Kein Widerrufsrecht - Pc-Konfigurator

Haral

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Hallo nochmal!

Da ich bei der Suche nach dem Thema nicht eindeutig fündig geworden bin, ist es hoffentlich in Ordnung, hierfür ein neues Thema zu erstellen.
Nun geht es um das Widerrufsrecht bei Bestellung eines Rechners, dessen Komponenten online mit Hilfe eines Konfigurators ausgewählt wurden.

Ich stehe kurz vor der Bestellung meiner Zusammensetzung und stoße auf eine Aussage, die ich nun schon bei zwei Onlinehändlern gefunden habe und mich irritieren:

Alternate:

Bitte beachten Sie:
Waren, die speziell nach Ihren Spezifikationen für Sie gefertigt wurden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hierzu zählen beispielsweise entsprechend zusammengestellte Rechner, auch BTO-Systeme genannt.


mifcom:

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


Heißt das, dass wenn ich den von mir konfigurierten PC bestelle und merke, dass hier nichts funktioniert, wie ich es mir vorgestellt habe, dass ich dann das Gerät nicht zurückschicken kann (innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt) und mein Geld zurück kriege?


Schöne Grüße!

Harald
 
Wenn der Rechner nicht funktioniert bzw. nicht so läuft wie erwartet weil du ihn falsch konfiguriert hast, hast du kein Widerrufsrecht. Genau.

Wenn der Rechner nicht funktioniert weil eine Komponente defekt ist, hast du natürlich Anspruch auf die darauf gegebene Garantie bzw. Gewährleistung.

Du könntest natürlich alle Komponenten einzeln bestellen, selbst zusammenbauen und wenn der Rechner dann nicht läuft den Kauf jeder einzelnen Komponente widerrufen. Damit das aber nicht nötig ist, könntest du vorher hier die Kaufberatungsthreads besuchen um eine optimale Zusammenstellung zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein ganz normaler Passus, siehe auch: §312g BGB -> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

Der PC wird auf Kundenwunsch zusammengebaut. Wenn etwas nicht funktioniert, oder defekt ist, kannst du natürlich von der Garantie Gebrauch machen. Ein kompletter Wiederruf des Kaufvertrags ist aber nicht möglich. Einmal verbaute Technik kann nicht mehr als Neuware verkauft werden, hätte Gebrauchsspuren etc.

Anderes Beispiel, ganz grob:
Du kauft eine Uhr im Internet -> 14 Tage Rückgaberrecht. Kaufst du dieselbe Uhr aber mit einer personalisierten Gravur, ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, da die Ware auf Kundenwunsch angefertigt wurde.
 
Heißt das, dass wenn ich den von mir konfigurierten PC bestelle und merke, dass hier nichts funktioniert, wie ich es mir vorgestellt habe, dass ich dann das Gerät nicht zurückschicken kann (innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt) und mein Geld zurück kriege?

Das eine ist Gewährleistung das andere ein Widerruf.
Musst schon den Unterschied kennen.
 
Dein Widerrufsrecht bleibt auch bei konfektionierter Ware erhalten die Klauseln der Händler sind rechtlich unwirksam.

Es gibt diverse Urteile von AG, dass bei standartisierter Hardware auch ein frei konfigurierbarer Rechner, innerhalb der Widerrufsfrist, zurückgenommen werden muss, da dem Händler keine unzumutbaren Hürden für den Wiederverkauf dadurch vorliegen.
 
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Tammy schrieb:
Es gibt diverse Urteile von AG ...

Solche Aussagen bitte nur mit Quellenangabe zum Nachlesen. Ansonsten ist die Aussage nichtssagend.
 
Tammy schrieb:
Dein Widerrufsrecht bleibt auch bei konfektionierter Ware erhalten die Klauseln der Händler sind rechtlich unwirksam.

Es gibt diverse Urteile von AG, dass bei standartisierter Hardware auch ein frei konfigurierbarer Rechner, innerhalb der Widerrufsfrist, zurückgenommen werden muss, da dem Händler keine unzumutbaren Hürden für den Wiederverkauf dadurch vorliegen.
Das mag vielleicht beim Konfigurator von Dell o.ä. gelten, da dort beispielsweise nur Festplattenkapazität und RAM-Größe geändert werden können, aber beim vorliegenden Beispiel muss ich dir widersprechen.
cartridge_case schrieb:
Das ist so erstmal Quatsch.
Ja und nein. Natürlich kann bspw. die CPU als Tray verkauft werden, aber versiegelte Neuware ist es streng genommen nicht mehr. Von Generalüberholung seitens des Händlers oder Herstellers müssen wir nicht anfangen, das würde hier zu weit führen.
Meine Aussage ist stark verkürzt und ich wusste, dass sich daran jemand stören wird. Mir geht es nur darum dem TE aufzuzeigen, warum dies so im BGB geregelt ist, bzw. welche Konsequenzen auf den Händler ohne diesen AGB-Passus zukommen würden.
Tammy schrieb:
Da haben wir es doch: etwa 25% Individualausstattung. Gilt das beim Dell-Konfigurator? Vermutlich ja. Gilt es beim zu 100% individualisierten Zusammenbau (kein Build-to-Order!)? Mit aller Wahrscheinlichkeit nicht.
Als Ergänzung:
https://shopbetreiber-blog.de/2009/...uf-ausgeschlossen-teil-2-kundenspezifikation/ (etwas neuer als der vorherige Beitrag von 2003(!), aber eben auch nur von 2009)
https://www.it-recht-kanzlei.de/anfertigung-kundenspezifikation-ausschluss-widerrufsrecht.html mit Urteil von 2014
 
Zuletzt bearbeitet:
kannst ja klagen wenn es dir nicht passt also mir als Händler würde das keine schlaflose Nächte bereiten ... die Gesetze sind da eindeutig.
 
Tunguska schrieb:
Solche Aussagen bitte nur mit Quellenangabe zum Nachlesen. Ansonsten ist die Aussage nichtssagend.

So entschied der Bundesgerichtshof, dass der Kauf eines Notebooks, das im Baukastenprinzip aus Fertigteilen nach Kundenwunsch gebaut wurde, widerrufen werden kann (Az. VIII ZR 295/01).
Den PC und die Einzelteile müssen die zurück nehmen. Was sie behalten dürfen, ist das geld für den Zusammenbau, da dies eine Dienstleistung ist welche sie ja erbracht haben.
 
Kann ich darauf vertrauen, dass meine Konfiguration (https://www.computerbase.de/forum/threads/gaming-pc-konfiguration.1761610/, letzter Post von mir) so funktioniert? Insbesondere bzgl. des

- Rams: Ryzen 1600X unterstützt DDR4-3200 nicht bzw. nur teilweise?
Mir wird folgender Text nach Drücken des 'abschließen'-Buttons angezeigt:

Arbeitsspeicher - Prozessor
Bitte beachten Sie die Speichertaktangaben beim gewählten Prozessor. Sie können in der Regel die beiden Komponenten in einem System benutzen. Der Arbeitsspeicher wird aber von uns an die Eigenschaften des Prozessors angepasst.


- Netzteils: reichen 400W auch mit dem jetzt ausgewählten Prozessorlüfters:
Scythe Mugen 5 Rev.B SCMG-5100, CPU-Kühler schwarz, inkl. AM4 Kit ?
 
Tammy schrieb:
Lies mal besser selbst

Hab ich dann. Und siehe da, gut das ich um die Quelle gebeten habe, denn Lesen und Verstehen kann eben nicht jeder.

Deine Quelle (Dr. Carsten Föhlisch) schreibt 2003: Bundesgerichtshof hat entschieden -> § 3 Abs. 2 Nr. 1 FernAbsG, jetzt § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB.

Ich kann beim $312d kein Absatz 4 finden (es geht außerdem um Informationspflichten!). Der gesuchte § wäre dann 312g Abs. 2 Nr. 1. Und dort steht in der Einleitung "... soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben ...".

Soweit ich weiß, gilt in Deutschland immer noch die Vertragsfreiheit.
 
Haral schrieb:
- Rams: Ryzen 1600X unterstützt DDR4-3200 nicht bzw. nur teilweise?
Arbeitsspeicher - Prozessor
Bitte beachten Sie die Speichertaktangaben beim gewählten Prozessor. Sie können in der Regel die beiden Komponenten in einem System benutzen. Der Arbeitsspeicher wird aber von uns an die Eigenschaften des Prozessors angepasst.
Der RAM sollte ohne Probleme laufen.
Jeder RAM läuft mindestens auf dem Standardtakt des Mainboards, z.B. 2133MHz oder 2666MHz, auch wenn es ein 3200MHz RAM ist.

Was die Übertaktung auf 3200MHz angeht:
Es kann, muss aber nicht. (daher auch deren Hinweis dazu)
Das hängt meistens vom Mainboard selbst und der BIOS Version ab.

Mein 3000er RAM lief anfangs nur auf 2133MHz, recht instabil auf 2666MHz, nach einem BIOS Update dann jedoch auf 3000MHz ohne probleme und zu 100% stabil.
Es kann aber auch passieren, das ein neues BIOS Update plötzlich verhindert, dass der RAM weiter auf OC läuft.
 
Bard schrieb:
Der RAM sollte ohne Probleme laufen.
Jeder RAM läuft mindestens auf dem Standardtakt des Mainboards, z.B. 2133MHz oder 2666MHz, auch wenn es ein 3200MHz RAM ist.

Was die Übertaktung auf 3200MHz angeht:
Es kann, muss aber nicht. (daher auch deren Hinweis dazu)
Das hängt meistens vom Mainboard selbst und der BIOS Version ab.

Mein 3000er RAM lief anfangs nur auf 2133MHz, recht instabil auf 2666MHz, nach einem BIOS Update dann jedoch auf 3000MHz ohne probleme und zu 100% stabil.
Es kann aber auch passieren, das ein neues BIOS Update plötzlich verhindert, dass der RAM weiter auf OC läuft.

Aah okay, das ist beruhigend. Vielen Dank! Das Netzteil reicht auch?
 
Der Zusammenbauservice von Mindfactory ist mit Funktionstest. Bisher hatte ich auch nie Schwierigkeiten mit Custom-Rechnern, die von MF zusammengebaut wurden. Wenn Teile nicht passen sollten (Mainboard passte einmal nicht ins Gehäuse), machen die auch eine Rückmeldung.

Wenn ich richtig zähle, habe ich schon etwas mehr als ein Dutzend Custom-Rechner bei MF zusammenbauen lassen.
 
miepel schrieb:
Der Zusammenbauservice von Mindfactory ist mit Funktionstest. Bisher hatte ich auch nie Schwierigkeiten mit Custom-Rechnern, die von MF zusammengebaut wurden. Wenn Teile nicht passen sollten (Mainboard passte einmal nicht ins Gehäuse), machen die auch eine Rückmeldung.

Wenn ich richtig zähle, habe ich schon etwas mehr als ein Dutzend Custom-Rechner bei MF zusammenbauen lassen.

Okay, wäre auch sinnfrei, wenn sie mit nem Konfigurator arbeiten, der nur passende Teile auflistet und diese letztlich doch nicht funktionieren.
 
Ich beziehe mich hier auf die Zusammenstellung in diesem Beitrag: https://www.computerbase.de/forum/threads/gaming-pc-konfiguration.1761610/#post-21101299

@Haral,
den gewählten RAM, G.Skill RipJaws V schwarz DIMM Kit 16GB, DDR4-3200, CL16-18-18-38 (F4-3200C16D-16GVKB), wirst du vermutlich nicht mit 3200MHz auf der AMD Ryzen Plattform zu Laufen bringen. Da wird so rund um 3000MHz Schluss sein.
Da könntest du auch den etwas günstigeren G.Skill Aegis DIMM Kit 16GB, DDR4-3000, CL16-18-18-38 (F4-3000C16D-16GISB) nehmen.

Der "Mugen 5" ist hier mMn nicht nötig. Ich würde den günstigeren EKL Alpenföhn Ben Nevis Advanced (84000000146) nehmen und das so gesparte Geld lieber in ein besseres Board, zB das ASUS Prime B350-Plus (90MB0TG0-M0EAY0) investieren.

Der Rest ist ok und wird auch funktionieren.
 
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