Miete kürzen wegen mehreren Mängeln.

loggi_1

Captain
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Guten Abend :),

in unserem Hauhalt wurden mehrere Mängel festgestellt und ich brauche mal eure Meinung, zu wieviel % wie berechtigt sind, die Miete zu kürzen.

Die Mängel sind:
- Brandgefährliche Elektroleitungen in der Wand. Die Drähte verlieren ab und an den Kontakt und der Strom ist in der halben Wohnung weg. Elektriker haben es bereits repariert, aber es trat neulich erneut auf und man nimmt auch ein knistern in der Verteilerdose wahr. Elektriker sahen dabei ein großes Risiko und der Vermieter weiß auch Bescheid!
- Schimmelgeruch im Flur, kommt wohl aus dem Keller, da dieser eigendlich schon nass ist.
- defekter Schalter unten an der Flurtreppe. Folgen: Im Dunkeln kann man wenn man die Treppe hochkommt im oberen Teil kein Licht einschalten. Im Sommer kein Problem, im Winter eine Katastrophe.
- nasse Wäsche vom Nachbarn die uns auf dem Weg zur Waschmaschine im weg hängt. Nachbar wurde mehrmals drauf angesprochen - keine Reaktion! Dazu liegen lange Teppiche ebenfalls im Weg, wo man drauf achten muss, dass wenn man sich durch die Wäsche kämpft, nicht noch über die Teppiche stolpert.

Also, was meint ihr? :)
Ich schätze 15-20%? Zu viel, zu wenig? :D

Gruß, loggi_1
 
setzt euch mit dem Mieterschutzbund in Verbindung, vielleicht ist eine sofortige Mietminderung möglich.
und das tun, was die eich empfehlen.

Ansonten den Vermieter auf alle Mängel hinweisen und auf Behebung dieser bestehen (Frist setzen).
Dem Vermieter im geichen Schreiben hinweisen, falls die Mängel nicht behoben werden, ihr die Miete mindert.

15-20% halte ich für etwas zu wenig, weiss aber nicht, ob ich damit richtig liege.
 
Nicht einfach kürzen, sondern Miete unter Vorbehalt überweisen.
Das spart Streß und reicht vielleicht, den Vermieter zu Nachbesserungen zu motivieren.
Dann evtl. Erkundigungen beim örtlichen Mieterschutzbund einholen.
Sachen wie defekte Beleuchtung sollte man dem Vermieter mitteilen, statt zu kürzen,
Wäsche des Nachbarn und störende Teppiche würde ich im Sinne eines gutnachbarschaftlichen Verhältnisses ignorieren.
Afaik besteht nur bei der Elektronik ein echtes Problem - ein Keller darf muffig riechen, solange keine gesundheitsgefährdende Schimmelbelastung besteht.
 
0% Mietminderung für Deine angeführten Gründe und ich habe vor der 0 keine Zahl vergessen.
 
Was heisst "kann nicht genutzt werden" - riecht es muffig, oder sind die Wände von Schimmel überzogen?
Vor einer Mietkürzung auf eigene Faust, sollte man den Vermieter erstmal schriftlich auf vorhandene Mängel hinweisen,
damit hat man zumindest etwas in der Hand, falls nix passiert und man evtl. einen rechtsstreit wegen einbehaltener Miete riskiert.
 
Der Keller ist muffig, extrem feucht und man sobald man rein geht kann man den Geruch sogar "schmecken".
Kein Licht im Keller und wird mehr oder weniger als Schuttlager benutzt.

Allerdings weiß ich nicht, ob der Keller als nutzbar im Mietvertrag steht.
Wenn nicht, kann man dafür ja nix verlangen.
 
Waldheinz schrieb:
Die Miete kürzen darf man schon in einem gewissen Rahmen, soweit ich weiß bis maximal 30%, man sollte aber wohl bei 10% anfangen, aber vorher muss der Vermieter schon unterrichtet werden ob der Mängel und ihm auch eine gewisse Zeit eingeräumt werden selbige zu beseitigen.
Die Miete kann bis zu 100% gekürzt (z.b. bei Unbewohnbarkeit) gekürzt werden. Ein Freund von mir hat dies z.B. getan, weil in seiner Wohnung mehrere Trocknungsgeräte (sehr laut, sehr warm, liefen 24h am Tag) aufgestellt werden mussten, um den feuchten Estrich zu trocknen (Kellerwohnung, Hebeanlage war ausgefallen). Auch bei Heizungsausfall im Winter sind z.B. 50% drin.

Wie hoch eine Minderung sein darf, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung und entscheidet im Streitfall ein Richter. Miete auf jeden Fall unter Vorbehalt zahlen. Ob das als Druckmittel reicht, kommt auf den Vermieter an. Der Vermieter bzw. Hausverwalter vom obigen Fall war sehr leidensfähig. Die Miete wurde über Monate um ich glaub 20% oder so wegen Schimmel (aufgrund der Feuchtigkeit durch die ausgefallene Hebeanlage) und für über einen Monat um 100% gekürzt ^^
 
Bevor man pauschal kürzt sollte man erstmal eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Die "brandgefährlichen" Leitungen sind auch so ein Fall; sind das einfach Aussagen des Elektrikers oder wurden schon die Leitungen genau geprüft und der Schaden genau bestimmt ?
Nur weil der Elektriker sagt "...das ist brandgefährlich..." bedeutet das nicht das man sofort mal 10% der Miete einbehält.

Also, den Vermieter informieren (schriftlich) und eine angemesse Frist setzen, z.B. 2 Wochen. Danach eine Nachfrist setzen unter Androhung einer Mietkürzung. Bis dahin sollte man einen Mieterverein/Anwalt konsultiert haben um eine angemessene Kürzung zu besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet: (typo)
Ich denke, entweder sind die Leitungen brandgefährlich und müssten sofort repariert werden oder sie sind nicht gefährlich und alles ist ok. Es gibt doch nichts dazwischen mit dem du so leben könntest und weswegen weniger Miete zahlen kannst.
 
Falls die Elektrischen-Leitungen wirklich brandgefährlich sind, wäre es fahrlässig vom Elektriker die so zu lassen. Hat er dir angeboten diese zu erneuern?

Ich meine im TV (bei WDR glaub ich) habe ich mal gesehen, das wenn man insgesamt 2 Mieten im Rückstand ist, kann dem Mieter gekündigt werden. Dabei summierte sich jeden Monat die nicht gezahlte Miete aufgrund der Minderung.
 
Salem24 schrieb:
Die Miete kann bis zu 100% gekürzt (z.b. bei Unbewohnbarkeit) gekürzt werden. ...

Also ich hab da im Hinterkopf das man eben 30% Kürzung quasi selbst entscheiden darf, für 100% müsste man sich schon ein Gutachten einholen, ich bin aber kein Rechtsgelhrter und gebe deshalb nur meine Meinung, mein Wissen wieder und was mir auch mein eigener Verstand daz sagt.

firefighterz schrieb:
Falls die Elektrischen-Leitungen wirklich brandgefährlich sind, wäre es fahrlässig vom Elektriker die so zu lassen. Hat er dir angeboten diese zu erneuern? ...

Angebote kann der Elektriker natürlich machen, nur es dann auch ausführen lassen würd ich natürlich nicht. Sonst kommt es u.U. erst recht zum Streit und der Vermieter behauptet da ist doch nichts und du bleibst auf deinen Kosten ganz sitzen.

Was der Elektriker aber machen könnte, wäre in einem solchen Fall die ganze elektrische Anlage sofort zu sperren und zu versiegeln bis der Schaden behoben ist. Solange sitzt man dann aber wohl auch ohne Strom da.

Den Schaden dem Vermieter mitteilen und eine Frist zur Behebung der Mängel setzen sagte ich ja auch schon, hilft das nicht kann man schon mal die Miete kürzen, ich würd es dabei aber nicht übertreiben.

Eventuell mal einemk Mieterschutzbund mitteilen oder einer Verbraucherzentrale. Irgendjemand werden solche Missstände schon Interessieren und die haben dann meist auch mehr/bessere Mittel um "Druck" zu machen, eben z.B. ein Gutachten zu veranlassen.
Damit wärman zumindest auf der rechtlichen Seite auf dem besseren.

Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung dazu, ich erhebe kein Rechtsanspruch darauf und auf Richtigkeit.
 
Auf jeden Fall ist dem Vermieter vor einer Mietminderung eine schriftlliche Mängelrüge zu übergeben und es ist ihm dann auch ausreichend Zeit zum beseitigen der Mängel einzuräumen. Keine schriftliche Mängelrüge - keine Mietminderung. Zumindest nasse Wäsche in einer Waschküche, die im Weg hängt, ist kein Grund für eine Mietminderung. Da wäre es vielleicht angezeigt, einfach früher zu waschen oder dann zu waschen wenn der Nachbar seine Wäsche abgehängt hat.
 
Wenn tatsächlich akute Gefahr in der Elektroinstallation besteht, dann beauftrage einen Elektriker, dies in deinem Namen, mal zu prüfen.

Da der Elektriker nur die gefährlichsten Fehler finden soll, also nicht alle. Und er auch nichts reparieren soll, höchstens dir empfehlen tut, diese oder jene Sicherung nicht mehr ein zu schalten, sollte das ganze unter 150 Euro machbar sein. Diese sollten dir deine Sicherheit und die deiner Familie auf alle Fälle Wert sein.

Wenn nicht, dann sind die Fehler vielleicht doch nicht so schlimm. :evillol:
 
Waldheinz schrieb:
Also ich hab da im Hinterkopf das man eben 30% Kürzung quasi selbst entscheiden darf, für 100% müsste man sich schon ein Gutachten einholen, ich bin aber kein Rechtsgelhrter und gebe deshalb nur meine Meinung, mein Wissen wieder und was mir auch mein eigener Verstand daz sagt.

Naja, selbst entscheiden darf man auch bei 100%, wer soll es einem verbieten. Es muss halt gerechtfertigt sein. Wenn du die Miete um 10% zu Unrecht kürzt, ist das genauso schlecht wie bei 100%. Womit du grundsätzlich recht hast: Ist man durch die Minderung mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand und mindert zu Unrecht, kann einem fristlos gekündigt werden.
Aber solang die Minderung berechtigt ist, ist alles drin. Ein Gutachten oder was auch immer braucht man erst im Streitfall.
 
Du sagst ja, dass ein Elektriker das sich schon mal angesehen hat.
Normalerweise muss er die Leitungen sofort abhängen wenn es wirklich so schlimm ist wie du sagst.
Darum müsste das denke ich noch mal überprüft werden ob das wirklich so tragisch ist.
Als bei uns die Stromleitungen im obersten bewohnten Stock neu gemacht wurden, hatte der Elektriker gesehen, dass die Leitungen auf dem Dachboden nicht mehr zu gebrauchen sind.
Er hat dann sofort gesagt dass er sie entweder ebenfalls ersetzen muss oder diese Leitungen abgehängt werden müssen. Sobald er das Problem sieht ist er verpflichtet das zu machen.
Wäre wohl auch ein Problem wenn du einen gelernten Elektriker das begutachten lässt und er sagt das passt schon und nachher brennt dir die Bude ab.
​Da gehen die lieber auf Nummer sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Salem24 schrieb:
...Aber solang die Minderung berechtigt ist, ist alles drin. Ein Gutachten oder was auch immer braucht man erst im Streitfall.

Naja schon kalr, aber um mich selber rechtlich abzusichern würd ich mir da schon Auskünfte einholen, oder halt jemanden der davon Ahnung hat beauftragen, um eben ein Gutachten oder was auch sonst in der Hand zu haben, das könnte man ja dann dem Vermieter auch "unter die Nase halten".
 
Das Problem mit den Elektroleitungen ist, dass die Drähte in der Verteilerdose in der Wand bei sehr kurzer, starker Belastung zu schmoren beginnen. Das kann passieren, muss aber nicht. Ist aber mittlerweile oft genug passiert, dass das Maß irgendwann mal voll ist. Mein Desktop hat dadurch ja auch schon "Schaden" genommen. (2 von 4 Ram-Riegel defekt)
Das Knistern, was wahrzunehmen ist, ist indiz genug das da was nicht stimmt.
Der Sicherungskasten wurde kürzlich erneuert und in den Wänden gibt es sogar schon Kupfer-Kabel.
Die Elektriker können leider nix machen, da sie keinen Auftrag vom Vermieter haben - kann ich auch verstehen. ;)
Meistens passiert es eben wenn ein Netzteil angeschlossen wird, weil ja die Kondensatoren geladen werden und das scheint einen derart hohen Strom zu ziehen, dass der Kontekt zwischen den Kabeln unterbricht und die Kabel sich etwas später eben wieder "zusammenschweißen".

Nicht unbeachtet werden darf auch, dass auf dem Dachboden ein Kabelgestrüpp direkt auf dem Holz liegt. Das hat ein Vormieter mal oben angebaut um sich oben Licht zu machen. Auch das wird als relativ gefährlich eingestuft. Klar, wenn es da mal ein Funken gibt kann es passiere, dass sich ganz schnell das Holz entzündet - beim Fachwerkhaus eine Sache von wenigen Minuten.

Eigendlich die Hauptprobleme. ;)
 
Da würde ich an deiner Stelle aber überhaupt mal nicht an Mietminderung denken. Das ist ein Sicherheitsrisiko und das muss beseitigt werden, und zwar flott. Mach deinem Vermieter Druck.

Du könntest ja im Nachhinein evtl. überlegen, ob sich durch diesen Zustand die Miete rückwirkend irgendwie kürzen lässt. Aber zunächst mal würde ich an deiner Stelle dem Vermieter auf keinen Fall mit einer Minderung kommen sondern mit der Aufforderung, dieses Sicherheitsrisiko zu beseitigen.

Sonst hat es nun wirklich den Anschein, dass du die Sache nicht besonders gefährlich findest aber daraus Kapital schlagen willst. Du solltest aber deutlich machen, dass du nicht mit dem Sicherheitsrisiko leben willst.
 
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