cartridge_case
Fleet Admiral
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Nein, definitiv nicht.Red€y€ schrieb:Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen.
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Nein, definitiv nicht.Red€y€ schrieb:Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen.
Eben nicht. Es gibt haufenweise Vermiter die versuche solche Regeln durchzusetzen, grade im Untermieter Bereich. Rechtens ist das aber nicht.Red€y€ schrieb:Eben schon, kommt darauf wo man wohnt und was dort gilt...
Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen. Das war meine Aussage. Wenn die Maschinen so laut sind (messen sag ich die ganze zeit) unterliegen die halt Begrenzungen. Genau so ist es auch beim z.b. dem Duschen das ich gerade angesprochen habe.Keylan schrieb:Eben nicht. Es gibt haufenweise Vermiter die versuche solche Regeln durchzusetzen, grade im Untermieter Bereich. Rechtens ist das aber nicht.
Die erwähnten Tätigkeiten gelten als normale Notwendigkeiten des Alltags. Im Rahmen der eigenen Autonomie darf man über deren Ausübung selbst entscheiden und muss sich nicht nach anderen richten.
Es gibt auch Menschen die Aufgrund ihrere Situation (z. B. Schichtarbeit) gar keine Möglichkeit haben diese Tätigkeiten ausserhalb der Ruhezeiten durchzuführen. Deshalb sind Einschränungen dazu über Hausordnung und Co. im Rahmen eines Mietverhältnisses nicht zulässig.
Sagen wir, dass sich niemand beschwert.chris12 schrieb:stört niemand.
Das war meine Komplette Aussage. Bestimmungsgemßer Gebrauch gegen Recht auf Ruhe und Stille. Und das ist eben Heikel und ich bin raus aus diesem Thema.Red€y€ schrieb:Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen. WC benutzen dagegen darf man natürlich immer. Am Anfang würde ich immer erstmal messen einfach um mal Zahlen zu meiner Lautstärke zu haben. Wie gesagt die Zahlen sind wichtig und weiterhin ist es ein heikles Thema auf der einen Seite der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung auf der anderen Seite das Recht auf Stille und Erholung.
nein, wir reden ja alle miteinander, da würde das dann schon gesagt werden.cartridge_case schrieb:Sagen wir, dass sich niemand beschwert.
Hellblau schrieb:Ich höre meine Nachbarn auch Telefonieren, Vögeln, Fernsehen schauen und so weiter. Bin allerdings niemand, der sich beschwert.
Hab ich als Nachbar kein Problem mit, wenn dies nicht zur Regel wird.Hellblau schrieb:Man kann auch als Vollzeit-Berufstätiger unter der Woche mal bis 1:00 Uhr Gäste haben und sich unterhalten, ohne laut zu lachen, ohne laut Musik zu hören, ohne laut zu diskutieren.
Ich kann die Nachbarin auch verstehen: Was ich ihr gegenüber übrigens auch deutlich artikuliert habe.Brainslukk schrieb:Ich kann deinen Nachbarn, aber auch dich, schon gut verstehen. Befinde mich in einer ähnlichen Situation.
Auf dem Land kann man das noch viel toller treiben.chris12 schrieb:da wird schon mal fröhlich um 13.00 uhr rasen gemäht, holz gesägt, gebohrt usw.
stört niemand.
Darauf würde ich es auch mal ankommen lassen. Da ist sie dann erstmal in der Beweispflicht.IBMlover schrieb:Wenn sie es dann noch immer nicht einsieht und sich gestört fühlt - soll sie halt Rechtsmittel anwenden, ansonsten ist das Thema erledigt.
Hellblau schrieb:Ich kann die Nachbarin auch verstehen: Was ich ihr gegenüber übrigens auch deutlich artikuliert habe.
Allerdings muss es mir, in meiner eigenen Wohnung, möglich sein, 24/7 in Zimmerlautstärke Tun und Lassen zu können, was ich möchte. Dies ist, offensichtlich, auch durchaus mit deutschem Recht vereinbar.[...]