Kürzung der Kaution wegen Türblatt-Schaden

peec

Ensign
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Mai 2010
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Hallo,

ich benötige in dieser Angelegenheit Hilfe ;)

Vor kurzem habe ich meine Wohnung übergeben. Dabei wurden Schäden am Türblatt festgestellt (ich habe unterschrieben). Diese Schäden entstanden auf Grund von Schlüsseldienst/Selbstöffnungsversuche. Jedoch sind die Schäden mehr Kratzer, die eben am Türblatt und nicht sichtbar sind.

Nun wurden 100€ von der Kaution abgezogen. Hierfür habe ich eine Rechnung verlangt. Diese wurde einfach vom Vermieter erstellt, damit es mit Mehrwertsteuer genau 100€ sind.


Meine Fragen sind nun:

- Ist die Minderung der Kaution gerechtfertigt?

- Kann der Vermieter einfach selbst eine Rechnung ausstellen oder sollte die Rechnung nicht vom Handwerker, der den Schaden behebt, erstellt werden?

- ...
 
Echter Schadensersatz unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.
Worüber wird den da überhaupt abgerechnet? (und wozu)
 
wir reden hier von einem türblatt. diesen funierdingern oder? und nicht von eienr ganzen tür?
 
rahmen = zarge
tür = türblatt

umgangssprache ftw ;)

@te
schäden sind vorhanden und von dir akzeptiert. du kannst auch selbst ein neues türblatt besorgen oder eine aufbereitung, falls möglich. aber was man kaputt macht, muss man bezahlen. stell dir mal vor, du wärst der cermieter und bekommst deine wohnung mit kratzern und macken zurück. ist das dann auch noch "nicht so schlimm"?
 
danke schon mal.

es handelt sich um das Türblatt, richtig. Die Kratzer befinden sich allerdings seitlich, wo das Schloss auf und zu geht und sind nicht sichtbar. Optisch ist die Tür auf beiden Seiten völlig in Ordnung. Muss das dennoch ersetzt werden?

Und wie ist das mit der Mehrwertsteuer? Gehört die dazu oder nicht? Ohne MwSt wären es nur um die 80€
 
Du musst allerdings nur den Zeitwert des Türblattes ersetzen, so wie es deine Haftpflicht idR auch tun würde. Der Preis für ein neues kann von dir nicht verlangt werden.

Hatten einen ähnlichen Fall, nur ich war für den Schaden nicht verantwortlich, hatte ihn bei der eigenen Übergabe dummerweise nicht gesehen. Damals hat die Hausverwaltung satte 400,- einbehalten (obwohl die Tür 15 Jahre alt war, also eher geringer Zeitwert). Protokoll hatte ich allerdings nicht unterschrieben. Letztlich hatte es sich dann erledigt und ich bekam meine 400,- vollständig wieder.
 
der Zeitwert spielt bei mir glaube nicht keine Rolle, die Tür war relativ neu (3-5 Jahre). auch sein dass der Schaden schon vorher da war, wurde leider nicht festgehalten

wie ist das jetzt mit der Mehrwertsteuer bei der Rechnung?
 
Ist es denn denkbar das der Schaden auch durch die normale Nutzung entstanden ist? Und was genau hast du unterschrieben? Das es den Schaden gibt? Das du den Schaden verursacht hast? Du kannst natürlich der Rechnung erstmal widersprechen.
 
kann es sein, dass die tür beim zu machen schleift (an der schloss seite), anders kann ich mir solche kratzer nicht erklären.
 
Wenn der Schaden sich außerhalb der Wohnung befindet und der Bereich frei zugänglich ist (z.B. für andere Mietparteien) so ist hier u.U. garkein Schadensersatz zu leisten, da der Schaden von jedermann verursacht worden sein könnte, z.B. Einbruchversuch oder Vandalismus.

Je nach örtlicher Gegebenheit würde ich also hier dem Anspruch widersprechen. Ist der Schaden schon anerkannt und man hat sich als Verursacher erklärt, ist es aber womöglich zu spät dafür...
 
Hallo zusammen,

sagt mal hab ich etwas im Kaffee? Ich fasse mal zusammen:

1. Der TE hat unterschrieben, dass er für den Schaden an der Tür verantwortlich ist.
2. Der TE hat geschrieben, dass die Tür mittels Service-Techniker geöffnet wurde.
3. Der TE hat geschrieben, dass die Tür beschädigt ist.

Wo bitte gibt es hier eine unklare Fragestellung? Es ist doch vollkommen Lachs, ob die Schäden sichtbar von außen sind oder nicht. Auch ist es egal, ob es schon Vorschäden gab. Durch den letzten Öffnungsversuch wurde offensichtlich die Tür so beschädigt, dass ein Austausch notwendig wurde.

100 € für den kompletten Austausch einer Tür ist in meinen Augen ok, neben den Kaufpreis kommt schließlich noch Transport und Einbau...

Ob da jetzt Mehrwertsteuer auf der RG steht oder nicht ist doch auch egal. Was bitte entgeht mir? Bitte erleuchtet mich!

Bis denne!
 
Ja du hast was im Kaffee, denn nirgendwo ist die Rede davon das die Tür gewechselt wurde. Und so wie die Rechung ausgefallen ist, hat wohl nichtmal eine Reparatur stattgefunden. Ich meine Kratzer kann man reparieren aber nötig ist es nicht unbedingt. Könnte auch wie Schadenersatz aussehen. Wie die Rechnung aussieht kann man nicht erraten der TE ist sehr geheimnisvoll.

Ich bin mir nicht sicher wer dafür bezahlen muss. Aber wenn es dir zu Recht angehängt wäre, dann hättest DU selbst die Möglichkeit das zu reparieren um dir die Kosten zu ersparen. Aber was auch immer du unterschrieben hast kann man nicht erraten. Vieleicht hast du dich um diese Möglichkeit gebracht.
 
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