LIDL Patrone für Brother DCP-135C Fehlkonstruktion ! keine Rücknahme

mobo

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ich hatte mir für meinen Brother DCP-135C bei Lidl eine schwarze Patrone (Hersteller irgendwo in Tschechien) zu 3,99 Euro gekauft, leider. Das Ding funktioniert nicht, weil es nicht erkannt wird. Bekanntlich braucht der Drucker keinen Chip in der Patrone zu erkennen, weil auch die Original-Patronen keinen Chip haben. Der Drucker benötigt aber oberhalb des Tintenauslasses ein Sichtfenster - das fehlt bei dieser Lidl-Patrone, somit ist das Teil eine glatte Fehlkonstruktion! Lieber etw mehr ausgeben und z.B JetTec, Agfa etc. nehmen. Hatte Gott sei Dank noch eine Agfa-Patrone in Reserve, ansonsten wäre ich mit diesem Lidl-Schrott am Wochenende echt aufgesessen u. hätte nicht drucken können.
Der Hammer kommt aber noch: Lidl vor Ort nimmt diese Fehlkonstruktions-Patrone nicht zurück. Ich soll die Patrone nach Tschechien schicken - lol. Habe dann Lidl per mail angeschrieben. Die Zentrale schrieb zurück, dass ich die Patrone "ausnahmsweise" zurückgeben dürfte und dass ich die Antwort-mail in der Filiale vorlegen solle. Heute war ich wieder in der Filiale zusammen mit der schriftl. Zusage. Wieder Fehlanzeige: O-Ton der Mitarbeiterin dort: "Auf der mail steht ja gar keine Unterschrift und das Lidl-Logo fehlt auch, ob die e-mail echt ist, weiß ich nicht."
Echt der Hammer: mir als Kunde wird vor versammelter Kundschaft vorgeworfen, emails zu fälschen - Lidl ist für mich tot.
Übrigens: Lidl schreibt in seiner Mail, dass es defekte Artikel nur innerhalb der LIDL-2-Monats-Garantie zurücknimmt. Lidl verwehrt also die 2-jährige gesetzl. Gewährleistungspflicht gegenüber dem Kunden. Daraus folgt: sind eure Technik-Produkte nach 2 Monaten kaputt, dann müsst Ihr den Schrott event. nach China schicken - Achtung.
 
Naja, dafür gibt es ja Bücherweise Gesetze, Tatsache ist, dass du im Recht bist und auch bei jeder ofiziellen Adresse Recht bekommen würdest. (is ja nicht immer umbedingt das Gleiche)
Wenn dir langweilig is und du Rechtsschutz hast, Anwalt einschalten :p. Verläugnung habe ich aus deinem Text auch noch rausgelesen.^^
 
Ansonsten reicht es auch, dem/der Verkäufer/in den genauen Paragraphen und Wortlaut aus dem Gesetz zu zitieren und auf welchen sie Ihre Aussage stützt. Wenn uneinsichtig, Filialleiter ordern, wenn der auch nicht will, vom nächst Höherem die Nummer geben lassen und vor Ort gleich durchrufen. Erst dann mit Anwalt und Verbrauchschutz (und/oder Presse) drohen. Das sollte eigentlich wirken, denn kein Händler kann sich gegenüber Privatpersonen aus der Gewährleistung schleichen, selbst bei Gebrauchtkäufen MUSS ein gewerblicher Händler 1/2 Jahr geben, ohne wenn und aber (außer für Mängel, die beim Kauf offensichtlich sind und im Kaufvertrag vermerkt wurden).
 
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