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Maschinenbediener Gehalt
- Ersteller nedim89
- Erstellt am
F
Fu Manchu
Gast
Weil die Kosten voll absetzbar sind, das heißt, das du alle Kosten absetzen kannst. Das heißt aber nicht, das du diese Kosten zurückbekommst, sondern die werden voll deinen Steuern angerechnet und dann bekommst du deinen Teil zurück. Voll ansetzbar heißt, das du 100% ansetzen kannst und nicht nur 50%.
Ich finds ok, sonst könnte man ja seine Kosten wild und frei in die Höhe treiben und der Staat zahlt alles, soll das die Erklärung sein?
Ich finds ok, sonst könnte man ja seine Kosten wild und frei in die Höhe treiben und der Staat zahlt alles, soll das die Erklärung sein?
nedim89 schrieb:Ist ja mal voll doof. Warum heißt es dann bspw. "Sonderausgaben sind voll absetzbar"?
Voll absetzbar heißt, diese Kosten werden in voller Höhe von deinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen. Beispiel: Jahreseinkommen: 20.000 €, Sonderausgaben: 1.000 €. Dann ist dein zu versteuerndes Jahreseinkommen nur noch 19.000 € und das was du wiederbekommst ist dann eben die Steuerdifferenz 19.000 € vs. 20.000 €, was nicht mehr als 200 € sein dürften.
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Hi,
hätte noch eine Frage bezüglich Fahrtkostenübernahme seitens des Arbeitsamts. Von einigen guten Quellen habe ich mitbekommen, dass sie die Fahrtkosten bei erfolgreicher Einstellung in der Regel übernehmen. Stimmt das? Wenn dem so ist, ab wie viel Kilometer übernehmen sie die Fahrtkosten?
Würde mir viel bringen, da ich eins bis zwei Monate in einer 30 km von mir entfernten Stadt in einer Partnerfirma erst eingewiesen werden muss.
MfG
hätte noch eine Frage bezüglich Fahrtkostenübernahme seitens des Arbeitsamts. Von einigen guten Quellen habe ich mitbekommen, dass sie die Fahrtkosten bei erfolgreicher Einstellung in der Regel übernehmen. Stimmt das? Wenn dem so ist, ab wie viel Kilometer übernehmen sie die Fahrtkosten?
Würde mir viel bringen, da ich eins bis zwei Monate in einer 30 km von mir entfernten Stadt in einer Partnerfirma erst eingewiesen werden muss.
MfG
Meiner Meinung nach muss der Arbeitgeber dir diese Reisekosten erstatten, da du vorrübergehend (also ein bis zwei Monate) betrieblich veranlasst außerhalb deiner regelmäßigen Arbeitsstätte arbeiten musst. Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten
Invader_z1m
Lt. Junior Grade
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- Juli 2008
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- 326
Das Arbeitsamt zahlt dir fürs erste halbe Jahr Spritgeld. Je nachdem wie weit du zur Arbeit fährst wird der Betrag berechnet. Musst du aber natürlich beantragen.
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Hi,
Danke für alle Antworten.
Gut zu wissen, dann werde ich mal morgen durchklingeln und diesen Antrag stellen. Gibt es eine Mindestkilometeranzahl?
edit: wegen drei Kilometern wollen sie die Fahrtkosten leider nicht übernehmen
Danke für alle Antworten.
Gut zu wissen, dann werde ich mal morgen durchklingeln und diesen Antrag stellen. Gibt es eine Mindestkilometeranzahl?
edit: wegen drei Kilometern wollen sie die Fahrtkosten leider nicht übernehmen
Zuletzt bearbeitet:
nedim89 schrieb:edit: wegen drei Kilometern wollen sie die Fahrtkosten leider nicht übernehmen![]()
OMG ist das dein Ernst? Das sind mit dem Fahrrad keine 15 Minuten. Oder aber ganze 75 Cent Spritkosten pro Tag. Falls es dir doch so wichtig ist diese Kosten zu bekommen verweise ich nochmal auf meinen Beitrag #46, den du ja offenbar ignoriert hast: Der Arbeitgeber erstattet in der Regel die Reisekosten, wenn du vorrübergehend (2 Monate im Jahr sind vorrübergehend) auf betriebliche Veranlassung hin deine Arbeit weiter weg von deiner Wohnung und deiner regelmäßigen Arbeitsstätte verrichten musst.
Zuletzt bearbeitet:
Dann probiere es nochmal beim Arbeitgeber. Es ist eindeutig eine betrieblich veranlasste Dienstreise, alle Arbeitgeber mit denen ich bis jetzt zu tun hatte übernehmen solche Kosten. Oft noch mit Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und solchen Späßen.
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- Nov. 2006
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- 1.676
Hi,
habe vor paar Tagen meine Lohnabrechnung erhalten und habe außer dem Festlohn und den Zulagen aufgrund von Nachtschicht und Schulungen am Samstag (insgesamt 1445,- € Netto) nichts weiteres erhalten. Soll ich meinen Arbeitgeber mal drauf ansprechen?
MfG
habe vor paar Tagen meine Lohnabrechnung erhalten und habe außer dem Festlohn und den Zulagen aufgrund von Nachtschicht und Schulungen am Samstag (insgesamt 1445,- € Netto) nichts weiteres erhalten. Soll ich meinen Arbeitgeber mal drauf ansprechen?
MfG
boersianer
Ensign
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- Jan. 2005
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- 195
Guten Morgen,
was möchtest du denn da noch erhalten?
was möchtest du denn da noch erhalten?
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- Nov. 2006
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- 1.676
Mein Beitrag bezieht sich unabhängig von meiner Entlohnung auf diesen Beitrag:
|MELVIN| schrieb:Dann probiere es nochmal beim Arbeitgeber. Es ist eindeutig eine betrieblich veranlasste Dienstreise, alle Arbeitgeber mit denen ich bis jetzt zu tun hatte übernehmen solche Kosten. Oft noch mit Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und solchen Späßen.
Zuletzt bearbeitet:
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