Leasing Fahrzeug und erfoglose zweite Reparatur

Löschknecht

Lieutenant
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Hallo

folgender Fall.

Meine Freundin hat letztes Jahr einen PHEV geleast (auf 4 Jahre), Opel Astra L. Sie braucht das Auto kaum und lädt es bei Bedarf in der Arbeit oder öffentlich.

Das Auto hat eine zweite 12 V Batterie in der Mittelkonsole, die zwar eigentlich nur Infotainment und Navi da ist abe wenn diese platt ist, fährt das Auto nicht mehr rein elelektrisch. Beziehungweise fährt es dann im Hybridmodus mit dem Verbrenner im Leerlauf und macht gleichzeitig den Akku leer.

Nun war diese im Mai zum ersten Mal platt. War von der Gebrauchtwagengarantie ausgenommen da Verschleißteil. Da das Auto länger stand habn wir das erst mal so hingenommen, hat 400 € gekostet mit allem.

Das gleiche war dann im juni wieder der Fall, hier haben wir aus Kulanz zähneknirschen 120 € bezahlt.

Nun ist seit Freitag die Batterie wohl wieder leer. Es kommt diesmal ein Fehler und er fährt dann wieder mit dem Verbrenner im Leerlauf und macht den Akku leer. (Sonst würde er im Hybrid Modus gewisse Strecken rein elektrisch fahren). Wenn man das Auto ein und aus macht geht es wieder bis zum nächsten Start.

Werkstatt sagt wieder Batterie.. Man muss auch dazu sagen das Auto steht in der Garage sonst, kein Marder, und der Kundendienst (wo eben auch diese Batterie gerüft wird) war ohne Mängel.

Wie ich das sehe bin doch dann nun schon bei der dritten Reperatur ohne Erfolg? Aus dem Leasing kommt man so ja nicht mehr aus, (es sei denn man kauft ihn raus), und das ganze soll nun 3 Jahre so weitergehen.

Beim zweiten Fehler hat man uns großspurig (leider nicht schriftlich) angeboten das vom Autohaus das Leasing übernommen wird, die diesen ablölsen udn anderweitig verkaufen und wir einen Jahreswagen abnehmen und eine Pauschale für die gefahren Km bezahlen.

Davon will man nun nichts mehr wissen und verweist auf die Leasinggesellschaft mit der man ja (richtigerweise) den Vertrag hat. Diese verweist wiederum auf den Hänlder und Gewährleistung..

Ansonstne hat mir der Händler nur geraden ein Ladegerät zu kaufen und die 12 V immer seperat zu laden, aber das kann es ja uch nciht sein.

Aus meiner Sicht liegt bei dem Auto ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler vor. DIese zweite Batterie wird nur geladen wenn auch der Verbrennungsmotor läuft (und sinnigerweise nicht an der Ladesäule). Je mehr man elektrisch fährt desto mehr schwächt man diese Batterie. Das ist auch bei Peugot (Schwestermodell) so. Bie anderen Marken und dem FL hat man das so gelöst das die 12 Stützbatterie mit der normalen 12 V im Motorraum verbunden ist, somit minimiert man damit das Problem.

Gibt es da noch weitere Möglichkeiten? Rechtsschutz ist vorhanden aber leider nur von der Gewerkschaft und die helfen nur wenn es berits einen Streit gibt..


PS. Bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit PHEV und Leasing. Ich weiß das es alles andere als ideal ist, aber das sind nun die Fakten ide wir hie rhaben.
 
Löschknecht schrieb:
Aus meiner Sicht liegt bei dem Auto ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler vor.
Ein Konstruktionsfehler müsste wohl beim Hersteller reklamiert werden: https://www.anwalt24.de/lexikon/konstruktionsfehler
Löschknecht schrieb:
DIese zweite Batterie wird nur geladen wenn auch der Verbrennungsmotor läuft (und sinnigerweise nicht an der Ladesäule). Je mehr man elektrisch fährt desto mehr schwächt man diese Batterie.
Der 12V-Akku wird durch Benutzung entladen und entweder durch einen vom Verbrenner angetriebenen Generator geladen, oder über einen Laderegler zwischen HV-Akku und 12V-Akku. Ein Verschleiß des 12V-Akkus ist dabei systembedingt, von daher erwartbar und nicht unbedingt eine "Schwächung". Je nach Typ der 12V-Batterie wird sie in einem beschränkten Spannungsbereich ohne merkbar erhöhten Verschleiß arbeiten können (also laden und entladen), wird dieser Bereich insbesondere unterschritten erhöht sich der Verschleiß mitunter enorm und kann zu kurzfristigen irreperablen Ausfällen führen. Ggf. gibt es bei diesem Modell keinen Laderegler zwischen den beiden Akkus? Ggf. ist dieser defekt? Auch wenn dies für gewöhnlich eine Störungsmeldung initiieren sollte. Woher ziehst du die Info, dass der 12V-Akku nur durch den Verbrenner geladen wird?

Ich würde zunächst mal checken, was der Hersteller konkret für die Benutzung der verschiedenen Betriebsmodi des Fahrzeugs vorgibt, etwas sollte dazu in der Betriebsanleitung stehen. Also z.B.: gibt es eine Herstellervorgabe dafür, wie lange rein elektrisch gefahren werden darf? Muss ggf. anschließend gezielt eine gewisse Dauer/Strecke mit dem Verbrenner gefahren werden? Sofern die Herstellervorgaben nicht eingehalten werden, wird sich der Vertragspartner oder Hersteller sicherlich darauf ausruhen, oder?

Wenn die Herstellervorgaben eingehalten werden, der Fehler aber trotzdem eintritt, hättet ihr ja einen argumentativen Hebel, der dann auch vom Vertragspartner oder Hersteller am Fahrzeug nachgestellt werden könnte.
 
Wie alt ist das Auto? Neu oder gebraucht? Wie lange habt ihr es jetzt exakt? 12 oder 24 Monate Mangelhaftung?

Vermutlich wird euch hier aber final nur ein vernünftiger Rechtsanwalt weiter helfen.
 
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Löschknecht schrieb:
Nun war diese im Mai zum ersten Mal platt.

Das gleiche war dann im juni wieder der Fall, hier haben wir aus Kulanz zähneknirschen 120 € bezahlt.
Auch Verschleißteile haben eine Garantie bzw. Gewährleistung.
Nur eben nicht bei Verschleiß. Ne 12V Batterie in einem Monat durchzurocken ist kein normaler Verschleiß.

Avatoma schrieb:
Neu oder gebraucht?
Löschknecht schrieb:
War von der Gebrauchtwagengarantie ausgenommen da Verschleißteil.
Ist die direkt von/über Opel bzw. von Opel über einen Drittanbieter?
Löschknecht schrieb:
Werkstatt sagt wieder Batterie.
Opel Vertragshändler?
 
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R.Kante schrieb:
Ein Konstruktionsfehler müsste wohl beim Hersteller reklamiert werden: https://www.anwalt24.de/lexikon/konstruktionsfehler
Ggf. gibt es bei diesem Modell keinen Laderegler zwischen den beiden Akkus? Ggf. ist dieser defekt? Auch wenn dies für gewöhnlich eine Störungsmeldung initiieren sollte. Woher ziehst du die Info, dass der 12V-Akku nur durch den Verbrenner geladen wird?

Von Opel selbst, habe selbst die entsprechenden Schaltpläne gesehen. Und das ein Problem das die gesamte Famlilie von Stellantis hat alle Hybriden der älteren Generation.

Es gibt einen DC/DC Wandler der nur aktiv wird wenn die Lichtmaschine läuft also der Verbrenner. Über die Ladung der Hochvoltbatterie (wenn diese angeschlossen ist) erfolgt das nicht. Ladespannung, Ladregeler usw. funkttioniert aucht
Das haben andere PHEV anders aber bei Stellantis ist das so, warum auch immer. Die Reichweite ist ohnhein nur 60 KM rein elektrisch. Aber mit der defekten Batterie läuft der Verbrenner halt immer mit 800 UPM mit. sonst konnte man selbst mit leerer Batterie noch immer ein paar Meter elektrisch fahren.


Der Hersteller redet sich raus, das es gewisse Vorgaben gibt. Aber nun erscheint ja defintiv eine Fehlermeldung die davor nicht da war.
Einzige Empfehlung vom Hersteller ist 1x im Monat 100 KM im Hybrid oder 40 km im Sportmodus zu fahren, aber da kommt auch eine andere Meldlung.

Es ist ein offenens Geheimnis das diese Batterie Probleme macht. Denkbar sind auch Probleme mit Steuergerät der Antenne, wenn das defekt ist zieht das die zweite 12 V auch leer. Aber wenn die Antenne funktioniert (also Wifi und SOS funktionieren) wird diese nicht getauscht, Stellantis Logik.

Das technsiche soll aber hier auch nicht das Thema sein. Das Auto wurde im normalen Rahmen bewegt und es gibt keine Vorgaben das man täglich laden soll, im Gegenteil tägliches Laden verschlimmert das Problem nur!

Inoffziel soll man es laut Stellantis so machen:
Die Hochvoltbatterie leer fahren, und einige KM im Hybrid fahren dann laden und repeat. So findet sich das aber in keiner Anleitung.

Skoda/Ford/Seat z.B. PHEV haben das Problem nicht, das es hier keine zweite 12 V Stützbatterie gibt oder wenn diese dann auch aus der Hochvoltbatterie mit versorgt wird (sofern möglich) aber die meisten haben nur die Hochvoltbatterie und die reguläre 12 V

Nur eben nicht bei Verschleiß. Ne 12V Batterie in einem Monat durchzurocken ist kein normaler Verschleiß.

Das wird sich jetzt eben zeigen. Bei der ersten haben wir nix gesagt weil der Händler die letzten 12 Jahre immer gut war und das Auto schon vorher 12 Monate auf dem Hof stand, und wri da selbst nciht gesagt haben.
Zudem hat die erste Batterie ja von Mai 23 (Erstzulassung) bis Mai 25 gehalten.
(Regulär ist ein Tausch alle 4 Jahr vorgesehen)

Ist die direkt von/über Opel bzw. von Opel über einen Drittanbieter?
Laut Leasing Gesellschaft soll der Händler das im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung klären. Es wurde keine Zusatzgarantie (wo diese Batterie eh ausgenommen ist) oder ähnliches abgeschlossen.
Verkäufer ist wohl der Händler direkt, Steallantis hat das inzwishcen geändert das man dort Neuwagen nur noch vermittelt bekommt, aber a) kein Neuwagen und b) war der Kauf davor


Avatoma schrieb:
Wie alt ist das Auto? Neu oder gebraucht? Wie lange habt ihr es jetzt exakt? 12 oder 24 Monate Mangelhaftung?

Alt im Sinne von EZ (auf den Händler) 05/23. Haben tun wir es jetzt fast genau 1 Jahr.

Ich fürchte auch das es ohne Anwalt nix wird. Im Endeffekt kann der Händler ja auch nix dafür, aber das ist nicht mein Problem.

Oder wir hoffen das uns einer reinfährt und wir nehmen den Zeitwert und lösen ihn dann aus.. Das erscheint mir mittelrweile als beste Lösung.


Konstruktionsfehler war vllt das falsche Wort, eher geplante Obsolenz oder so. Man rechne 4 Jahre Leasingdauer. 3 Batterien im Jahre a 400 € ) sind dann 3600 €..

Selber tauschen ist nicht wegen Leasing zudem muss man die leider anlernen über das Steuergerät..
 
Warum habt ihr die bisherigen Defekte nicht im Rahmen der Sachmangelhaftung über den Verkäufer/Händler abgewickelt?

Je nach Vereinbarung ist hier die 12-Monats-Grenze wesentlich!
 
Unwissenheit vermutlich. Und weil der Händler immer gut war, aber da werde ich denke ich auch nicht mehr hingehen.
Es gab ja ständig ein Ping Pong zwischen Händler und Leasing, jeder schob es auf den anderen.

Den ersten Fehler hat man halt noch hingenommen, weil es hieß beim zweiten bzw. dritten Mal wird man sich einig. Aber war halt dann leider nicht so..

Alles nicht sehr geschickt ich weiß. Die dritte Batterie würde es vermutlich dann komplett kostenlos geben, aber das kann ja nicht ewig so weiter gehen..
 
Mein Verständnis ist, dass es bereits die erste Batterie hätte kostenlos geben müssen, nämlich im Rahmen der Sachmangelhaftung.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass ihr ohne Rechtsanwalt nicht zu euren Zielen kommt.
 
Avatoma schrieb:
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass ihr ohne Rechtsanwalt nicht zu euren Zielen kommt.
Das sehe ich auch so, vor allem bewirkt das erste Anschreiben eines Anwalts schon oft ein entgegenkommen des Gegners.
 
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Löschknecht schrieb:
Was könnte der erreichen im besten Falle?

Unrealistischer Best Case:
Rückerstattung der gezahlten Gelder für die beiden Batterien, zusätzliche Garantieverlängerung bzw. Aufklärung über Sachmangel-Evergreen/revolvierende Sachmängel, dauerhafte Lösung in die eine oder andere Richtung mit möglichst wenig Kosten für euch


Ob sich der ganze Aufwand finanziell und energietechnisch lohnt ist pauschal schwer zu sagen. :/
 
Avatoma schrieb:
Unrealistischer Best Case:

Ich hatte mir eher eine Art "Wandlung" vorgestellt, also wir überschreiben dem Händler die Karre (ist ja bei Leasing möglich) der löst diese vorzeitig ab und meinetwegen bezahlte ich was für die Wertminderung / Kilometer und dafür leasen wir was neues. Da würden wir (bzw. würde dann ich vermutlich das neue Fzg leasen weil ich besser verdiene) am besten wegkommen..

Ist für den Händler auch nicht ideal, aber besser als dem Kunden ständig Batterien zu schenken mit der Gewisseheit das er nie mehr kommt..

Aber vermutlich noch unrealstischer.. Ich habe mal die Gschäftsleitung des Autohauses angemailt (leider keine direkt DW zumindest offziel). Mal sehen ..

Gerade eben geht die Karre wieder, habe mal die Batterie gemessen (Leasing hin oder her als Elektriker werde ich das wohl dürfen/können) die ist defintiv nicht leer und wird vom Verbrenner auch gut geladen..

Meine Vermutung ist im bestenfalle ein Wackelkontakt am Stecker oder ein defektes Kabel, beides bedeutet hohen Aufwand weil unter der Mittelkonsole verlegt..

Naja mal schauen.
 
Nun, grundsätzlich gegen sämtliche Umstandskosten (Einbau, Ausbau, Umbau...) im Rahmen der Sachmangelhaftung zu Lasten des Verkäufers...
 
Ein weit hergeholt es Beispiel:
Bei den Focus MK4 MJ19 Verbrennern verrecken auch ständig die Starterbatterien. Das liegt daran, dass diese ein BMS haben, welches die Ladung ab Werk bei 80% abbricht um 0,x Liter Sprit und damit ein paar Gramm CO2 auf 100km zu sparen.

Blei Batterien mögen das aber überhaupt nicht und besonders im Winter ist das übel für die Batterie.

Der Trick ist hier, abgesehen davon dass man sich bei Ford das BMS (auch auf Garantie) tauschen lassen kann: Einfach per Forscan über einen ODB Adapter das Ladeziel von 80% auf 95% erhöhen.

Vielleicht gibt es bei deinem Opel auch so eine Lösung, dass man so einen dämlichen 5 Gramm CO2 Einsparer einfach deaktiviert.
Bei euch natürlich etwas problematischer, da das Fahrzeug nicht euer Eigentum ist.
 
Den Trick gibt es ja breits. Man legt eine Leitung von der 12 V im Motorraum zu der 12V in der MIttelkonsole..

Aber bei Leasing natürlich unmöglich. Da keine Offziele Variante..
 
Relevant für die Leasing ist der Zustand bei der Rückgabe. Ich weiß nicht, ob das was du da beschreibst dauerhafte Umbauten sind oder eher temporär, wie z. B. Kabel für Dashcams hinter die Verkleidung zu bringen.
 
Naja umkehrbar ist es natürlich, aber es ist was, was bei jedem Kundendienst bemängelt würde.

Die Lösung ist eher was für danach, eben etwa swas freie Werkstätten machen..

Aber die Karre macht nun immer mehr zicken immer andere Fehler. Mal sehen was die Woche rauskommt.
 
Fall es jemand interessiert. Man konnte sich einigermaßen einigen.

Ich konnte den Hybrid zurückgeben und dafür einen Verbrenner leasen. Ohne weitere zusätzliche Kosten. Die Rate ist etwas höher (was aber an der Ausstattung lag die ich wollte) das ganz ist seit 1.10 durch.
 
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