Minderjähriger eBay VK liefert nicht. An wen geht der Mahnbescheid?

deralex89

Lieutenant
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Hallo zusammen,

ich habe aktuell ein kleines Problem mit eBay und werde versuchen es so knapp wie möglich zu schildern.

Anfang Februar habe ich auf eBay eine 50€ PSN Karte ersteigert. Der Verkäufer hatte zu diesem Zeitpunkt zwar erst eine positive Bewertung, doch ich bin das "Risiko" eingegangen, habe den Artikel per Sofort-Kauf erstanden und am selben Abend noch online überwiesen. Das Ganze ist nun 10 Tage her und die damit angegebene Lieferzeit von "1-2 Werktagen nach Zahlungseingang" längst überschritten. Nach wenigen Tagen gesellte sich zu der einen positiven Bewertung des VK noch eine negative. Ein anderes eBay-Mitglied hat ebenfalls eine PSN Karte erstanden, diese wohl auch erhalten, doch beschreibt in seiner Bewertung das dies erst nach Androhung rechtlicher Folgen geschah.

Da machte sich schon ein leichter Zweifel bei mir breit. Also schrieb ich dem VK ein paar kurze Zeilen, er möchte mir doch bitte mitteilen ob er mein Geld schon erhalten hat und wann ich mit dem Code rechnen kann. Ebenso schrieb ich den negativen Bewerter an und bat ihn um ein paar Infos, was bei ihm den schief gegangen sei. Beide Nachrichten blieben unbeantwortet. Am Dienstag schrieb ich dann meine zweite Nachricht an den VK. Diesmal etwas "förmlicher". Er solle mir binnen drei Werktagen den Artikel zukommen lassen, oder den Betrag von 41,95€ zurückzahlen. Darauf folgte dann lediglich eine flapsige Antwort "Code kommt in Kürze".

Nun habe ich Name und Adresse einfach mal durch Google gejagt. Siehe da, der Verkäufer ist ein 14 jähriger Junge, welcher "Nebenberuflich" Minecraft-Server über eine Firma verkauft welche auf seinen Vater läuft. Alles sehr zweifelhaft, zumal er auch in anderen Foren Steam-Keys und sonstige digitale Medien anbietet. Mein Verdacht nun: Die Codes hat er nicht und versucht nun verzweifelt Zeit zu schinden bis er sie "besorgen" kann. Da mach ich verständlicherweise nicht mit. Da die Frist von drei Werktagen bereits abgelaufen ist habe ich einen Fall bei eBay eröffnet. Da aber per Überweisung bezahlt wurde verspreche ich mir daduch keinen Erfolg. Deshalb möchte ich mit einem Mahnschreiben etwas Druck machen.

Nun zu meiner eigentlichen Frage (der Text ist doch etwas länger geworden als erwartet):

Wenn ich ein Mahnschreiben verschicken möchte, sollte dies an den Erziehungsberechtigten (Vater) gehen? Ohnehin wäre mir das die liebste Lösung, da der Sohn es einfach ignorieren könnte. Mittlerweile möchte ich einfach nur mein Geld zurück. Da in der eBay-Auktion angegeben ist, dass "Bestellungen storniert" werden können, dürfte ich dies in einem Mahnschreiben doch gelten machen können, oder?

Ich würde mich freuen wenn ihn mir Tipps geben könntet wie ich dieses Schreiben aufzubauen habe und was genau darin stehen sollte.

Vielen Dank!
 
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Wenn du schon die Firma des Vaters gefunden hast, wieso rufst du nicht mal bei diesen an und fragst vorsichtig an ob das überhaupt sein Sohn ist? Dann kannst du mit dem Vater weitere Schritte absprechen. Auch ist interessant wie ein 14 Jähriger ein eigenes Konto haben kann, ohne das zumindest die Eltern darüber keine Aufsicht ausüben.

Der Mahnbescheid würde an den Verkäufer gehen.
 
Daran anzurufen hab ich auch schon gedacht, doch bei einem Brief hat man gleich was in der Hand, sowie den Beweis Kontakt aufgenommen zu haben. Da spar ich mir den Stress.
Wie ein 14 jähriger ein Giro Konto haben kann weiß ich auch nicht, ein eBay Konto bekommt man doch auch erst mit 18, wenn ich richtig informiert bin.

Und ja, es ist wirklich der Sohn: selber Nachname, selbe Adresse, tritt im Impressum besagter Seite als inhaltlich Verantwortlicher auf.
 
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Nur selbe Adresse? Oder auch selber Namen? Wobei beides einfach kopiert ist. Ruf an, wenn du merkst es tut sich nichts, bedankst du dich für das Gespräch und kannst dann eben dein Brief schicken. Du kannst denen ja eine kurze Überweisungsfrist mit denen am Telefon vereinbaren, die Überweisungen sind ja in der Regel am nächste Werktag da.
 
Gibt es nicht so was wie Taschengeld Konten für Minderjährige? Naja auch egal. Du musst in wirksam in Verzug setzten. Am besten mit einem einschreiben und eine angemessene Frist setzten. 7 oder 14 Tage. Danach trittst du vom Kaufvertrag zurück, bei Nichtlieferung und forderst dein Geld zurück, inklusive aller dir entstandenen kosten. Danach Mahnbescheid usw. und Vertragspartner ist der Minderjährige, wer sonst und Geschäfte in der Größe von 50 Euro wird er wohl machen dürfen. (Taschengeldparagraph). Wenn nicht ist der Kaufvertrag sowieso ungültig und du kannst das Geld zurückfordern. Aber wie gesagt dein Vertragspartner ist der Junge.
 
Tja, da bleibt nur zu hoffen, dass er das Geld noch hat. Wer mit Minderjährigen Geschäfte macht landet im Zweifel auf der Nase, ob man es vorher weiß oder nicht spielt da keine Rolle...
 
So einfach sehe ich das nicht wie du hier Canni2K. Wie kann er einen Ebay Account führen ohne das die Eltern es wissen, inkl. eigenen Bankkonto? Und ob der kleine nicht eine Strafbare Handlung begeht (Beturg), wenn er was verkauft was er gar nicht besitzt?

Daher halte ich das Gespräch mit den Eltern als Sinnvollsten Anfang zur Klärung der Sache.
 
Zur Zeit? Seit 5 Jahren kann man den Laden (und Paypal gleich dazu) komplett vergessen. ;)
 
Xyn schrieb:
So einfach sehe ich das nicht wie du hier Canni2K. Wie kann er einen Ebay Account führen ohne das die Eltern es wissen, inkl. eigenen Bankkonto? Und ob der kleine nicht eine Strafbare Handlung begeht (Beturg), wenn er was verkauft was er gar nicht besitzt?

Giro kann man doch ab 12 haben, wenn die Eltern zustimmen auch schon eher und ich wüsste nicht das die Eltern verpflichtet sind die Kontoauszüge Täglich zu kontrollieren, ist ja immerhin keine 4 Wochen her.

Und das PayPal und Ebay die Angaben die man da macht in keiner weise Prüft sollte doch auch jeder wissen...

Außerdem kauft und verkauft doch praktisch jedes Kind waren die Weit über diesen Taschengeldparagraphen hinausgehen, ob online oder offline, die wenigsten Eltern verbieten daher ihren Kindern nen Ebay Acc, zumal ja selbst den meisten Erwachsenen die Rechtlichen Aspekte nichtmal im Ansatz klar sind.

BTW: Wann was denn Anfang Januar ?
 
Du kannst das Mahnschreiben an den Vater des Jungen senden - der Junge ist zwar beschränkt geschäftsfähig, aber darf bei Ebay noch keinen Account führen, da er unter 18 ist und Ebay erst ab 18 einen Account erlaubt.

Die Eltern sind in der Pflicht ihren Jungen soweit zu überwachen, dass dieser keinen Schaden in solchen Medien anrichtet und falls doch so müssen sie dafür einstehen wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen.

Bei einem Ebay Account, der ja auch Bankbewegungen, zahlreiche Emails sowie Käuferkorrespondenz mit sich bringt kann man meiner Meinung nach davon ausgehen dass diese Aktivität den Eltern mindestens bekannt ist oder sogar gefördert wird. Du schreibst ja, dass der Junge Dienstleistungen der Firma seines Vaters anbietet - wenn das wirklich so ist kämen neben Steuerverkürzung und Kinderarbeit noch einige weitere Probleme auf den Vater/Mutter zu.

Ich würde an Deiner Stelle die Eltern mit der Problematik per Einschreiben konfrontieren und die Rückzahlung des Betrages fordern. Mit Fristsetzung von 10 Tagen - das ist weder zu kurz noch unübersichtlich lang und ausreichend den Sachverhalt zu überprüfen und den Betrag zu überweisen.

Um meiner Forderung Nachdruck zu verleihen würde ich schreiben, dass mir das Geschäftsgebahren und die zahlreichen Angebote des Jungen auf Ebay wie der Versuch vorkommt "von Privat" Dinge zu verkaufen um in der Firma Steuern zu sparen da keine Rechnung geschrieben werden muss.

Dieses Verhalten würde ich dann an das zuständige Finanzamt melden falls hier keine Erklärung zu dem Vorfall erfolgt.

Mit dieser Vorgehensweise solltest Du rechtlich "fein raus" sein und Dein Geld schnell wiedersehen.

Alles was ich hier geschrieben habe sind Dinge die ICH in so einer Situation tun würde und diese sind als Tipps oder Meinung zu einem Sachverhalt zu verstehen.
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit.

Eine Prüfung sowie Beratung kann und darf nur durch einen Rechtsanwalt oder eine andere hierzu berechtigte Berufsgruppe erfolgen.

Grüße
Fallaxia
 
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