Miete kürzen wegen mehreren Mängeln.

WhiteShark schrieb:
Scheinbar verstehst du deine eigenen Paragraphen nicht.
Doch, offensichtlich tue ich das. Aber wenn einem nix mehr einfällt kann man's ja mal auf diese Tour versuchen. ;)

WhiteShark schrieb:
Keine Werkstatt wird dich mit defekten Bremsen von Hof fahren lassen.
Gehen dir die Argumente aus? Selbst wenn das so wäre, hat das nichts damit zu tun, ob dieses Verhalten rechtswidrig ist. Nochmal: es wäre eine Eingriffsnorm nötig - die gibt es nicht -> kein Zurückbehaltungsrecht der Werkstatt - ein solches (bzw. ein Pfandrecht) gäbe es im Umfeld von Werkstätten höchstens bei Nichtbegleichung der Rechnung über eine (vom Kunden beauftragte und ausgeführte) Reparatur (§ 647 BGB) - und das ist in dem Zusammenhang tatsächlich der EINZIGE denkbare Fall.

Aber ich wäre dir sehr verbunden, wenn du mir mit deinem überlegenen juristischen Sachverstand aufzeigen würdest, in welcher Hinsicht ich "meine eigenen Paragraphen nicht verstehe", dann hab' ich wenigstens was zu lachen. ;)
 
Ich lache darüber das du tatsächlich glaubst das man jemandem ungestraft eine Waffe (defektes Auto) aushändigen zu dürfen.
Wäre wirklich schlimm wenn das so wäre.
 
Das Recht hat nichts mit Glauben zu tun - und zwar gar nichts.
Die Eingriffsnorm kannst du mir wohl - mangels Bestehens - immer noch nicht nennen und windest dich lieber wie ein Aal, hm?
Nenn mir doch bitte einfach die Norm, aus der sich das Recht, das Auto nicht herauszugeben deiner Meinung nach ergeben soll (nochmal, es gibt sie nicht! :D)!
Dass ohne eine solche eben kein Eingriff erfolgen kann, sollte aber selbst dir irgendwo ganz weit im Unterbewusstsein einleuchten (zum wiederholten Male: § 903 BGB gibt dem Eigentümer uneingeschränkte Gewalt über sein Eigentum - jeder Eingriff bedarf der Rechtfertigung!)... aber rationalen Argumenten auf der Basis von Rechtsnormen scheinst du prinzipiell nicht zugänglich zu sein. ;)
Gefahrenabwehr ist schlicht nicht der Job der Werkstatt - und deshalb darf diese dir nicht nur dein Auto aushändigen, sie muss es sogar!

Man sollte auch mal wissen, wann der andere Recht hat, aber dazu, dir dies einzugestehen warst du ja schon im anderen Thread nicht in der Lage.
[beliebige "Das glaubst du doch selbst nicht!" "Du hast doch gar keine Ahnung!" "Hilfehilfe, das wäre aber schlimm!" Polemik deinerseits hier einfügen -> wenn nichts auf Rechtsnormen basierendes von dir mehr kommt bin ich hier raus, gegen Argumente wie "wäre wirklich schlimm" und "Ich lache darüber, dass du das glaubst" lässt sich mangels Substanz nicht argumentieren]
 
Dürfte ich anmahnen den Weg zurück zum Thema und dem Hilfegesuch des TE zu finden.
Euer persönlicher Zwist tut nicht mehr unbedingt etwas zur Sache und darf daher gerne per PN fortgesetzt werden.
 
Ja sie muss dir das Fahrzeug aushändigen, aber sie darf dir verbieten damit von Hof zu fahren (da fahruntauglich).
Man muss es zum abholen eben abschleppen.
Kein Richter der Welt wird die Werkstatt dafür belangen.

Genauso kann man dem Elektriker keinen Strick drehen wenn er bei Lebens gefahr die Leitung abklemmt. Tut er es aber nicht wird er sich ebenfalls vor Gericht verantworten müssen (wenn was passiert).
Mich wundert es hier eher das der Strom noch eingeschaltet ist. Die meisten Elektriker sind da sehr gewissenhaft.
 
WhiteShark schrieb:
Ja sie muss dir das Fahrzeug aushändigen, aber sie darf dir verbieten damit von Hof zu fahren (da fahruntauglich).

:D :D :D du checkst es echt nicht?! § 903 umfasst, dass man ALLES mit seinem Eigentum machen kann - da hat dir der Werkstattbesitzer auch nichts in der Art der Benutzung vorzuschreiben. Eingriffsnorm, oléolé, das selbe, was ich schon eben gesagt habe: es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Dass es verboten ist, mit einem nicht verkehrstauglichen Fahrzeug zu fahren, ist unstrittig - aber das ist eben nichts, was die Werkstatt dir gegenüber Zwangsdurchsetzen darf, sondern nur die Polizei oder das Straßenverkehrsamt - die Werkstatt hat dir da überhaupt gar nichts zu sagen.

@diRAM jep, sorry, ich hör' jetzt auch auf, aber da WhiteShark einfach weitergemacht hat... ;)
 
@diRAM:
sorry hatte mit dem Smartphone geschrieben und deinen Post nicht gesehen. Ist wohl besser so wenn die Diskussion zuende ist. Bringt nix mit jemandem zu diskutieren der meint man hätte nicht das Recht andere von schweren Straftaten abzuhalten.


Um zum Thema zurückzukommen:
Wie andere bereits mitteilten muss hier wirklich schnell gehandelt werden. Wenn es stimmt was der Elektriker sagt und es besteht wirklich Gefahr, dann auf keinen Fall vom Vermieter abweisen lassen, oder die Sache weiter verzögern lassen.
Falls es bspw zu einem Brand kommt, sind auch die anderen Hausbewohner betroffen.

Was mich mal interessieren würde ist woher der Elektriker kommt.
Wurde der vom Vermieter beauftragt? Wenn ja warum durfte der den Fehler nicht gleich beseitigen?
Oder wurde er vom Mieter beauftragt oder ist gar nur ein Bekannter der mal drüber geschaut hat?

Aber manchmal kann ich die Vermieter auch nicht verstehen. Der Schaden muss so oder so repariert und bezahlt werden, warum da Zeit geschunden werden muss kann ich nicht verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte heute Nachmittag zu den Betrieb der Elektriker gehen un dmir das schriftlich geben lassen.
Ist in letzter Zeit hier bei mir Zuhause etwas viel zu tun gewesen.

Gruß, loggi_1

Edit: Unser Vermieter wird ja sicher am Wochenende bei uns vorbeikommen wegen der Lampe.
Ich werd ihn dann nochmal darauf ansprechen bei Gelegenheit und das der Stromausfall nicht da gewesen sein kann, es sei denn unsere Küche bekommt extra Strom aus einer anderen Straße, was ich nicht glaube und auch nicht hoffe. ;)
Ergänzung ()

So, ich war da und die Elektriker werden unsern Vermieter drauf ansprechen, dass die Reparatur dringend notwendig ist.
Wird Montag oder Dienstag werden, von daher werd ich mich dann nochmal melden.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
loggi_1 schrieb:
Ergänzung ()

So, ich war da und die Elektriker werden unsern Vermieter drauf ansprechen, dass die Reparatur dringend notwendig ist.
Wird Montag oder Dienstag werden, von daher werd ich mich dann nochmal melden.

Gruß

Sehr gut. Und dann aber kümmern, damit es vorwärts geht! :)
 
@MisterMankind
Wenn man Gefahr im Verzug sieht, ist man als Elektrofachkraft berechtigt Anlagen Still zulegen!
wo das steht? keine Ahnung, hat man aber mal gelernt ;)
http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html


Trifft ein Elektriker - z. B. im Rahmen einer Überprüfung, Reparatur, Umbau oder Erweiterung - auf eine Anlage, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, so ist er dazu verpflichtet, den Betreiber (also bei Mietwohnungen den Eigentümer bzw. Vermieter) darauf hinzuweisen, daß die Anlage nicht mehr den Anforderungen entspricht. Erkennt der Elektriker eine Gefahr im Verzug, so ist er berechtigt, die Anlage sofort stillzulegen, bis der Mangel behoben ist
Beim Automechaniker wird es ähnlich sein, das weiß ich nicht, hat man ja nicht gelernt....


@TE
wenn die Elektrik so schlecht ist wie du sagst, dann mach doch mal Fotos davon.
(sofern sichtbar, sollst natürlich nix aufreisen)
ich denke das der Elektriker das nur Lapidar daher gesagt hat.
zwischen "Sollte man erneuern" und "Muss man erneuern" ist ein großer Unterschied.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Dir der Elektriker die Mängel schriftlich gibt, lass Dir den wisch vom Vermieter abzeichnen, sonst heißt es hinterher - sorry lag mir nicht vor.

Selbstständig würd ich die Miete nicht kürzen, dass kann bös nach hinten losgehn.
Wend Dich besser an n Anwalt für Mietrecht bzw den Mieterschutzbund (wurd glaub ich schon erwähnt).
 
Ich hab wieder Internet, man glaubts kaum. :D

Also ich möchte erstmal das Gespräch von heute/morgen abwarten. Falls das nix bringt, versuch ich mir das schriftlich geben zu lassen.

Hab auch ein paar Fotos gemacht:
1. aufm Dachboden der Kabelsalat, der so gefährlich sein soll
2. die Teile sind schon seit Jahren nicht mehr erlaubt/werden verbaut
3. haben die Elektriker aus der Wand im Flur geholt :rolleyes:
 

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1. da würd ich mir keine Sorgen machen (sofern auf dem braunen keine Spannung ist)
ist zwar nicht schön und man sollte (muss) eine Abzweigdose drum machen, akute Gefahr würde ich da aber nicht sehen.

2. das die Schalter Aktuell nicht mehr erlaubt sind, spielt keine rolle.
man darf sie nicht mehr Verbauen, aber deswegen muss man nicht alle Installationen erneuern.

3. Wenns Knistert (Lichtfunken) kommt sowas bei raus.
wenn ihr also noch wo anders ein knistern habt, sollte das natürlich schnellstens behoben werden (Brandschutz)
Daran sollte auch der Vermieter Interessiert sein.

Ach ja, Habt ihr Rauchmelder?
wenn nein, würd ich mir welche Besorgen.
hinterher ist immer blöd ;)
 
Zu:
1. Das Problem ist aber, da ist ja Strom drauf. :D
Und eigendlich möchte ich den Strom aufm Dachboden auch behalten, denn ein Licht ist da echt vorteilhaft.

2. Nagut, stimmt schon. So wie ichs vorhin beschrieben habe hab ichs aber damals verstanden.

3. Das Knistern von dem Schalter auf dem Foto hab ich nie erlebt. Ich glaub da gab es schon vor unserer Zeit Probleme.
Das Gefährliche momentan ist es ja, dass man ein Knistern aus einer Verteiler dose neben dem Flur in der Wand wahrnimmt.
Der verbrannte Stecklüsterklemme hab ich auch noch irgendwo, wenn ich sie finde kann ich ja auch mal ein Foto hochladen. ;)

Rauchmelder? Nein, haben wir nicht. Haben aber vor die Tage mal uns nach welchen umzuschaun.
 
zu 1.:
das da generell Strom drauf ist, ist klar.
wirklich gefährlich wäre es nur wenn auf der Offenen Leitung Strom Wäre.
viel Interessanter ist da allerdings dass laut den Lüsterklemmen Fröhlich alle Farben miteinander gemischt wurden.
Blau und Grün/Gelb auf einer Lüsterklemme kann nicht richtig sein!
Für meinen Geschmack sind da auch zu viele Schutzleiter "Übrig", dafür dass das ganze für Licht sein soll.
Vermutlich meinte der Elektriker das mit relativ Gefährlich, denn ob es da ein Funktionsfähiges Schutzleitersystem gibt darf bezweifelt werden.

3. Ich würd den Stromkreis bis er Repariert ist gar nicht mehr oder nur sehr schwach belasten.


und wenn ihr noch keine Rauchmelder habt, dann wird das mal Zeit.
ist ja nicht so als das Rauchmelder schwer zu beschaffen wären.
 
1. Ja klar, trotzdem ist das nicht so schön wenn das da so offen hängt.

3. An der Leitung hängt mein Desktop, das Notebook und jeden 3. Tag der Staubsauger.
Sonst noch Kühlschrank, Spülmaschine, Fön, und halt die Lichter in den Räumen.
Wurde ja bereits repariert, ist nur vor 1-2 Wochen erneut aufgetreten und aber seit dem rhuig.

Um die Rauchmelder wird sich schnellstmöglich gekümmert!
 
Dass die Farben gemixt wurden sieht eher danach aus, dass es keinen PE gibt und die einfach die abgeschnittenen PE als Überbrückung von einer Wago-Klemme in die Nächste benutzt haben.
 
mag ja sein, dass die PE Drähte nur als Brücke gedacht sind, aber an der oberen Klemme sind blau und braun drauf - das darf definitiv nicht sein, auch nicht als Brücke...
 
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