juansohn
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. eines Kaufvertrags für ein Auto...Und zwar ist der Kaufvertrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung rechtens, diese Auftragsbestätigung habe ich auch erhalten mit dem vorraussichtlichen Lieferdatum des Autos...So nach den allgemeinen Geschäftsbedigungen kann ich den Händler 6-Wochen nach dem vorraussichtlichen Lieferdatums aus der AB in Verzug setzen, dann hat der Händler 2 Wochen Zeit das Auto zu liefern...Wenn jetzt der Hersteller einen weiteren Brief rausschickt in dem er das vorraussichtliche Lieferdatum zurücksetzt z.b aufgrund von Verzögerungen dann schiebt sich das ganze mit dem in Verzug setzen auch zurück....
Nun zu meinem Problem: Ich habe 2 Wochen nach dem Empfang der AB den Autohersteller bzgl. der allgemeinen Lieferzeit dieses Automodells angefragt, also mein Schreiben bezog sich nicht auf meinen spezifischen Auftrag, dann habe ich in der Mail ein vorrausichtliches Lieferdatum zugesendet bekommen das zwei Monate nach dem ursprünglichen Lieferdatum angesiedelt war....
So meine Frage ist nun kann ich den Händler nach Ablauf der 6 Wochen noch in Verzug setzen(ausgehend vom vorraussichtlichen Lieferdatum aus der AB) oder hebt die email das ganze auf?
Danke
ich habe eine Frage bzgl. eines Kaufvertrags für ein Auto...Und zwar ist der Kaufvertrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung rechtens, diese Auftragsbestätigung habe ich auch erhalten mit dem vorraussichtlichen Lieferdatum des Autos...So nach den allgemeinen Geschäftsbedigungen kann ich den Händler 6-Wochen nach dem vorraussichtlichen Lieferdatums aus der AB in Verzug setzen, dann hat der Händler 2 Wochen Zeit das Auto zu liefern...Wenn jetzt der Hersteller einen weiteren Brief rausschickt in dem er das vorraussichtliche Lieferdatum zurücksetzt z.b aufgrund von Verzögerungen dann schiebt sich das ganze mit dem in Verzug setzen auch zurück....
Nun zu meinem Problem: Ich habe 2 Wochen nach dem Empfang der AB den Autohersteller bzgl. der allgemeinen Lieferzeit dieses Automodells angefragt, also mein Schreiben bezog sich nicht auf meinen spezifischen Auftrag, dann habe ich in der Mail ein vorrausichtliches Lieferdatum zugesendet bekommen das zwei Monate nach dem ursprünglichen Lieferdatum angesiedelt war....
So meine Frage ist nun kann ich den Händler nach Ablauf der 6 Wochen noch in Verzug setzen(ausgehend vom vorraussichtlichen Lieferdatum aus der AB) oder hebt die email das ganze auf?
Danke
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