chris2603
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2012
- Beiträge
- 669
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu meiner Kündigungsfrist gegenüber meines Arbeitgebers. Ich bin derzeit auf Jobsuchen, weil ich mit meinem derzeitigem Arbeitsplatz nicht zu frienden bin.
Nun ist meine Frage nach meiner Kündigungsfrist, da in meinem Arbeitsvertrag eine Frist von 3 Monaten festgehalten ist gilt diese ja mindestens.
Nun ist es so, dass meine Betriebszugehörigkeit laut Arbeitsvertrag inkl. meiner Ausbildung
(3 J.) gezählt wird, also von August 2007 an.
Ich habe mal in der Schule "gelernt", dass die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr gilt. Und das die Betriebszugehörigkeit die Kündigsfrist um verlängern kann.
Darum nun meine Frage ist meine Kündigungsfrist nun 3 Monate so wie im Arbeitsvertrag oder 3 Monate + X ?
Leider hab ich noch keine Rechtsschutz abgeschlossen, aber ich kann damit rechnen das wenn ich mich verpokere mein Chef notfalls vor Gericht geht. :/
Würde mich sehr über Gute Antworten freuen und bitte mit vermerk kennzeichnen, wenn jemand "halbwissen" abgiebt, danke.
Gruß
Chris2603
ich habe da mal eine Frage zu meiner Kündigungsfrist gegenüber meines Arbeitgebers. Ich bin derzeit auf Jobsuchen, weil ich mit meinem derzeitigem Arbeitsplatz nicht zu frienden bin.
Nun ist meine Frage nach meiner Kündigungsfrist, da in meinem Arbeitsvertrag eine Frist von 3 Monaten festgehalten ist gilt diese ja mindestens.
Nun ist es so, dass meine Betriebszugehörigkeit laut Arbeitsvertrag inkl. meiner Ausbildung
(3 J.) gezählt wird, also von August 2007 an.
Ich habe mal in der Schule "gelernt", dass die Betriebszugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr gilt. Und das die Betriebszugehörigkeit die Kündigsfrist um verlängern kann.
Darum nun meine Frage ist meine Kündigungsfrist nun 3 Monate so wie im Arbeitsvertrag oder 3 Monate + X ?
Leider hab ich noch keine Rechtsschutz abgeschlossen, aber ich kann damit rechnen das wenn ich mich verpokere mein Chef notfalls vor Gericht geht. :/
Würde mich sehr über Gute Antworten freuen und bitte mit vermerk kennzeichnen, wenn jemand "halbwissen" abgiebt, danke.
Gruß
Chris2603