Kindergeld und Unterhalt -> Frage

ascer

Captain
Registriert
Juni 2008
Beiträge
3.839
Hallo Community,


diesmal stellen sich bei mir ein paar grundsätzliche Fragen zu Kindergeld und Unterhalt...im Internet (wie auch durch Bekannte) las & hörte ich relativ viel Gegensätzliches, deshalb würde ich es jetzt gerne mal genau wissen.

Gehen wir mal hypothetisch von 2 "Kindern" aus.
Kind A = 16 Jahre, wohnt bei der Mutter, geht zur (Real)Schule.
Kind B = 22 Jahre, wohnt für sich allein, macht gerade Abitur nach, geht noch dieses Jahr studieren, keine abgeschlossene oder angefangene Berufsausbildung vorhanden.

Vater und Mutter sind geschieden und leben getrennt. Vater zahlt Unterhalt. Sämtliche Gelder gehen auf dem Konto der Mutter ein. (Kinder A+B haben also weder Überblick noch Zugriff auf die Gelder).


Interessant wäre für mich jetzt mal, rein hypothetisch:

- Wie lange (also bis zu welchem Zeitpunkt) bekommt man Unterhalt / Kindergeld?

- Wem stünde der Unterhalt & das Kindergeld für Kind A und Kind B zu?
Kriegt für beide Kinder die Mutter sämtliche Gelder?

- Gäbe es für Kind A und/oder Kind B eine Möglichkeit, die Gelder einzufordern respektive direkt auf das eigene Konto überweisen zu lassen?

Ausgegangen von z.B. dem Fall, dass Kind B ja sowieso für sich alleine wohnt...der Mutter für dieses Kind also gar keine Unkosten mehr entstehen und weiterhin davon ausgegangen, dass die Mutter die Gelder (von A+B) auch eher für eigene Belange ausgiebt, als tatsächlich (nur) für Kind A.

- Gäbe es weiterhin eine Möglichkeit, beispielsweise rückwirkend Gelder einzufordern von der Mutter oder möglicherweise Kind A mit zu Kind B in die Wohnung zu holen und dann ebenfalls Unterhalt von der Mutter zu fordern?

- Müssten solche Forderungen per Anwalt (Kostenfrage..) aufgegeben werden, oder würde es reichen, wenn z.B. Kind B die Forderungen selbst formuliert und diese dann postalisch der Mutter zukommen lassen würde? (rechtswirksam?)



Vielen Dank schon Mal im vorraus für alle Antworten!


grüße,

Ascer
 
Zuletzt bearbeitet:
kindergeld bis zum 25. lebensjahr, gibt es da nicht auch eine kostenlose rechtsberatung, bzw. das jugendamt?

punkt 3. ja die mögl. gibt es unter gewissen umständen

punkt 4 glaube ich eher nicht. habe auch fälle erlebt, bei denen es so gelaufen ist.

punkt 5 würde ich ohne anwalt einen brief an das jugendamt schreiben.

wenn du studieren gehst, wird dich auch noch die bafög stelle der uni beraten koennen

übrigens gibt es auch kostenlose anwaltsforen um solche fragen zu stellen. gib mal bei google "frag einen anwalt" ein

mehr kann ich leider nicht sagen

p.s. ich finde es gut, dass du deine angelegenheiten in die eigene hand nimmst, bleib am ball, es sollte sich lohnen
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann dir aus eigener Ehrfahrung sagen:

Ja Kindergeld bis um 25. Lebensjahr
Wohnst du zuhause bekommt deine Mutter das Geld.
Haste eine eigene Wohnung dann bekommst du es.

So war es bei mir.
Bis etwa 22. Lebensjahr wohnte ich zuhause und da sah ich vom Kindergeld nichts. Das änderte sich als auszog. Da bekam ich es.
Die ist aber auch schon etliche Jahre her. Wie es heute rechtlich aussieht wann und ob du es bekommst. Keine Ahnung. Am besten nachfragen beim Träger.
 
Unterhalt gibt es solange, wie es bei der Scheidung (gerichtlich) vereinbart wurde.

Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr + Zivi/Bundeswehrzeit.

Beides soll dem Wohl des Kindes zu Gute kommen.
Wohnt das Kind daheim, bekommt es die Mutter, wohnt es alleine, dann das Kind.

Man kann auch per Antrag beim Jugendamt das Kindergeld auf ein anderes Konto (z.B. das des Kindes) überweisen lassen. Ich glaube mit dem 18. Lebensjahr kann Kind A das sogar selbstaendig beantragen.


MfG SaxnPaule
 
Hallo,

viele Fragen und ein paar Antworten aus eigener Erfahrung...

Ab dem 16. Lebensjahr ist das Kind empfangsberechtigt für das Geld. Das heißt das der Vater eine Kontoeröffnung fordern kann und diese bewilligt werden muss. Dann den Unterhalt auf dieses Konto einzahlen.

Die Mutter hat kein Anrecht mehr auf dieses Geld, es steht zu 100 % dem Kind zu.

Zu dem 22 jährigen: Da keine Ausbildung vorhanden ist und das Kind außerhalb der elterlichen Wohnung lebt, sollte dieser Fall direkt von einem Jugendamt UND Deinem Anwalt geprüft werden. Das wäer die sicherste Möglichkeit für Dich.

Kostet zwar Geld, aber der Anwalt weiß was er tut.

Einmal gezahltes Geld ist nicht mehr rückforderbar, es sei den eine Straftat ( Verschleierung, absichtliche falsche Aussagen wurden getätigt ) wird vermutet. Auch hier ganz wichtig: Anwalt !!!!

Grüße

Teradoc
 
Zuletzt bearbeitet:
ein anwalt wird dir denke ich unter 300 euro für die beratung abnehmen, ich denke nach wie vor, man kann durch den schriftverkehr mit dem jugendamt und nat. etwas geduld, die sache ohne rechtsbeistand lösen. sicherlich zieht der anwalt solche dinger schneller durch.
da steht schließlich nicht irgendwer auf dem briefkopf.
 
Es geht weniger um die kostengünstige Abwicklung wenn er es alleine macht.
Sondern um eine rechtsverbindliche Maßnahme. Und dies kann ein Anwalt und nur er...

Es gibt bestimmt Jugendämter und Bearbeiter mit denen man reden kann, aber primär arbeiten diese für die Kindsmutter und nicht für den Erzeuger....

Ist zwar nicht schön aber wenn du Nägel mit Köpfen machen willst ---- ANWALT !
 
Zu dem 22 jährigen: snip... sollte dieser Fall direkt von einem Jugendamt UND Deinem Anwalt geprüft werden.
Ab dem 18.ten hat das Jugendamt damit nichts mehr am Hut, nur ein Anwalt kann helfen. Es ist möglich Prozesskostenhilfe zu beantragen, die Kosten werden dann übernommen.

Unterhalt gibt es solange, wie es bei der Scheidung (gerichtlich) vereinbart wurde.
Unterhalt gibt es für die Kinder solange der Anspruch besteht, hat mit der Scheidung relativ wenig zu tun. Da geht es ums Sorgerecht. Auch wenn man nicht geschieden ist, muss man Unterhalt zahlen.
 
Seit wann arbeitet das Jugendamt für die Mutter? Sie arbeiten nach deutschem Gesetz und fertig.
 
Erst mal vielen Dank für die ganzen Antworten.

werkam schrieb:
Unterhalt gibt es für die Kinder solange der Anspruch besteht.

Wie lange besteht der denn?^^
 
Wenn es sein muss das ganze Leben, genauso wie Du Dein ganzes Leben lang für die Eltern Unterhaltspflichtig bist.
Siehe Pflege- oder Altenheime die manche Rentner nicht mehr alleine/selbst zahlen können, dann müssen die Kinder zahlen, ob sie wollen oder nicht >> Unterhaltspflicht.
 
Mal angenommen, rein hypothetisch, die Mutter verweigert, die entsprechenden Gelder zu zahlen an das Kind Ü18...

...was dann?

Anwälte sind bekanntlich sehr teuer...ich hab nach was kostenlosem gegoogelt und nur gefundem, dass man sich beim zuständigen Amtsgericht melden kann...was aber genau passiert dann?
Eine Klage sollte natürlich nur in letzter Instanz erhoben werden, oder gibt es auch beim Amtsgericht erst Mal eine umfassende Beratung?

Oder reicht es auch den Vater schriftlich über die Gesetzeslage zu informieren und diesen um Zahlung auf das Konto des Kindes(Ü18) zu bitten?
 
Du kannst zum Gericht gehen, eine Antrag auf Hilfe stellen, der wird gewährt wenn Du keine Einkünfte hast, dann wird der Anwalt gezahlt.
Aus welchem Grund sollte die Mutter sich weigern, das Geld steht Dir zu. Du kannst Deinem Vater auch sagen er solls auf Dein Konto zahlen (Deinen Unterhalt), beim Kindergeld >> Antrag bei der Kindergeldkasse "auf Zahlung an Dich" stellen.
Sollte Deine Mutter Dir den Unterhalt weigern:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_265...che-Leistungen/Allgemein/Auszahlung.html#d1.2

Und hier noch die wichtigen Sachen für Dich:
http://www.treffpunkteltern.de/fami...nterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php
Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 640,- Euro (OLG-abhängig).


Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet!!!

BGH Urteil vom 26.10.2005
 
Zurück
Oben