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Erlaubt ist es. Aber über 20h/Woche zahlst du als Student volle Steuern auf das Einkommen. Darunter ist quasi Brutto=Netto, war zumindest bei mir so. es lohnt sich also zumeinst mehr, bis max. 20h/Woche zu arbeiten.
Kannst du deine Frage bitte konkretisieren:
- einmalig 50 Stunden pro Woche
- jede Woche 50 Stunden für ein Zeitraum von 4 Wochen
- komplettes Jahr jede Woche 50 Stunden ...
Worum geht es dir genau? Was steckt hinter deiner Frage?
Ansonsten darfst du arbeiten so viel du willst ... je nach Einkommen musst du dann Steuern zahlen, Sozialversicherungsbeiträge abführen etc. ... halt wie jeder andere auch der arbeiten geht.
PS man kann ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben und gleichzeitig Student sein, das eine schließt das andere nicht aus. Ich war dualer Student ... hab Steuern und SV bezahlt, aber auch ein Studentenausweis gehabt ...
Darfst du /= Kannst du
Ab 20 Stunden bist du aber primär Arbeitnehmer oder Selbstständig und kein Student mehr.
Dann zahlst du auch ganz normal die Steuern deiner Steuerklasse und dir gehen eventuell andere Vorzüge flöten.
Falls du Selbstständig bist, musst du dich dann auch selbst um deine Versicherung kümmern.
Da musst du selbst schauen, was in deinen abgeschlossenen Verträgen steht.
Ebenfalls verhält es sich mit Ausgaben in deiner Steuererklärung, da musst du dann schon konkret werden, falls du Kosten für das Studium absetzten willst.
Dürfen tust du erstmal alles, um die Konsequenzen musst du dich dann selbst kümmern.
Es gibt auch Unis, die das ausschließen und du dann in ein berufsbegleitendes Studium wechseln musst. Kann keiner von uns wissen. Ob es Anwesenheitspflicht gibt, das weiß auch keiner von uns.
An der Uni würde ich mich generell mit sowas bedeckt halten und nicht rum tratschen.
Schau einfach ins Arbeitszeitgesetz. Da steht drin wieviel / lange du arbeiten darfst. Du darfst z.B. max. 10 Stunden am Tag (mit mind. 45 min. Pause). Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen (meine ich) immer mind. 11 Stunden liegen.
Das Arbeitszeitgesetz ist das einzige was dich evtl. an Mehrarbeit abhalten könnte. Dass du bei 50 Std. / Woche Steuern zu zahlen hast, ist wohl selbstverständlich. Die kann man sich zum Großteil aber durch die Steuererklärung wiederholen, weil man gerade als Student da leicht was absetzen kann.
Sozialversicherung musst du dann wohl ganz normal wie jeder andere Arbeitnehmer auch abführen, da du damit ja (dank Mindestlohn) Sozialversicherungspflichtig bist und dann eben prozentual zahlst.
Die Krankenkasse ist hier der Flaschenhals! Während des Semesters sind nur 20 Stunden pro Woche erlaubt. In den Semesterferien ist Vollzeit möglich (bei Krankenkasse ggf. nachfragen). Weiterhin wird dann Steuer und die Sozialversicherung relevant; je nach dem, ob du über den Steuerfreibetrag kommst. Wenn du nicht mehr in Regelstudienzeit bist (oder kommst), empfehle ich immer in Rentenversicherung (freiwillig) einzuzahlen! Für die Rente wird nämlich nur die Regelstudienzeit anerkannt! ;-)
tobimobi schrieb:
Falls du Selbstständig bist, musst du dich dann auch selbst um deine Versicherung kümmern.
Hier ist "freiwillig Krankenversichert" das Thema. Aber meiner Kenntnis nach muss das der Krankenkasse bei einem Studententarif nur mitgeteilt (bzw. glaubhaft versichert) werden, dass der Stundenaufwand der Selbstständigkeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt!
EDIT: Je nach Vollzeitvertrag und Arbeitgeber wird eventuell eine Meldung an die Krankenkasse weitergegeben, wie dein aktuelles Arbeitsverhältnis zur Zeit aussieht! Die könnten das also durchaus mitbekommen, wie viele Stunden du dort entsprechend arbeitest!
So ist es und das habe ich hinter mir.
Sobald die KK erfährt, das es mehr als 20 Stunden sind, dann bist du direkt im Rennen und zahlst den Beitrag zur freiwilligen Versicherung.
Das passiert selten, aber mir wäre es zu heikel. Ausnahme sind die Semesterferien.
Soweit ich weiß, darfst du nur soviel arbeiten, dass du über das Jahr gesehen im Durchschnitt 20h/Woche arbeitest.
Beispiel: Du Arbeitest unter dem Studium 18h/Woche. Damit hast du 52Wochen *2h/Woche=104h noch zusätzlich frei, die du in den Semesterferien nutzen kannst. Angenommen, das wären 8 Wochen, die du mehr arbeiten möchtest, so könntest du nochmal 13 Stunden mehr pro Woche in diesen 8 Wochen arbeiten (13*8=104h) ohne, dass du dich voll bei der KK versichern musst. (Unter 25 fällst du aus der Familienversicherung, über 25 dann aus dem Studententarif)
Als ob die Krankenkasse euch verbietet zu arbeiten. Ihr zahlt dann halt normale Beiträge wie jeder andere. Das Arbeitszeitgesetz bestraft nur Arbeitgeber. Steht also auch nicht entgegen.
Studenten sind aber eine besondere Spezies. Ich frage mich, wie man bitte nächst Studium 50 Stunden/Woche arbeiten will und kann.
Wenn du 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, zählst du nicht mehr als Student, sondern als normaler AN. Das musst du dann auch überall so angeben.
Wenn du 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, zählst du nicht mehr als Student, sondern als normaler AN. Das musst du dann auch überall so angeben.
Was habt ihr eigentlich immer mit eurer Krankenkasse? Ich zahle 91 Euro jeden Monat,weil ich über 25 bin. Die sollen einfach die 91 Euro übernehmen,also der Arbeitgeber und den Rest behalte ich.
Wenn deine wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden übersteigt, wird nicht mehr angenommen, dass deine Hauptbeschäftigung das Studieren ist. Daraufhin verlierst du bei der Krankenkasse deinen Studentenstatus und damit auch den ermäßigten Beitragssatz. Folglich musst du den regulären Satz bezahlen, der sich an deinem Monatsgehalt orientiert, sich aber mindestens auf um die 900 1015 Euro brutto bezieht. Dann bezahlst du also nicht mehr nur 91 Euro, sondern direkt mal um die 190 Euro im Monat an die Krankenkasse.
stimmt nicht. habe zeitweise 50h+ gearbeitet - als ich werkstudent war.
@nik_: bitte lesen. waehrend semesterferien. da hat man nix zu tun, und kann arbeiten wie jeder andere auch.
und uebrigens, ich habe waehrend meines informatikstudiums im master ~30h-35h jede woche gearbeitet (ausserhalb von ferien - als ich von werkstudent auf "normaler angestellter gewechselt habe"), neben studium. geht alles, wenn man bock hat.
Du wirst aber dann ein ganz normaler Mitarbeiter der Steuern und Sozialabgaben zu zahlen hat, der Studententarif ist dann hinfällig. Wurde Dir aber alles in Deinem anderen Thread bereits erklärt, was versteht man daran nicht?