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keine Rückerstattung von onlineshop?!
- Ersteller bosanceros
- Erstellt am
wow4ik schrieb:Das mit dem Karton ist übrigens nicht die nette Art, aber im Gesetz steht nirgends das man die Ware im Original Karton zurückschicken muss.
...
Link zur verpackung beim rückgaberecht
Ahh, man ich kann leider nur mit einem Zitat antworten:
Der Unternehmer steht jedoch nicht schutzlos dar: Wenn die Ware mit beschädigter Originalverpackung, ohne Verpackung oder gebraucht zurückgegeben wird, kann der Verkäufer, vorausgesetzt er hat ordnungsgemäß über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt, Wertersatz geltend machen.
Sollte die Verpackung allerdings nur so stark beschädigt sein, wie es unbedingt nötig ist, hat man mit dieser Argumentation bei den meisten Shops Erfolg. Denn den Stress will sich dann wohl auch kein Händler antun.
Eine Beschädigung durch den Rückversand gehört allerdings eindeutig zur Wertminderung.
Außerdem ist eine Nutzung über x-100 Fotos eindeutig mehr, als dies in einem Geschäft möglich wäre - auf diesen Vergleich zielt das Gesetz ja ab.
Eine Beschädigung durch den Rückversand gehört allerdings eindeutig zur Wertminderung.
Außerdem ist eine Nutzung über x-100 Fotos eindeutig mehr, als dies in einem Geschäft möglich wäre - auf diesen Vergleich zielt das Gesetz ja ab.
bzw. den Karton nochmal verpacken muss, die meisten Waren sind im Original Karton recht gut geschützt und ist auch meist eine ausreichend gute Verpackung
Das stimmt doch gar nicht. Wenn die Kartons dafür ausgelegt sind um zu x Stück auf Europaletten transportiert zu werden, und das sind sie idr. dann heißt das nicht dass das Produkt auch ausreichend geschützt ist wenn man es alleine auf die Reise schickt. Wenn das Teil dann beschädigt ankomtm wegen einem Transportschaden kann es sein dass du diesen Schaden komplett bezahlen musst wenn du die Ware nicht Ordnungsgemäß verpackt hast.
Also da ist Ärger schon vorprogrammiert, denn der Karton bietet keinen ausreichenden Schutz.
Obendrein wird der Karton beschädigt wenn du die Versandmarke so da drauf klascht.
Sowas macht man einfach nicht. Gesetz hin oder her du willst ja dein Geld zurück. Dann versteht es sich in meinen Augen auch von selbst dass man ne gewisse Vorsicht walten lässt beim Rücktransport. Ist in meinen Augen genauso als wenn du bei MM was umtauschen willst und wirfst es dem Mitarbeiter vor die Füße und sagst:
"und jetzt wil ich mein Geld zurück"
Zuletzt bearbeitet:
mightymartin
Commander
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 2.313
ums abzukürzen:
WILLST DU DIESEN KARTON/PRODUK womit jemand erst 700 Bilder gemacht hat und es dann schlampig in einen KArton packte und damit durch 200 DHL Transportbänder schickte? Ne
WILLST DU DIESEN KARTON/PRODUK womit jemand erst 700 Bilder gemacht hat und es dann schlampig in einen KArton packte und damit durch 200 DHL Transportbänder schickte? Ne
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
QuantenWalli schrieb:Du hast die Ware abgeholt, somit war das unter Umständen kein Fernabsatzvertrag, weshalb dir evtl. auch kein Widerrufsrecht zusteht. Lies dir das hier mal informationshalber durch.
Aber da du die Kamera ausgiebig genutzt hast und sie auch nicht in dem Zustand zurückgeschickt hast, in dem du sie erhalten hast, kannst du froh sein, dass dir der Händler kulanterweise eine Rücknahme gegen Abzug einer Wertminderung anbietet.
An deiner Stelle würde ich aber einfach auf Austausch gegen eine fehlerfreie Kamera bestehen. Zumindest das kannst du problemlos machen - du musst dich hier nicht mit einer langwierigen Reparatur zufrieden geben.
Schade, der Beitrag hat doch eigentlich so schön angefangen...
Du schreibst (bzw. verlinkst) selber, dass ein Widerrufsrecht nur besteht, wenn der Vertrag bereits online geschlossen wurde.
Davon mal ausgehend, kann der Verkäufer den Widerruf nicht einfach ablehnen, weil die Kaufsache benutzt wurde, er kann bestenfalls Ersatz für die gezogenen Nutzungen verlangen.
Fraglich dürfte hier zudem noch sein, ob der Widerruf widerruflich ist und man seine Erklärung insoweit noch zu einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung umstellen kann.
R
Ribery88
Gast
Soweit ich weiß hast du auch einen Widerruf, wenn du die Ware online bestellst aber im Laden abholst:-)
Da spielt es keine Rolle ob du die Ware im Laden abholst, denn die Voraussetzung für den Kauf der Kamera war, dass du die Kamera online bestellt hast!
@QuantenWalli
Du weißt schon, dass der Händler dies ablehnen kann und wird, weil ein Austausch mit
unverhältnismäßig Kosten abgelehnt werden kann!
Deswegen ist das nicht Problemlos einfach einen Austausch zu fordern!
Da spielt es keine Rolle ob du die Ware im Laden abholst, denn die Voraussetzung für den Kauf der Kamera war, dass du die Kamera online bestellt hast!
@QuantenWalli
Du weißt schon, dass der Händler dies ablehnen kann und wird, weil ein Austausch mit
unverhältnismäßig Kosten abgelehnt werden kann!
Deswegen ist das nicht Problemlos einfach einen Austausch zu fordern!
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kommt Euch da nicht was faul vor?
bosanceros hat das problem wohl öfter. 
https://www.computerbase.de/forum/threads/probleme-mit-14-taegigen-rueckgaberecht.692345/
https://www.computerbase.de/forum/threads/probleme-mit-14-taegigen-rueckgaberecht.692345/
Zuletzt bearbeitet:
Nossi
Captain
- Registriert
- Okt. 2002
- Beiträge
- 3.893
buntstift23 schrieb:Wenn sie dir nur nicht gefällt: Ist deren Vorgehen genau richtig! Du hast sie benutzt und somit gilt kein Widerruf - was soll der Laden mit einer gebrauchten Kamera?!
Falsch.
Wenn es sich um eine Onlinebestellung handelt, dann ist es sein absolutes Recht, die Ware zu bestellen und auszuprobieren und ggf. bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.
Ich kann mir nur vorstellen, dass der Shop ihm aus dem Selbstabholen einen Strick drehen will, aber imho ist es nicht entscheidend, wie die Ware zum Kunden kommt, sondern auf welchem Wege der Vertrag zustande kam.
Edit:
Ah richtig, der Vertrag kommt natürlich bei Versand zustande, nicht bei Angebotsabgabe. Es sei denn, sie haben dir vorher einen Kaufvertragsbestätigung geschickt, aber in der Regel wird erst bei Versand der Ware ein Vertrag abgeschlossen.
Zuletzt bearbeitet:
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
- das risiko war dir also bewusst und das problem ist seit monaten bekanntbosanceros schrieb:hab ich gemerkt das die Kamera die berühmten sensorflecken hat! g
- du hast die kamera exzessiv benutzt
- wenn dir die sensorflecken nicht gefallen (verständlich), wende dich an pentax. die bieten gerade bei diesem problem viel kulanz (google hilft: http://www.pentaxforums.com/forums/...ensor-stains-offers-free-repair-shipping.html). alternativ wende dich an den händler zwecks nachbesserung.
sollten einige worte unverständlich sein, bemühe bitte ein entsprechendes nachschlagewerk.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Und welche Rolle sollte das für die Beurteilung spielen, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt?Ah richtig, der Vertrag kommt natürlich bei Versand zustande, nicht bei Angebotsabgabe. Es sei denn, sie haben dir vorher einen Kaufvertragsbestätigung geschickt, aber in der Regel wird erst bei Versand der Ware ein Vertrag abgeschlossen.
R
Ribery88
Gast
@Nossi
Der TE hat ein Widerrufsrecht, egal ob er es abholt oder geschickt bekommt, denn er hat es Online bestellt, er konnte somit das Gerät nicht testen/anschauen wie er es im Laden könnte.
Der TE kann entweder das Gerät zur Nachbesserung schicken oder den Nutzwertabschlag hinnehmen.
Außerdem kommt der Vertrag zustand wenn beide übereinstimmende Willenserklärungen abgeben haben: Sprich Angebot vom Verkäufer und Zustimmung des Käufers
Die Lieferung bzw-der Bezahlung sind Verpflichtungen die durch den Kaufvertrag zustande gekommen sind. Hat nichts mit dem Widerruf zutun!
Der TE hat ein Widerrufsrecht, egal ob er es abholt oder geschickt bekommt, denn er hat es Online bestellt, er konnte somit das Gerät nicht testen/anschauen wie er es im Laden könnte.
Der TE kann entweder das Gerät zur Nachbesserung schicken oder den Nutzwertabschlag hinnehmen.
Außerdem kommt der Vertrag zustand wenn beide übereinstimmende Willenserklärungen abgeben haben: Sprich Angebot vom Verkäufer und Zustimmung des Käufers
Die Lieferung bzw-der Bezahlung sind Verpflichtungen die durch den Kaufvertrag zustande gekommen sind. Hat nichts mit dem Widerruf zutun!
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man sich die AGB vieler Shops durchliest, stellt man fest, dass der Kaufvertrag erst dann zustande kommt, wenn auch der Verkäufer zustimmt, dies ist in der Regel mit der Versendung der Fall.
Der TE hätte das Produkt uU sehr wohl im Geschäft testen können. Immerhin hat er es dort abgeholt. Wenn die Bestellung also nicht für den Käufer verbindlich ist, sondern den Verkäufer nur darauf hinweist, dass vielleicht das Produkt gekauft wird und die eigentliche Entscheidung erst im Geschäft getroffen wird, ist es ein normaler Kauf im Geschäft, wo kein Fernabsatz greift.
Aber eigentlcih geht es doch garnicht darum. Der Verkäufer bestreitet ja nicht die Rückgabemöglichkeit, er weist nur darauf hin, dass die Nutzung über einen Test wie in einem Ladengeschäft hinausgeht.
Somit ist so oder so ein Wertersatz zu leisten.
Der TE hätte das Produkt uU sehr wohl im Geschäft testen können. Immerhin hat er es dort abgeholt. Wenn die Bestellung also nicht für den Käufer verbindlich ist, sondern den Verkäufer nur darauf hinweist, dass vielleicht das Produkt gekauft wird und die eigentliche Entscheidung erst im Geschäft getroffen wird, ist es ein normaler Kauf im Geschäft, wo kein Fernabsatz greift.
Aber eigentlcih geht es doch garnicht darum. Der Verkäufer bestreitet ja nicht die Rückgabemöglichkeit, er weist nur darauf hin, dass die Nutzung über einen Test wie in einem Ladengeschäft hinausgeht.
Somit ist so oder so ein Wertersatz zu leisten.
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Wenn die Bestellung also nicht für den Käufer verbindlich ist, sondern den Verkäufer nur darauf hinweist, dass vielleicht das Produkt gekauft wird und die eigentliche Entscheidung erst im Geschäft getroffen wird, ist es ein normaler Kauf im Geschäft, wo kein Fernabsatz greift.
Nur ist die Frage, ob es überhaupt irgendeinen Onlineshop gibt, der eine solche Möglichkeit bietet, denn grds. ist der Antrag des Käufers bindend, § 145 BGB, d.h. der Käufer kann theoretisch auch bei der Abholung nicht mehr über das Bestehen des Vertrages entscheiden, sondern vielmehr nur noch der Verkäufer mit seiner Annahme.
In diesen Fällen, besteht m.E. ein Widerrufsrecht.
Bei einer derart exzessiven Nutzung wie beschrieben, ist allerdings in der Tat von der Möglichkeit des Verkäufers auszugehen, gezogene Nutzungen einzubehalten.
Und ich weise nochmal darauf hin, dass ein Recht zur Rücknahme des Widerrufes und das Berufen auf Gewährleistungsrechte gesondert geprüft werden müsste.
R
Ribery88
Gast
@ Foster
Genau das habe ich gemeint, entweder Nutzwert hinnehmen oder das Gerät unrepariert zurück ordern lassen und dann wieder zwecks Gewährleistungsrechte zum Händler einschicken.
Genau das habe ich gemeint, entweder Nutzwert hinnehmen oder das Gerät unrepariert zurück ordern lassen und dann wieder zwecks Gewährleistungsrechte zum Händler einschicken.
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