Kündigungsfrist 400 € Job

Tiu

Rear Admiral
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Also folgendes Problem.
Meine Frau hat letzte Woche einen 400 Euro Job angenommen und schon 3x dort gearbeitet, den Arbeitsvertrag hat sie aber noch nicht unterschrieben!
Jetzt wurde ihr woanders ein Job angeboten den sie gerne aufnehmen würde, aber bei dem alten Arbeitgeber will man sie erst nach der Kündigungsfrist von 2 Wochen entlassen.

Frage: Der Arbeitsvertrag wurde ja nicht unterschrieben und daher ist die dort genannte Kündigungsfrist von 2 Wochen ja nicht wirksam. Besteht trotzdem ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist? Oder kann man hergehen und sagen, sorry, hab mir den Vertrag durchgelesen und bin nicht damit einverstanden, ich gehe nun?
 
Eigentlich muß sie nicht mehr kommen, verzichtet dann aber auch auf den Anspruch auf Bezahlung. Wenn 3 Tage Einnahmeausfall kein Beinbruch sind, sollte der sofortige Wechsel kein Thema sein.

Ich bin aber kein echter Experte für Arbeitsrecht. Das ist nur mein Kenntnisstand.
 
Der Freundlichkeit halber sollte deine Frau das mit den derzeitigen Arbeitgeber besprechen. Sicherlich stellt das kein Problem dar. Nichts unterschrieben, keine Pflichten, keine Bezahlung. Wenn der Arbeitgeber kulant ist wird er evtl die 3 Tage zahlen.

---- Keine Rechtsberatung ----
 
Naja, dass doofe ist ja, dass man genauso herleiten kann, man hat dir den Vertrag ausgehändigt, hättest ihn ja früher durchlesen können/müssen, hast schon gearbeitet dort und damit dem Vertrag durch stillschweigen zugestimmt.
 
Tiu schrieb:
...Frage: Der Arbeitsvertrag wurde ja nicht unterschrieben und daher ist die dort genannte Kündigungsfrist von 2 Wochen ja nicht wirksam. Besteht trotzdem ein Rechtsanspruch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist? Oder kann man hergehen und sagen, sorry, hab mir den Vertrag durchgelesen und bin nicht damit einverstanden, ich gehe nun?

Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich fixiert sein um Gültigkeit zu besitzen. Es empfiehlt sich für spätere Beweisführung; aber der Gültigkeit tut fehlende Schriftform keinen Abbruch.

Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
 
2 Wochen ist mMn schon kurzfristig genug.

Zum Vertragsschluss benötigt man ja keine Papierform, es gibt auch sowas wie "Vertrag durch Ausübung" (Fachbegriff ist mir nicht geläufig).

Deine Frau hat ja da gearbeitet und insofern auch Anspruch auf Zahlung einer Gegenleistung. Meiner laienhaften Meinung nach ist damit ein Vertrag geschlossen. Wenn der Arbeitgeber sich nicht auf eine Auflösung ohne Frist einlässt hat sie da IMO keine großen Chancen.
 
Enolam schrieb:
Wenn der Arbeitgeber sich nicht auf eine Auflösung ohne Frist einlässt hat sie da IMO keine großen Chancen.

Doch, gelben Urlaub :evillol:
 
Yipp, gelber Urlaub ist immer eine Erholung :D

Nur darf sie während dieser Zeit nirgend woanders arbeiten, weil in dieser Zeit der Versicherungsschutz über die Krankenkasse läuft. Sollte sie woanders arbeiten und es passiert etwas verliert sie den Schutz und somit Leistungen für daraus entstehende Schäden. Und erwischen lassen sollte man sich auch nicht. Es gilt also abzuwägen ob es sich lohnt.

Enolam schrieb:
...es gibt auch sowas wie "Vertrag durch Ausübung" (Fachbegriff ist mir nicht geläufig)....

Eine sog. "konkludierende Handlung". :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Fu Manchu: Danke. :)

@Tiu: Wie Fu Manchu schon schreibt ist das zwar eine Möglichkeit, aber keine, die man ernsthaft in Betracht ziehen darf.
 
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