Media Mekrt möchte Ware nicht sofort Umtauschen

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Genau diese Ablehnung hat der TE doch erfahren - völlig im Einklang mit §439 BGB. Er kann Wandlung verlangen, bzw. vom Kauf zurücktreten. Er kann aber in diesem Fall nicht auf einem Umtausch bestehen, er muss die Nachbesserung dulden. Es wäre von der Kulanz des Verkäufers abhängig, direkt eine neue Konsole zu bekommen.
 
@ areiland

Wir reden hier aber vom Mediamarkt und nicht von der Firma Maier mit ihrer 30m² Verkaufsfläche, letztere müsste eine neue Box bestellen die dir überreichen, die defekte einschicken und hätte dann irgendwann eine Ersatz rum liegen die vielleicht nie einer kauft, den sie aber bezahlen müssen. Für Mediamarkt und Co. ist es aber günstiger wenn sie dir gleich eine Neue geben und die defekte zurückschicken.
 
@Gleipnir

Das ist totaler Unsinn!
Für den Media-Markt und in der Regel für die meisten Einzelhändler ist es am günstigsten, wenn sämtliche Kosten
Reparatur oder Ersatzlieferung vom Hersteller übernommen werden!
Wenn man allerdings alle reparierten Geräte zurücknimmt, kann man bald Insolvenz anmelden.
Da der MM nicht eine Reklamation pro Tag hat, sondern 20-45 ist es eben nicht so einfach,
alles auszutauschen!
 
@Gleipnir
Es geht hier darum, dass auch jeder Verkäufer seine Rechte in Anspruch nehmen kann. Auch der MM kann zum Mittel der Nacherfüllung, bzw. Nachbesserung greifen - wenn er will. Es gibt in diesem Fall keinen Anspruch auf einen vorbehaltlosen Austausch, denn der Käufer kann sich nicht darauf berufen, dass er durch die Wartezeit der Nachbesserung einen Schaden erleiden könnte. Das wäre aber das Kriterium, nach dem er einen sofortigen Austausch in Anspruch nehmen kann. Bei einer Spielekonsole ist das aber praktisch ausgeschlossen. Ein sofortiger Austausch wäre eine Kulanzhandlung seitens des Verkäufers, nicht mehr.
 
Ribery88 schrieb:
Für den Media-Markt und in der Regel für die meisten Einzelhändler ist es am günstigsten, wenn sämtliche Kosten
Reparatur oder Ersatzlieferung vom Hersteller übernommen werden!

Das ist richtig, wurde mir auch so vor paar Monaten erklärt/bestätigt als es bei mir um einen neuen defekten MBP Retina im Saturn ging.
Hatte dann auch eine längere Diskussion mit den Verkäufern und es gab 2 Möglichkeiten. Geld zurück oder in 1-2 Wochen ein neues/selbes repariert zu haben, durch einschicken zu Apple. EInschließlich Erklärung wegen den Kosten warum, weshalb s.o.

Ich entschied auch wenn es schwer war, da es damals den 150 Euro Gutschein gab, für Geld zurück.
Und siehe da, ich komm erstmal noch ohne MB Upgrade aus und hol mir evtl. das neue Air wenns soweit ist.

An TE Stelle, falls es kein besonderes Angebot war, wäre das natürlich die beste Option gewesen.
 
Komisch das mir von einem Verkäufer gesagt wurde "Durch unsere Verträge ist es für uns günstiger wenn wir Ihnen gleich ein Neues Gerät in die Hand drücken und das Defekte einfach zurückgeben", Vorraussetzung aber original Verpackung und die Märkte müssen es ja auch nicht wie Herr Maier sofort bezahlen.
 
Und was genau soll das uns jetzt sagen? Es kommt doch drauf an, mit welchem Hersteller die Verträge gemacht wurden. Für Hersteller A gilt, wir tauschen aus, für Hersteller B gilt, wir schreiben gut, für Hersteller C gilt, wir schicken es ein usw.

Du schreibst einfach falsche Dinge. Eine Wartezeit von 14 Tagen ist auch mit dem §439 des BGBs abgedeckt. Du als Kunde kannst nicht fordern, tausche mir die Ware 1zu1 aus. Das ist totaler Quatsch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Mediamarkt bietet ein Rückgabe recht ohne wenn und aber an.
Da sie damit werben, ist dies verbindlich. Somit ist mediamarkt zur Rücknahme verpflichtet.
Mit dem Geld oder dem Gutschein der dir ausgehändigt wurde, kannst du dann eine neue Konsole mitnehmen.
Zur Not dem Vorgesetzten verlangen. Aber freundlich bleiben, sonst stößt man meist auf taube Ohren.
 
WhiteShark schrieb:
Mediamarkt bietet ein Rückgabe recht ohne wenn und aber an.

Woher hast Du das? Eine Quelle wäre hilfreich.

Jeder MediaMarkt ist eigenständig geführt. Angebote aus dem Markt A gelten auch nicht im Markt B. Bis auf die wenigen bundesweiten Aktionen. Wo alle Märkte dran teilnehmen.
 
BlubbsDE schrieb:
Und was genau soll das uns jetzt sagen? Es kommt doch drauf an, mit welchem Hersteller die Verträge gemacht wurden. Für Hersteller A gilt, wir tauschen aus, für Hersteller B gilt, wir schreiben gut, für Hersteller C gilt, wir schicken es ein usw.

weiß ja nicht was du für einen komischen Markt hast, wenn du hier was kaufst egal ob nun ne Maus für 10€, Smartphone, Fernseher oder XBox und das gehörte zum normalen Sortiment, wurde also nicht extra für dich bestellt und das Ding funktioniert nicht, wird nicht groß diskutiert und gleich getauscht (habe schon einiges getauscht weil es gar nicht oder wie es sein sollte funktioniert hat).
 
@Gleipnir

dann wiederhole ich mich nochmal. Und es schrieben auch schon zig andere hier.

Was der Markt macht, das obliegt ihm. Natürlich wird oft getauscht. Aber, Du kannst daraus nicht ableiten und sagen, man kann als Kunde den 1zu1 Tausch verlangen. Ist das so schwer zu verstehen?
 
Ohje und nochmal. Lies einfach den ganzen Thread, dann ist Deine Frage zu BGB § 439 auch beantwortet. Kurzfassung, Du als Kunde stellst erst mal keine Forderung, wie ein Sachmangel zu beheben ist.
 
@Blubbs
Wie kommsts du da drauf, dass der Kunde hier keine Forderung zur Art der Nacherfüllung zu stellen hat?
 
Sicher kann er fordern. Er kann eine Mangellose Sache einfordern. Wie er sie bekommt, das obliegt nicht ihm. Wenn der Händler zur Prüfung und Beseitigung des Mangels einen gewissen Zeitraum benötigt, dann ist das ganz im Sinne des BGBs.
 
Die Märkte sind doch alle mehr oder weniger eigenständig, werden aber Zentral beliefert und werden wohl auch kaum unterschiedliche Verträge haben, warum sollte ein Markt der keine direkte Konkurrenz hat sich so verhalten.

Wo sind für MM und Co die unverhältnismäßigen Kosten auf die ihr rumreitet?
 
Evtl. bekommt MM auch nur das Gerät von Sony Repariert, was machen sie dann damit?
Billiger Verkaufen = (Un)Kosten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
BlubbsDE schrieb:
Woher hast Du das? Eine Quelle wäre hilfreich.

Damit wird groß in der TV Werbung geworben.
In jedem Mediamarkt hat man ein Rückgabe recht.
Darum tauschen die normalerweise ohne weiteres um oder geben das Geld zurück.
Geht aber natürlich nicht mehr, wenn es bereits eingeschickt wurde.
 
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