Restschuldversicherungen sollte man prüfen, auf gar keinen Fall grundsätzlich abschließen. Vor allem das Kleingedruckte unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe diese Versicherung einspringt. 9 von 10 dieser Versicherungen bringen dir nur in den aller seltensten Fällen einen echten nutzen. Gerade bei einer Immobilienfinanzierung würde ich davon eher Abstand nehmen.
In aller Regel verlangen diese Versicherungen nämlich, dass du dein verwertbares Vermögen zuerst veräußerst, ähnlich wie ein Gerichtsvollzieher dein Vermögen pfänden würde. Da du aber bei Häusern dein Haus der Bank in aller regel sowieso sicherungsübereignen musst, wäre eine Restschuldversicherung hier sinnfrei, der Verkaufswert deines Hauses wird in der Regel auch deine Schuld bei der Bank tilgen.
Es GIBT gute Restschuldversicherungen, erfahrungsgemäß sind die meisten jedoch lediglich dazu gut, der Bank die Tasche in form von Provisionen voll zu machen, Von daher pauschal diese Versicheung zu empfehlen ist absolut unseriös. da muss man ganz, ganz genau die Bedingungen prüfen, unter denen die Versicherung zahlt und du musst auch ganz massiv gegenrechnen, was diese Versicherung kosten wird.
Grundsätzlich gilt jedoch: Sprich frühzeitig mit Banken. Wenn abzusehen ist, dass du eventuell Kreditraten wirst nicht zahlen können, informier deinen Sachbearbeiter, setz dich mit ihm zusammen und überlege dir zusammen mit Lösungen, wie man die Kuh vom Eis bekommen kann.
Der geordnete Verkauf deiner Immobilie um deine Schulden zu bezahlen unter Mitwirkung der Bank wird dir garantiert mehr bringen als eine Zwangsversteigerung oder der Verkauf aus einer echten Notlage heraus, Käufer werden dich sonst gnadenlos im Preis drücken, zieht die Bank mit dir an einem Strang, wirst du dabei nur gewinnen können.
Und ja, grundsätzlich musst du bei Krediten Zins und Zinseszins (sprich Zinsen auf Zinsen) bezahlen.
Leasing ist etwas anderes. Beim Leasing wirst du zwar nicht Eigentümer des Fahrzeugs, jedoch Halter. Der Vorteil für dich als Leasingnehmer ist der, dass du bei einem Neuwagen im Wert von z.B. 80.000,00€ über die Leasinglaufzeit z.B. "nur" 50.000,00€ zahlst, der Vorteil für den Leasinggeber ist jedoch dass er zwar 80.000,00€ für das Auto bezahlt, von dir jedoch 50.000,00€ bekommt und für den Verkauf des Fahrzeugs nach Ende des Leasingvertrages nochmal 40.000,00€. Sprich er hat 10.000,00€ verdient an dem Fahrzeug.
Für dich als Leasingnehmer stellt das ganze jedoch eher sowas wie ein Mietvertrag dar, wo du jedoch die Nebenkosten zahlen musst, nicht der Vermieter. Was hier beim Ausfall einer oder mehrer Leasingraten passiert, das steht genau im Leasingvertrag. Da steht drin, ob du Zahlungen aussetzen/kürzen darfst, ob der Leasingvertrag vorzeitig (gegen eine gewisse Gebühr) beendet wird oder was auch immer. Aber auch in diesem Falle solltest du vorzeitig mit dem Leasinggeber REDEN. das sollte sowieso, egal bei welcher Art von Schuldverhältnis, das erste sein, was du machst: mit deinen Gläubigern so früh wie möglich reden.
Grundsätzlich sind alles schließlich Verträge und Verträge können, unter dem Einverständnis aller Vertragspartner, schließlich auch geändert/angepasst werden, aber dazu MUSS man reden.
Und im Falle von jeglicher Art von Versicherung nachrechnen und Bedingungen genau prüfen. Aber auf gar keinen Fall einfach alles unterschreiben, weil mal einer im Forum gesagt hat, dass das gut und sicher ist.