Konsole gekauft, Festplatte defekt

Martin240

Ensign
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Hiho.

Ich hab mir die Tage bei Ebay eine Xbox gekauft. In der Beschreibung stand, dass die Konsole technisch einwandfrei ist, gut gepflegt. Jetzt ist die Konsole bei mir angekommen und die Festplatte geht nicht (Fehlercode E68). Sobald ich die Platte ausbaue läuft die Konsole ohne weiteres, nur kann ich dann zum Beispiel kein LIVE updaten um zu schauen ob da auch alles in Ordnung ist. Ich habe dem Verkäufer geschrieben und er meinte es lief alles bis zum Versand, also wäre er sich keiner Schuld bewusst. Versendet wurde die Konsole in der OVP mit einer dünnen Papierlage drum herum. Die Papierlage war leicht aufgerissen, aber bei dem dünnen Papier hat mich das nicht weiter verwundert, also habe ich es nicht beanstandet als der Postbote mir das Paket übergeben hat. Die OVP sieht in Ordnung aus, keine größeren Dellen oder sowas.

Mein Frag ist jetzt, wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus? So wie es momentan aussieht bleibe ich auf dem Schaden sitzen. Irgendwelche Vorschläge was ich da machen kann?

Grüße
 
Du könntest mal beim Käufer nett anfragen ob er die Konsole zurücknimmt oder dir eine kleine Entschädigung schickt. Falls nicht hast du wohl Pech gehabt. Die Festplatte könnte schon bewusst defekt verkauft worden sein oder ist durch den Transport kaputt gegangen.
Privatverkäufer übernehmen keine Garantie oder Gewährleistung.

Grüße.
 
Viel kannst Du nicht machen, Gewährleistung gibt es keine seitens des Verkäufers.

Er kann die Konsole zurück nehmen, Dir das Geld erstatten.

Sonst schau einfach mal nach einer Festplatte, habe hier noch ne 20 er liegen z.B.

MfG
 
falls er uneinsichtig ist, du per paypal gezahlt hast und du lust hast zu stänkern, dann kannst du einen Fall bei Paypal melden, dann wird das Geld temporär von seinem paypal-konto gesperrt :-)
das bewegt den ein oder anderen Verkäufer zu Kompromissen..

war nur so ein Gedanke...

zwecks Gewährleistung und Garantie, die muss er im Auktionstext ausgeschlossen haben...
 
Ich weiß, es lohnt sich nicht da irgendwas zu machen. Da sind die Platten viel zu günstig. Aber die komplette Kaufabwicklung kam mir schon recht merkwürdig vor. Wenn das wirklich vorsätzlich war dann ist das schon ein dickes Ding und es ist eine Frechheit, dass man da nichts machen kann außer in den sauren Apfel beißen und auf eigene Kosten den Salat auszulöffeln.

Ich denke mal bei der DHL brauch ichs auch nicht probieren, da ich den Postboten nicht darauf hingewiesen habe, oder? Gott sei Dank war die Konsole an sich ein Schnäppchen, da ist der Defekt nur halb so ärgerlich. Nichts desto trotz ein Unding.

/Edit: Mir ist gerade aufgefallen, er hat die Gewährleistung im Auktionstext nicht ausgeschlossen. Bringt mich das weiter?
 
Privatverkäufer übernehmen keine Garantie oder Gewährleistung.
Ist doch wurscht, wenn die Konsole defekt ist, wenn sie angekommen ist...
Den Verkäufer anschreiben, wenn er nicht einlenkt, Paypal melden!
 
Martin240 schrieb:
Mir ist gerade aufgefallen, er hat die Gewährleistung im Auktionstext nicht ausgeschlossen. Bringt mich das weiter?
Ja, denn dann würde nach EU-Recht eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr gelten. Kannst Du die Auktion hier eventuell mal rein stellen?

Beachte aber, dass für Rechtsfragen das Forum von Computerbase eventuell nicht der richtige Ansprechpartner ist. Am besten Du einigst Dich mit dem Verkäufer auf freundlichem Wege. Geht jetzt ja auch nicht so um den Riesenbetrag.
 
Wie oben schon geschrieben, der Verkäufer ist sich keiner Schuld bewusst, da er seiner Meinung nach das Paket ordnungsgemäß verpackt hat. Dass das nicht der Fall war habe ich nach dem Auspacken gesehen, die Konsole selber war nicht weiter gepolstert, lediglich mit einer Plastikfolie umwickelt. Da es sich in der Festplatte um mechanische Bauteile handelt und der Lesekopf beim Transport sicherlich einiges mitgemacht hat, würde es mich also auch nicht weiter wundern, wenn der Lesekopf unterwegs einmal volle Kanone auf die Platte gekracht ist. Da die Verpackung nicht der DHL Norm entspricht liegt die Schuld aber beim Verkäufer. Dieser ist aber wie gesagt nicht der Meinung, dass er einen Fehler begangen hat. Ich warte jetzt auf eine weitere Antwort, nachdem ich ihm erklärt habe, dass das Paket alles war, aber nicht ordnungsgemäß verpackt.
 
Privatverkäufer übernehmen keine Garantie oder Gewährleistung.

Das mag für die Dummposter hier gelten, denn wer so einen Blödsinn schreibt, sollte dafür wirklich keine Gewähr übernehmen und am besten die Tastatur einmotten.

Der Verkäufer hat die Konsole in der vereinbarten Beschaffenheit zu liefern. Ist diese bei Gefahrüberang dennoch mangelhaft, denn haftet der Verkäufer dafür, der Käufer hat (zunächst) einen Anspruch auf Nacherfüllung.

Ob sich der Aufwand lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
 
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