Kleine Rechtsfrage

Was Dark Knight sagt hört sich auch gut an, vielleicht erstmal wenn möglich unverbindlich einen Kostenvoranschlag machen, und dem Verkäufer schreiben mit Rückschein das du gerne eine Antwort bezüglich der Reparatur hättest, wenn er die wieder haben will zum reparieren kommt mir das vorerst spanisch vor.

Umso mehr Zeit vergeht in der du nichts schriftliches verfasst, umso schwerer wird es später die Person zu belangen, denn er kann auch sagen es gab nie Kontakt und nach 3-4 Wochen hast du den Schaden selbst verursacht, und dann ist er evtl. fein raus, etwas ähliches hat Doc Foster ja auch schon geschrieben, bezüglich Anfechtung.
 
Als kleiner Hinweis, wenn der Verkäufer, dir die Freigabe erteilt für einen Kostenvoranschlag, dann sollte noch vorher geklärt werden, wer bei einer Nicht-Reparatur die Kosten (Überprüfungskosten) trägt! Denn es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das Kostenvoranschläge kostenlos sind.

Für mich wäre dies im Moment die einfachste Lösung, denn da hast du es schriftlich, dass das Objektiv defekt ist und nicht durch den Transport verursacht wurde....alles andere mit Betrug, Anfechten oder gar Straf- und Zivilrechtlich vorgehen klingt für mich bisschen zu schwammig und zur wenig Erfolgs versprechend von den anderen User und damit sollte man auch sehr vorsichtig sein.....wie kann man den TE gleich so eine Lösung vorschlagen!!?

Vor allem bietet der Verkäufer ja eine Reparatur an......ich kenne kaum Reparaturen bei Objektiven die günstig waren.....und vielleicht hast du Glück und der Verkäufer nimmt wegen zu hohen Reparaturkosten das Objektiv zurück.
 
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Hey, danke für die zahlreichen Antworten.

Ich werde heute zum ersten mal telefonisch Kontakt mit den Verkäufer aufnehmen und ihn sagen das es mir am liebsten wäre wenn er das Objektiv zurücknehmen würde...
Wenn er mir dann wieder mit der Reperatur entgegenkommt werde ich versuchen noch ein wenig zu nörgeln und wenn alles nichts hilft sage ich ihn er soll mir eine schriftliche Einverständnis zukommen lassen in der er bestätigt, dass er für die anfallenden Reperaturkosten aufkommt.
 
gar Straf- und Zivilrechtlich vorgehen klingt für mich bisschen zu schwammig und zur wenig Erfolgs versprechend von den anderen User und damit sollte man auch sehr vorsichtig sein.....wie kann man den TE gleich so eine Lösung vorschlagen!!?

bei dem Kaufpreis halte ich das Zivilrecht doch passend oder wie kann man sonst den vorgehen, wenn die gegenseite nicht mitspielt? Strafrecht dient nur dem Versuch den Druck auf die Gegenseite zu erhöhen, klappt nicht immer aber versuchen kann man es. Sicherlich ist der beste Weg man findet gemeinsam eine Lösung, allerdings muss man auch Alternativen bereit halten wenn dem so nicht ist, daher die Vorschläge.
Man kann ja den Theard als eine Art Mindmap ansehen ;).

@ TE: Sei selbst bewusst beim Gespräch, telefonate im stehen kommen besser/deutlicher bei der Gegenseite an als im Sitzen so als Tipp.
 
So, nach einen Gespräch haben wir uns drauf einigen können das ich das Objektiv am Mittwoch in eine Reperaturwerkstatt von Nikon bringe und dort einen Kostenvoranschlag machen lasse. Bis 250€ würde der Verkäufer für eine Reperatur zahlen, ist der Voranschlag über 250€ so müssen wir einen anderen Weg finden.
 
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