User007
Admiral
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@TPD-Andy:
TPD-Andy schrieb:Hat das verwendete Benutzerkonto eingeschränkte Nutzer-Rechte oder die vollen Administrator-Berechtigungen?
Das ist erstmal unerheblich, denn "Phishing" als Form des Social-Engineering ist auf die im Vertrauen begehend aktive Mitarbeit des potentiellen Opfers ausgerichtet, um an die für einen Mißbrauch benötigten Daten zu gelangen und überwiegend wird ja mit Verlinkungen gearbeitet, um eben die Opfer aus ihrem jeweiligen "Schutzbereich" wegzuleiten - da machen die Benutzerrechte am Gerät keinen Unterschied, es sei denn es wäre so restriktiv konfiguriert, dass keine Verlinkung ausgeführt würde. Dann ist's aber praktisch nicht mehr funktionabel nutzbar.
Allerdings ist's natürlich richtig - insbes. gewerblich genutzte - Computer zumind. mit einem Rechte-eingeschränkten Benutzerkonto zu betreiben.
Allerdings ist's natürlich richtig - insbes. gewerblich genutzte - Computer zumind. mit einem Rechte-eingeschränkten Benutzerkonto zu betreiben.