MeinPaket.de :Ware ist nicht da, wie verhalten ?

ssj3rd

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Hallo Leute,

habe am 20.11.11 ein HD Receiver bei Meinpaket bestellt (hm-sat GmbH), am 21.11.11 habe ich die Nachricht erhalten, dass die Ware versendet wurde.

Leider habe ich Sie bis heute nicht erhalten, Versender soll laut Nachricht DHL sein, leider ist weder auf der Bestellung noch auf der Homepage eine Sendungsverfolgungsnummer hinterlegt.

Nun weiss ich nicht mehr weiter, da der Händler auch gar keine Emails beantwortet. Soll ich jetzt am besten das Geld zurück buchen lassen ? (Geht das den Überhaupt? ).

Habe mir schon gedacht , dass die Post das Paket beim Nachbarn abgegeben hat und kein Zettel hinterlegt hat...

Was würdet Ihr nun machen ?

Mfg
ssj3rd
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie wurde bezahlt?

Überweisung -> Rücklastschrift nicht möglich
Lastschrift -> Rücklastschrift möglich.


Wie Du verfahren sollst?
Brief aufsetzen, Situation darlegen, zur Lieferung auffordern, Frist von vierzehn Tagen ab Zugang setzen. Danach weitere sieben Tage Notfrist setzen.

Hilft das alles nichts, Gerät woanders bestellen und Preisdifferenz (wenn anderswo teurer) von Deinem jetzigen Händler ersetzt verlangen. Falls nötig per Rechtsanwalt.

So würde ich vorgehen.

MfG,
Dominion.
 
Bezahlt wurde per per Lastschrift. Gibt es den keine Möglichkeit ob die Post das Paket trotzdem nachverfolgen kann , auch ohne Sendungsverfolgungsnummer ?

Mfg
ssj3rd
 
Hilft das alles nichts, Gerät woanders bestellen und Preisdifferenz (wenn anderswo teurer) von Deinem jetzigen Händler ersetzt verlangen. Falls nötig per Rechtsanwalt.

was macht der wenn der Händler Pleite geht und er auf den Anwaltskosten sitzen bleibt?

Das bedeutet die haben dein Geld von dem Konto selbst abgebucht (Lastschrift)? Falls ja hast du 6 Wochen Zeit das Geld zurück buchen zu lassen von deiner Bank. Vorsicht wenn die Ware tatsächlich unterwegs ist, können dir Kosten entstehen. Die Fristsetzung von Dominion ist richtig allerdings nur wenn du diese Zeit noch hast bzgl. Abbuchungstag.

Du kannst natürlich auch vom Kaufvertrag zurück tretten, dazu schreibst du eben ein schreiben das du die Ware bis zum Zeitpunkt des Schreibens nicht erhalten hast, dennoch vom Kaufvertrag zurück tretten willst. Solltest du die Ware erhalten, schickst du diese Vertragsgemäß zurück oder lehnst gar die Annahme ab.
 
Falls der Händler nicht reagiert würde ich zuerst einmal mit meinpaket.de in Verbindung treten.
 
Xyn schrieb:
was macht der wenn der Händler Pleite geht und er auf den Anwaltskosten sitzen bleibt?

Ein gewisses Risiko ist in allen Geschäftsbeziehungen enthalten. Darunter immer auch das Insolvenzrisiko. Das ist bei dieser und bei allen anderen Geschäftsbeziehungen so. ;)

Du kannst natürlich auch vom Kaufvertrag zurück tretten,

Genau genommen kann der TO das nicht.
Er könnte, sofern der Vertrag unter das Fernabsatzrecht fällt (hier wohl der Fall) von seinem Widerrufsrecht Gebraucht machen und sich so vom Vertrag lösen.
Für einen Rücktritt allerdings sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

MfG,
Dominion.
 
Ein gewisses Risiko ist in allen Geschäftsbeziehungen enthalten. Darunter immer auch das Insolvenzrisiko. Das ist bei dieser und bei allen anderen Geschäftsbeziehungen so.

mein Text war eigentlich nur ein Beispiel, das man nicht so Pauschal den Anwalt empfehlen sollte. Beispiel für 10,- Euro zu klagen. Das diese Risiken und andere immer bestehen sollte jedem klar sein.

Genau genommen kann der TO das nicht.
Er könnte, sofern der Vertrag unter das Fernabsatzrecht fällt (hier wohl der Fall) von seinem Widerrufsrecht Gebraucht machen und sich so vom Vertrag lösen.
Für einen Rücktritt allerdings sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

du ziehst mich grad auf?
Oder passt dir das so vielleicht besser:

Er kann den Vertrag Widerrufen, dabei tritt er vom Kaufvertrag zurück.


meinpaket gehört meines wissens zu dhl da wird also nichts so schnell pleite gehen.

Ich kenne "MeinPaket" nicht, für mich wirkt das auf den ersten Blick wie Ebay. Es sind externe Verkäufer involviert. Ob MeinPaket die Käufer absichert weiß ich nicht, aber ich gehe nicht davon aus, daher ist das Risiko gegeben. Meiner Meinung nach.
 
vom allgemeinen Sprachgebrauch aber nicht. Besonders dann wenn der Effekt der selbe ist. Und in einem Forum das sich im Prinzip nicht mit Recht befasst so kleinlich zu sein halte ich für verkehrt daher auch meine Frage "ziehst du mich auf?". Besonder da eine Rechtsberatung in Deutschland nicht jedermann erlaubt ist.
 
@ Xyn:

Mit kleinlich hat das nichts zu tun.

Es ist nichts verkehrt daran, andere aufzuklären, wenn sie einen Fehler gemacht haben. So besteht zumindest die Chance, dass sie diesen nicht wiederholen. Oder soll man alles falsch Gepostete einfach ignorieren?

Doc Foster und ich haben Dich beide darüber aufgeklärt, dass es einen Unterschied zwischen Rücktritt und Ausübung des Widerrufsrechtes gibt.

Die Rechtsfolge (-> das Sich-Lösen vom Vertrag) mag die gleiche sein, die Voraussetzungen sind gänzlich andere.

MfG,
Dominion.
 
Es ist nichts verkehrt daran, andere aufzuklären, wenn sie einen Fehler gemacht haben. So besteht zumindest die Chance, dass sie diesen nicht wiederholen. Oder soll man alles falsch Gepostete einfach ignorieren?

du hast Recht keine Frage. Es ging nur darum es nimmt nicht jeder der nicht alltäglich mit den angesprochenen zutun hat, es so genau. Besonders dann wenn der Effekt der selbe ist, wie bereits erwähnt. Und wenn doch mal der Fall wieder kommt, meldet man sich hier im Forum mit einem neuen Theard ;).

@ Doc Foster:

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Quelle: Impressum von Computerbase

man beachte doch bitte "IT-Online-Magazin".

Im übrigen, ich hab meine Geheimnisse manche haben ihre Hochnäsigkeit, man muss es wohl so hinnehmen.
 
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