kurze rechtliche Frage :)

Pash0r

Lt. Commander
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Juli 2008
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1.694
Hallo Leute,

ich weiß einfach nicht in welchen Bereich ich das hier posten könnte. Daher nehm ich jetzt meine Standart Sektion hier im Forum :)

Ich habe heute meine beiden Mäuse Zowie EC1 Evo und Steelseries Sensei RAW Rubber Surface bekommen.
Ich frage mich jetzt gerad, ob ich Probleme beim Umtausch bekommen kann. Beide Produkte liegen OVP vor mir und die eigentlichen Verpackungen sind durch einen kleinen Klebestreifen verschlossen. Dieser Klebestreifen stellt ja die einzige "Beschädigung" dar, die ich verursache :) Kann es dadurch zu Problemen bei der Rücksendung/Geldrückgabe kommen?

Eigentlich eine alltägliche Frage, jedoch hatte ich noch nicht den Fall, dass ich wirklich zwei Produkte bestelle und eines davon definitv zurückschicken werde :)

Da beide Mäuse nicht gerade blillig sind und ich das Messerchen noch nicht angesetzt habe, dachte ich mir, frage ich euch lieber nochmal :) Irgendwie bekomme ich da keine "zufriedenstellende Antwort" zu im Internet.

Beste Grüße,
Pash
 
Ist überhaupt kein Problem. Du darfst innerhalb des 14 tägigen Rückgaberechts das Produkt testen und dafür muss es ja aus der Verpackung ;)
 
nein kann es nicht. du musst dir das produkt ja ansehen können.
der umtausch sollte ohne weiteres gehen.
in den ersten 14 tagen erst recht!
 
Genau bei dem Punkt war ich mir jetzt nicht ganz sicher. Wenn ich in den MM gehe und die haben kein Produkt in der Vorführung dürfte ich ja auch nicht einfach die OVP öffnen um mir das Produkt genauer anzusehen (denke ich :D) ...
 
Wenn du die Mäuse bei einem gewerblichen Online-Händler in D gekauft hast, kann es durch das Öffnen des Kartons zu keinem Problem beim Widerruf innerhalb der ersten 14 Tage kommen.
 
Pash0r schrieb:
Genau bei dem Punkt war ich mir jetzt nicht ganz sicher. Wenn ich in den MM gehe und die haben kein Produkt in der Vorführung dürfte ich ja auch nicht einfach die OVP öffnen um mir das Produkt genauer anzusehen (denke ich :D) ...

Deshalb holt man ja auch einen Verkäufer und bittet ihn die Verpackung zu öffnen. Oder kauft wo anderes.
 
Alles klar, ich danke euch für eure Antworten :)
 
Pash0r schrieb:
Genau bei dem Punkt war ich mir jetzt nicht ganz sicher. Wenn ich in den MM gehe und die haben kein Produkt in der Vorführung dürfte ich ja auch nicht einfach die OVP öffnen um mir das Produkt genauer anzusehen (denke ich :D) ...

du darfst auch im MM vor Ort öffnen. Natürlich nicht aufreißen, sollte schon wenn die Verpackung das hergibt wieder Ordnungsgemäß verpackbar sein. Ohne zwingend einen Verkäufer zu holen. Daher stimmen die netten Schilder ( beim Saturn wenn ich mich richtig erinnere), öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf, nicht.
 
Zum Kauf verpflichtet das Öffnen der Verpackung wohl nicht, zum Schadensersatz grds. aber sehr wohl.
 
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