Miete kürzen wegen mehreren Mängeln.

jos! schrieb:

Richtig. Und sollte sich der Vermieter weigern oder die Frist verstreichen, ist hier nicht Mietminderung die Wahl (danach besteht das Risiko ja weiterhin), sondern selbst Handwerker beauftragen und der Vermieter muss das dann zahlen (weigert er sich, das ganze nach rechtzeitiger Ankündigung - mehr als ein Monat im Voraus - mit der Miete verrechnen).
 
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jos! schrieb:
Du könntest ja im Nachhinein evtl. überlegen, ob sich durch diesen Zustand die Miete rückwirkend irgendwie kürzen lässt. Aber zunächst mal würde ich an deiner Stelle dem Vermieter auf keinen Fall mit einer Minderung kommen sondern mit der Aufforderung, dieses Sicherheitsrisiko zu beseitigen.

Rückwirkend kann eine Mietminderung nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete auf Grund des Mangels unter Vorbehalt geleistet wurde.
 
Ich konnte die Erfahrung machen, dass eine Mängelrüge mit Fristsetzung zur Behebung (zeitlich natürlich angemessen) ausreichte. Der Hinweis auf eine eventuelle Mietminderung um jeden zulässigen Betrag war darin natürlich enthalten, allerdings war die schriftliche Mängelrüge erst erfolgt als die persönliche Ansprache fruchtlos blieb.
 
Also an Geld will ich da eigendlich nix rausholen, aber anders wird der Vermieter darauf wohl nicht aufmerksam.
Nun funktioniert leider auch seit dem letzten Stromausfall die Flurlampe nicht mehr. Das scheint wohl jedesmal wo anders einen Schaden zu machen. Ich werd morgen mittag mal hingehen und ihm das sagen. Ich hoffe mal das die Lampe ganz defekt ist, denn weiß er schonmal das jedesmal was kaputt gehn kann und das darf er dann bezahlen. (Ist ja seine Lampe)
 
Also ich würde mir vom Elektriker schriftlich geben lassen das die Stromversorgung gefährlich ist.
Der Elektriker muß dir in den Fall natürlich den Strom abstellen (auch wenn er keinen Auftrag von Vermieter hat).

Ohne Strom dürfte eine sehr hohe Mietminderung gerechtfertigt sein.
Ggf muß der Vermieter auch eine Notunterkunft (hotel bspw) bezahlen. Das würde ich aber mit einem Anwalt oder dem Mieter Verbund vorher klären.
 
Ja, die Elektriker haben bereits damit gedroht den Strom abzustellen da sie die Verantwortung nicht übernehmen wollen - kann ich ebenfalls verstehen. DIe wollten Tage danach ja nochmal vorbei kommen, haben aber soviel zu tun das daraus leider nix wurde. War auch nur reines Glück das die so schnell Zeit finden konnten.

Das ganze trat das erste mal vor einem halben Jahr auf.
Hatte damals Besuch. Eines Abends ging der Strom weg, wir gingen zum Sicherungskasten und alle Sicherungen waren drin.
Als wir dann auf der Straße standen wunderten wir uns warum plötzlich das Licht wieder an war. Damals hatte ich keine Ahnung über den Ernst der Lage. Naja, und igrendwann ging dann halt gar nix mehr. :/

Aber evtl. wird sich morgen mehr zeigen und werd mich nach dem Gespräch wegen der Lampe nochmal melden. ;)
 
Lass dir die Aussage vom Elektriker schriftlich geben und gehe damit zum Mieterschutzbund oder einem gescheiten Anwalt, dort wirst du auch sicherlich besser beraten als hier ... wo man hauptsächlich nur Spekulationen anstellt.

Wohlbemerkt existiert auch eine entsprechende Tabelle wieviel man für was kürzen darf, diese Tabelle stützt sich dabei auf gefallene Urteil. So gibt es z.b. die Möglichkeit eine Minderung um 50% bei Stromkabel die einen Kurzschluss erzeugen können und defekte Steckdosenleitungen, nach BGH, Urteil vom 27.03.1972, LM Nr. 20 zu § 537. usw.

Aber eine Minderung sollte man nicht einfach so machen, man sollte div. Vorgänge beachten wie z.B. die Fristsetzung an den Vermieter, die Mahnung und dann erst die Minderung, für sowas sollte man sich allerding gescheite Hilfe suchen.
 
loggi_1 schrieb:
Allerdings weiß ich nicht, ob der Keller als nutzbar im Mietvertrag steht.
Wenn nicht, kann man dafür ja nix verlangen.

Bevor man beginnt die Miete zu kürzen, sollte man allerdings genau in den eigenen Mietvertrag schauen und nachsehen, für was man tatsächlich auch Miete bezahlt.
Ich würde das Thema allerdings anders lösen und so bald wie möglich umziehen.
 
loggi_1 schrieb:
Ja, die Elektriker haben bereits damit gedroht den Strom abzustellen da sie die Verantwortung nicht übernehmen wollen - kann ich ebenfalls verstehen.

Und warum hast du denen nicht erlaubt, bzw. selbst zur Sicherheit außer Betrieb genommen?

Mein Tipp mach dies sofort und umgehend. Denn da du und der Hausbesitzer um die Gefahr wissen, haftet nicht nur der Hausbesitzer als Eigentümer im Falle das was passiert, sondern auch du, als Nutzer der Anlage, weil du im Bewusstsein der Gefahr, die Anlage weiter betrieben hast.

Ist wie beim Auto. Fährst du einen Firmen- oder Mietwagen mit Mängeln, dann bekommt nicht nur der Halter ein Bußgeld, sondern du als Fahrer auch. Und das zu Recht, denn du hattest ja die Wahl, den Wagen, solange er Mängel aufwies, nicht zu nutzen.

Lass dir die Aussage vom Elektriker schriftlich geben

Fragen kann man, aber da er als Mieter nicht der Auftraggeber ist, werden Sie sich vermutlich hüten, Ihm was Schriftlich zu geben. Das könnte Probleme mit dem Auftraggeber geben. Für die Firma reicht es, das Sie den Nutzer mündlich, und den Auftraggeber schriftlich über die Mängel informiert haben. Und das ganze Sicherheitshalber schriftlich auf dem Auftragszettel vermerkt haben. Mehr können Sie ohne Auftrag erst einmal nicht machen. Noch nicht mal die Anlage durch Abklemmen/Abschneiden der Betroffenen Leitungsteile einfach außer Betrieb setzen. Das wäre leider schon Sachbeschädigung.

Das einzige was Sie dürften, die Sicherung beim Verlassen der Wohnung aus zu lassen. Auch wenn Sie genau wissen, das der Kunde, wenn Sie weg sind, die ehe wieder einschaltet.
 
Indako schrieb:
Mehr können Sie ohne Auftrag erst einmal nicht machen. Noch nicht mal die Anlage durch Abklemmen/Abschneiden der Betroffenen Leitungsteile einfach außer Betrieb setzen. Das wäre leider schon Sachbeschädigung.
Natürlich darf der das. Macht er es nicht, so ist er ebenfalls für Schäden haftbar, ausser er wird bspw vom Mieter daran gehindert.
Wäre ja schlimm wenn man eine Anlage in Betrieb lassen müsste von der man weiß das dadurch morgen alles abfackelt.

Um beim Vergleich mit dem Auto zu bleiben: Wenn ich mir das Auto meines Kumpels ausleihe und merke da quietscht was und lass mal kurz jemanden in der Werkstatt drübergucken und der stellt fest das die Bremsen hinüber sind, dann darf der mir das Auto nicht ohne Reperatur wieder aushändigen.

Fragen kann man, aber da er als Mieter nicht der Auftraggeber ist, werden Sie sich vermutlich hüten, Ihm was Schriftlich zu geben.
Warum sollte er als Mieter nicht der Auftraggeber sein? Auch als Mieter kann man den Elektriker rufen, muss ihn nur eventuell selbst bezahlen.
So wie ich das verstanden habe, ist dies auch hier der Fall, denn der Vermieter scheint sich nicht drum zu kümmern?!
 
So, nach langer Zeit melde ich mich auch wieder.
Hat etwas gedauert, gibt derzeit Problemem it dem Internet hier. (Im Unterforum "Treffpunkt" hab ich dazu mal ein Bericht verfasst)
Ich war die Tage wegen der defekten Lampe in unserem Flur bei unserm Vermieter.Die Lampe wird schnellstmöglich von ihm repariert. Warscheinlich am Wochenende.
Jedoch hat er zu dem Stromproblem noch eins gesagt: Angeblich sei an dem besagten Morgen der Strom in der gesamten Straße weg gewesen. Ja klar, und unsere Küche hat also im Boden ein Akku oder warum konnt ich in der Küche Liche einschalten? :D Und schließlich ging um 5 Uhr morgens ja auch die Straßenbeleuchtung an. ;)
Also ich weiß nicht was das noch werden soll. Ich werd am Donnerstag wohl mal zu dem Elektriker-Betrieb gehen und mir das schriftlich geben lassn, dass mit der Verkabelung was nicht in Ordnung ist und das dies schnell behoben werden sollte - nur zur Sicherheit wenns doch mal hart auf hart kommen sollte.
Werd mich die Tage nochmal melden, je nachdem wann ich Zuhause wieder online sein kann. Ich kopiere den Text hier in der Schule gerade nur aus einem, den ich Zuhause schon geschrieben habe.
Gruß, loggi_1
 
Warum soll bei Stromausfall in eurem Haus auch automatisch die ganze Straßenbeleuchtung ausfallen? Kommt immer drauf an wo was abgeschalten wurde.
 
Der Vermieter meinte das der Strom in der ganzen Straße ausgefallen wäre -> dann hätte aber auch die Straßenbeleuchtung nicht gehen dürfen.

Allerdings frage ich mich warum der TE sich solange Zeit lässt. Wenn hier wirklich eine akute (Lebens-)-Gefahr bestimmt gibt es eigentlich nur eines zutun:
Schriftlich bestätigen lassen und dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen (1-3 Tage) und ansonsten selbst den Elektriker rufen und dem Vermieter in Rechnung stellen.
Sowas darf man nicht ewig schleifen lassen.
 
WhiteShark schrieb:
Schriftlich bestätigen lassen und dem Vermieter eine Frist zur Behebung setzen (1-3 Tage) und ansonsten selbst den Elektriker rufen und dem Vermieter in Rechnung stellen.
Sowas darf man nicht ewig schleifen lassen.

Ganz genau. Jetzt mal flott, das Ganze schriftlich und ohne viel Tam tam.
 
WhiteShark schrieb:
Um beim Vergleich mit dem Auto zu bleiben: Wenn ich mir das Auto meines Kumpels ausleihe und merke da quietscht was und lass mal kurz jemanden in der Werkstatt drübergucken und der stellt fest das die Bremsen hinüber sind, dann darf der mir das Auto nicht ohne Reperatur wieder aushändigen.

Ähm bitte was?! Woraus soll sich bitte ergeben, dass er überhaupt ein Recht dazu hätte, es NICHT wieder herauszugeben (und an dieser Stelle hätte ich gerne einen § als Rechtsgrundlage und kein Geschwafel)?
- Richtig, da wirst du nichts finden, weil's nix gibt.
Whiteshark, deine Verstrickungen in abstruse Rechtsvorstellungen werden wirklich mit jedem Thread unterhaltsamer. :D

P.S.: lass mich raten, du kommst jetzt entweder mit §§ 32-35 StGB oder § 904 BGB an? :D die liegen hier offensichtlich nicht vor, so viel vorab. Sorry, nach deiner im anderen Thread bewiesenen "Fachkenntnis" klingeln bei mir in Bezug auf deine Rechtsauffassungen direkt die Alarmglocken. :D
 
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Schonmal drüber nachgedacht das defekte Bremsen auch für andere eine Gefahr sind? Der Mechaniker der einem ein Auto aushändigt bei dem die Bremsen defekt sind wird bei einem Unfall mit Todesfolge natürlich wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Genauso wie ein Elektriker der eine lebensgefährliche Anlage laufen lässt.
Auch der Mieter würde im Brandfall angeklagt werden, wenn er trotz Kenntnis der Gefahr die Anlage weiter betreibt.

Google mal nach fahrlässiger Tötung und urteilen diesbezüglich.
 
Unabhängig davon, dass du jetzt wieder kontextwidrig vom Zivilrecht ins Strafrecht springst:
Das wäre, da die Werkstatt bzw. der Werkstattmitarbeiter offensichtlich nicht selbst fährt (im Gegensatz zum von dir angesprochenen Elektriker oder Mieter, weshalb das beides untaugliche Beispiele sind), nur der Fall, wenn er eine Garantenstellung (§ 13 StGB) innehätte und zudem (Gesetzeswortlaut!) "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Schon eine Garantenstellung ("wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt") hat der Mechaniker nicht (hier kommen z.B. Rettungsdienstmitarbeiter, nahe Angehörige etc. in Betracht, aber eben nicht Werkstattmitarbeiter, mein Frisör, der Vorsitzende in meinem Pudelclub, ...) und bezüglich der zweiten Voraussetzung (fett markiert):
Du wirst wohl selbst nicht behaupten wollen, dass das Unterlassen der Verhinderung des Wegfahrens bereits (durch das Unterlassen) dem selbst fahrlässig körperverletzen oder töten entspricht? Wenn das so wäre, müsste schon von einer sicheren Tötung oder Körperverletzung eines Anderen ausgegangen werden. Und das dürfte selbst bei völlig unbrauchbaren Bremsen nicht vertretbar sein - IMMER stirbt da keiner. ;) Damit wäre die Sache strafrechtlich vom Tisch.
Ach ja, bevor du jetzt mit Beihilfe kommst: Fahrlässige Beihilfe gibt's nicht, § 27 StGB.

Zivilrechtlich, um mal wieder auf's eigentliche Thema zurückzukommen, bräuchte der Werkstattbetreiber, um dir zu untersagen, mit deinem Eigentum zu verfahren, wie du willst, was prinzipiell erst mal dein gutes Recht ist (§ 903 BGB) eine Rechtfertigungsnorm. Und die gibt es nach wie vor nicht. Der Mechaniker hat seine Pflicht damit getan, dir zu sagen, dass das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist - und mehr darf er auch gar nicht!

Und deinen Google-Auftrag an mich habe ich sogar mal durchgeführt (und auch noch in verschiedenen juristischen Urteilsdatenbanken nachgeschaut) - und wie erwartet nichts gefunden. ;)
 
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Scheinbar verstehst du deine eigenen Paragraphen nicht.

Keine Werkstatt wird dich mit defekten Bremsen von Hof fahren lassen.
Auch werden die meisten Elektriker bei Lebensgefahr den Strom abdrehen. Da hat man auch keine handhabe dagegen.
 
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