Lackschaden nach PKW-Training

Lipovitan

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Hallo zusammen,

vergangenen Mittwoch (14.05.2025) war ich beim PKW-Intensivtraining des ADAC.

Das Training ging von 9-17 Uhr, es war sehr sonnig, warm und nach dem Training wurden wir Teilnehmer darauf aufmerksam gemacht unsere Autos am selben Tag oder spätestens am nächsten zu waschen. Auf der Website des ADAC steht:

Fahrzeugpflege nach dem Training

Bei hohen Außentemperaturen und sonnigem Wetter kann es zu Kalkflecken auf dem Fahrzeug kommen. Wir empfehlen eine umgehende Reinigung nach dem Training, entweder in einer Waschanlage oder eine Handwäsche mit Vorbehandlung: Essigreiniger und Wasser im Verhältnis 1:1 mischen und vor der Wäsche aufsprühen.
https://www.adac.de/der-adac/region...ng/fahrsicherheitstraining-wichtige-hinweise/

Ich hatte auf Grund einer zweistündigen Heimfahrt erst die Möglichkeit am darauf folgenden Tag das Auto zu waschen. Also war ich am 15.05.2025 morgens in der Waschstraße mit einem ernüchternden Ergebnis.

Darauf hin bin ich anschließend zu einem Aufbereiter gefahren. Die Politur hat mich beim Aufbereiter 300 Euro gekostet und das Ergebnis sieht nun wie folgt aus.
PXL_20250520_145525660.jpgPXL_20250520_145641768.jpg

Man sieht auf dem ganzen Auto noch die Ränder. Ich habe es auch noch selbst versucht mit Zitronensäue, Essig und Kalkentferner. Ich bekomme diese Ränder ebenfalls nicht weg.

Ich habe nochmal mit dem Aufbereiter gesprochen und dieser bat mich mit einem Lackierer zu sprechen, wie tief überhaupt noch poliert werden könne.

Meine Frage an euch: Wer kommt für den Schaden auf?

Bisher habe ich für Waschstraße, Aufbereiter, Pflegemittel selbst Kosten in Höhe von 400 Euro gehabt mit einem unbefriedigenden Ergebnis.

Gruß,
Lipovitan
 
Wer soll dafür aufkommen? Schau in den ADAC Vertrag rein. Der wird Dir die Frage beantworten.
 
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@BlubbsDE Es gibt keinen Vertrag. Mir wurde das Training geschenkt. Ich habe aber eine Diplom über meine Teilnahme bekommen.
 
Mhh, dann würde ich den fragen, der dir das geschenkt hat. Sicher wird es aber eine Art Haftungsausschluss geben, sofern du nicht grobe Fahrlässigkeit des ADAC belegen kannst.
 
Lipovitan schrieb:
Es gibt keinen Vertrag. Mir wurde das Training geschenkt.
Du hast also nur eine mündliche Zusage des Schenkenden und keinen Schrieb vom ADAC, auf dem auf die AGBs hingewiesen wird? Dann wäre u.U. der Schenkende Dein Ansprechpartner, weil er wohl irgendwas abgeschlossen haben sollte, bei dem der ADAC mit Sicherheit seine AGBs zum Vertragsbestandteil gemacht hat.

Außer, er ist selber ADAC-Mitarbeiter und hat Dir einen freien Platz im Training einfach so (mündlich) überlassen und an der Einfahrt zum Trainigsgelände gab es auch keinen Aushang (den man in der Regel, genauso wie die Aushänge bzgl. Hausrecht beim Sport- oder Kulturveranstaltungen, geflissentlich ignoriert und hofft, dass nichts passiert).

Nachdem es sich um keine Naturkatastrophe handelt, düfte eine Teil- oder Vollkasko wohl nicht zahlen.

Sonst hilft vermutlich nur der Gang zum (eigenen) Anwalt, der dann mit einem Gutachten versuchen muss den Schuldigen zur Kasse zu bitten.
 
Also, ich habe einen Gutschein mit einem Code bekommen. Nach Anmeldung habe ich eine Rechnung mit 0 Euro bekommen und ein PDF mit Teilnehmerhinweisen.

Ich habe mir nun mal die AGB auf der Website angesehen:
11.12. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sein eingesetztes Fahrzeug zeitnah nach Kursende zu waschen, um eventuellentstehende Wasserflecken zu vermeiden. Grundsätzlich sind Wasserflecken aufgrund der Wasserrückgewinnung innerhalb derWasseranlagen der Trainingsstrecken nicht zu erwarten, können jedoch nicht ausgeschlossen werden, worauf ausdrücklichhingewiesen wird. Die FSZN übernimmt dafür keine Haftung.

Hab aber vorher eine Vollkasko für das Training mit abgeschlossen.

Dazu steht dort:
Die beim Training verwendeten Fahrzeuge können optional und gegen Aufpreis (siehe aktuelle Preisliste) mit 3.500,- €Höchstschadenssumme und einer Selbstbeteiligung von 500,- € kaskoversichert werden.
Die Zusatzversicherung gilt zudem ausschließlich für die Fahrübungen im Fahrsicherheitszentrum innerhalb der markierten Übungsstrecken. Sie gilt nicht außerhalb der markierten Übungsstrecken des Fahrsicherheitszentrums (z.B. Rückfahrstrecke, Parkplatz, beim Anstellen zu einer Übung). Den Beginn und das Ende einer Fahrübung markieren weiße Striche auf den jeweiligen Übungsstrecken.
 
Die Fotos waren vor der Waschstraße oder hinterher?
Ein zweites Mal in die Waschstraße?
Und dann gleich zum Aufbereiter und das Ergebnis ist gleich null?
 
Am nächsten Tag ist aus Sicht vom ADAC vermutlich nicht Zeitnah. Ohne Anwalt wirst du da wahrscheinlich nicht viel erreichen können.

Gab es zu der Zusatzversicherung noch irgendwas mit weiteren Ausschlüssen oder so ähnlich?
Als ich vor ein paar Jahren so ein Training gemacht habe, galt die Versicherung echt nur für den Fall das man das Auto auf der Strecke schrottet.
Eventuell käm man damit raus dasd der Fleck auf der Strecke entstanden ist.
 
@Merlin74 Die Fotos sind aktuell. Es ist extrem schwer zu fotografieren, da der schwarze Lack so spiegelt.

Das Auto war nach dem Training nur einmal in der Waschstraße. Danach beim Aufbereiter und heute hab ich es nochmal mit der Hand gewaschen.

@Löschknecht Nein, leider gab es dazu nichts weiter.
 
Löschknecht schrieb:
Eventuell käm man damit raus dasd der Fleck auf der Strecke entstanden ist.
Wer Ansprüche stellt, muss die im Notfall belegen können. Spätestens vor Gericht.

Ich fürchte, das wird nahezu unmöglich sein, dafür bräuchtest Du vorher und nachher Bilder. Der ADAC könnte auch sagen, es war die Waschstraße etc.

Formlos kann man natürlich die Ansprüche stellen, klar, aber der ADAC weist ja generell jegliche Haftung von sich. Ob das so pauschal rechtlich haltbar ist, kann ich nicht beurteilen.
 
Ist da nicht eh bei sowas immer auf eigene Verantwortung bei eigenem Fahrzeug?
Ich habe mal hier einen anderen Text von einem Anbieter der sowas macht.. für eigene Autos:

Die Teilnahme an den Trainings der A….. erfolgt auf eigenes Risiko. Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden bzw. am eigenen Fahrzeug entstehen, gehen zu Lasten der teilnehmenden Person.


Der teilnehmenden Person ist bekannt, dass es sich um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, eine Schädigung nicht auszuschließen ist.


Die teilnehmende Person nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.


Die A…..
haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abzuwenden waren (höhere Gewalt).


Bei Fahrlässigkeit haftet die A….. nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der ….. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der A…… gilt.


….
 
Nur aus Neugier, welches Zentrum war das?
Ich habe letztes Jahr erst das Intensiv- und dann das erste Perfektionstraining in Grevenbroich gemacht, da hat das Auto auch sehr viel Wasser abbekommen, Sonne, 30 Grad. Aber auf dem dunkelgrauen Lack waren keinerlei Flecken, auch bei den anderen Teilnehmer war mir da nichts aufgefallen.

Dafür bin ich zuletzt durch Pfützen an einem Schotterweg gefahren und hatte danach graue Flecken auf den Plastikabdeckungen der Radschrauben gehabt. Da war ein neuer Satz fällig, das ging nicht wieder ab …
 
Lipovitan schrieb:
Ich habe mir nun mal die AGB auf der Website angesehen:
Die von Dir hier verlinkte Haftungsausschlussklausel kann grundsätzlich rechtlich wirksam sein, solange sie klar und verständlich formuliert ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Für mich ist diese Haftungsausschlussklausel wirksam, da sie klar und verständlich formuliert ist und IMO auch nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher Haftungsausschlussklauseln ist jedoch, dass der Teilnehmer vor der Teilnahme an einem solchen Fahrertraining über solche Haftungsausschlussklauseln informiert wurde.

Eine derartige Haftungsausschlusklausel könnte jedoch unwirksam sein, wenn der Teilnehmer durch eine Pflichtverletzung der FSZN geschädigt wird, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der FSZN. In solchen Fällen könnte dann eine Haftung der FSZN gegeben sein.

Dafür sehe ich aber aufgrund des hier geschilderten Sachverhaltes gegenwärtig keinen Raum.

Ich kenne jetzt nicht die AGBs, die dem Fahrertraining des TO zugrundeliegen, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass diese noch einen weiteren Haftungsausschluss dergestalt enthalten, dass der Anbieter nicht für Schäden, die aufgrund der Leistungserbringung entstehen, haftet.

Es empfiehlt sich daher, die AGBs und insbesondere die Haftungsausschlussklauseln rechtlich zu prüfen, um mögliche Ansprüche feststellen zu lassen.

Eine Beratung durch die Verbraucherzentrale kostet in der Regel um die € 25,00. Da diese Beratungskosten jedoch variieren können, ist es sinnvoll diesbezüglich vorab bei der VZ anzufragen.
 
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Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, wenn ja, dann würde ich einen Anwalt konsultieren.
 
Wahrscheinlich hast du es durch die Waschstraße noch verschlimmert, die Kalkflecken sind nun versiegelt.
Ich würde abwarten, bis das Wachs runter ist, dann mit Zitronensäure rüber.
 
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Wobei mittlerweile auch Waschstraßen aus Kostengründen kein Frischwasser mehr verwenden, sondern Brauchwasser, das ebenfalls zu solchen Flecken führen kann, wenn die Aufbereitung des Wassers nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Ich hatte das auf einem schwarzen VW, was jedoch bei einem Aufbereiter durch eine Lackreinigung und einer anschließenden Nano-Versiegelung entfernt werden konnte.
 
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@Lipovitan
Mal eine Frage: Kannst du belegen, wie das Auto vorher aussah?
Dazu noch, wie alt ist das Auto?

Goldsmith schrieb:
aus Kostengründen kein Frischwasser mehr verwenden, sondern Brauchwasser, das ebenfalls zu solchen Flecken führen kann, wenn die Aufbereitung des Wassers nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Meine Zustimmung ... Es kommt ja mal vor, dass manche Waschanlagen wirklich sparen müssen oder sollen.
 
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@Bully49,

aber manch einer, verwendet das Brauchwasser erheblich öfter und lässt es seltener reinigen aus reinen Profitgründen.

Wenn das Wasser in einer Waschanlage übel riecht, dann sollte man einen großen Bogen um die Waschanlage machen.
 
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