Kennt sich wer (grob) mit Steuern aus?

dabrain23

Lt. Commander
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Folgendes Szenario (erstmal ohne Betrachtung irgendwelcher Steuertricks):

A hat eine GmbH in Deutschland (A ist also alleiniger Gesellschafter), bei der sein Freund B angestellt ist. Mit einem Partner zusammen realisiert er ein Solarprojekt im Ausland. Beim Verkauf hat man sich auf einen Abgabepreis iHv 10 Mio € netto geeinigt. Die Baukosten betragen 8 Mio €, der Gewinn wird hälftig verteilt.

Frage 1)
Der Kunde zahlt ja zzgl. der geltenden USt. Ich nehme an, in diesem Falle wäre es die deutsche USt., d.h. der Kunde würde 11,9 Mio € brutto zahlen, die GmbH hätte Baukosten von 9,52 Mio € und der Gewinn von 2,38 Mio € / 2 läge bei 1,19 Mio € brutto. Der Staat würde sich dann 0,19 Mio € abgreifen. Soweit richtig?

Nun hat A keine Lust mehr und beschließt, den Gewinn aus der Firma rauszuholen. Dabei will er sich 80% nehmen, den Rest will er seinem Freund B geben.

Frage 2)
Für A gilt: 80% entsprächen 0,8 Mio €. Auf die müsste A dann ganz normal Einkommenssteuer zahlen, d.h. grob gesagt würden knapp 60% davon auf seinem privaten Konto ankommen. Oder hat er als Gesellschafter andere Möglichkeiten, den Gewinn ins Privatvermögen zu überführen? Würde es ggf. Sinn machen, das Geld über die Firma irgendwo anzulegen, die Gewinne (nach Abgeltungssteuer) in der Firma zu lassen und über die Firma gewünschte Sachen (zB Haus, Auto) zu kaufen?

Für B: Welche Möglichkeit hat B, um auf absolut legalem Weg den Steueraufwand zu minimieren? Ne eine Klitsche aufmachen, den Gewinnanteil als externer Berater einsacken, USt. zahlen und dann das gleiche Modell fahren wie A?
 
Die Provision kann man dann auch von der Steuer absetzen. :lol:
 
So wie der TE sich das rechnet, geht das nicht!

1. Rechne für Deine Zwecke immer mit Nettopreisen, den die Ust. ist ein rein durchlaufender Posten!
Das heisst, die Ust. vom Verkauf geht immer abzüglich der Vorsteuerkosten sofort komplett an das FiAmt. Im Regelfall ergibt sich ein positiver Betrag, welcher einfach ans FiAmt abgeführt wird ohne weitere Steuerbelastung.
In Deinem Fall sind noch die Besonderheiten der Abrechnung von Bauleistungen gegenüber a) Privatpersonen oder wie hier ganz stark zu vermuten, b) an Unternehmen zu berücksichtigen. Weiterhin ist der Unterschied zwischen Lieferungen nach EG- oder nicht EG-Ausland zu unterscheiden.
Nur wenn sich der Ort einer Lieferung im Inland befindet, sind die Vorschriften nach dem deutschen UstG zu berücksichtigen. Befindet sich der Ort der Lieferung im Ausland, dann gelten - auhc für deutsche Unternehmer - die Bestimmungen des ausländischen Umsatzsteuergesetzes. Führt ein Unternehmer eine Lieferung im Ausland aus, so kann es sein, dass er sich im Ausland registrieren und die ausländische Umsatzsteuer seinen Kunden berechnen und an die ausländische Steuerverwaltung entrichten muss.

Abgabepreis - eigener Aufwand = Gewinn = 2 Mio. Euro

2. Eine Nettosteuerbelastung von 40% auf Gmbh-Gewinnausschüttungen von 1 Mio. Euro ? :freak:
Was soll man da noch optimieren? :evillol:

Na ja, ich vermute, hier werden nur Träume geträumt und nichts handfestes konkretes geplant.
 
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Antwort kommt noch ...
 
Naja die Ganzen Fragen sind auch ein wenig dureinander.

1. Wie Thomas richtig schrieb, der Gewinn ist 2 Mio. USt. Durchlaufender Posten. Die genaue Behandlung, da die Anlage im Ausland erstellt wird, muss man beachten, da dort Fehler Geld kosten. Macht man aber alles richtig, interessiert die USt. nur die zwischenzeitliche Liquidität.

2. Ich gehe davon aus, dass das Geschäft über die GmbH des A abgewickelt wird. B wird also ein Sondergehalt von ! Mio bekommen, da der Gewinn ja halbiert werden soll. Somit verbleiben 1 Mio Gewinn in der GmbH. Darauf fallen ca. 30 % Steuern an. Es verbleiben also 700k in der GmbH. Wenn er davon 80% haben will sind das 560k für die Ausschüttung. Darauf 25% Abgeltungsteuer macht 140.000 kommen also 420k bei ihm an.

3. Weitere Steueroptimierungen sind natürlich möglich, aber stark Einzefallabhängig und müssen genau untersucht werden. Daher gehts nicht ohne Steuerberater.
 
Ich sehe, ich habe mich teilweise nicht verständlich ausgedrückt.

Ich möchte nochmal betonen, dass es geht nicht um ein konkretes Beispiel und daher auch nicht um realistische Zahlung geht. Es sei jedoch angemerkt, dass in meinem nahen Umkreis eine Konstellation auftreten könnte, die diesem Szenario nicht ganz unähnlich ist. Mein Hauptinteresse allerdings gilt eher der Situation an sich, nämlich an welcher Stelle welche Steuer anfällt. Die Höhe ist vorerst auch nebensächlich, wobei ich natürlich nichts dagegen hätte, wenn man mir auch da nen groben Richtwert geben könnte.

Ich konkretisiere:

Person A hat die Firma GmbH. Aufgrund guter Kontakte geht er ein Joint Venture mit einem ausländischen Partner ein. Zusammen realisieren sie ein Projekt in Bulgarien. Die dortige Gesellschaft (ODD) gehört zu 50% dem Partner und zu 50% der GmbH. Über die ODD wird nun das Projekt realisiert. Dabei übernimmt die GmbH das Steuern der Prozesse und die vertragliche Seite, der Partner liefert den Rest. Logischerweise gehen sämtliche Lieferungen nach Bulgarien, da das Projekt ja dort realisiert wird. Nach Fertigstellung des Projektes kauft ein ausländischer Investor die ganze Gesellschaft zu einem Preis, der vorher festgelegt wurde. Als Beispiel sagen wir mal 10 Mio netto. Die USt. würde ja, sofern ich das richtig verstanden habe, direkt an die Steuerbehörde in Bulgarien gehen.

Der Einfachheit halber seien die Kosten 8 Mio netto, d.h. der Gewinn aus dem Verkauf der Gesellschaft beträgt 1 Mio netto pro Partner. Diese 1 Mio kommt dann in die GmbH, die erstmal die Gewerbesteuer zahlen muss (~30%). Die Bruttoausschüttung beträgt dann knapp 0,7 Mio, auf die dann Abgeltungssteuer gezahlt werden muss. Ich hoffe, dass passt jetzt so ungefähr.

Danke für den Link @Thomas, dadurch hat sich im Grunde genommen die Frage geklärt. Antwort wäre also ganz kurz gesagt:
- Umsatzsteuer je nach Bestimmung (Inland/Ausland)
- Gewerbesteuer
- Einkommenssteuer bzw Abgeltungssteuer

Ich stelle fest, dass der Gewerbesteueranteil dann doch relativ heftig ist ...
 
eine Kaskadierung von Steuerfragen, die sich für mich wie nachfolgend aufgliedern:
1. inländische bulgarische Besteuerung eines laufenden Gewerbebetriebes (Kapitalgesellschaft), evtl. steuerliche Neugründungserleichterungen, Ust.-behandlung (BUL 20%) nach EU-Richtlinien 2006/112/EG zur Ermittlung des laufenden Betriebsgewinns-/verlustes, volle Versteuerung desselben in Bulgarien (link 1)
2. Besteuerung des Veräußerungsgewinn (2 Mio. Euro) nach bulgarischem Steuerrecht
3. Besteuerung des anteiligen Veräußerungsgewinnes nach deutschem Steuerrecht (link 2, DBA)

-Betriebsstätte Bulgarien, Deutsche juristische Person hält 100% der Anteile: Die Bulgarien OOD wird mit 10% Körperschaftssteuer belastet. Keine Wirkung §8 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) auch bei passiven Einkünften, da EU (allerdings darf keine reine Briefkastengesellschaft vorliegen). Werden die Dividenden nach Deutschland ausgeschüttet, so vereinnahmt die Deutsche Kapitalgesellschaft unter Wirkung der EU Mutter-Tochter-Richtlinie und 8 KStG steuerfrei, allerdings unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt. Eine Besteuerung findet erst statt, wenn an den Deutschen Anteilseigner der Deutschen Kapitalgesellschaft weiter ausgeschüttet wird (sofern natürliche Person) und dann mit 25% Abgeltungssteuer oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren.
Das betrifft meines Erachtens aber nur den laufenden Geschäftsbetrieb, nicht den Veräußerungsfall.

Leider erschöpfen sich hier meine Kenntnisse. Viel Glück bei der weiteren Recherche!
 
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Super, das hat mir schon sehr viel "weitergeholfen" :) (ist NICHT ironisch gemeint)
Werde mich jetzt mal durch die Links wühlen und hoffen, dass sich am Ende der Reise Erleuchtung breit macht.

LG
 
Nunja der Fall wird ja immer komplizierter.

Wenn grundsätzlich erstmal der Bau der Anlage über die OOD abgewickelt wird, passiert in Deutschland erstmal gar nix. Die hat 8 Mio netto Anschaffungskosten für die Anlage und holt sich eventuelle Vorsteuern von Bulgarischen Fiskus wieder. Das ist einfach.

Der Verkauf der Anteile an den Investor ist umsatzsteuerfrei, da Anteilsverkäufe nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Auf Ebene der GmbH des A fallen dann auf den Veräußerungserlös von 1 Mio auch so gut wie keine Steuern an. Gewerbesteuerfrei gemäß Schatelprinzip, wenn die Beteiligung mindestens ein Jahr bestanden hat. 5% des Veräußerungserlösese werden der Körperschaftsteuer unterworfen. Also 5% von 1Mio *15% = 7.500 Euro Steuer.

Soll das Geld an den Anteileigner nun, werden 992.500 Brutto ausgeschüttet und darauf halt 25% Kapitalertragsteuer.

Und der Gewerbesteuersatz ist nicht 30% sondern im Durchschnitt 15% (kommt auf die Gemeinde an) zusätzlich kommen bei "normalen" Gewinnen 15% Körperschaftsteuer, so dass man vereinfacht mit 30% Steuerlast für eine Kapitalgesellschaft rechnet.
 
Oh mann, dabei will ich doch einfach nur reich sein :D

Ich hab zwar VWL studiert, aber um Steuern immer einen großen Bogen gemacht. Vielleicht sollte ich mich doch mal genauer damit befassen, scheint durchaus eine sinnvolle Beschäftigung zu sein.
Irgendeine empfehlenswerte Eingangslektüre? Kann auch eher trocken sein, durch Studium bin ich sowieso vorgeschädigt.

PS:
Ich merk grad, ich hab immer ODD geschrieben. Meinte aber, wie ihr bereits korrekt wiedergegeben habt, die bulgarische G.from OOD.
 
Wirkliche "Einführungs-" Literatur in das Steuerrecht gibt es nicht. Dafür gibt es viel zu viele Steuerarten. Nicht umsonst muss man erst mal 2 Jahre Berufspraxis im Steuerrecht nachweisen um zur Steuerberaterprüfung zu gelassen zu werden.

Die grundsätzlichen Regelungen sehen zwar einfach und logisch aus, aber dann geht es ins Detail mich zig Ausnahmen, Ausnahmen von den Ausnahmen, BFH-Urteilen, die die Verwaltung für nicht anwendbar erklärt, sprich selber noch mal durchklagen, EU Richtlinien, die nicht oder nicht korrekt umgesetzt werden, aber dem deutschen Recht vorgehen usw.

70% aller Fachliteratur zum Thema Steuern ist deutschsprachig und davon sind 90% für Deutschland, (Der Rest ist Schweiz, Österreich usw.) Das mal zur Verdeutlichung^^

Ansonsten schau mal die Rezensionen sind okay:

http://www.amazon.de/Steuerrecht-leicht-gemacht-Fachhochschulen-Berufsakademien/dp/3874402320

Nur wie gesagt, damit bekommt man allerhöchstens Grundwissen und das reicht bei speziellen Fällen leider nie aus.
 
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