Meine Gainward 6800LE bringt nur 8 Pipes

Green Mamba schrieb:
Beim übergang von Garantie auf Gewährleistung kehrt sich die Beweislast um.
Nein, das ist innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach Ablauf von 6 Monaten der Fall. Mit Garantie hat das nichts zu tun.
 
Genau !
Wenn der Kunde innerhalb der ersten 6 Monate des Gewährleistungszeitraums reklamiert, wird angenommen, dass der Kaufgegenstand bereits bei Übergabe einen Mangel aufwies.
Nach diesen 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand.

Bei der Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe keine Rolle.
Wenn der Hersteller also 6 Jahre Garantie gibt und der Gegenstand versagt nach 5 Jahren seinen Dienst, muss der Garantiegeber einstehen. Bei der Garantie liegt die Beweislast immer beim Garantiegeber.
 
Wird das hier jetzt zu einer Rechtsdiskussion? :)

§ 437 BGB schrieb:
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Wichtig ist hier wohl allein Nr. 2, so dass ein Rücktrittsrecht eintritt oder der Kaufpreis nach § 441 BGB gemindert werden kann. Allerdings muss der Sachmangel - wie bereits vermerkt - nach § 434 I 1 BGB schon bei Gefahrübergang (Kauf) vorliegen. Falls ich mich recht entsinne, wird die Verjährung in § 438 I Nr. 3 mit zwei Jahren beziffert; kann allerdings durch AGB auf ein Jahr gemindert werden. Alles andere kann ich erst sagen, wenn ich das in der Vorlesung hatte :)
 
Das ist ja auch alles richtig und macht Sinn (die Sache mit dem Mangel bei Übergabe). Wenn du nach einem Monat einen Mangel feststellst, muss der Händler trotzdem gewährleisten, da, wie bereits erwähnt, angenommen wird (innerhalb von 6 Monaten), dass der Gegenstand bei Übergabe diesen Mangel aufwies. Stellst du erst nach 7 Monaten einen Mangel fest, musst du den Nachweiß bringen, dass der Mangel bei Übergabe bestand. Da du das nicht können wirst, wendest du dich an den Hersteller und machst von der Garantie gebrauch (natürlich nur, wenn eine Garantie vereinbart wurde).

PS: Nu aber genug. Ich denke das Zock bereits verstanden hat, dass seine Aussage nicht so schön war. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist doch eh müssig diese Diskussion... Der Garantieanspruch verfällt bei Grafikkarten bei jeglicher Änderung an der Karte seitens des Käufers, verständlicher weise. Sobald du den Lüfter abmontierst oder irgendwelche Pipes freischaltest bist du als Besitzer ganz allein für Schäden an der Karte verantwortlich. Mehr braucht man doch nciht zu wissen...

Gruss
 
@Christoph

Findest du es nicht ein wenig übertrieben wie du reagierst ? :rolleyes:

Er ist mit dem erworbenen Produkt nicht zufrieden also dann schickt er sie wieder zurück.
Wo ist das Problem ? Dann holt er sich eine von einem anderen Hersteller wo es mit der freischaltung klappt und alles ist in Butter.

Denkst du das die zurückgeschickte Karte in den Müll wandert ? Die geht an den Hersteller zurück wird geprüft und geht dann wieder in den Versand.

Ok ist vieleicht nicht die beste lösung aber so ist es nunmal. Gefällt mir ein Produkt nicht egal in welcher weise auch immer schicke ich es zurück. "Es entspricht nicht meinen erwartungen".

Nur mal ein Beispiel : Wenn ich mir heute eine Grafikarte kaufe, mir der Lüfter zu Laut ist schick ich sie wieder ein und bestelle mir eine von einem anderen Hersteller die Leiser ist im grunde ist es genau das selbe.
 
Nein ist es nicht. Eine Problemlose Freischaltung kann man nicht einfach so vorraussetzen, bzw. erwarten. Einen Lüfter bei dem man sich auch im Betrieb noch mit nicht erhobener Stimme verständigen kann hingegen schon. Das ist wohl auch persönliches Empfinden.
 
Zock schrieb:
Er ist mit dem erworbenen Produkt nicht zufrieden also dann schickt er sie wieder zurück.
Wo ist das Problem?
Es ist schon befremdlich, dass dir das Problem nicht bewußt ist oder wird.

Ein Hersteller stellt ein Produkt her und verkauft es für 1000 Euro (NEUPREIS)
Jetzt soll ich also, im Galuben daran, eine neuwertige (nicht gebrauchte) Ware zu kaufen, den vollen Preis bezahlen, obwohl dieses Produkt - nach deiner Auffassung unproblematisch - schon mehrere Vorbesitzer hatte, die mit diesem Produkt was weiß ich angestellt haben?

Es spielt bei der Betrachtung keine Rolle, ob dies inzwischen gängige Praxis geworden ist, sondern, ob man dieses Vorgehen befürwortet oder dagegen angeht. Ich persönlich hoffe, dass das Fernabsatzgesetz dahingehend geändert wird, diesen Mißstand abzustellen, damit ich beim Kauf eines Produktes nicht erst 10x Ware hin und herschicken muß, nur um dann endlich sicher zu sein, fabrikneue Ware zu erhalten.

Ich habe keine Lust, den vollen Preis für einen Prozessor oder eine Grafikkarte zu bezahlen, wo ein 14jähriger Computerblindgänger seine ersten OC-Erfahrungen gesammelt hat. Denn die Hardware muß ja nicht sofort defekt sein.
Und wer glaubt, dass Hardware, die unter Berufung auf das 14tägige Rückgaberecht zurückgesendet wird, Tests unterzogen wird, glaubt mit Sicherheit auch noch an grüne Marsmännchen. Es geht sogar die Vermutung um, dass Online-Shops bei knapper Ware (z.B. 6800GT und Ultra) wohlwissendlich defekte Karten verschicken, nur um Kunden zu binden, die ja vom Kaufvertrag nicht zurücktreten und zu einem anderen Händler wechseln können, da dem Händler ja das Recht auf "Reparatur" zusteht.

Wir "Kunden" bezahlen immer für die Handlungen einzelner. Der Industrie bzw. den Händlern ist es letztlich egal.
 
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