Kaufpreisvereinbarung für Haus bindend

Pandora schrieb:
Was soll so ein Vertrag dann bitte für einen Sinn haben ?

So eine Vereinbarung macht mW. nur Sinn in Dreier-Konstellationen aus Sicht des Maklers. Sowas gibt es und heißt "Reservierungsvereinbarungen", aber deren rechtliches Schicksal ist ebenfalls fragil (weil sie idR. AGB sind).

heronimo fragte (wohl) deshalb ganz am Anfang nach, wer überhaupt Vertragspartner ist. Der TE beantwortete das mit "der Verkäufer" - ich hab' da ja so meine Zweifel.
 
Selbst wenn der Vorvertrag mit einem Makler geschlossen wäre, wäre er immer noch nichtig. Auch eine Makler-Provision fällt erst bei zustande kommen eines Immobilienkaufvertrags an.

Ein solcher Vorvertrag soll irgendwie verbindlicher wirken als ein "Handschlag" ... ist ja ganz nett das man sowas abschließt. Ist an sich ja nicht verboten. Nur ergeben sich hieraus weder Rechte noch Pflichten für beide Parteien.
 
_killy_ schrieb:
Auch eine Makler-Provision fällt erst bei zustande kommen eines Immobilienkaufvertrags an.

Nicht, wenn der Maklervertrag zum Gegenstand hat, lediglich einen Vorvertrag zu vermitteln. Dann entsteht der Provisionsanspruch bereits bei Zustandekommen des Vorvertrages.

_killy_ schrieb:
Ein solcher Vorvertrag [...] ist ja ganz nett [...] Nur ergeben sich hieraus weder Rechte noch Pflichten für beide Parteien.

Stimmt, solange er nicht die notarielle Form wahrt.
 
Schade das der TE sich nicht mehr meldet und den aktuellen Stand meldet ... so bleibt es nur bei Spekulationen ...
 
Ich hatte den Verkäufern damals per Handschlag zugesichert, dass ich die Wohnung kaufe, darauf haben die Verkäufer "bestanden".
Hintergrund war der, dass die die Immobilie online inseriert hatten und das dann angefangen hätte 50 EUR oder 75 EUR, weiß es nicht mehr genau, zu kosten.

So haben die im Februar die Wohnung raus genommen, frühest möglicher Termin für die Auflassung war jedoch erst im drauf folgenden Juni.
Bis dahin haben wir dann wenige Wochen später eine notarielle Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eintragen lassen (darauf habe ich dann bestanden ;) ), damit die mir nicht den Preis erhöhen, zwischenverkaufen, die Immobilie noch ordentlich mit Hypotheken vollkleistern usw.
Die Auflassungsvormerkung ist wichtig, wenn die Auflassung erst zu einem etwas späteren Zeitpunkt erfolgt. Hatte so circa 300 EUR gekostet damals, wenn ich das noch richtig in erinnerung habe. Aber die Sätze, was das kostet sind alle festgelegt und vom vereinbarten Kaufpreis abhängig.

Mein Hintergrund ist folgender: Ich bei in einer Firma beschäftigt, die selbst Immobiliardarlehen vermittelt und wusste demnach ein wenig, was im Markt gerade los ist... Ich habe 2011 gekauft, Zinsen waren schon niedrig aber die Immobilienpreis hingen noch hinterher und waren ebenfalls noch sehr niedrig. 4 Monate Später hätte die Wohnung locker 40.000 EUR teurer sein können und hätte ich keine Auflassungsvormerkung wäre das Angebot einfach "zurückgezogen" worden. Die Verkäufer haben sich schon ein wenig geärgert aber letztenendes waren sie auch froh keinen großen Aufwand mit dem Verkauf gehabt zu haben. War nämlich ohne Makler, das kann teilweise ganz schön anstrengend werden. So brauchen die das Inserat nur wenige Tage onliine zu haben und hatten gleich einen guten Käufer. Ich habe auch nicht mehr um den Preis verhandelt, darüber haben die sich auch gefreut :D

Seit dem Kauf ist die Immobilie circa um 90.000 EUR im Wert gestiegen, sollte ich jetzt verkaufen wollen.
Will ich aber nicht, weil günstiger kann ich in Hannover so eine vergleichbare Wohnung nicht bewohnen :D
 
Glückwunsch! ..und danke für den Beitrag aus der Praxis.
 
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