Legalität von Emulatoren

S

Spacy

Gast
Hallo.

Mich würde interessieren, ob und wenn ja welche Aspekte eines Emulators (z.B. für Spielkonsolen oder Game Boy/Advance) illegal sind.

Dazu hier einige Einzelfragen:
Kann ich Strafbarkeit entgehen, indem ich Software nur in Quellcode-Form veröffentliche?
Mache ich mich strafbar, wenn...
...ich einen BIOS-Chip auslese.
...ich eine Game Boy Spielkassette auslese?
...ich eine PlayStation CD auslese?
...ich eine technische Dokumentation über eine Spielkonsole schreibe?
...ich mit Hilfe einer technischer Dokumentationen von anderen Bastlern einen Emulator schreibe
...ich mit Hilfe eines Disassemblers die Funktionen eines BIOS oder einer anderen Software dokumentiere
...ich die Funktionalität einer Software nachbilde?
...ich eine Emulator-Software kommerziell vermarkte, ohne jedoch geschütze Handelsbezeichnungen des Konsolen-Herstellers zu verwenden.


Ich würde mich über glaubwürdige, belegbare Antworten mit Referenz auf entsprechende Gesetzestexte freuen. Mutmaßungen, veraltetes und amerikanisches Recht finde ich bei google zu genüge. Wie ist die aktuelle Gesetzteslage?


Ich bedanke mich schonmal für jede Antwort.


Edit:
Ich habe folgendes bei Wikipedia über den kommerziellen PSX-Emu bleem gefunden:
"Bleem wurde ab 1999 kommerziell vertrieben. Sony reichte Klage gegen die Macher von Bleem ein, verlor aber in allen Punkten. Letztendlich bedeutete der Rechtsstreit jedoch trotzdem das Aus für den Emulator, da die Gerichtskosten für das 2-Mann-Unternehmen nicht zu tragen waren."

Die Frage ist jetzt noch, ob sich die Rechtslage geändert und dieses Beispiel somit nicht mehr anwendbar ist. Außerdem: Wieso mussten die bleem-Programmierer die Gerichtskosten tragen, wenn Sie doch gewonnen haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, doch Du glaubst doch nicht im Ernst, hier im Forum fundierte und rechtlich begründete Einschätzungen zu diesen Themen erhalten zu können, oder?

Wenn dies der Fall wäre, könnten wir kostenpflichtigen Foren oder Websites jederzeit Konkurrenz machen.

Wenn Du wirklich rechtlich begründete Einschätzungen zu dem Thema benötigst, so wärest Du gut beraten, Deine Frage bei Rechtsforen wie "frag-einen-Anwalt.de" zu stellen, was natürlich kostenpflichtig ist.

MfG,
Dominion.
 
Hm, schon Schade, dass man in Deutschland Geld dafür bezahlen muss, um seine Rechte zu kennen...
Und wenn man sie nicht kennt und dann was falsch macht, muss man auch Geld bezahlen...
Wen soll ich wählen?

Na gut. Machen wir es so wie immer: Wer etwas weiß, soll es mir einfach sagen.
 
Und du meinst, dass das Halbwissen, auf das du hier im Forum mit etwas "Glück" stoßen wirst, dich wirklich weiter bringt?

Die einzigen Leute, die so tief in der Materie stehen, dass sie dir da halbwegs weiter helfen könnten, sind entsprechend erfahrene Fachanwälte und selbst die können sich irren. So oder so ist ihnen jedenfalls verboten, unentgeltlich Rechtsberatung zu erteilen.

Und du erwartest hilfreiche Antworten im einem Computerforum, wo die Standardantwort einiger User zu jedem Popel-Problemchen bei Widerrufsawicklungen etc. "Geh zum Anwalt, verklag die Leute!" ist?

Na dann gute Nacht!

(Wenn ich Zahnschmerzen habe, frag ich doch auch nicht im Forum, ob ich lieber nen Schnaps trinken oder ne Aspirin nehmen sollte - ich bezahl die 10€ und geh zum Zahnarzt)
 
Was du vor allem abwägen solltest ist folgendes:
Unabhängig davon ob es legal ist oder nicht, kann es sein dass du ungeschoren davon kommst, da die Konsolenhersteller meines Wissens das Herstellen und Verbreiten von Emulatoren, vor allem von älteren Konsolen, nicht intensiv als Urheberrechtsverletzung verfolgen zu scheinen.

Sollten sie dich aber deshalb dennoch verklagen wollen, hast du selbst unabhängig davon, ob du im Recht oder im Unrecht bist, einen größeren Aufwand wegen einem Gerichtsverfahren und u. U. noch Gerichtskosten, Abmahngebühren oder Schadensersatzforderungen am Hals.
 
Naja, schau mal ins UrhG - insbesondere die Arbeit mit disassemblern etc. könnte für Konflikte mit dem Urheberrecht sorgen. Da das Gesetz aber notwendigerweise sehr uneindeutig ist, wird dir der Gesetzestext nicht viel weiter helfen - er muss ausgelegt werden.

Selbst unter Fachleuten gilt dabei die Regel "Zwei Juristen drei Meinungen". Auch ein Richter kann mal (aus Sicht eines anderen Juristen) großen Müll entscheiden, das einzig verbindliche wären entscheidungen von BGH / BVerfG, und die gibt es zu der konkreten Thematik m.W.n. nicht.
 
Dass laden eines PSX Bios ist schonmal illegal auch wenn du sie besitzt (wird dich trodzdem keiner verklagen)^^

Lustigerweise ist selber auslesen erlaubt.

Und Emulatoren sind selbst nicht illegal knackpunkt ist dass oft benötigte Bios;)

Schau mal diversen Emu foren da steht eig alles.
 
Also in einem englischen Forum habe ich gelesen, dass das Auslesen des BIOS wegen des DCMA nicht erlaubt ist, da man zum Auslesen des BIOS unlizensierte Software auf der Konsole selbst ausführen muss. Soweit ich weiß gilt aber bei uns in Deutschland kein amerikansiches Urheberrecht. (noch nicht...)
 
Genau da liegt doch der Hase begraben. Wer sagt denn, dass in dem englischen Forum nicht auch nur irgendwer fleissig gegoogelt hat und die Urheberrechte von Honnululu verbreitet?

Deine Klage mit Bleem zum Beispiel, wer sagt denn, dass diese vor einem deutschen Gericht nicht ganz anders ausgegangen wäre?

Wenn es dir nur um die Dokumentation usw. geht, zum Beispiel für eine wissenschaftliche Arbeit würde ich einfach mal ganz freundlich und unverbindlich beim jeweiligen Hersteller nachfragen.

Wenn überhaupt findet man fundierte Antworten in den deutschsprachigen Quellen im Internet auf Fragen rund um den Besitz von emulierten Spielen in Deitschland.

Der betroffene Personenkreis ist leider ungemein klein, es gibt ja nur eine Handvoll verbreiteter Emulatoren von Spielekonsolen (und folglich deren Entwickler) auf der gesamten Welt. Und die verteilen sich auf alle Herren Länder mit unterschiedlichsten Gesetzen.
 
Mir fällt dazu jetzt aber auch noch ein, dass Martin Korth seinen Emulator NO$GBA anbietet. Dieser kann sowohl GBA als auch NDS emulieren, ist dementsprechend weit verbreitet. Herr Korth verdient aber schon längere zeit Geld mit der Debugging-Version seiner Software, indem kleine Spielestudios diese kaufen & verwenden.

Herr Korth hat ebenso eine riesige Dokumentation über den GBA und NDS verfasst. Eigentlich ist das ja das beste Lebendbeispiel, dass dies alles in Deutschland möglich ist. Wenn man schon keine brauchbaren Gesetze hat, muss man sich eben an Beispielen orientieren.
 
Du weisst doch aber nicht, was er dafür alles gemacht hat. Ich würde ihn zumindest mal kontaktieren, denn vielleicht hat er sich ja auch erst überall schriftliche Genehmigungen dafür eingeholt und du stehst sonst nachher auf verlorenem Posten.
 
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