Doch. Das Recht auf (ungestörtes) Schlafen/Erholen wird höher bewertet als das Recht auf nächtliches Fernseheschauen, Staubsaugen etc. Das lässt sich bereits daran erkennen, dass die Nachtzeiten ganz gezielt von Gesetzgebern verschiedener Ebenen geschützt werden und auch die Rechtsprechung dort deutlich in andere Rechte (z. B. auf Hygiene) eingreift.
Was du und andere hier nicht verstehen:
Eure Rechte hören genau dort auf, wo sie die Rechte anderer beeinträchtigen, und eine Abwägung zu euren Ungunsten ausfällt.
Als wir noch in Miete in einem MFH wohnten, mussten die Nachbarn unter uns den Boden neu verlegen, weil sie das beim ersten Mal nicht ordentlich getan hatten und die Lautstärke entsprechend war. Danach war denen immerhin klar, wie das so läuft und es gab keine weiteren Probleme.
Du kannst also weiter deinen Weg gehen,
@Hellblau . Musst dann aber damit rechnen, dass dir eine dritte und neutrale Partei deutlich macht, dass das so nicht geht. Im Gegenzug musst du aber auch die Nachbarn nicht "ertragen".
@Scythe1988
Eigentum? Keine (Lärm-)Dämmung zu den Nachbarn möglich?