Was ist erlaubt ?
( Stand ab 13.09. 2003, neues Urheberschutzgesetz ! )
Software:
Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von Software erlaubt.
Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD.
Nach dem neuen § § 95a bis 95d UrhG ist es jetzt verboten “ Kopierschutz zu umgehen “. Das hat natürlich Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft. Aber bei Computerprogrammen gilt dies ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung.( § 69a Abs.5 UrhG).
Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie.
Gem. § 69d Abs.2 UrhG darf die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenzgeber aber untersagt werden. Ausnahme: Wenn zu befürchten ist, dass aufgrund Dauereinsatzes oder Nutzungsbedingungen mit einer Zerstörung der Orginal-CD zu rechnen ist. Die genaue Auslegung überlasse ich hierbei lieber den Juristen.
PS: anmerkung von mir, es gibt da aber noch eine lücke im gesetz das man die sicherheitskopie an einen guten freund weitergeben darf als ausleihe, man muss aber das original im hause haben und sein eigentum nennen!
eine definition, was ein guter freund ist, ist nicht weiter aufgeführt!
Sonderfall Kopierprogramme:
Mit Inkrafttreten des neuen Urhebergesetzes ist der Vertrieb von Programmen zum Umgehen von Kopierschutz verboten.(§ 95a Abs.3 UrhG). Diese Bestimmung umfasst auch die Einfuhr solcher Proramme.
Aus diesem Grunde hüten Sie Ihre alte Software gut ! Der Besitz der alten Software ist erlaubt, nicht jedoch deren Benutzung.( irre aber wahr, halt typisch deutsch).
Der Besitz “alter” Software ist natürlich nur weiterhin erlaubt da das Gesetz nicht rückwirkend gilt.
Auch der Download aus dem Ausland dürfte erlaubt sein, nicht jedoch deren Benutzung. Der Download stellt eigentlich kein Import einer Ware dar. Die Rechtslage hierzu muß aber wohl noch ausgetestet werden.
Die Hersteller werden zukünftig nur noch Brennprogramme anbieten welche keinen Kopierschutz umgehen können.
Hier noch mal zum nachlesen!