicht exklusive Verfügbarkeit für einen Interessenten garantiert. In dem Fall etwa so: Der TE war Vorort um sich das Gerät anzuschauen, hat um 1 Tag Bedenkzeit gebeten, erfolglos versucht nachzuverhandeln und dann abgesagt. Wäre er sich 100% sicher gewesen hätte er den PC gleich mitgenommen oder eine Anzahlung geleistet.
 
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nutrix schrieb:
Welches Gesetz verbietet das?
Die Frage war anders gestellt! Ganz schlechtes Ausweichmanöver. Wenn du nicht firm in solchen Sachen bist, verzichte doch bitte einfach auf solche Aussagen. Oder belege sie halt, aber daran scheitert es ja nun.

Um mehr geht es hier doch gar nicht. Das hat auch nichts mit Auskünften zu tun.
 
cartridge_case schrieb:
Wenn du nicht firm in solchen Sachen bist, verzichte doch bitte einfach auf solche Aussagen.
Du brauchst jetzt nicht Deine Unkenntnisse hier bitte hier auf mich projezieren.

cartridge_case schrieb:
Oder belege sie halt, aber daran scheitert es ja nun.
Was willst Du biite an diesr Stelle genau belegen? Das was da irgendwo rechtlich steht und was dann im Gericht tatsächlich in einem Gericht entschieden wird, sind 2 vollkommmen verschiedene Dinge. Wenn Du Ahnung davon hättest, würdest Du so nicht antworten. Nochmals, bist Du ein Rechtsanwalt oder Richter? Ansonsten schweig doch einfach, wenn Du nichts weiter sinnvolles beizutragen hast. Und wenn Du Dich auch auskennen würdest, wüßtest Du, daß Du immer unter gewissen Bedingungen (auch bei Privatkauf) vom einem Kauf zurücktreten kannst.Ob die Bedingungen hier nun genauer so zutreffen oder nicht, das muß dann weiter entweder Anwälte oder Gericht entscheiden, nicht ich, und auch nicht Du.
cartridge_case schrieb:
Um mehr geht es hier doch gar nicht. Das hat auch nichts mit Auskünften zu tun.
Fakt ist, keiner mit Verstand würde wegen so einem geringfügigen Betrag klagen, da der Aufwand wesentlich höher ist. Und bei mündlichen Absprachen mußt Du erst mal genau beweisen, wer was sagte...Und dann muß der Käufer erst mal beweisen, daß er auf Regress Anspruch hat usw...

Wenn ich danach gehe, hätte ich bei Kleinanzeigen oder sogar Ebay viele verklagen können, die bei mir trotz Kaufzusage doch nicht die Ware abnahmen, und wo ich es sogar schrlftlich in Form von E-Mail oder Nachricht hatte. Und ja, ich bin auch schon selbst bei Käufen zurück getreten, wenn mir doch dann etwas komisch vorkam, mit Drohung einer Klage, bisher in all den Jahren nichts passiert.
 
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nutrix schrieb:
Du brauchst jetzt nicht Deine Unkenntnisse hier bitte hier auf mich projezieren.
Habe ich nicht. Du hast falsche Aussagen getroffen.
nutrix schrieb:
Ob die Bedingungen hier nun genauer so zutreffen oder nicht, das muß dann weiter entweder Anwälte oder Gericht entscheiden, nicht ich, und auch nicht Du.
Du warst aber der einzige, der eindeutig geschrieben hat, dass man problemlos zurücktreten kann, oder nicht? Und genau das ist doch einfach falsch.

Fehler eingestehen ist auch eine Tugend.

nutrix schrieb:
bisher in all den Jahren nichts passiert.
Auch das macht deine Aussage nicht richtiger.
 
cartridge_case schrieb:
Du warst aber der einzige, der eindeutig geschrieben hat, dass man problemlos zurücktreten kann, oder nicht?
Kann man praktisch auch. Ob das die feine Art ist oder rechtlich einwandfrei, ist doch eine ganz andere Sache, und das ist wohl, was Du an der Stelle nicht kapieren willst. Theorie kontra Alltag.
cartridge_case schrieb:
Und genau das ist doch einfach falsch.
Dann formuliere ich es anders: Es kann auf Kleinanzeigen keiner einen zwingen, irgendwas gebrauchtes zu kaufen, wenn man irgendwie - auch hinterher nach einer Zusage -Bedenken hat.

Oder was willst Du bitte als Käufer mache, wenn dann sowas kommt wie:
"Oh, ich habe gerade festgestellt, daß ich gar kein Geld mehr auf dem Konto habe!".
"Ich hatte gerade jetzt einen Autounfall, daher kann ich nicht..."
"Ups, gerade ist bei meiner Frau/Freundin ein Kind geschlüpft, ich hab kein Geld mehr..."


Klar, wissen wir alle, Ausreden. So, und Du fängst jetzt an, alle deshalb zu verklagen, daß "eigentlich" ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde? Und rausreden kann sich immer jeder.

Und von den ganzen Deppen, die sagen, daß sie kommen, um sich es abzuholen, und dann gar nicht auftauchen und nicht mal absagen, mal ganz zu schweigen. Weil praktisch ist, ja, in der Theorie: "Ich hole das Teil um X Uhr ab!" eine verbindliche Kaufzusage und Abschluß eines Vertrages". Nur nützt mir das praktisch einen feuchten sonstwas, wenn keiner kommt.

"Bitte lieber Kleinanzeigeninteressent, rück mal Deine ganzen Daten raus, damit ich Dich erfolgreich verklagen kann....". Schon die Ermittlung einer Adresse und sonstiger Daten kann sich zu einem zeitlichen wie finanziellen Desaster entwickeln.

Daher, klar geht praktisch ein Rücktritt. Q.E.D.

Anderes praktisches Beispiel. Ich hatte zugesagt, und hatte aber vergessen, nach der Rechnung zu fragen (es war dazu nichts im Anzeigentext zu lesen). Es gab an der Stelle keine, so wurde schriftlich bestätigt. Da habe ich natürlich den Kauf abgesagt.

So, wer will mich zwingen, ohne Rechnung zu kaufen, mit der Gefahr, Hehlerware zu kaufen?
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Mork-von-Ork schrieb:
Anzeige ist natürlich kompletter Blödsinn, da es hier um eine zivilrechtliche Frage geht, nicht um eine strafrechtliche.
Und in der Praxis ist auch das kaum durchsetzbar bzw. wird sich kaum jemand die Mühe machen, mündlich ist wie gesagt zwar möglich, aber im Zweifel fehlen im Gegensatz zu einem schriftlichen Vertrag die Beweise.
Ich meine, wenn jeder, der schon mal bei Kleinanzeigen nach einer Einigung versetzt worden ist, klagen würde, wäre hier einiges los, wie gesagt rechtlich ist es ein Vertrag, in der Praxis dürfte es aber kaum durch geklagt werden.
Genau darum geht es. Und sorry, so wie es da zugeht, ist es vollkommen egal, was bzgl. Vertragsrecht im Gesetz oder in den AGBs steht. Ist doch vollkommen egal, wie und warum man sich hier aufspulen will, faktisch wird hier weiter nichts passieren.
 
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Glaube, nun ists gut hier. 🔒
 
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