MisterMankind
Lt. Junior Grade
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Doch, offensichtlich tue ich das. Aber wenn einem nix mehr einfällt kann man's ja mal auf diese Tour versuchen.WhiteShark schrieb:Scheinbar verstehst du deine eigenen Paragraphen nicht.
Gehen dir die Argumente aus? Selbst wenn das so wäre, hat das nichts damit zu tun, ob dieses Verhalten rechtswidrig ist. Nochmal: es wäre eine Eingriffsnorm nötig - die gibt es nicht -> kein Zurückbehaltungsrecht der Werkstatt - ein solches (bzw. ein Pfandrecht) gäbe es im Umfeld von Werkstätten höchstens bei Nichtbegleichung der Rechnung über eine (vom Kunden beauftragte und ausgeführte) Reparatur (§ 647 BGB) - und das ist in dem Zusammenhang tatsächlich der EINZIGE denkbare Fall.WhiteShark schrieb:Keine Werkstatt wird dich mit defekten Bremsen von Hof fahren lassen.
Aber ich wäre dir sehr verbunden, wenn du mir mit deinem überlegenen juristischen Sachverstand aufzeigen würdest, in welcher Hinsicht ich "meine eigenen Paragraphen nicht verstehe", dann hab' ich wenigstens was zu lachen.