Miete: Zimmerlautstärke 24/7 erlaubt?

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Eben schon, kommt darauf wo man wohnt und was dort gilt. Zum ersten die Hausordnung und dann so weiter. In den Ruhezeite ist eben nicht alles erlaubt und genau deswegen sage ich ja es ist heikel. Genau das was hier grad abgeht wird vor Gerichten ausgefochten nur eben wird es dann auch schonmal teuer.

Entscheidend bei z.b den Geräten ist es eben auch wie Laut diese sind wo wir wieder beim Messen sind.
 
Red€y€ schrieb:
Eben schon, kommt darauf wo man wohnt und was dort gilt...
Eben nicht. Es gibt haufenweise Vermiter die versuche solche Regeln durchzusetzen, grade im Untermieter Bereich. Rechtens ist das aber nicht.

Die erwähnten Tätigkeiten gelten als normale Notwendigkeiten des Alltags. Im Rahmen der eigenen Autonomie darf man über deren Ausübung selbst entscheiden und muss sich nicht nach anderen richten.
Es gibt auch Menschen die Aufgrund ihrere Situation (z. B. Schichtarbeit) gar keine Möglichkeit haben diese Tätigkeiten ausserhalb der Ruhezeiten durchzuführen. Deshalb sind Einschränungen dazu über Hausordnung und Co. im Rahmen eines Mietverhältnisses nicht zulässig.
 
Bei diesem Thema findest du aufgrund der heiklen natur alle möglichen Aussagen. Und selbst in deinem Link ist schon eine von mir erwähnte Einschränkung:
"Auch wenn ein generelles Bade- und Duschverbot unzulässig ist: Einschränkungen sind durchaus möglich. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dazu entschieden, beim nächtlichen Baden seien insgesamt 30 Minuten angemessen – einschließlich der vorbereitenden und abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers. Über drei Stunden anhaltendes Dauerduschen hielt es dagegen für unzulässig, da so etwas nach allgemeinem Verständnis nicht als normale Nutzung zu betrachten sei (AZ 5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I)." Hab nicht alles gelesen aber das viel mir direkt ins Auge.
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Keylan schrieb:
Eben nicht. Es gibt haufenweise Vermiter die versuche solche Regeln durchzusetzen, grade im Untermieter Bereich. Rechtens ist das aber nicht.

Die erwähnten Tätigkeiten gelten als normale Notwendigkeiten des Alltags. Im Rahmen der eigenen Autonomie darf man über deren Ausübung selbst entscheiden und muss sich nicht nach anderen richten.
Es gibt auch Menschen die Aufgrund ihrere Situation (z. B. Schichtarbeit) gar keine Möglichkeit haben diese Tätigkeiten ausserhalb der Ruhezeiten durchzuführen. Deshalb sind Einschränungen dazu über Hausordnung und Co. im Rahmen eines Mietverhältnisses nicht zulässig.
Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen. Das war meine Aussage. Wenn die Maschinen so laut sind (messen sag ich die ganze zeit) unterliegen die halt Begrenzungen. Genau so ist es auch beim z.b. dem Duschen das ich gerade angesprochen habe.

Es gibt halt eben nachruhe, mittagsruhe und so weiter bei denen es Begrenuzungen gibt. Wann diese genau überschritten werden ist eben die heikle Sache.
 
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Also sind wir uns einig, dass ein generelles Verbot dieser Tätigkeiten unzulässig ist.

Keiner hier hat gesagt, das es ok ist den TV die ganze Nacht laufen zu lassen. Troztdem darf die Nutzung nicht grundsätzlich zu irgend einer Zeit verboten werden. Genauso ist es problematisch die ganze Nacht zu Duschen oder zu saugen. Aber wenn ich jeden abend erst um 23:30 zum saugen komme und das Ding nochmal 15-20 Min läuft ist das von meinen Nachbarn hinzunehmen.
 
es kommt sehr darauf an, wo man wohnt.
ich kann mir gut vorstellen, dass es in einer wohnmaschine in der stadt anders gesehen wird, hier auf dem land.
wir wohnen in einen kleinen wohnanlage ,8 parteien, in einem 2200 einwohnerdorf im allgäu.
da wird schon mal fröhlich um 13.00 uhr rasen gemäht, holz gesägt, gebohrt usw.
stört niemand.
ich z.b. höre gerne musik in "ordentlicher" zimmerlautstärke, da jammert niemand, ich allerdings auch nicht, wenns der nachbar macht.
 
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Red€y€ schrieb:
Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen. WC benutzen dagegen darf man natürlich immer. Am Anfang würde ich immer erstmal messen einfach um mal Zahlen zu meiner Lautstärke zu haben. Wie gesagt die Zahlen sind wichtig und weiterhin ist es ein heikles Thema auf der einen Seite der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung auf der anderen Seite das Recht auf Stille und Erholung.
Das war meine Komplette Aussage. Bestimmungsgemßer Gebrauch gegen Recht auf Ruhe und Stille. Und das ist eben Heikel und ich bin raus aus diesem Thema.
 
Das die Argumente hier immer so Verdreht werden müssen.
Es ist auch mein Anrecht als Fussgänger über den Zebrastreifen zu gehen, und der Stassenverkehr muss mir Weg gewähren.
Deshalb habe ich noch lange kein Anrecht den ganzen Tag den Zebrastreifen hoch und runter zu marschieren und den Verkehr zu blockieren.
 
Die Nachbarin will nachts, also in der besonders geschützten Zeit, deine künstlich erzeugten Geräusche nicht hören.

Und deine Lösung ist, dass sie Ohrstöpsel benutzen soll?

Benutze du Kopfhörer und triff dich mit Freunden in einer Gaststätte.

@Keylan

Rund um die Uhr machen, was du willst kannst du nur, wenn dadurch eben die Zimmerlautstärke gewahrt wird bzw. keine Exkulpationsgründe greifen bzw. niemand gestört wird.

Da die dauerhafte 14 Stundenschicht an 7 Tagen die Woche seit Jahrzehnten abgeschafft ist, muss auch der nicht mehr vorhandene Kohlekumpel nicht zwingend nachts seinen Haushalt führen.
Ergänzung ()

@Keylan

Duschen und Baden sind als Hygiene hinzunehmen. Bohren und Staubsaugen eher nicht, jetzt mal vom Einzelfall abgesehen, also z.B. etwas Heruntergefallenes kurz aufzusaugen.
 
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cartridge_case schrieb:
Sagen wir, dass sich niemand beschwert. ;)
nein, wir reden ja alle miteinander, da würde das dann schon gesagt werden.
der einzig limitierende faktor ist meine frau, wenn sie wieder von ihrer freundin kommt. :D
da fällt mir noch eine kleine geschichte ein:
als wir vor vielen jahren hierher gezogen sind, gabs eines freitagsabens um 22.00 uhr, einen bassschlag vom allerfeinsten, und dann gings ab.
hab mich auf die suche nach dem "krawall" gemacht.
einmal ums eck war ein fest. es ist martins garten, ein fest des hiesigen musikvereins.
hab gefragt, wie lange das jetzt geht "jomei, bis konier mehr do isch, komm halt au"
gesagt-getan, es war ein toller abend/morgen.
so löst man "lärmprobleme" im allgäu.:daumen:
 
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Hellblau schrieb:
Ich höre meine Nachbarn auch Telefonieren, Vögeln, Fernsehen schauen und so weiter. Bin allerdings niemand, der sich beschwert.

Bring das mal auf den Plan. @Hellblau
Das Andere Dich hoeren ist eine Seite.
Das Du die auch hoeren kannst, nur halt nix sagst, ist die die andere Seite.
 
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Ich kann deinen Nachbarn, aber auch dich, schon gut verstehen. Befinde mich in einer ähnlichen Situation.

Wohne auch seit 11 Jahren in einem Altbau( 6 Parteien), im ersten Geschoss.
Seit letztem Jahr hab ich über mir neue Nachbarn, ein Paar mit Katze, die in einer 35qm² großen Wohnung leben. Wenn die Katze, egal zu welcher Tageszeit, ihre fünf Minuten bekommt, höre ich das mehr als deutlich.
Auch wenn die durch die Wohnung gehen, ist es eher ein trampeln oder stampfen, was gerade in der Nachtruhe sehr störend ist.

Hab das dann auch freundlich das Problem angesprochen, jedoch ohne großen Erfolg. Hab dann ein zweites Mal das Gespräch gesucht, allerdings mit meiner Vermieterin im Beisein als Mediator und Zeugin des Problems,
jedoch ohne großen Erfolg. Es ist schon was ruhiger geworden, aber die Antwort des Nachbarn war lediglich, daß ich ja die Polizei oder Ordnungsamt rufen könne und er ja auch immer die lautstarken Streitereien seiner Nachbarn erdulden muss.


Auf der anderen Seite kamen aber auch die unteren Nachbarn auf mich zu, weil Musik zuviel Bass hatte oder der Standventilator zu laut durch die Decke brummt.

Man kann vieles im freundlichen Gespräch klären, aber oft gibt es halt immer diesen einen Nachbarn der nicht in die Hausgemeinschaft passt.

Und gerade im Altbau ist halt die größte Problemquelle der Schallschutz bei den alten Holzbalkendecken.
Hellblau schrieb:
Man kann auch als Vollzeit-Berufstätiger unter der Woche mal bis 1:00 Uhr Gäste haben und sich unterhalten, ohne laut zu lachen, ohne laut Musik zu hören, ohne laut zu diskutieren.
Hab ich als Nachbar kein Problem mit, wenn dies nicht zur Regel wird.
 
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Verlege deine nächtlichen Aktivitäten in den Raum, der halt nicht direkt über oder unter dem Schlafzimmer der Nachbaren liegt, und stell halt den Fernseher bzw. deine Boxen nicht an die Wand zum Nachbarschlafzimmer.
Dann ist's vielleicht auch schon besser.
Und sicherlich kommt's auf die Häufigkeit an, 4* unter der Woche 'Gelaber" bis 3 Uhr Früh, kommt halt nicht gut, die meisten Menschen wollen halt in der Nacht schlafen.
Wenn du das trotzdem so haben willst, zieh in ein Einfamilienhaus, da kannst du Rambazamba rund um die Uhr machen.
 
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Brainslukk schrieb:
Ich kann deinen Nachbarn, aber auch dich, schon gut verstehen. Befinde mich in einer ähnlichen Situation.
Ich kann die Nachbarin auch verstehen: Was ich ihr gegenüber übrigens auch deutlich artikuliert habe.

Allerdings muss es mir, in meiner eigenen Wohnung, möglich sein, 24/7 in Zimmerlautstärke Tun und Lassen zu können, was ich möchte. Dies ist, offensichtlich, auch durchaus mit deutschem Recht vereinbar.

Das wir hier die Lautstärke nicht professionell und justiziabel messen können, ist ja eigentlich klar. Es sollte aber auch klar sein, dass hier auch keine App oder eine Selbstmessung mit professionellem Gerät weiterhilft. Das geht wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Gutachters (innerhalb eines gerichtlichen Prozesses), dauert mehrere Jahre und kostet dann insgesamt mehrere tausend Euro, wenn keine RSV vorhanden ist.

Insofern sollten wir uns vielleicht doch mit der Aussage begnügen, dass meine Freundin, im ganz oben angesprochenen Test, nichts gehört hat, der eigene Mann der Nachbarin auch bereits seit Stunden ruhig schlief, die Freundin und ich durchaus ein gewisses Empfinden dafür haben, wie laut wir gesprochen haben, die App-Messung (bei uns) sehr niedrige Werte ergeben hat und auch keine andere Partei sich jemals beschwerte. Ich verwende dieses Gerät für Musik auf der zweitleisesten Lautstärke. Auf der leisesten Lautstärke ist die Musik, auch wenn man direkt daneben sitzt, nur schwer zu hören. (Mir fällt gerade noch ein, dass ich kürzlich – in anderem Zusammenhang – beim Ohrenarzt Tests machen musste: Mein Gehörsinn ist meinem Alter entsprechend.)
 
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@Hellblau
Dann würde ich genau so wie du es jetzt hier beschrieben hast in einem Schreiben zusammenfassen und der Nachbarin und evtl. dem Vermieter zukommen lassen.

Wenn sie es dann noch immer nicht einsieht und sich gestört fühlt - soll sie halt Rechtsmittel anwenden, ansonsten ist das Thema erledigt.

So seh ich das. ;)

Ich wohne an einer dicht befahrenen Straße und die Fenster sind alle zur Straße ausgerichtet und ich beschwere mich nicht wegen der Lautstärke, da ich schon beim Einzug damit rechnen musste. Genauso wie man bei einem Altbau mit dünnen und hellhörigen Wänden rechnen muss. Wer empfindliche Ohren und Nerven hat sollte am besten irgendwo anders wohnen oder sich zu helfen wissen. Was Kopfhörer mit ANC heutzutage leisten können, ist schon erstaunlich. Ansonsten tuts ein Ohropax auch...
 
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chris12 schrieb:
da wird schon mal fröhlich um 13.00 uhr rasen gemäht, holz gesägt, gebohrt usw.
stört niemand.
Auf dem Land kann man das noch viel toller treiben.
In der Erntezeit kann man dem Bauer noch nicht mal verbieten, dass er das Feld 20m neben dem Wohnbunker morgens um 4 häckselt. Man kann natürlich an die Vernunft appellieren, aber rein theoretisch dürfte er das.

Aber ansonsten.... soll mal einer versuchen mir mein Werkzeug Samstag Nachmittag um 2 aus der Hand zu nehmen um auf die Ruhezeiten zu bestehen.
Dann läuft der Schlagbohrer das nächste mal um Punkt 6:01 Uhr am Samstag morgen an. So fange ich mit lauten Arbeiten nicht vor 9 Uhr an. Können sich die Nachbarn ja überlegen was ihnen lieber ist ;)
(Also hier geht es wenn dann um Grundstücksübergreifende Arbeiten bei freistehenden EFH oder MFH. Heißt nicht, dass ich an der Wohnrückwand vom Nachbar und seiner 1-Zi-Wohnung meine neue Hilti 2h ausprobiere. )

IBMlover schrieb:
Wenn sie es dann noch immer nicht einsieht und sich gestört fühlt - soll sie halt Rechtsmittel anwenden, ansonsten ist das Thema erledigt.
Darauf würde ich es auch mal ankommen lassen. Da ist sie dann erstmal in der Beweispflicht.
Und ja - dafür hat der Herr eben auch Gehörschutz erschaffen wenn man selbst so Empfindlich bei dem Thema ist.
Wer in einem MEHRparteienhaus nicht damit klar kommt, andere Leute zu hören, sollte sich ggf ein EFH anschaffen. Da hat man dann schon eher seine Ruhe. Und wenns von draußen noch nervt gibts ja auch Schallschutzfenster in verschiedenen Güteklassen.
Es wird sie niemand zwingen in dieser Wohnung und dem unsäglich lauten Umfeld wohnen zu bleiben.
Wenn ich nachts um 2 Uhre meine noch TV schauen zu wollen in normaler oder nochmal etwas reduzierter Lautstärke, dann muss das möglich sein.
Für eine schlechte Bausubstanz kann ich als Mieter doch nichts. Mit ein paar Teppichen oder Vorhängen kann man noch das Reflexverhalten verbessern, viel mehr geht dann aber auch nicht mehr.
 
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Hellblau schrieb:
Ich kann die Nachbarin auch verstehen: Was ich ihr gegenüber übrigens auch deutlich artikuliert habe.

Allerdings muss es mir, in meiner eigenen Wohnung, möglich sein, 24/7 in Zimmerlautstärke Tun und Lassen zu können, was ich möchte. Dies ist, offensichtlich, auch durchaus mit deutschem Recht vereinbar.[...]

Das ist es. Und offensichtlich fühlen sich die Nachbarn durch deine "Zimmerlautstärke" gestört.

So, wie dich auch die andere Zimmerlautstärke von Dritten stört, du aber halt noch nichts gesagt hast.
 
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