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Legal?

BlackMachine

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Registriert
Aug. 2004
Beiträge
177
Hi.

Also ich muss in der Schule nen Referat halten. Ich hoffe mal das ist das richtige Forum, da google nix gescheites ausgespuckt hat.

Angenommen ich hab ein Spiel und besitze die Original CD davon, nur das Laufwerk kann sie nichtmehr lesen. Wäre es dann legal sich das Spiel irgendwo herunterzuladen, da man das oringal ja besitzt?

Am besten wäre es, wenn ihr mir Seiten sagen könntet wo Erklärungen und Infos dazu stehen, oder selbst ein paar Argumente bringt. Danke. :)
 
Nein es ist definitiv nicht legal.

Du könntest aber ein anderes Laufwerk verwenden wenn es wirklcih am Laufwerk liegt. Ansonsten fällt mir auch nix ein.
 
Was ist erlaubt ?
( Stand ab 13.09. 2003, neues Urheberschutzgesetz ! )
Software:
Grundsätzlich ist die Herstellung einer sogenannten Sicherheitskopie von Software erlaubt.
Es ist jedoch hier zu unterscheiden zwischen einer Kopie von Software und etwa einer Musik-CD.
Nach dem neuen § § 95a bis 95d UrhG ist es jetzt verboten “ Kopierschutz zu umgehen “. Das hat natürlich Folgen da kein Hersteller seine Produkte ohne Kopierschutz verkauft. Aber bei Computerprogrammen gilt dies ausdrücklich nicht. Auf Computerprogramme finden diese Bestimmungen keine Anwendung.( § 69a Abs.5 UrhG).
Sie können also weiterhin, ausschließich für den privaten Gebrauch, eine Sicherheitskopie anfertigen. Weitergabe, Vertrieb, Verleih u.s.w. ist natürlich verboten. Auch der Trick die Orginalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen geht nicht, dann wird aus der Sicherheitskopie eine Raubkopie.
Gem. § 69d Abs.2 UrhG darf die Anfertigung einer Sicherheitskopie durch den Lizenzgeber aber untersagt werden. Ausnahme: Wenn zu befürchten ist, dass aufgrund Dauereinsatzes oder Nutzungsbedingungen mit einer Zerstörung der Orginal-CD zu rechnen ist. Die genaue Auslegung überlasse ich hierbei lieber den Juristen.



PS: anmerkung von mir, es gibt da aber noch eine lücke im gesetz das man die sicherheitskopie an einen guten freund weitergeben darf als ausleihe, man muss aber das original im hause haben und sein eigentum nennen!

eine definition, was ein guter freund ist, ist nicht weiter aufgeführt!

Sonderfall Kopierprogramme:
Mit Inkrafttreten des neuen Urhebergesetzes ist der Vertrieb von Programmen zum Umgehen von Kopierschutz verboten.(§ 95a Abs.3 UrhG). Diese Bestimmung umfasst auch die Einfuhr solcher Proramme.
Aus diesem Grunde hüten Sie Ihre alte Software gut ! Der Besitz der alten Software ist erlaubt, nicht jedoch deren Benutzung.( irre aber wahr, halt typisch deutsch).
Der Besitz “alter” Software ist natürlich nur weiterhin erlaubt da das Gesetz nicht rückwirkend gilt.
Auch der Download aus dem Ausland dürfte erlaubt sein, nicht jedoch deren Benutzung. Der Download stellt eigentlich kein Import einer Ware dar. Die Rechtslage hierzu muß aber wohl noch ausgetestet werden.
Die Hersteller werden zukünftig nur noch Brennprogramme anbieten welche keinen Kopierschutz umgehen können.



Hier noch mal zum nachlesen!
 
Tja also wies aussieht kannst du dann ja nur 1.) schauen obs am Laufwerk liegt 2.) überprüfen obs vl., wenn auch unwahrscheinlich, irgendwas mit deinem Windows is 3.) eine Anfrage an Hersteller des Spiels stellen ob du die CD einschicken könntest und sie sie dir umtauschen.
 
Eigentlich müsste es doch legal sein schliesslich ist es ja eine Sicherheitskopie und die darf er ja besitzen oder nicht :lol: Bin mir aber nicht sicher obs wichtig is ob er sie selbst erstellt hat oder nicht.
 
Alle Einwände bezüglich einer Sicherheits- oder Sicherungskopie sind schon aus dem Grunde hinfällig, da es sich in diesem Falle um eine Kopie deines Software-Datenträgers handeln muß und nicht um irgendeine!

Viele Programme benutzen eine Seriennummer. Die "Kopie" aus dem Internet hat eine andere als dein Original und damit besitzt du laut Definition 2 Programme - allerdings nur ein legales.

Wenn es am Datenträger liegen sollte, dass die Software nicht ausgelesen werden kann, wende dich direkt an den Hersteller oder Distributor (steht auf der Packung). Im Normalfall wird der Datenträger getauscht. Wenn das Unternehmen nicht mehr existiert oder ein Ersatz nicht zu beschaffen ist (Nachweis!), dann könnte man darüber nachdenken, ob es im Zweifelsfall überhaupt einen Kläger geben würde.
 
Wenn du es runterlädst musst du ja auch irgendwie den kopierschutz umgehen d.h. du musst nen crack runterladen und benutzen und sobald du dies tust (jetzt mal abgesehen vom runterladen) ist es illegal, da man den kopierschutz verändert
 
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