Kaufvertrag Auto

juansohn

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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. eines Kaufvertrags für ein Auto...Und zwar ist der Kaufvertrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung rechtens, diese Auftragsbestätigung habe ich auch erhalten mit dem vorraussichtlichen Lieferdatum des Autos...So nach den allgemeinen Geschäftsbedigungen kann ich den Händler 6-Wochen nach dem vorraussichtlichen Lieferdatums aus der AB in Verzug setzen, dann hat der Händler 2 Wochen Zeit das Auto zu liefern...Wenn jetzt der Hersteller einen weiteren Brief rausschickt in dem er das vorraussichtliche Lieferdatum zurücksetzt z.b aufgrund von Verzögerungen dann schiebt sich das ganze mit dem in Verzug setzen auch zurück....

Nun zu meinem Problem: Ich habe 2 Wochen nach dem Empfang der AB den Autohersteller bzgl. der allgemeinen Lieferzeit dieses Automodells angefragt, also mein Schreiben bezog sich nicht auf meinen spezifischen Auftrag, dann habe ich in der Mail ein vorrausichtliches Lieferdatum zugesendet bekommen das zwei Monate nach dem ursprünglichen Lieferdatum angesiedelt war....

So meine Frage ist nun kann ich den Händler nach Ablauf der 6 Wochen noch in Verzug setzen(ausgehend vom vorraussichtlichen Lieferdatum aus der AB) oder hebt die email das ganze auf?

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster hat natürlich recht, die email hat keinen Einfluss auf Dein Vertragsverhältnis.

Allerdings werde ich an dieser Stelle etwas aus dem Nähkästchen ausplaudern und herstellerinterne Gepflogenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen, mit Wonne der Öffentlichkeit preisgeben, da ich hierfür nicht belangt werden kann:

Unliebsame Vertragshändler werden auf genau diese Weise von den Herstellern abgestraft und in den Ruin getrieben. Diese Vorgehensweise hat Methode, sie ist kriminell und dennoch nicht nachweisbar.

Hat ein Vertragshändler beispielsweise Fahrzeuge an einen freien Händler geliefert (etwa weil er dringlichst Geld zur Rekapitalisierung brauchte) und kommt dies heraus, werden seine Bestellungen beim Werk ganz bewusst immer weiter nach hinten verschoben, sodass er seine Verträge mit den Kunden nicht mehr einhalten kann. Sinn und Zweck dieser Aktion ist es, den besagten Händler neben den abspringenden Kunden solch hohen Schadensersatzforderungen auszusetzen, dass ihm die Luft ausgeht und er aufgeben muss.

Nach seiner Aufgabe kann sein Standort entweder zu einem Bruchteilswert aufgekauft werden oder - falls dies ohnehin angestrebt worden ist - ganz geschlossen werden. Auf diese Weise wird man Vertragshändler ganz ohne Ausgleichszahlungen / Abfindungen los, und es ist für den Händler nicht möglich, zu beweisen, dass die Lieferzeiten genau aus diesem Grunde immer wieder nach hinten geschoben wurden.

Dies sollte die Allgemeinheit ganz einfach einmal wissen. Da ich keinen konkreten Hersteller nenne, kann mich auch niemand dafür belangen.


Wer aber als Kunde davon betroffen ist, sollte wissen, dass sein Fahrzeug nicht lange nach Ablauf der Fristen kommt.
Ich bin kein Vertragshändler, doch dennoch möchte ich alle betroffenen Kunden darum bitten, nicht noch Kapital daraus zu schlagen und den betreffenden Händler durch Abspringen / Schadensersatzforderungen ganz im Sinne der Hersteller ausbluten zu lassen. Wer diese Information kennt, sollte ein wenig Menschlichkeit zeigen.


Natürlich gehen nicht alle Lieferverzögerungen auf das Konto dieser Machenschaften, doch deren Ausmaß ist um Welten größer, als jeder nicht-eingeweihte glaubt.


MfG,
Dominion.
 
Ja weil der Händler nur ein Vertreter des Herstellers ist, wir müssen das Geld auf das Konto der Volkswagen AG überweisen also gehe ich davon aus das der Vertragspartner der Hersteller ist, also ist die mail nicht unrelevant...
 
Der Hersteller verkauft in der Regel keine Autos an Endkunden und der Händler ist auch kein "Vertreter" des Herstellers.
 
juansohn schrieb:
So nach den allgemeinen Geschäftsbedigungen kann ich den Händler 6-Wochen nach dem vorraussichtlichen Lieferdatums aus der AB in Verzug setzen, dann hat der Händler 2 Wochen Zeit das Auto zu liefern...Wenn jetzt der Hersteller einen weiteren Brief rausschickt in dem er das vorraussichtliche Lieferdatum zurücksetzt z.b aufgrund von Verzögerungen dann schiebt sich das ganze mit dem in Verzug setzen auch zurück....

Das voraussichtliche Datum wurde am Tag des Vertrags doch schriftlich festgehalten? Der Händler kann dir nun ein anderes nennen du musst diese aber nicht akzeptieren. Wenn du handelt z.B. in Verzug setzen orientierst du dich immer an das Datum im Vertrag.
 
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