Kaufvertrag über Email möglich!

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Sascha8777

Gast
Hallo

Ich habe bei über Ebay mit jemand Kontakt der mir etwas verkaufen möchte, wenn wir den Kauf jetzt über Email klar machen ist dies ein dann eine Art Kaufvertrag oder muss ich damit rechnen das wenn der Verkäufer mir keine Ware schickt und er mein Geld hat das ich leer ausgehe und nichts dagen tun kann?


LG

Sascha
 
bei amazon wird der kaufvertrag auch per email abgeschlossen.

Bei egay schon mit dem Kaufen der ware
 
Ist auch gut sp :)
Benutzt doch PayPal, das ist doch sicher.
 
...wenn du das ausserhalb einer laufenden Versteigerung machst, sind evtl. auftretende Probleme dein Problem. Da weisst Ebay ja auch drauf hin. Wenn das ganze innerhalb der VErsteigerung läuft hast du ja einen Vertrag.....
 
die gleichen risiken, ob mit oder ohne ebay.

diese art von gebührenumgehung is natürlich der schlimmste regelverstoß gegen ebay, den er überhaupt begehen kann. könnte man vllt zum eigenen nutzen verwenden, wenn du verstehst... ;)
 
bei amazon wird der kaufvertrag auch per email abgeschlossen.

Bei egay schon mit dem Kaufen der ware

falsch: bei eGay handelt es sich um eine Auktion ... die eMail hat mit dem eigentlichen Vertrag dabei überhaupt nix zu tun ...

selbst bei Amazon kommt der Kauf nicht durch die eMail zustande ... die ist auch da nur ein kommunikationsweg ...

@TE: tja wer am falschen Ende sparen will legt unter umständen drauf ... bei eGay kannste du auch an Betrüger gelangen, dann hast aber immer noch ein paar Optionen offen... Bewertungssystem; eBay Paypal ...

bei Geschäften die du mit nem Unbekannten nur per Mail machst ... hast du gar nix ... frag mal nen Anwalt wieviel Gewicht ne eMail hat (als gültiger Kaufvertrag und als Beweiskraft)
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn wir den Kauf jetzt über Email klar machen ist dies ein dann eine Art Kaufvertrag oder muss ich damit rechnen das wenn der Verkäufer mir keine Ware schickt und er mein Geld hat das ich leer ausgehe und nichts dagen tun kann?

Man kann einen wirksamen Vertrag auch per Email schließen (oder auch per Rauchzeichen :D). D.h. der Verkäufer ist daran auch gebunden und muss dir den Artikel zukommen lassen.

Das du damit (möglicherweise) gegen irgendwelche Ebayrichtlinien verstößt hat damit nichts zu tun.



falsch: bei eGay handelt es sich um eine Auktion

Nein :) Nach BGH handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag und keine Auktion/Versteigerung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich liegt ein Kaufvertrag vor, wenn sich zwei Parteien (Menschen) über die wesentlichen Vertragsinhalte einig sind (Ware und Preis auf jeden Fall, eventuell noch andere für eine der Parteienn wichtige Bedingung). Das kann mündlich oder schriftlich erfolgn. Daher würde ich auch sagen, dass man mit E_Mail einen Kaufvertrag schließen kann.

Und selbst wenn keiner zustande kommt und man dennoch Geld gezahlt hat, weil man annahm der KV würde zustandekommen, kann man trotzdem sein Geld zurückfordern, da durch das Nichtzustandekommen die Grundlage für die Zahlung wegfällt. Dies ist ein kontinentaleuropäischer Rechtsgrundsatz. Müsste auch im BGB stehen, wäre das Aequivalent des §1435 ABGB des österreichischen Zivilrechtes.
 
Zuletzt bearbeitet: (Fehlerbehebung)
Du kannst einen (Kauf-) Vertrag auch per Handschlag abschließen --> natürlich geht das auch per Mail. Das nennt sich im Juristendeutsch Formfreiheit. Ansonsten hat serra.avatar schon alles gesagt.

Deine Chance beschi**en zu werden ist davon unabhängig bei einem solchen Deal erstklassig und Deine Chancen etwas dagegen zu tun minimal. Ich würde es nicht machen.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alles was nicht direkt über EBAY läuft zählt nicht denke ich.
Tues lieber nicht.
 
In Ebay gibt es 2 Möglichkeiten.

-Bieten
-Sofortverkauf

alles andere per mail würde ich vorsichtig sein. Schaul mal auf seine Bewertung. Um sicher zugehen das die Ware auch in dem Fall bei dir ankommt zahle per Nachname
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann definitv einen Kaufvertrag über Mail abschließen.

Wie oben bereits geschrieben: Formfreiheit



Der Kaufvertrag hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein normaler Kauf bei Ebay.

Kannst also bedenkenlos machen.


MFG
 
Man sollte allerdings, wie ebenfalls oben schon angesprochen auf die Beweisbarkeit achten. In der Theorie kann man zwar abschließen, aber das nützt in der Praxis kaum etwas, wenn man es nicht stichhaltig nachweisen kann.
 
... Adresse, Name und Telefonnummer des Verkäufers sollten aber bekannt sein und möglichst verifiziert werden. Nur die Email Adresse wäre wenig Sicherheit.
 
nachnahme is auch kein allheilmittel. so ein paket is wie eine pralinenschachtel: man weiss nie, was man bekommt! ;)
 
Um es nochmal auf den Punkt zu bringen:

Der Vertrag kommt zustande, aber einen Betrüger interessiert das wenig ;)
 
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