Kleine Schaden nach einem Autounfall

na wie gesagt... macht wie ihr es meint...

ich an seiner stelle würde einfach einen anwalt für Verkehrsrecht anrufen und fertig.

Kostenvoranschläge sind ebenfalls oft nicht umsonst...


nur ein kurzes beispiel, weil ihr immer sagt "du verbrennst ja geld, und ziehst die versicherung des unfallgegners total ab":

ich hatte einen schaden an einem Twingo (1200€), und habe alles so abgewickelt wie oben beschrieben bis auf die Reperatur -> zu der kam es zunächst noch nicht)...
als das gutachten bei der gegnerversicherung eintrudelte forderte die ein gegengutachten... dazu kam es dann auch... resultat -> der gutachter, der das gegengutachten machte, zog eine plastikabdeckung vom ursprünglichen Gutachten ab (13,50€)...

wer verbrennt hier denn dann wessen geld??? die versicherung hat sich 13,50€ gespart und warscheinlich 200€ für das gegengutachten zusätzlich ausgeben müssen... und genau wegen solcher beschränktheiten einiger Sachbearbeiter in Versicherungen habe ich mir geschworen mich mit solchen vorfällen nicht mehr zu beschäftigen... das soll mein vertreter machen (RISCHDISCH! -> Der ANWALT, der mich im Übrigen noch nie auch nur einen Cent kostete)
 
Zuletzt bearbeitet:
Metaxa1987 schrieb:
Kostenvoranschläge sind ebenfalls oft nicht umsonst...
Aber deutlich billiger als ein Gutachter.

nur ein kurzes beispiel, weil ihr immer sagt "du verbrennst ja geld, und ziehst die versicherung des unfallgegners total ab":
Wer einen Anwalt einschaltet, obwohl sich der Verursacher nicht wehrt (wodurch der Anwalt absolut unnötig ist), der treibt den Schaden unnötig in die Höhe. Es wäre schön wenn sich da mal die Gesetzeslage ändern würde und das einschalten eines Anwalts erst im Streitfall erlaubt.

ich hatte einen schaden an einem Twingo (1200€), und habe alles so abgewickelt wie oben beschrieben bis auf die Reperatur -> zu der kam es zunächst noch nicht)...
Klasse, du hast du Schaden um mehrere hundert Euro erhöht.

als das gutachten bei der gegnerversicherung eintrudelte forderte die ein gegengutachten... dazu kam es dann auch... resultat -> der gutachter, der das gegengutachten machte, zog eine plastikabdeckung vom ursprünglichen Gutachten ab (13,50€)...

wer verbrennt hier denn dann wessen geld??? die versicherung hat sich 13,50€ gespart und warscheinlich 200€ für das gegengutachten zusätzlich ausgeben müssen... und genau wegen solcher beschränktheiten einiger Sachbearbeiter in Versicherungen habe ich mir geschworen mich mit solchen vorfällen nicht mehr zu beschäftigen... das soll mein vertreter machen (RISCHDISCH! -> Der ANWALT, der mich im Übrigen noch nie auch nur einen Cent kostete)
Erstens ist das nicht der Sachbearbeiter, sondern der Unfallverursacher der den zweiten Gutachter wollte. Denn der muss ihn ja auch bezahlen.
Und ohne Anwalt muss man sich auch nicht beschäftigen. Eine Erklärung wie der Unfall abgelaufen ist muss man so oder so abgeben.
Sofern der Gegner sich nicht wehrt hat man ohne Anwalt auch nicht mehr Aufwand. Der Anwalt macht nur eines, nämlich die Kosten in die Höhe treiben.
Ich verstehe nicht warum man gleich einen Anwalt einschaltet, anstatt damit zu warten ob es zu einem Streit kommt.

Würdest du dich nicht auch ärgern wenn du anstatt 2000€ plötzlich knapp 3000€ zahlen müsstest, nur weil der andere unsinnigerweise gleich einen Anwalt und Gutachter einschaltet, obwohl du die Schuld zugibst?
 
Metaxa1987 schrieb:
Und wieso reden hier alle von einem bagatellschaden??? Wenn sich bei einem heutigen Fahrzeug ein Schaden an den kunststoffhäuten der Stoßstangen zeigt, ist das mit 98%iger Sicherheit ein Schaden über 500€ und damit weit weg von einem bagatellschaden...
Geht sogar noch weiter. Bei den aktuellen Mazdas (3&6 definitiv, evtl. auch 2) ist es z.B. so, dass selbst bei eher sanften Parkremplern die vordere Stoßstange aus ihrer Einfassung springen kann, weil die kleinen Kunststoffnasen wegbrechen, die das Ding halten. Jetzt finde mal eine voll lackierte neue Frontpartie. Ihr habt sicher die lange Schnauze von nem Mazda 3/6 vor eurem Auge... das ist nicht so n Hartgummi-Bumper wie bei nem Astra F, den du mit nem Vorschlaghammer nicht beschädigen kannst.

Noch schlimmer wird es, wenn man Park-Sensoren hat. Die kleinen schwarzen Radar-Boppel sind extrem sensibel. Selbst relativ sanfte Stöße können da die Sensorik stark beschädigen, was tatsächlich problemlos vierstellige Reparaturkosten nach sich ziehen kann.

WhiteShark schrieb:
Wenn der Fall eindeutig ist und der Gegner die Schuld sowieso zugibt, dann gibt es keinen Streit, also ist auch kein Anwalt notwendig. Denn der macht nichts anderes als den Schaden unnötig in die Höhe zu treiben.
Wenn ich meine eigene Zeit dafür investiere, mich mit dem Schadensfall zu befassen, den jemand anderes bei mir verursacht hat, wie kann ich das dann gegenrechnen? Mal kleiner Tip: eine Stunde selbständiger Arbeit kann man problemlos mit 60€ veranschlagen, das ist auch ohne n halbes Dutzend Diplome ein normaler Stundensatz für einen Selbständigen.
Nur: Wie soll ich die 5h, die ich mich mit dem Mist herumschlagen musste, wirklich geltend machen bei der gegnerischen Versicherung? Die wird das ganz sicher anzweifeln. Da beauftrage ich lieber einen Anwalt, den werden sie nicht anzweifeln.

Und außerdem: Versicherungen streiten sich IMMER herum. Denen kann man keinen Meter weit trauen, die muss man direkt mit allem beschießen, das zur Verfügung steht. Die würden ja tatsächlich mal keine Milliarden-Profite machen, wenn sie tatsächlich Schäden begleichen würden.

Wieso? Je höher der Schaden, desto mehr steigen meine Prozente.
Wenn du Scheiße baust, dann blute gefälligst dafür. Wenn du hingegen das Opfer bist, warum solltest du auch nur einen müden Cent verlieren, und sei es für investierte Freizeit?

WhiteShark schrieb:
Aber deutlich billiger als ein Gutachter.
Einen Gutachter kann die Versicherung aber nicht anzweifeln, zumindest nicht ohne weiteres. Bei nem Kostenvoranschlag hingegen... mäkel, mäkel, mäkel...

Wer einen Anwalt einschaltet, obwohl sich der Verursacher nicht wehrt (wodurch der Anwalt absolut unnötig ist), der treibt den Schaden unnötig in die Höhe. Es wäre schön wenn sich da mal die Gesetzeslage ändern würde und das einschalten eines Anwalts erst im Streitfall erlaubt.
Der Anwalt ist dafür da, im Namen des Opfers das Recht des Opfers durchzusetzen, wenn diesem Zeit, Nerven oder Fachkenntnisse fehlen, um seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Ein Anwalt, der sein Geld mit so etwas verdient, verdient sein Geld wenigstens ehrlich, ganz im Gegensatz zu Abmahn-Zecken.

Sofern der Gegner sich nicht wehrt hat man ohne Anwalt auch nicht mehr Aufwand. Der Anwalt macht nur eines, nämlich die Kosten in die Höhe treiben.
Au ja, diese "oh, tut mir leid, mein Fehler" - Unfallverursacher... Wie viele davon wissen plötzlich nichts mehr von ihrer anfänglichen Aussage, wenn es ans Eingemachte geht? Wenn du dir nicht gerade direkt nach dem Unfall eine handschriftliche und unterschriebene Erklärung geben lässt, dass der Verursacher jede Schuld auf sich nimmt, würde ich bei so etwas auch immer einen Anwalt hinzu ziehen.
Warum auch nicht? Das Opfer hat bereits den Sachschaden. Es hat Verdienstausfall. Warum soll es jetzt auch noch SELBST einen Finger krumm machen, um an sein Geld zu kommen, nur damit der Verursacher, der offensichtlich zu blöd war zum Fahren, etwas billiger weg kommt?
 
Daaron schrieb:
Wenn ich meine eigene Zeit dafür investiere, mich mit dem Schadensfall zu befassen, den jemand anderes bei mir verursacht hat, wie kann ich das dann gegenrechnen? Mal kleiner Tip: eine Stunde selbständiger Arbeit kann man problemlos mit 60€ veranschlagen, das ist auch ohne n halbes Dutzend Diplome ein normaler Stundensatz für einen Selbständigen.
Nur: Wie soll ich die 5h, die ich mich mit dem Mist herumschlagen musste, wirklich geltend machen bei der gegnerischen Versicherung? Die wird das ganz sicher anzweifeln. Da beauftrage ich lieber einen Anwalt, den werden sie nicht anzweifeln.
Dein Aufwand ist der gleiche. Du musst den Schadenshergang beschreiben und das an die Versicherung weitergeben. Ob du das an den Anwalt schickst und der schickt es weiter (und berechnet dafür horrende Summen) spielt vom Aufwand her keine Rolle.

Und außerdem: Versicherungen streiten sich IMMER herum. Denen kann man keinen Meter weit trauen, die muss man direkt mit allem beschießen, das zur Verfügung steht. Die würden ja tatsächlich mal keine Milliarden-Profite machen, wenn sie tatsächlich Schäden begleichen würden.
So ein Quatsch. Wenn der Unfallverursacher die Schuld eingesteht, so gibt es keinen Streit. Und wenn es Streit gibt, so kann man das immer noch an den Anwalt weitergeben.

Wenn du Scheiße baust, dann blute gefälligst dafür. Wenn du hingegen das Opfer bist, warum solltest du auch nur einen müden Cent verlieren, und sei es für investierte Freizeit?
Warum soll für einen kleinen Fehler der jedem passieren kann denn noch mehr bluten als nötig? Die Freizeit für die Schadensmeldung muss man ja sowieso opfern. Der Schuldige bei einem Unfall zu sein ist schon ärgerlich genug.

Einen Gutachter kann die Versicherung aber nicht anzweifeln, zumindest nicht ohne weiteres. Bei nem Kostenvoranschlag hingegen... mäkel, mäkel, mäkel...
Und wo genau liegt das Problem einen Gutachter erst dann einzuschalten, wenn die Versicherung sich querstellt?

Der Anwalt ist dafür da, im Namen des Opfers das Recht des Opfers durchzusetzen, wenn diesem Zeit, Nerven oder Fachkenntnisse fehlen, um seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
Wenn keine Fachkenntnisse erforderlich sind, so ist es auch keine zeitliche Belastung.

Ein Anwalt, der sein Geld mit so etwas verdient, verdient sein Geld wenigstens ehrlich, ganz im Gegensatz zu Abmahn-Zecken.
Hab nie was anderes behauptet.

Au ja, diese "oh, tut mir leid, mein Fehler" - Unfallverursacher... Wie viele davon wissen plötzlich nichts mehr von ihrer anfänglichen Aussage, wenn es ans Eingemachte geht?
Ab dem Zeitpunkt kann man es immer noch dem Anwalt geben.

Wenn du dir nicht gerade direkt nach dem Unfall eine handschriftliche und unterschriebene Erklärung geben lässt, dass der Verursacher jede Schuld auf sich nimmt, würde ich bei so etwas auch immer einen Anwalt hinzu ziehen.
Warum auch nicht? Das Opfer hat bereits den Sachschaden. Es hat Verdienstausfall. Warum soll es jetzt auch noch SELBST einen Finger krumm machen, um an sein Geld zu kommen, nur damit der Verursacher,
Nochmal, durch den Anwalt hat man genauso viel Aufwand wie ohne solange sich der Verursacher nicht wehrt. Warum also muss man dem Verursacher dann nochmal eins reinwürgen?

der offensichtlich zu blöd war zum Fahren, etwas billiger weg kommt?
Sonst gehts dir aber gut? Ein Unfall kann jedem mal passieren, ja auch dir.
Und du würdest es einfach akzeptieren wenn du mal eben 50% mehr zahlen müsstest, nur weil das Opfer gleich große Geschütze auffährt?
 
Du glaubst gar nicht, WIE dämlich viele Fahrer sind. Mir ist z.B. vorigen Sommer einer beim Einparken gegen mein Auto gefahren, hat mir schön seine Hängerkupplung ins Kennzeichen gebohrt. Da meine Frontschürze durch einen Vorschaden (Vorbesitzer) eh leicht schief hängt entstand da kein zusätzlicher Schaden, aber trotzdem... War halt der typische Bonzen-Penner, fetter X6 oder sowas, rundrum mit Sensorik, aber zu blöde selbiger auch mal zuzuhören. Bei solchen Leuten sollte man grundsätzlich doppelt udn dreifach zugreifen. Wer 60k+ für sein Auto ausgibt, der darf dann eben auch gern mal n Tausender für ne eigentliche Bagatelle als Lehrgeld drücken.
 
Ah jetzt kommen wir der Sache schon näher. Da spricht ja der blanke Neid aus dir. Jetzt wird mir einiges klar.
Dafür das sie mehr haben als du, sollen sie extra nochmal bluten.

Btw kann sich jeder mal, besonders beim Rückwärtsfahren, mal verschätzen. Das ist nicht dämlich sondern menschlich.
 
Verschätzen? Hast du mal in einem Auto mit Sensoren gesessen? Da kannst du dich nicht verschätzen. Mit den verschieden abgestuften Tönen kannst du dein Auto da problemlos auf einen Zentimeter genau an ein Hindernis bugsieren. Im Zweifel bremst du, sobald der Ton durchgängig ist.
Das ist kein Verschätzen, das ist Inkompetenz hoch 10.
 
@white shark: ich will jetzt ned da oben raus pflücken und Quoten auf welchen Wortlaut ich dir genau Antworten werde. Ich mach es mal relativ simpel.

Du: wenn der Kostenvoranschlag nicht anerkannt wird, kann man immernoch ein Gutachten erstellen
-> das ist wohl wahr, aber dann bleibst du auf den kostenvoranschlagskosten sitzen... Denn beides zahlen sie dir bestimmt nicht! Tolle Idee...

Du: man spart sich keine zeit durch den Anwalt
-> ich muss keine bis ins kleinste Detail aufgeschlüsselte schaden-Hergangs-Zeichnung anfertigen, sondern teile meinem Anwalt in wenigen Minuten alles mündlich mit. (Ganz zu schweigen von der Arbeit mit der gegnerversicherung SCHRIFTLICH zu kommunizieren)

Du: toll du hast die kosten um mehrere hundert Euro in die Höhe getrieben
-> das ist eine straftat die du mir da jetzt unterstellen möchtest... Die des Versicherungsbetruges... Ich kann für sämtliche kalkulierten kosten NICHTS!

Du: die Prozente steigen je nach schadenhöhe
-> ah stimmt ja... Da war die gute alte Staffelung... 100€ = 1 SF / 1000€ = 2 SF / 10000€ = 3 SF.... So ein Quatsch...
 
Worauf WhiteShark - so denke ich - raus will ist doch recht einfach und da kann ich ihm nur zustimmen, in der heutigen Zeit, insbesondere aber im Straßenverkehr, ist es doch so, dass viele Bagatellunfälle durch Uneinsichtigkeit des Verursachers, aber auch durch fehl am Platz befindliche Racheglüste des Geschädigten derart aufgebauscht werden, dass immer gleich nach Anwalt u.ä. geschrieen wird. Zur normalen Konfliktlösung sind die wenigsten mehr fähig. Denn im Idealfall ist weder Anwalt noch Gutachter nötig um einen Unfall für jeden schadlos zu regulieren. Und erst wenn, aus welchen Gründen auch immer, diese Schadlosigkeit bei einer Partei droht zu kippen, kann man immer noch mit "harten Bandagen" kämpfen. Auf dieser, ich nenne es mal Eskalationsleiter, steigt ihr (Metaxa und Daaron) bereits einige Stufen weiter oben ein, als es m.E. (und offenbar auch nach WhiteShark) eigentlich zunächst notwendig wäre. Und damit tragt ihr grundlos dazu bei, dass ein Streitfall über eine gewisse Notwendigkeit heraus Kosten verursacht und/oder "eskaliert".

Bei solchen Leuten sollte man grundsätzlich doppelt udn dreifach zugreifen.
Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein, oder wie ging der Spruch noch schnell..
Ein Unfall, kann unabhängig von den elektronischen Helferlein, aber wirklich jedem passieren. Ursachen sind manigfaltig und erlauben nicht immer direkt einen Rückschluss auf die Fähigkeiten des Fahrers. Ich hab z.B. auch schon, aufgrund defekter Parksensorik einen Mast leicht touchiert, den ich wegen der ungünstigen Position auch in keinem Spiegel gesehen habe. So eine absolute Vorverurteilung wie Du sie hier tätigst Daaron zeugt nur von deiner Ignoranz und Engstirnigkeit - sorry wenn ich das Kind so direkt beim Namen nenne.
 
Bei einem Unfall kommt es allerdings oft vor, dass eine Eskalation nicht mehr vorgenommen werden kann, da ein Gutachten für einen Unfall NACH der Reperatur nicht mehr möglich ist. Geht man also erstmal in Vorkasse und will erst mit härteren Bandagen kämpfen, wenn der Unfallgegner (bzw seine Vertretung nämlich die Versicherung) nicht zahlen will, oder die Kosten kürzt, weil man ja günstiger hätte reparieren können, ist es eben zu spät.
Zum Thema Bagatellschäden: http://www.sander-sv.de/?page_id=23 unter 4. und http://www.streifler.de/schadensgut...aeusseren-schaeden-gerechtfertigt--_8578.html
Ausserdem ist es eben oft nicht der Unfallgegner, der das Problem darstellt, sondern die Versicherung desselben. Dass diese nicht sauber und nach gültiger Rechtsprechung zahlt, merkt dieser dann erst, wenn die Rechnungen bei ihm und nicht mehr bei der Versicherung eintrudeln.
 
Zurück
Oben