S
Spacy
Gast
Hallo.
Mich würde interessieren, ob und wenn ja welche Aspekte eines Emulators (z.B. für Spielkonsolen oder Game Boy/Advance) illegal sind.
Dazu hier einige Einzelfragen:
Kann ich Strafbarkeit entgehen, indem ich Software nur in Quellcode-Form veröffentliche?
Mache ich mich strafbar, wenn...
...ich einen BIOS-Chip auslese.
...ich eine Game Boy Spielkassette auslese?
...ich eine PlayStation CD auslese?
...ich eine technische Dokumentation über eine Spielkonsole schreibe?
...ich mit Hilfe einer technischer Dokumentationen von anderen Bastlern einen Emulator schreibe
...ich mit Hilfe eines Disassemblers die Funktionen eines BIOS oder einer anderen Software dokumentiere
...ich die Funktionalität einer Software nachbilde?
...ich eine Emulator-Software kommerziell vermarkte, ohne jedoch geschütze Handelsbezeichnungen des Konsolen-Herstellers zu verwenden.
Ich würde mich über glaubwürdige, belegbare Antworten mit Referenz auf entsprechende Gesetzestexte freuen. Mutmaßungen, veraltetes und amerikanisches Recht finde ich bei google zu genüge. Wie ist die aktuelle Gesetzteslage?
Ich bedanke mich schonmal für jede Antwort.
Edit:
Ich habe folgendes bei Wikipedia über den kommerziellen PSX-Emu bleem gefunden:
"Bleem wurde ab 1999 kommerziell vertrieben. Sony reichte Klage gegen die Macher von Bleem ein, verlor aber in allen Punkten. Letztendlich bedeutete der Rechtsstreit jedoch trotzdem das Aus für den Emulator, da die Gerichtskosten für das 2-Mann-Unternehmen nicht zu tragen waren."
Die Frage ist jetzt noch, ob sich die Rechtslage geändert und dieses Beispiel somit nicht mehr anwendbar ist. Außerdem: Wieso mussten die bleem-Programmierer die Gerichtskosten tragen, wenn Sie doch gewonnen haben?
Mich würde interessieren, ob und wenn ja welche Aspekte eines Emulators (z.B. für Spielkonsolen oder Game Boy/Advance) illegal sind.
Dazu hier einige Einzelfragen:
Kann ich Strafbarkeit entgehen, indem ich Software nur in Quellcode-Form veröffentliche?
Mache ich mich strafbar, wenn...
...ich einen BIOS-Chip auslese.
...ich eine Game Boy Spielkassette auslese?
...ich eine PlayStation CD auslese?
...ich eine technische Dokumentation über eine Spielkonsole schreibe?
...ich mit Hilfe einer technischer Dokumentationen von anderen Bastlern einen Emulator schreibe
...ich mit Hilfe eines Disassemblers die Funktionen eines BIOS oder einer anderen Software dokumentiere
...ich die Funktionalität einer Software nachbilde?
...ich eine Emulator-Software kommerziell vermarkte, ohne jedoch geschütze Handelsbezeichnungen des Konsolen-Herstellers zu verwenden.
Ich würde mich über glaubwürdige, belegbare Antworten mit Referenz auf entsprechende Gesetzestexte freuen. Mutmaßungen, veraltetes und amerikanisches Recht finde ich bei google zu genüge. Wie ist die aktuelle Gesetzteslage?
Ich bedanke mich schonmal für jede Antwort.
Edit:
Ich habe folgendes bei Wikipedia über den kommerziellen PSX-Emu bleem gefunden:
"Bleem wurde ab 1999 kommerziell vertrieben. Sony reichte Klage gegen die Macher von Bleem ein, verlor aber in allen Punkten. Letztendlich bedeutete der Rechtsstreit jedoch trotzdem das Aus für den Emulator, da die Gerichtskosten für das 2-Mann-Unternehmen nicht zu tragen waren."
Die Frage ist jetzt noch, ob sich die Rechtslage geändert und dieses Beispiel somit nicht mehr anwendbar ist. Außerdem: Wieso mussten die bleem-Programmierer die Gerichtskosten tragen, wenn Sie doch gewonnen haben?
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