Mein NEUer Prozessor sieht alt aus ...

noway schrieb:
Trotzdem würde mich mal interessieren, was die die großen Onlineversender wie Mindfactory oder dergleichen mit wieder zurückgegebenden Waren machen, die nicht beschädigt sind. Gehen die dann an der Herstller zurück und werden dort wieder original verpackt ;), oder machen das die Versender selber? Ich meine die können die Teile ja nicht einfach wegschmeißen nur weil sich da einer was zum Ausprobieren bestellt hat...
cu

Ich weiss leider nicht genau ob es für den Hersteller kostenefizient ist, die zurückgesendeten CPU's zu testen, im Falle einer "Fehlerlosigkeit" neu zu verpacken und wieder in den Verkauf zu schicken. Eine solche Theorie könnte die Spuren auch erklären, ich halte es jedoch für unwahrscheinlich. Das bezieht sich natürlich alles nur auf CPU's , andere Geräte werden vielleicht durchaus wieder in den Verkauf geschickt. Man weiss es eben nicht genau und das ist vielleicht auch manchmal besser so ;) .
 
Stewi schrieb:
Fakt ist jedoch das deine Aussage völlig unqualifiziert und daneben ist. Denn diese impliziert das man, wenn man gebrauchte Ware zugeschickt bekommt, diese behalten sollte, damit einem anderen nicht Gleiches wiederfährt.

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Er hat aber keine gebrauchte Ware bekommen, sondern Neuware.


noway schrieb:
Trotzdem würde mich mal interessieren, was die die großen Onlineversender wie Mindfactory oder dergleichen mit wieder zurückgegebenden Waren machen, die nicht beschädigt sind. Gehen die dann an der Herstller zurück und werden dort wieder original verpackt ;), oder machen das die Versender selber? Ich meine die können die Teile ja nicht einfach wegschmeißen nur weil sich da einer was zum Ausprobieren bestellt hat...
cu


Die Teile werden vom Haendler wieder verpackt und als Neuware verkauft, was ja auch voellig richtig ist. Testen braucht der Haendler uebrigens auch nicht, da es sich ja um Neuware handelt.
 
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kisser schrieb:
Die Teile werden vom Haendler wieder verpackt und als Neuware verkauft, was ja auch voellig richtig ist. Testen braucht der Haendler uebrigens auch nicht, da es sich ja um Neuware handelt.

blödsinn.
nach dem fernabsatzgesetz hat der käufer das recht,
die ware nach 14 tagen ohne grund zurück zu schicken.
der käufer darf das produkt auf funktionen testen/prüfen.
normaler gebrauch (sowie beschädigung), der zum wertverlust führt,
kann der verkäufer dem käufer sogar entsprechend "in rechnung" stellen.
Auszug Fernabsatzgesetz/Rückgaberecht § 357 BGB Absatz 3
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
...auch entsteht durch das entfernen/zerstören von Siegeln des Herstellers, ein Wertverlust.
testet bzw überprüft der verkäufer dieses nicht, isses sein problem.
neuware die benutzt zurück kommt und wieder verkauft wird,
muss dementsprechend zB als retoureware, gekennzeichnet sein.
neuware bleibt es nur dann, wenn es orginalverpackt, ungeöffnet, unbenutzt oder versiegelt ist.
obs die händler dann tun und es der käufer dann überhaupt merkt, ist ne andere frage.
bei fun-computer wurden zb oftmals sollche sachen angeboten.

das mit dem zum hersteller zurück schicken und als neuware verpacken lassen,
ist genau son unfug.
der kostenaufwand wäre dafür zu hoch und auch nichts rechtens.

das nunmal der nachteil als online-händler mit dem fernabsatzzgesetz.
dafür ist der absatz auch höher und die laufenden kosten geringer, als im ladengschäft.
 
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