Kleinanzeigenkäufe und Gewährleistung

log11

Captain
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Folgender Fall.
Ich kaufe bei Kleinanzeigen einen Artikel der 6Monate alt ist. Der Verkäufer gibt den Kaufbeleg (z.Bsp von Amazon) zur Lieferung dazu.
Könnteich dann im Defektfall mit diesem Kaufbeleg bei Amazon und Co. Gewährleistung erwarten?
Oder gibt es das nur für den "ersten" Käufer.


Danke euch.
 
Gewährleistung, also Mangelhaftung, hast du gegenüber deinem Verkäufer. Also dem Kleinanzeigen-Typen.
 
@Avatoma Aber nicht, wenn er das ausschließt.
 
Ein wirksamer Ausschluss ist gar nicht so trivial.


Mir persönlich wäre beides ja übrigens egal. Ich würde sowohl Amazon als auch den Verkäufer direkt anschreiben und sagen, dass sie das Problem (bitte) fixen sollen. Irgendwas wird schon passieren, zu verlieren habe ich ja erstmal wenig?
 
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log11 schrieb:
Könnteich dann im Defektfall mit diesem Kaufbeleg bei Amazon und Co. Gewährleistung erwarten?
Nur dann, wenn der Erstkäufer Dir seine Sachmängelansprüche gegenüber dem Verkäufer abgetreten hat.

Wenn Du einen Kaufbeleg hast, aber nicht der Erstkäufer bist, kannst Du im Regelfall keine Sachmängelansprüche direkt gegen den Verkäufer geltend machen, es sei denn, die Sachmängelansprüche wurden Dir abgetreten.

Es empfiehlt sich die Abtretung schriftlich festzuhalten.

Ansonsten musst Du Dich sich an den Erstkäufer wenden, um Sachmängelansprüche geltend machen zu können.
 
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Es muss auch zwischen der Gewährleistung mit dem Händler und der Herstellergarantie unterscheiden. Die Gewährleistung mit dem Händler lässt sich abtreten, aber nicht die Herstellergarantie und diese ist manchmal mit dem Erstkäufer gekoppelt.
 
LiniXXus schrieb:
aber nicht die Herstellergarantie und diese ist manchmal mit dem Erstkäufer gekoppelt.
Oder sie ist, wie z. B. bei Lenovo, an den Kaufgegenstand gebunden.
 
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Lenovo ist aber auch der Hersteller.
Hier kommt dann auch die Gewährleistung mit dazu, sollte auch über Lenovo gekauft werden.
 
Du hast oben geschrieben:

LiniXXus schrieb:
Es muss auch zwischen der Gewährleistung mit dem Händler und der Herstellergarantie unterscheiden.
Weiter hast Du geschrieben:

LiniXXus schrieb:
Die Gewährleistung mit dem Händler lässt sich abtreten, aber nicht die Herstellergarantie
Das ist so aber nicht ganz richtig.

Auch die Herstellergarantie lässt sich abtreten, wenn die Bedingungen der Herstellergarantie dies vosehen.

Bei der Firma Lenovo, die nicht nur als Verkäufer von z. B. der von ihr hergestellten Produkte auftritt, ist die Herstellerergarantie an das Gerät gebunden, nicht an die Person des Käufers.

Im vorliegenden Fall geht es dem TO aber nicht um eine wie auch immer geartete Herstellergarantie. Er hat lediglich gefragt, ob er seine Sachmängelansprüche mittels Kaufbeleg gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer Amazon geltend machen kann.

Darauf habe ich geantwortet.

Nur noch zur Info: Seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 heißt der richtige Begriff in Deutschland Sachmängelhaftung, nicht Gewährleistung. Die Begriffsverwendung ist IMO wichtig und sollte in rechtlichen Diskussionen beachtet werden. :schluck:
 
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Froki schrieb:
Auch die Herstellergarantie lässt sich abtreten, wenn die Bedingungen der Herstellergarantie dies vosehen.
Eben nicht und hier sind wieder die jeweiligen Garantiebedingungen ausschlaggebend. Wenn ein Hersteller die Garantie nur dem Erstkäufer abtritt, dann ist es so und da kannst du dich auf den Kopf stellen! Es hängt vom Hersteller ab und da können wir uns hier dumm diskutieren.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und daher bestimmt der Hersteller, wie und ob sie vergeben wird. Die Herstellergarantie und die Gewährleistung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Nur die Gewährleistung lässt sich abtreten und hiermit wird auch die Vertragsbedingung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer abgetreten.

Der Hersteller kann dann immer noch sagen... mir Pups egal, Erstkäufer usw. Mit Asus und mit bequiet wäre eine Abtrittserklärung vollkommen nutzlos. Da es sich um Hersteller handelt, die nur dem Erstkäufer eine Herstellergarantie gewähren.
 
Bist Du des Lesens nicht mächtig, oder wem willst Du hier mit Deinem geballtem juristischen Halbwissen imponieren?

Was habe ich geschrieben?

Froki schrieb:
Auch die Herstellergarantie lässt sich abtreten, wenn die Bedingungen der Herstellergarantie dies vorsehen.
Jetzt kommst Du:

LiniXXus schrieb:
Eben nicht und hier sind wieder die jeweiligen Garantiebedingungen ausschlaggebend.
Sorry, Du fällst mir hier schon sehr lange mit Deinen Beiträgen zu juristischen Themenkomplexen sehr unangenehm auf.

Von jetzt an ist für mich Schluss damit.

Viel Spaß auf Ignore.

Mir ist meine Zeit für Diskussionen mit Dir einfach zu schade.
 
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LiniXXus schrieb:
Eben nicht und hier sind wieder die jeweiligen Garantiebedingungen ausschlaggebend. Wenn ein Hersteller die Garantie nur dem Erstkäufer abtritt, dann ist es so und da kannst du dich auf den Kopf stellen! Es hängt vom Hersteller ab und da können wir uns hier dumm diskutieren.
genau das gleiche hat @Froki geschrieben.
 
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@Froki
Was hat das jetzt mit dir zu tun? Kann mich nicht daran erinnern, dich irgendwie in meinem ersten Beitrag erwähnt oder zitiert zu haben.
 
Aber konfrontiert. Merkste selbst oder? Und zwar mit Falschwissen. Merkste auch, oder?
 
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"Immer einmal mehr wie du"..... #Kindergarten
 
.one schrieb:
Aber konfrontiert. Merkste selbst oder? Und zwar mit Falschwissen. Merkste auch, oder?
Dann erkläre mir, was daran falsch ist?

1. Gewährleistung und die Herstellergarantie musst du mir nicht erklären!
2. Eine Abtrittserklärung wird auf Bezug des Kaufvertrages abgegeben.

Diese ist nicht teil der Herstellergarantie, denn die nutzt dir rein gar nichts, wenn der Hersteller keine RMA mit dem Gebrauchtkauf übernimmt. Falls du hier andere Meinung bist, ist nicht meine Aussage falsch, sondern deine. Andernfalls solltest du mal was anderes rauchen, denn du scheinst irgendwie sehr gereizt zu sein. :D
 
Lass dir das gerne erklären. Von mir? Nö.
LiniXXus schrieb:
Andernfalls solltest du mal was anderes rauchen, denn du scheinst irgendwie sehr gereizt zu sein.
Konfrontation. Sag ich ja.
 
LiniXXus schrieb:
Dann erkläre mir, was daran falsch ist?

1. Gewährleistung und die Herstellergarantie musst du mir nicht erklären!

Das heißt Sachmängelhaftung, nicht Gewährleistung, schon seit Jahren.

LiniXXus schrieb:
2. Eine Abtrittserklärung wird auf Bezug des Kaufvertrages abgegeben.

Es werden die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung abgetreten und so sollte man es auch formulieren, damit man es durchsetzen kann.

LiniXXus schrieb:
Diese ist nicht teil der Herstellergarantie, denn die nutzt dir rein gar nichts, wenn der Hersteller keine RMA mit dem Gebrauchtkauf übernimmt.

Richtig, wenn denn der Hersteller in den Garantiebedingungen eine Abtretung der Garantieansprüche überhaupt wirksam ausschließt. Das ist aber oft nicht der Fall, wie von Froki als Beispiel angeführt bezieht Lenovo die Garantie nicht auf den Käufer sondern auf den Kaufgegenstand. In dem Fall ist nicht einmal eine Abtretung nötig, weil sich der Garantieanspruch aus dem Eigentum am Kaufgegenstand herleitet. Hier sollte man also erst die jeweiligen Garantiebedingungen lesen bevor man Aussagen im Einzelfall trifft.
 
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