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Was meinst du eigentlich fuer was die Berufsschule da ist?
Sicher geht das, bei uns stehts sogar im Lehrvertrag und es wurde uns auch noch muendlich mitgeteilt.
Aber vorher gibt es bestimmt ein Gespraech und eine Verwarnung.
Ist mir nicht passiert, wollte nur eine Lücke füllen, danke für die Antwort!
EDIT:
Dann müsste es ja theoretisch eine grenze geben, z.B. Ab soviel schlechter noten ... etc
Oder ist das die entscheidung des Betriebes?
Was sind schlechte Noten? Ab wieviel schlechter Noten kann man dem Azubi vorwerfen er "beherrscht" den Schulstoff nicht?
was soll dir jemand auf diese klägliche aussage nun antworten ?
--> JEIN .. denn grundsätzlich kann ein Ausbildungsvertrag aufgehoben werden.
Nämlich dann, wenn du xy Stunden gefehlt hast .. und offensichtlich ist,
dass Du so Dein Ausbildungsziel nicht erreichen wirst (zu schlechte Noten usw).
Aber einfach ist es sicherlich nicht, einen Ausbildungsvertrag einseitig aufzuheben.
Nach der Probezeit?
Eher nicht, es sei denn dein Ausbildungsziel ist stark gefährdet.
Aussreichend wäre eben noch ausreichend. Kommt drauf an wie schlecht sie sind.
Zusammenfassend, schlechte Noten sind wohl kein Grund zur Kündigung.
Gründe währen:
- wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen in Betrieb
- Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung
- während der Ausbildungszeit begangene Straftaten
- Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen
- eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung.
Viele müssen vom Betrieb aus auch nachsitzen, wenn sie schlechte Noten schreiben
aber ob das jetzt zur Kündigung führt kann ich nicht sagen ... wenn man natürlich nur 5 oder 6 steht denk ich ist das schon ein Grund.
Aufgrund der Noten alleine geht es nicht wie schon gesagt.
Nur aufgrund von Fehlzeiten etc. dann sind aber vorher Abmahnungen fällig.
Sonst wird das nichts
Hmm... wenn der Auszubildene seinen Pflichten nicht nachkommt (wozu den Berufschulstoff lernen gehört) ist das ein Ermahnungsgrund. Werden die Noten nicht besser kann eine Abmahnung erteilt werden.
Falls die Noten so schlecht sind, dass der Azubi die Berufsschulklasse wiederholen muss, kann er auch entlassen werden.
Solange du deine Ausbildung schaffst, ist das kein Grund, jemand zu entlassen.
Aber mal ehrlich: Berufsschule sind in aller Regel ja geschenkte 1er, ist ja viel leichter als Realschule und sollte von jedem zumindest mit befriedigend abgeschlossen werden
@Bookstar: Das kommt wohl auf die Ausbildung an, oder ?^^ Es gibt mit Sicherheit Berufe wo der Unterricht mehr oder weniger fordert, dem einen liegt es besser, dem anderen schlechter. So einfach kann man das nicht sagen.
b2t: Ich bezweifel das man dafür einfach gekündigt werden kann da man als Azubi sowieso eine sehr besondere und behütete Stellung in Sachen Kündigungen inne hat. Abmahnung ist vll. drin, wohl aber eher eine mündliche Verwarnung. Während der Probezeit ist das ne ganz andere Sache, da braucht der AG gar keinen Grund und den Vertrag zu kündigen.
Also in meinem Betreib wo ich gelernt habe (größtes deutsches Elektrounternehmen) war eine Kündigung bei schlechten Noten sehr wohl möglich.
Es gibt Rechte und Pflichten des Auszubildenden. Zu den Pflichten gehört aber auch das er eine Mitwirkungspflicht im Unterricht hat.
Ne Kündigung geht zwar nicht direkt heraus aber es werden sicherlich Gespräche mit dem Azubi geführt. Evtl. wird auch ne Nachhilfe angeboten. Nächste Stufe Abmahnungen, dann evtl. mal Kündigung.
Bis es zu soweit ist ist der Azubi sowieso nicht mehr zu retten und es hat auch keinen Sinn mehr ihn weiter zu beschäftigen.
Man muss aber auch mal überlegen, was den Betrieb die Ausbildung kostet. Evtl. "lohnt" es sich nämlich gar nicht einen Azubi zu entlassen, da ein Haufen Geld in die Ausbildung gesteckt wird.
Am Ende meiner Ausbildung (bei Siemens) hat man uns gesagt, dass diese den Betrieb pro Jahr 40.000 DM kostet (oder waren's sogar schon Euro!?). Selbst einem Azubi, der einmal 6 Wochen unentschuldigt gefehlt hat, wurde nicht gekündigt (das hätte man uns zu Beginn der Ausbildung sagen sollen ).