Kleingewerbe bei drohender Arbeitssuche?

nebulein

Admiral
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Guten Morgen,

mir schwirrt schon seit Wochen eine Frage im Kopf, auf die ich aber nirgendwo eine richtige Antwort finde. Der Sachverhalt sieht wie folgt aus, ich bin gelernter Bürokaufmann und seit Februar 2014 Wirtschaftsfachwirt. Außerdem habe ich seit Juli den ADA Schein.

Ich arbeite seit 10 Jahren im gleichen Unternehmen, dort habe ich auch 2007 meine Lehre abgeschlossen. Da es sich um ein recht kleines Unternehmen handelt, kann ich hier mit meinem Wirtschaftsfachwirt leider wenig anfangen und bin somit noch als Bürokaufmann eingestellt.

Dem Unternehmen geht es momentan aber alles andere als gut und bei der Ausrichtung die dort zur Zeit eingeschlagen wird, habe ich nicht nur ein persönliches Problem mit, sondern ich komme hier auch einfach nicht weiter. Das ganze natürlich gepaart mit einer aggressiven Stimmung im Büro, sowie dem Wunsch auf Veränderung und geringem Gehalt, bewerbe ich mich zur Zeit sehr intensiv, mit momentan ziemlich mäßigem Erfolg.

Ich habe die Feiertage deswegen ausgenutzt um mal meine Unterlagen komplett zu überarbeiten. Lange Rede kurzer Sinn. Ich will mich verändern, habe eine beschissene Gesamtsituation im Büro, weil die Arbeit mich weder zufrieden stellt, noch ausfüllt noch vernünftig ernährt.

Ich plane nebenbei noch einen Nebenverdienst mittels Kleingewerbe um schon mal der Gehaltssituation etwas entgegen zu wirken. Aber schneide ich mich damit nicht ins eigene Fleisch wenn ich Arbeitssuchend werde? Inwiefern kriegt man dann eine Selbstständigkeit als Kleingewerblicher angerechnet?

Mein Problem dabei ist es kann quasi täglich passieren das ich heim geschickt werde oder kündige weil ich das ganze psychisch nicht mehr aushalte. Klar sind das nicht die besten Voraussetzungen für eine Selbständigkeit das ist mir durchaus bewusst bei einer Wirtschaftslehre. Aber wann hat man die mal? Ich frage mich nur wie das ganze gehandhabt wird, sollte ich ALG 1 werden.
 
Wenn Du ein Nebengewerbe anmeldest und weniger als 15 Wochenstunden selbstständig tätig bist bekommt Du ebenfalls ALG 1 falls ein Anspruch besteht. Das ganze muss aber vom Arbeitsamt genehmigt werden. Du darfst dann 10% Deines ALG1 dazu verdienen ohne das es zur Kürzung kommt, aber besser dann bei der Arbeitsagentur nachfragen. Du musst dies der Arbeitsagentur monatlich nachweisen mittels Einnahmen/Überschussrechnung. Aber nur Arbeitseinkommen. Falls Du anderes Einkommen (z. B. Kapitaleinnahmen, Einnahmen aus einer Photovoltaik-Anlage, Miet-/Pachteinnahmen) hast bleibt das außen vor. Handwerker nutzen diese Möglichkeit um Aufträge zu akquirieren. Wenn die erste große Rechnung geschrieben wird und auch bezahlt wird, meldet man sich bei Geldeingang bei der Arbeitsagentur ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
@hildefeuer

Danke für die Info denke eigentlich schon das ich unter den 15 Wochenstunden bleibe, wie gesagt es soll nur ein kleiner Nebenverdienst erstmal sein, mit Ziel etwas sinnvolles zu machen, was bei meiner Arbeit momentan leider nicht der Fall ist.
 
Da du davon sprichst selbst zu kündigen, würde ich dir dringend davon abraten. Denn dann bekommt man 3 Monate Sperre und somit kein ALG.
Man kündigt nie selbst, außer man hat bereits eine neue Stelle.

Wenn du es psychisch nicht aushälst, dann lass dir das von einen Psychologen schriftlich geben und dich entsprechend krank schreiben.
 
WhiteShark schrieb:
Da du davon sprichst selbst zu kündigen, würde ich dir dringend davon abraten. Denn dann bekommt man 3 Monate Sperre und somit kein ALG.
Man kündigt nie selbst, außer man hat bereits eine neue Stelle.

Wenn du es psychisch nicht aushälst, dann lass dir das von einen Psychologen schriftlich geben und dich entsprechend krank schreiben.

Danke für den Tipp aber das ist mir durchaus bekannt. Von daher würde ich mir das schon bescheinigen lassen, wenns gar nicht mehr anders geht. Wenns möglich ist will ich auch nicht ins ALG kommen, wäre ja nochmals ein härterer Einschnitt.
 
nebulein, meine Frau hatte das vor Jahren auch. Es hilft in solch einer Situation, wenn man sich der Arbeit in solch einem Büro von Zeit zu Zeit entzieht. Man kann eine Kur beantragen, Bildungsurlaub beantragen, Lehrgänge belegen. Dann ist man ein paar Wochen raus aus diesem "Stromberg-Büro" und hat positive Abwechslung.
 
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