Kontodaten per eMail?

Nickproof

Lieutenant
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Juni 2004
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Hallöchen.

Folgendes: Ich hatte bei Home of Hardware im Dezember so einiges bestellt, per Vorkasse bezahlt und auf das Zeug 4 Wochen lang gewartet (1 Artikel war nicht lieferbar). Nach diesen 4 Wochen hatte ich so langsam keine Lust mehr zu warten :p - so habe ich diesen Artikel storniert. In Kürze habe ich alles erhalten bis auf die Gutschrift die eigentlich in irgendeiner Form folgen müsste :freak:. Habe dann am Freitag eine Mail an HoH-Service geschrieben mit der Frage wo mein Geld sei. Heute habe ich eine Antwort erhalten mit der Bitte meine Kontodaten an info@hoh.de per email zu schicken damit das Geld überwiesen werden kann.
Da bin ich mir jedoch am Überlegen ob dieser Weg sicher ist?
Was sagt Ihr dazu? Kann ich das bedenkenlos machen?
 
Warum sollte das nicht in Ordnung gehen? Du schreibst doch keine Geheimnisse rein, wie Passwort für den Onlinebankingzugang. Du kannst denen natürlich auch ein Einschreiben schicken, wenn Dir das sicherer erscheint.
 
Ganz normales Verfahren. Kontodaten wurden früher allein durch Ebay-Auktionen millionenfach hin und her gemailt (heute sicher auch noch, aber die meisten Verkäuer habe ihre Bankdaten mittlerweile bei Ebay zum Abruf hinterlegt). Wie werkam schon sagte, du gehst damit kein Risiko ein.

Gruß, webbi
 
Hallo,

seht es mal so:

Da die Ware schon per Vorkasse bezahlt war, sind auch die Kontodaten bekannt.
Die sollten einfach in der Buchhaltung nachfragen und fertig.
 
moquai schrieb:
Da die Ware schon per Vorkasse bezahlt war, sind auch die Kontodaten bekannt.

Das ist so nicht richtig.

Heutzutage dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Bankdaten einer Überweisung dem Kundenkonto eines Unternehmens nicht zugeordnet werden.

Wenn der Kunde die Kontodaten separat preisgibt ist das kein Problem, da ja auch gewollt. Ansonsten nicht zulässig.
 
Hallo,

wenn jemand eine Überweisung tätigt, dann sind der Buchhaltung die Kontodaten sehr wohl bekannt.
Was zulässig ist, steht vielleicht auf dem Papier, aber die Praxis sieht etwas anders aus.

Ansonsten wäre noch nie eine Gutschrift auf meinem Konto eingegangen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
moquai schrieb:
wenn jemand eine Überweisung tätigt, dann sind der Buchhaltung die Kontodaten sehr wohl bekannt.

Kann eigentlich nicht sein, da die Daten meines Wissens bei Buchungen zwischen unterschiedlichen Banken nicht mit übermittelt werden, aber ist ja eigentlich auch geal, es ging ja darum, ob man sie ruhig per Mail übermitteln kann und das ist definitiv unproblematisch.
 
Plyfix schrieb:
Da die Daten meines Wissens bei Buchungen zwischen unterschiedlichen Banken nicht mit übermittelt werden.
Hallo,

es ist aber so, denn ich spreche aus Erfahrung. Dann ist der "amerikanische Stil" eben anders.
Ich bin langjähriger Kunde beim Versandhaus Lands’ End. Die überweisen eine Gutschrift auf das Konto, ohne nachzufragen.
Aber wie Du schon gesagt hast, ist ja auch egal...
Plyfix schrieb:
Es ging ja darum, ob man sie ruhig per Mail übermitteln kann und das ist definitiv unproblematisch.
Unproblematisch ist das nie. Du glaubst nicht, was man mit "gefundenen" Daten so alles anstellen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann verstößt Lands End eben gegen bestehende Datenschutzgesetze.

Was allerdings von einem Unternehmen zu halten ist, was persönliche Daten an Dritte weitergibt, sei mal dahingestellt.
 
Enolam schrieb:
Dann verstößt Lands End eben gegen bestehende Datenschutzgesetze. Was allerdings von einem Unternehmen zu halten ist, was persönliche Daten an Dritte weitergibt, sei mal dahingestellt.
Wieso an Dritte?

Ein Betrieb besteht eigentlich aus mehreren Abteilungen.
Lands’ End hat eine Abteilung, die sich "Buchhaltung" nennt.
Und die "Buchhaltung" gehört zu welchem Betrieb? Na? Genau. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Weitergabe von Adressen
Von Zeit zu Zeit tauschen wir über einen neutralen Treuhänder geringe Mengen von Adressen mit anderen Versandhandels-Unternehmen (nur Anrede, ggf. Titel, Vorname, Name und Postanschrift).

Aber hier wirds dann langsam offtopic.

Fakt ist, dass die Kontodaten bei einer vom Kunden initiierten Überweisung nicht dem Kundenkonto zugeordnet und gespeichert werden dürfen, wenn der Kunde dem nicht ausdrücklich zustimmt (was er in der Regel nicht von sich aus tut).
 
Hallo,

was soll denn das Zitat?
Anscheinend willst Du mich nicht verstehen.

Meine Aussagen bezogen und beziehen sich auf die Kontodaten und die Buchhaltung, also um die Angelegenheiten innerhalb einer Firma. Es ging und geht nicht um Weitergabe von Adressen.

Ja, wir sind OT, deswegen ist für mich damit die Angelegenheit erledigt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Weder auf meinem Kontoauszug noch in meiner Onlinebanking-Software sind Kontodaten von anderen Banken erkennbar. Darum will HoH die Daten ja auch per Mail haben.

HoH ist ein seriöser Anbieter, bei denen hätte ich keine Probleme damit, denen die Daten zu geben, selbst wenn es generell riskant WÄRE. Aber selbst wenn Schindluder damit getrieben wird, kann man Abbuchungen ja zurückbuchen lassen.

EDIT: @Moquai: Er versteht Dich schon, er meinte mit der Weitergabe von Daten auch nicht die Bankdaten, sondern Daten allgemein, darum das Zitat.
 
Plyfix schrieb:
Weder auf meinem Kontoauszug noch in meiner Onlinebanking-Software sind Kontodaten von anderen Banken erkennbar. Darum will HoH die Daten ja auch per Mail haben.
Hallo,

schon klar. Aber glaube mir, die Buchhaltung kennt sie oder kann sie ausfindig machen.
Wie schon gesagt: Was man darf, kann, soll, erlaubt/nicht erlaubt ist...
Plyfix schrieb:
Er meinte mit der Weitergabe von Daten auch nicht die Bankdaten, sondern Daten allgemein, darum das Zitat.

Auch das verstehe ich, aber es ist nicht relevant, da es nichts mit meinen Aussagen zwecks Buchhaltung zu tun hat.
 
moquai schrieb:
Auch das verstehe ich, aber es ist nicht relevant, da es nichts mit meinen Aussagen zwecks Buchhaltung zu tun hat.

Hat ja auch niemand behauptet, es ging ihm nur darum, daß er so einem Laden nicht trauen würde.

Und wie gesagt: Auch die Frage, ob die Buchhaltung die Daten hat (was wie gesagt nicht sein kann, wenn Du sie ihnen nicht selbst gegeben hast, da die Bank sie nicht übermittelt) ist hier irrelevant, da es nur darum geht, ob es riskant ist, Kontodaten per Mail zu übermitteln.
 
Nochmals:

(Konto)Daten der Buchhaltung haben nichts mit Adressen an Dritte zu tun!
Man kann nicht einfach Fakten aus dem Zusammenhang ziehen!

Ich bin schon immer Rechnungskunde und:

- hatte eine Retoure.
- bat um eine Gutschrift.
- wollte meine Kontonummer angeben.
- das war aber nicht nötig, da die Buchhaltung sie hatte.
- 2 Tage später war das Geld auf meinem Konto.

Die Buchhaltung hatte die Daten - Ende und Aus!

Und JA, es ist riskant, Kontodaten per Mail zu übermitteln.
Es ist grundsätzlich riskant, wichtige Daten per Mail zu übermitteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sag uns doch bitte, was daran riskant ist! Klar kann es passieren, daß die Daten in die Hände von Unbefugten gelangen und daß die Geld abbuchen. Dann storniert man die Buchung und das Thema ist erledigt. Und die Wahrscheinlichkeit, daß so etwas passiert, ist so gering, daß ich es nicht als riskant bezeichnen würde.
 
Plyfix schrieb:
Dann sag uns doch bitte, was daran riskant ist! Klar kann es passieren, daß die Daten in die Hände von Unbefugten gelangen und daß die Geld abbuchen. Dann storniert man die Buchung und das Thema ist erledigt. Und die Wahrscheinlichkeit, daß so etwas passiert, ist so gering, daß ich es nicht als riskant bezeichnen würde.
Mit dem ist es nicht getan. Aber wenn Du das nicht verstehst, dann verstehst Du nicht das Leben. ;)
 
Im deutschen Hardwarehandel ist sowas wie Rechnungskunde sehr sehr üblich. Von daher hat die Buchhaltung auch kaum die Bankdaten. Und sie einfach so "ausfindig" zu machen, verstößt gegen deutsche Datenschutzbestimmungen. Außer per Mail, Fax, Telefon, Brief, wirst du die Bankdaten nicht an sie übermitteln können. Und wenn das Riskio so groß wäre, dann würde man die Daten nicht auf Bankkarten etc. drucken. Es bekommt schließlich nicht jede Privatperson das Recht auf Bankeinzug von fremden Konten. Wenn dem so wäre müssten Phisher sich nicht die ganze Arbeit wegen der PINs und TANs machen.
 
HappyMutant schrieb:
Im deutschen Hardwarehandel ist sowas wie Rechnungskunde sehr sehr üblich. Es bekommt schließlich nicht jede Privatperson das Recht auf Bankeinzug von fremden Konten.
Einspruch:
Bankeinzug von fremden Konten bedeutet nicht Zahlung per Rechnung!
Bankeinzug von fremden Konten = Einzugsermächtigung.

Und diese kann jeder bei seiner Bank geltend machen.
Die Bank kann, muß aber nicht nachprüfen, ob eine Einzugsermächtigung berechtigt (schriftlich erteilt) wurde.

Ich habe meinem Versicherungsagenten eine Einzugsermächtigung mündlich am Telefon erteilt und die Prämien wurden fristgerecht abgebucht.

Du siehst, es ist alles eine dehnbare Angelegenheit.
 
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