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Lt. derzeitiger Erklärung von Bwin gilt folgendes:
Aufgrund einer Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt dürfen Kunden, die sich zum Zeitpunkt der Wettabgabe in Hessen aufhalten, unser Angebot derzeit nicht nutzen. Befinden Sie sich außerhalb von Hessen, können Sie unser Angebot wie gewohnt nutzen.
bwin hat gegen diese Entscheidung Rechtsmittel ergriffen und ist zuversichtlich, dass die Verfügung vor allem wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit aufgehoben wird.