Kaufpreisvereinbarung für Haus bindend

GSXArne

Lt. Commander
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Okt. 2009
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Moin,
ich habe vor einigen Wochen eine Kaupreisvereinbarung für eine Immobilie unterschrieben. In dieser Vereinbarung steht sinngemäß dass ich für eine bestimmte Immbillie eine bestimmte Summe zahlen werde. Ein Notartermin ist für übernächste Woche geplant.

Nun hat sich bei mir beruflich einiges verändert, so dass der Kauf der Immobilie nicht mehr gewünscht ist.

Komme ich aus der Kaufpreisvereinbarung irgendwie raus?
 
Bin Laie, aber ist eine Kaufpreisvereinbarung ein Kaufvertrag der dich zu dem Kauf verpflichtet?
 
Ja...genau das ist die Frage die ich geklärt haben möchte. Ich werde wohl nächste Woche mal einen Notar anrufen
 
Da Haus auch gleich Grundstückskauf und damit Notarpflicht ist in der Beziehung noch nichts rechtskräftig ob aber aus der Erklärung irgendwelche Ansprüche ableitbar sind kann doch keiner sagen ohne diese zu kennen.
Was sagt überhaupt der Vertragspartner?
 
Der jetzige Besitzer weiß noch nichts von seinem Pech
 
Da du selbst nicht sicher bist würde ich dir einen Fachanwalt empfehlen. Kostet eventl nen paar Euro aber dann hast du zumindest Sicherheit.
 
Wer hat denn als Gegenpartei unterschrieben, der Verkäufer oder der Makler ?
 
Der Verkäufer.
 
Meine Frau arbeitet beim Notar. :D
Sie sagt, wirklich bindend wird es erst bei Beurkundung. Kosten könnten möglicherweise bereits entstanden sein da der Vertrag beim Notar entworfen wurde. Kommt drauf an wer den Auftrag gegeben hat.

Da aber kein Makler dazwischen zu sein scheint solltest du einfach mal mit dem Verkäufer reden, er geht vielleicht im Preis sogar noch runter. Gezwungen werden kannst du aber so noch nicht. Du hast Dich nur für einen gewissen Wert mit dem Verkäufer geeignet, der beim Kauf fällig wäre.

Das hängt aber jetzt im wesentlichen vom Inhalt des Vertrages ab, ein Gespräch mit dem Verkäufer löst das vielleicht ganz leicht.
 
Es ist ein privater Vertrag der rechtlich für den Kauf einer Immobilie völlig unerheblich ist. Der Immobilienkauf bedarf zwingend der notariellen Beurkundung -> §311b BGB

Dabei:
-> liest der Notar den Vertrag beiden Parteien vor (Käufer & Verkäufer)
-> lässt sich die Ausweise beider Parteien zeigen
-> fragt nach ob alle Parteien den Vertrag verstanden haben
-> erst mit allen Unterschriften vor dem Notar ist auch wirklich ein Kaufvertrag über die Immobilie entstanden

Die notarielle Beurkundung ist die strengste Form beim eingehen von Verträgen. Es geht ja meist auch immer um was ...


Somit Pech für den Verkäufer ...

Gerne kannst du aber auch einen Anwalt aufsuchen, wenn der Verkäufer Stress macht.
 
@TE: bitte teile uns mit, ob und wie sich die Sache entwickelt. Find's spannend.
 
Also liebe Leute selbstverständlich ist der privatwirtschaftliche Vertrag oder Vorvertrag bindend und aus diesem kann nicht ohne weiteres zurückgetreten werden.
Natürlich kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an.

Der Notarielle Vertrag ist für den tatsächlichen Übergang zwingend notwendig, aber somit ist der andere Vertrag nicht automatisch unwirksam.

Wie hoch der konkrete Anspruch des Verkäufers ist, wenn du vertragsbrüchig wirst bedarf einer Einzelfallbetrachtung.
Als Verkäufer würde ich den positiven und negativen Schadensersatz geltende machen.
 
Diese Rechtsauffassung hatte ich zunächst auch, aber nach etwas gegoolge zur Schutznorm § 311 b Abs. 1 BGB bin ich mittlerweile der Meinung, dass wegen der Tragweite eines solchen Rechtsgeschäfts (Grundstückskaufvertrag) eben die notarielle Form zur Folge hat, dass alles ohne notarielle Form erst einmal nichtig - also ohne jeglichen rechtlichen Gehalt - ist. Das gilt nicht nur für die dingliche Übertragung, sondern auch für das obligatorische Verpflichtungsgeschaft, ausdrücklich auch für den Vorvertrag - daher die Norm systematisch im Schuldrecht AT verortet. Wegen der Nichtigkeit ist dann auch kein Schadensersatz zu leisten.

Ich bin von meiner Meinung übrigens nicht 100%ig überzeugt, aber Substantielles für die andere Auffassung konnte ich noch weniger finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast Recht.
 
@ Markus83Muc

Ein privater Immobilienkaufvertrag ist per se nichtig - deshalb auch der §311b BGB der genau die Form vorschreibt, wie eine Immobilie gekauft/verkauft wird.

Du kannst privat vereinbaren was du willst. Wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Form vorschreibt, dann sind auch nur Verträge gültig die auf dieser Form basieren. Deshalb gibt es auch die entsprechende Gesetzesnorm. Es lässt sich aus den privaten Vertrag noch nicht mal Schadensersatz ableiten.

PS zu meinen Hintergrund -> ich hab klassisch BWL mit Spezialisierung Bankbetriebswirtschaft studiert und über 8 Jahre bei einer Hypothekenbank gearbeitet ...
 
Ihr habt ja vollkommen recht, dass es beim Immobilenerwerb einer notariellen Beurkundung zwingend bedarf.
Tatsächlich bin ich - fälschlicher weise - von einem notariell beurkundeten Vorvertrag ausgegangen. Dieser hätte einen Kontrahierungszwang und ein Rücktritt ist nur möglich, wenn eine der Parteien wesentliche Voraussetzung nicht erfüllen könnte.

Der in diesem Fall geschlossene Vorvertrag ist das Papier kaum wert auf dem dieser steht.
 
Hab ich den Inhalt meiner Frau also doch richtig wiedergegeben. :D

Schade, dass der TE sich nicht mehr dazu meldet .....
 
GSXArne schrieb:
Moin,
ich habe vor einigen Wochen eine Kaupreisvereinbarung für eine Immobilie unterschrieben. In dieser Vereinbarung steht sinngemäß dass ich für eine bestimmte Immbillie eine bestimmte Summe zahlen werde. Ein Notartermin ist für übernächste Woche geplant.

Nun hat sich bei mir beruflich einiges verändert, so dass der Kauf der Immobilie nicht mehr gewünscht ist.

Komme ich aus der Kaufpreisvereinbarung irgendwie raus?

du kommst da nicht raus. denn es ist kein kaufvertrag entstanden, du kommst da also garnicht raus, weil du garnicht drin bist ;)

ein kaufvertrag über eine immobilie ist nach § 311b BGB formgebunden. wird die form nicht eingehalten, ist der vertrag nach § 125 BGB nichtig.
ein vertrag, in dem geregelt wird, dass ein formgebundener vertrag geschlossen wird, würde das ganze konterkarieren und demnach ebenso nichtig.
Ergänzung ()

Markus83Muc schrieb:
Also liebe Leute selbstverständlich ist der privatwirtschaftliche Vertrag oder Vorvertrag bindend

nope, ist er nicht.

es können sich daraus lediglich nebenpflichten ergeben. wenn der vertragspartner jetzt zum notar fährt und du nicht erscheinst kann es sein, dass du bspw. die fahrt- und notarkosten ersetzen musst.

nur meine laienmeinung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was soll so ein Vertrag dann bitte für einen Sinn haben ?
 
Das der Verkäufer nicht weitersucht und einen verbindlichen Termin beim Notar macht.
 
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