Mikrofon für Umgebungsgeräusche gesucht

PcNichtsNutz

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Könnt ihr mir ein Mikrofon für Umgebungsgeräusche empfehlen? Ich habe bereits ein Tonor TC 30 Mikrofon. Ich glaube da ist es eher ein unerwünschter Nebeneffekt, dass man die Umgebungsgeräusche hört. Zumindest sind sie auf den Aufnahmen nur ziemlich leise und mit Rauschen.

Es geht nur darum, Lärmbelästigungen zu erfassen. Türzuschlagen und Schläge gegen Boden aus einer anderen Wohnung. Das heiß, es muss die ganze Nacht laufen können und bestenfalls einen USB-Anschluss haben.
 
Feldrecorder ist dein Freund.

Die Mikrofone die du haben willst, die gibt es mit XLR, nicht USB.

Mit dem freundlichen Hinweis, dass es illegal ist andere Personen ohne ihr Wissen aufzuzeichnen.
 
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coxon schrieb:
Feldrecorder ist dein Freund.

Die Mikrofone die du haben willst, die gibt es mit XLR, nicht USB.

Mit dem freundlichen Hinweis, dass es illegal ist andere Personen ohne ihr Wissen aufzuzeichnen.
Die Polizei sagte mir vor der Haustür, ich soll Audioaufzeichnungen machen. Und auch sonst lese ich es überall im Internet. Ich darf den Ton meiner Wohnung in meiner Wohnung aufzeichnen.
 
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Tonaufnahmen zur Beweissicherung für eine Lärmbelästigung sind in Ordnung - wenn sie innerhalb der eigenen Wohnung aufgezeichnet werden und der Charakter der Lärmbelästigung im Vordergrund steht. Damit kann man aber "juristisch gut verwertbar" nur den Zeitpunkt festhalten.

Eine Lautstärkemessung mit einem geeichten/kalibrierten Gerät wäre dann für die "Qualität der Belästigung" wesentlich sinnvoller, wenn es denn dann zu einer Lärmbelästigung kommt - im Sinne der gerichtlichen/juristischen Verwertbarkeit.

Gilt jedoch bei Bild- und Videoaufzeichnungen nicht, im Sinne von andere Personen in deren Wohnung filmen, auf deren Balkon, im (ganzen) Hausflur, (großflächig) vor dem Hauseingang (bei einem Mehrpartienwohnhaus) und so weiter; ebenso für ganze Gespräche im Sinne von (dauerhaft) "abhören".
 
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Wenn es um Lärmbelästigung geht, wäre wohl auch eine Lautstärkemessung wichtig.
Nur mit Tonaufnahmen alleine, wird man vermutlich nicht weit kommen.
 
Die Frage, die zunächst geklärt werden sollte ist, was genau dein Ziel ist.
Geht es nur darum zu protokollieren, wann es generell zu Lärmbelästigung kam oder möchtest du auch die Lautstärke dokumentieren/beweisen?

Ersteres dürfte noch recht einfach machbar sein, letzteres ist sehr schwierig und nur mit einem kalibrierten Mikrofon möglich.

Es ist erlaubt Geräusche zu erfassen (Schallpegel), die in deiner Wohnung zuhören sind. Tonaufnahmen (vor allem Gespräche) dürfen nicht aufgezeichnet werden.
 
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coxon schrieb:
Mit dem freundlichen Hinweis, dass es illegal ist andere Personen ohne ihr Wissen aufzuzeichnen.

Gespräche darf man natürlich nicht ohne weiteres aufnehmen von anderen Personen. Meistens wird es aber in dem Zusammenhang teilweise akzeptiert, wenn das Wort nicht im Vordergrund steht. Personen die laut sind, die schreien usw. sind in Ordnung. Normale Gespräche nicht.

Bei einem Mikro/Video hast du aber das Problem, dass man die Lautstärke gar nicht einschätzen kann. Es kann sich leiser oder lauter auf der Aufnahme anhören und viele Mikrofone/Software sind dafür ausgelegt unerwünschte Lautstärken herauszufiltern. Also nichts für die Dauerüberwachung, sondern eher gezielt, wenn man gerade etwas hört.

Der Andere, wahrscheinlich bessere Weg sind Schall bzw. Lärmmessgeräte. Diese messen wie laut es in der Wohnung ist, auch über Stunden und Tage und können dann ein Lärmprotokoll erstellen. Das wird von Gerichten und Vermietern eigentlich lieber gesehen.
 
coxon schrieb:
Feldrecorder ist dein Freund.
Kannst Du bei Umgebungsgeräuschen aus anderen Wohnungen vergessen. Ich hab genau das gleiche Problem wie der TS mit lauten Nachbarn, und vieles, was Du als Mensch deutlich hören kannst, nimmt der Fieldrecorder nicht wahr (hatte mit einem Zoom H4n aufgenommen). Ob da dann zusätzliche empfindliche Richtmikros helfen würde, ist fraglich. Besser wäre es mit neutralen Zeugen (Vermieter, Amtsträger usw.).
 
Sinnvoller wäre es meines Erachtens, mit einem Dezibelmessgerät zu messen und das mit einer Cam zu filmen. Das ist verwertbarer als eine Audiodatei, denn die enthält keine Information darüber, wie laut es eigentlich ist und die Geräusche hast du auch auf dem Video selbst.

Von dem ganzen rechtlichen Zeug mal abgesehen.
 
https://www.thomann.de/de/the_tbone_em700_stereoset.htm

Das ist ein Stereoset für Raummikrofonierung. Die Dinger nehmen jeden, und ich meine wirklich jeden Furz auf. Voraussetzung ist natürlich ein Audiointerface mit 2x XLR.

Ich würde es trotzdem mit einem Feldrecorder machen. Spart Zeit und Nerven wenn man alles auf einem Gerät hat, nichts anschließen muss und das Gerät portabel ist.
 
coxon schrieb:
Ich würde es trotzdem mit einem Feldrecorder machen. Spart Zeit und Nerven wenn man alles auf einem Gerät hat, nichts anschließen muss und das Gerät portabel ist.
Dann macht doch einfach selbst mal den Test, dann wirst Du selbst sehen und hören, daß es nicht funktioniert. Die funktionieren nur, wenn die Schallquelle frei direkt ans Mikro schwingen kann. Über Wände mit indirektem Schall von außen funktionieren sie gar nicht.
 
Im Fall von "Ruhestörung" geht es um den Dezibelwert. Um den zu ermitteln benutzt man ein Schallpegelmessgerät. Gibts wohl auch als Äpp und wäre für mich ein erster Einstieg ins Thema...kommt ja auch drauf an, um was es im Detail geht.
 
Laie1 schrieb:
Gibts wohl auch als Äpp und wäre für mich ein erster Einstieg ins Thema...kommt ja auch drauf an, um was es im Detail geht
Bringt halt null, weil es nicht geeicht ist und das "Detail" ist doch oben in aller Ausführlichkeit dargelegt.
 
Einfach ein Mitschnitt der Geräusche sagt überhaupt nix über die Lautstärke aus. Man kann ja einfach am Pegel drehen... Da hilft nur ein geeichtes Schallpegelmessgerät. Sonst könnte ja jeder kommen...
 
@-MK ...Es macht z.B. einen Unterschied, ob der Vermieter im 2-Parteienhaus das Problem darstellt oder "irgendein Mieter". In diesem Fall könnte man dem Vermieter zunächst mal das "ungeeichte Ergebnis" als "Beispiel" präsentieren. Es ist auch nicht unmöglich, das "ungeeichte Gerät" mal kurz mit einem geeichten zu vergleichen.
 
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h2f schrieb:
Einfach ein Mitschnitt der Geräusche sagt überhaupt nix über die Lautstärke aus. Man kann ja einfach am Pegel drehen... Da hilft nur ein geeichtes Schallpegelmessgerät. Sonst könnte ja jeder kommen...
Dann kann ich aber einfach meine Boxen in der Wohnung verstecken und die voll aufdrehen, um mehr Dezibel zu bekommen. Wie soll ich das bitte nachweisen??
 
Wir haben dieses Szenario in der Wohnung meiner Tochter durchgespielt, uns wurde anwaltlich geraten, den Lärm mit einem Schallpegel-Messgerät zu messen und zu protokollieren.

Mit diesem Protokoll hat man sich an den Vermieter gewandt und auch an den Mieter, was dazu führte, dass es wesentlich leiser wurde, in der anderen Wohnung.
 
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Ohne Zeugen wirst du leider eh nichts beweisen können.
Die allgemeine Empfehlung ist Protokoll zu führen (Datum und Uhrzeit, Art, Dauer, Lautstärke, Zeuge(n)).

Das könnte den anderen Mieter bereits vorsichtiger werden lassen. Schwierig und langwierig wird das jedoch trotzdem werden.
 
PcNichtsNutz schrieb:
Dann kann ich aber einfach meine Boxen in der Wohnung verstecken und die voll aufdrehen, um mehr Dezibel zu bekommen. Wie soll ich das bitte nachweisen??
Naja, Grundvoraussetzung sollte natürlich sein, dass du tatsächlich ein Problem mit durch "Umgebung" (in deinem Fall die Nachbarn) erzeugte Lärmbelästigung hast...Also solltest du zunächst mal einen Überblick verschaffen, wann, was, um welche Uhrzeiten in welchen Räumen an Dezibel ankommt. Nennt sich "Lärmprotokoll" (und wäre mit beigefügten Messwerten vermutlich schon ausführlicher, als im Vergleich üblich).
Bezeugende Personen könne natürlich auch hilfreich sein. Wenn z.B. die herbeigerufene Polizei bestätigen kann: "Joa, hamwa auch gehört...", hilft das sicher.

Die Frage ist eben, ob du gleich eine Akte anlegen willst, um damit zeitnah bei Gericht vorstellig zu werden oder erstmal an den Vermieter herantreten möchtest, um ihn zu bitten, tätig zu werden ( im Falle, das er nicht selbst der Verursacher ist). Er würde dann die entsprechenden Mieter mit Bitte um Besserung anschreiben...
 
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