Miete: Zimmerlautstärke 24/7 erlaubt?

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Hellblau

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Ist es erlaubt, rund um die Uhr, Zimmerlautstärke in seiner Wohnung "zu produzieren"? Sprich: Fernsehen bei Zimmerlautstärke um 3:00 Uhr morgens, Musik hören bei Zimmerlautstärke um 23:00 Uhr, Gespräche mit Gästen in Zimmerlautstärke um 1:30 Uhr.

Eine Partei beschwert sich. Wir haben in deren Wohnung einen Test gemacht: Man hört uns schon, aber nur dann, wenn man ein extrem gutes Gehör hat und sich explizit darauf konzentriert. Ich kann doch nicht ab 22:00 Uhr in Stille leben!

Vielen Dank im Voraus
 
Hellblau schrieb:
Ist es erlaubt, rund um die Uhr, Zimmerlautstärke in seiner Wohnung "zu produzieren"? Sprich: Fernsehen bei Zimmerlautstärke um 3:00 Uhr morgens, Musik hören bei Zimmerlautstärke um 23:00 Uhr, Gespräche mit Gästen in Zimmerlautstärke um 1:30 Uhr.
Natürlich!
 
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natürlich darf man das.
zimmerlautstärke ist die lautstärke, bei der man die musik in allen zimmer der wohnung hört. :)
 
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Die Erfahrung zeigt, dass die Auslegung von Zimmerlautstärke sehr unterschiedlich ist. Während es Gerichte gibt, die Zimmerlautstärke überschritten sehen, wenn es das Zimmer verlässt (und damit in einer anderen Wohnung hörbar ist), gibt es Gerichte, die das nicht so sehen.

Ich fürchte, dass hier niemand eine wirklich Objektive Meinung abgeben kann. Es fängt schon damit an, dass Lautstärke extrem subjektiv ist. Das alte Urteil AZ 6 S 70/90 spricht als Beispiel davon, dass die Überschreitung in etwa von 30dB nachts (in der Wohnung, wo der Lärm ankommt) bereits eine Überschreitung von Zimmerlautstärke ist.
 
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ConiKost schrieb:
Während es Gerichte gibt, die Zimmerlautstärke überschritten sehen, wenn es das Zimmer verlässt (und damit in einer anderen Wohnung hörbar ist) (…)
In diesem Fall wäre nur noch flüstern für mich möglich.

Man versteht nicht, was gesprochen wird, sondern lediglich, dass jemand spricht. Eine Freundin (im OP angesprochener Test), hat quasi nix gehört. Besagte Freundin ist keine 80, sondern 2X und hat ein gutes Gehör.

Ich mein, ich glaub der Nachbarin schon, auch wenn ich ihr Verhalten unakzeptabel finde, aber was soll ich denn bitteschön machen? Ein Schweigegelübde für die Zeit ab 22:00 Uhr ablegen? Man kann auch als Vollzeit-Berufstätiger unter der Woche mal bis 1:00 Uhr Gäste haben und sich unterhalten, ohne laut zu lachen, ohne laut Musik zu hören, ohne laut zu diskutieren.
 
Hellblau schrieb:
In diesem Fall wäre nur noch flüstern für mich möglich.
Mag schon sein, schwierig zu sagen, aber inbesondere bei Altbau gibt es das Problem, dass es keinen wirklichen Lärmschutz gibt. Aber ebenso kann z.B. ein falsch verlegtes Parket dafür sorgen, dass der Lärm für einen Nachbarn auf einmal deutlich wahrnehmbar wird.

Hellblau schrieb:
Man versteht nicht, was gesprochen wird, sondern lediglich, das jemand spricht. Eine Freundin (im OP angesprochener Test), hat quasi nix gehört. Besagte Freundin ist keine 80, sondern 2X und hat ein gutes Gehör.
Tut mir Leid, aber das ist eben keine brauchbare Aussage. Jeder empfindet das extrem unterschiedlich. Es kann trotzdem sein, dass dein Nachbar das lauter empfindet. Man sollte hier versuchen beide Seiten zu verstehen. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der Nachbar eine Krawalltüte ist.

Es könnte schon stark helfen, wenn man in den Orten, sofern es reines Parkett ist, als Beispiel kleine Teppiche hinwirft, weil sowas schon dämpfen kann - aber ist natürlich nicht garantiert.

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Ich persönlich wäre vermutlich schon angenervt, wenn ich um 3 Uhr Nachts vom Nachbarn immer noch undeutlich den TV hören würde. Da würde, ich persönlich, schon erwarten, dass derjenige sich Kopfhörer aufsetzen soll.
 
Es kommt manchmal auch darauf an ob man im Bett liegt oder nicht. Je nachdem ob das Bett an der Wand ansteht bzw. jedenfalls am Boden, können Geräusche nochmal anders übertragen werden und sind dann entsprechend nervig.

Grundsätzlich hab ich aber in noch keiner Wohnung absolut keine Geräusche wahrgenommen vom Nachbarn. Das gehört zu Wohnungen halt dazu und ein gewissen Verkehrslärm, Vogelzwitschern usw. wird es ja auch geben.
 
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hallo7 schrieb:
Grundsätzlich hab ich aber in noch keiner Wohnung absolut keine Geräusche wahrgenommen vom Nachbarn. Das gehört zu Wohnungen halt dazu und ein gewissen Verkehrslärm, Vogelzwitschern usw. wird es ja auch geben.
Vollständig korrekt.

Ich höre meine Nachbarn auch Telefonieren, Vögeln, Fernsehen schauen und so weiter. Bin allerdings niemand, der sich beschwert.

Wenn es so leise ist, wie wir gestern, tut man sich Ohrenstöpsel rein und gut ist.
 
Zu dem Thema gibt es sehr viel im Internet aber ohne zu messen wirst du auch dort nicht weit kommen.
 
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Ja aber es muss erstmal gemessen werden was er für Zimmerlautstärke hält.
Vielleicht ist seine Zimmerlautstärke 60 dB?
 
Natürlich, Urteil vom 14.09.2016 – 20 C 607/16 (23 legt z.b. fest das nicht über 40 dB (nachts) gegangen werden sollte. So sollte man erstmal messen. Und dann sehen was man macht.

"
Zum Begriff der Zimmerlautstärke

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Zimmerlautstärke nicht definiert. Er bedeutet im Grunde genommen nach der Rechtsprechung, dass man nicht bei der Nutzung seiner Wohnung etwa durch Musik aus der Nachbarwohnung oder andere Geräusche beeinträchtigt werden darf. Auf der anderen Seite braucht es - vor allem außerhalb der Ruhezeiten - auch nicht ganz still zu sein. Unterschwellige Geräusche dürfen schon wahrgenommen werden."

Das ist einfach ein heikles Thema.
 
Ich habe hier nur ein iPhone und ne Billig-App.

Lege ich das Gerät in einen völlig ruhigen Raum (man hört nur das, was durchs gekippte Fenster rein kommt und solche Dinge wie das Brummen des Kühlschranks): Rund 30 dB.

Spreche ich wie gestern, komme ich im Durchschnitt auf 42 dB.
 
Also bevor wir hier die Gerichtsentscheidungen durchgehen, geht es doch erstmal darum den normalen Rahmen abzustecken (auch wenn das genau dass ist was Gerichte am Ende auch versuchen).

Grundsätzlich beschreibt der Bergriff Zimmerlautstärke genau das Mass, was Nachbarn jederzeit hinnehmen müssen. Das Problem ist eben, dass diese Lautstärke nicht klar definiert ist, und einen reine db Angabe dem auch nicht gerecht wird, weil es eben einen Unterschied macht ob Altbau, oder ob Stadt oder Ländlich.

Es gibt viele Dinge von denen sich Menschen gestört fühlen die vollkomen im legitimen Rahmen liegen. Dazu gehört TV auf normaler Laurstärke, normale Unterhaltungen aber auch Staubsaugen, Waschmaschine und Duschen sind Grundsätzlich zu jeder Zeit erlaubt.
Das bedeutet nicht, das wenn Nachbarn sich beschweren man nicht einen Kompromiss suchen sollte. Aber wenn der Nachbar einem diese Dinge Gundsätlich untersagen will, dann hat er dazu keinen Anspruch.

Wenn Möglich also das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und zum einen darauf hinweisen, dass man durchaus ein Anrecht hat sich in einen "Normalen" Rahmen in der Wohung zu bewegen und auch Geräusche zu machen, Aber auch abfragen was den besonders stört und im Hinterkopf haben, das man hier auch versuche kann Rúcksicht zu nehmen.

Ich errinere mich da nur an Klassiker, wo die Nachbarin durchgedreht ist, weil ich einmalig nach 20:00 Uhr noch gebohrt habe, und mich auf ihre Beschwerde auch entschuldigt habe. Problem war natürlich das Ihr Kleinkind aufgrund meies Lärms nicht schalfen konnte und das war auch nicht Ok meinerseits und ist somit nicht wieder vorgekommen.
Ich muss aber auch regelmässig das geschreie und gejaule des Kindes ertragen. Kinderlärm ist idr. aber eben auch hinzunehmen. Insofern ist mir Bewusst das ich keinen Anspruch auf eine Beschwerde habe.
 
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Waschewaschen (machine) Duschen Staubsaugen unterliegen eben anscheinend schon Begrenzungen. WC benutzen dagegen darf man natürlich immer. Am Anfang würde ich immer erstmal messen einfach um mal Zahlen zu meiner Lautstärke zu haben. Wie gesagt die Zahlen sind wichtig und weiterhin ist es ein heikles Thema auf der einen Seite der bestimmungsgemäße Gebrauch der Wohnung auf der anderen Seite das Recht auf Stille und Erholung.
 
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