Keine Mietübergabe für abgenutzte Wohnung

limoneneis

Cadet 4th Year
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Okt. 2009
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Hallo ich bin in eine WG in Düsseldorf gezogen mit zwei Mitbewohnerrinnen. Ich habe den Hauptmieter ersetzt und bin nun auch Hauptmieter. Im Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit abgeschliffenen Boden übergeben wird, was nicht der Fall war. Der Boden hat Kratzer und Druckstellen, die aber nur gegen das Licht geschaut erkennbar sind.

Eine Mietübergabe hat nicht stattgefunden mit dem Argument, dass die Mitbewohnerinnen ja sonst Ihre Wände streichen müssten und sich kurz auf die Straße stellen müssten. Ich habe daraufhin ein paar Fotos von ein paar Mängeln gemacht, die ich der Mietverwaltung zugesendet habe. Diese blieben aber unkommentiert. Von den Kratzern und Druckstellen habe ich kein Foto, da diese nur mit dem bloßen Auge und gegen das Licht geschaut sichtbar sind (schwer mit einer DigiCam einzufangen). Ich habe diese Mängel aber erwähnt.

Nun Frage ich mich, ob der Vermieter, wenn ich nun ausziehe mich für diese Schäden meiner Vormieter verantwortlich machen kann (Schließlich ist im Vertrag ein anderer Zustand beschrieben)? Ich meine er kennt den Zustand der Wohnung bei meinem Einzug nicht und kann deswegen die Schäden auch niemanden der Vormieter eindeutig zuordnen. Bin ich in der beweispflicht oder der Vermieter? Theoretisch hätte ich meine Mitbewohner als Zeugen, dass da in der Zwischenzeit nichts abgeschliffen wurde (, wie es im Vertrag fälschlicherweise steht).

Wahrscheinlich gibt es bei meinem Auszug auch keine übergabe, wie bei mir und das Problem ergibt sich gar nicht. Muss ich befürchten, dass ich das Parkett abschleifen darf oder bin ich auf der richtigen Seite?

gruß

EDIT: Achja der Umzug ist schon 2 Monate her
 
Der Zustand der Wohnung wird im Übergabeprotokoll dokumentiert, ebenso wie die Zählerstände. Verantwortlich ist immer derjenige der im Mietvertrag steht.
 
Der Vermieter ist grundsätzlich für das Abschleifen und Versiegeln des Pakettfußbodens zuständig, daher kannst du theoretisch vom Vermieter genau das Verlangen, sofern es erforderlich ist. Sofern der Boden normale Abnutzungserscheinungen aufweist, machst du dich damit nicht Schadenersatzpflichtig, unabhängig ob du oder dein Vormieter diese verursacht haben.
Ich würde dennoch an deiner Stelle alles so genau wie möglich dokumentieren, Fotos davon machen so gut es geht und einfach mal dem Vermieter zuschicken. Ist nach zwei Monaten zwar schon etwas spät, aber die Zeit kann man ja nicht zurückdrehen.
 
Wenn der alte Mieter mitspielt, sich das von ihm so schriftlich bestätigen lassen. Auch von deinen aktuellen Mitbewohnern/innen kannst du dir das so bestätigen lassen. Als zusätzliche Absicherung, wie weit diese dann hilft wird im Zweifel ein Richter entscheiden.
 
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