Hallo Community,
diesmal stellen sich bei mir ein paar grundsätzliche Fragen zu Kindergeld und Unterhalt...im Internet (wie auch durch Bekannte) las & hörte ich relativ viel Gegensätzliches, deshalb würde ich es jetzt gerne mal genau wissen.
Gehen wir mal hypothetisch von 2 "Kindern" aus.
Kind A = 16 Jahre, wohnt bei der Mutter, geht zur (Real)Schule.
Kind B = 22 Jahre, wohnt für sich allein, macht gerade Abitur nach, geht noch dieses Jahr studieren, keine abgeschlossene oder angefangene Berufsausbildung vorhanden.
Vater und Mutter sind geschieden und leben getrennt. Vater zahlt Unterhalt. Sämtliche Gelder gehen auf dem Konto der Mutter ein. (Kinder A+B haben also weder Überblick noch Zugriff auf die Gelder).
Interessant wäre für mich jetzt mal, rein hypothetisch:
- Wie lange (also bis zu welchem Zeitpunkt) bekommt man Unterhalt / Kindergeld?
- Wem stünde der Unterhalt & das Kindergeld für Kind A und Kind B zu?
Kriegt für beide Kinder die Mutter sämtliche Gelder?
- Gäbe es für Kind A und/oder Kind B eine Möglichkeit, die Gelder einzufordern respektive direkt auf das eigene Konto überweisen zu lassen?
Ausgegangen von z.B. dem Fall, dass Kind B ja sowieso für sich alleine wohnt...der Mutter für dieses Kind also gar keine Unkosten mehr entstehen und weiterhin davon ausgegangen, dass die Mutter die Gelder (von A+B) auch eher für eigene Belange ausgiebt, als tatsächlich (nur) für Kind A.
- Gäbe es weiterhin eine Möglichkeit, beispielsweise rückwirkend Gelder einzufordern von der Mutter oder möglicherweise Kind A mit zu Kind B in die Wohnung zu holen und dann ebenfalls Unterhalt von der Mutter zu fordern?
- Müssten solche Forderungen per Anwalt (Kostenfrage..) aufgegeben werden, oder würde es reichen, wenn z.B. Kind B die Forderungen selbst formuliert und diese dann postalisch der Mutter zukommen lassen würde? (rechtswirksam?)
Vielen Dank schon Mal im vorraus für alle Antworten!
grüße,
Ascer
diesmal stellen sich bei mir ein paar grundsätzliche Fragen zu Kindergeld und Unterhalt...im Internet (wie auch durch Bekannte) las & hörte ich relativ viel Gegensätzliches, deshalb würde ich es jetzt gerne mal genau wissen.
Gehen wir mal hypothetisch von 2 "Kindern" aus.
Kind A = 16 Jahre, wohnt bei der Mutter, geht zur (Real)Schule.
Kind B = 22 Jahre, wohnt für sich allein, macht gerade Abitur nach, geht noch dieses Jahr studieren, keine abgeschlossene oder angefangene Berufsausbildung vorhanden.
Vater und Mutter sind geschieden und leben getrennt. Vater zahlt Unterhalt. Sämtliche Gelder gehen auf dem Konto der Mutter ein. (Kinder A+B haben also weder Überblick noch Zugriff auf die Gelder).
Interessant wäre für mich jetzt mal, rein hypothetisch:
- Wie lange (also bis zu welchem Zeitpunkt) bekommt man Unterhalt / Kindergeld?
- Wem stünde der Unterhalt & das Kindergeld für Kind A und Kind B zu?
Kriegt für beide Kinder die Mutter sämtliche Gelder?
- Gäbe es für Kind A und/oder Kind B eine Möglichkeit, die Gelder einzufordern respektive direkt auf das eigene Konto überweisen zu lassen?
Ausgegangen von z.B. dem Fall, dass Kind B ja sowieso für sich alleine wohnt...der Mutter für dieses Kind also gar keine Unkosten mehr entstehen und weiterhin davon ausgegangen, dass die Mutter die Gelder (von A+B) auch eher für eigene Belange ausgiebt, als tatsächlich (nur) für Kind A.
- Gäbe es weiterhin eine Möglichkeit, beispielsweise rückwirkend Gelder einzufordern von der Mutter oder möglicherweise Kind A mit zu Kind B in die Wohnung zu holen und dann ebenfalls Unterhalt von der Mutter zu fordern?
- Müssten solche Forderungen per Anwalt (Kostenfrage..) aufgegeben werden, oder würde es reichen, wenn z.B. Kind B die Forderungen selbst formuliert und diese dann postalisch der Mutter zukommen lassen würde? (rechtswirksam?)
Vielen Dank schon Mal im vorraus für alle Antworten!
grüße,
Ascer
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