Minderungsanspruch bei nicht funktionsfähig geliefertem Gehäuse?

worf2

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Hallo,

folgender Sachverhalt: In der Black Friday Woche habe ich ein Gehäuse Fractal Design R5 bestellt und auch zeitnah geliefert bekommen (wurde als letztes aus der Reihe der anderen Komponenten für einen neuen PC geliefert. Beim Zusammenbau der Komponenten habe ich dann festgestellt, dass das Gehäuse nicht funktionsfähig geliefert worden war - die Buchse, die auf den Start-Switch Jumper des Mainboards zu stecken ist, fehlte, bzw. statt der Buchse gab es lose Drähte. Der Rechner liess sich somit nicht über den Ein/Aus-Schalter starten, sondern ein Funktionstest ging nur durch Überbrücken der Jumper mit Schraubenzieher.Nun musste ich schlau machen, wie man dem abhelfen kann - Lieferbarkeit für ein Umtauschgehäuse war zu dem Zeitpunkt nicht gegeben. Mit aus diesem Anlass von Conrad gekauften Jumperkabeln und Isolierband wurde eine Funktionsfähigkeit hergestellt. Mit dem Hersteller war Kontakt zur Beseutugung des Mangels aufgenommen worden, da mit rotem A4 Blatt darum gebeten worden war statt einer Rücksendung mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die angeforderten Unterlagen (Kaufbeleg, Foto der Seriennummr) waren umgehend zur Verfügung gestellt worden. Nachdem 14 Tage lang keine Raktion erfogte habe ich für den Kauf der Jumperkabel und die Umstände eine Minderung geltend gemacht. Nach nunmehr 6 Wochen meldet sich der Hersteller und lehnt die Minderung ab und bietet stattdessen, die Zusendung eines Kits zur Reparatur an und einen Lüfter. Ich habe erstens keine Lust, den Rechner wieder zu öffnen und zu zerlegen und dann wieder zusamm zu bauen, zweitens reichen mir die beiden verbauten Lüfter und drittens kostet das den Hersteller auch Porto, hehme ich mal an.

Meiner Meinung nach ist das alles andere als kundenfreundlich und schlicht ökonomisch blöde.
Wie seht Ihr das? Muß man wochenlang auf einen Reparaturkit warten und kann dann nicht durch Selbsthilfe den Schaden beheben?

Freue mich auf Euer Feedback.
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Du hast die Sache leider schleifen lassen. Jetzt ist's recht spät.

Außerdem ist dein Ansprechpartner der Verkäufer, nicht der Hersteller.
 
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Wo hast du das Gehäuse gekauft ?

Du hast 2 Wochen Wiederrufsrecht egal was ist ( Selbst wenn du es einfach nicht mehr willst ).
Wenn das Gehäuse die letzte Lieferung war, dann zählt für das Gehäuse das Recht ab dem Tag wo es bei dir Zuhause geliefert worden ist.

Wenn das Gehäuse ein defekt hat dann kannst du Garantie in Anspruch nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Offensichtlichen Mangel in Kauf genommen, ohne Absprache selbst geflickt und in Betrieb genommen -
was hast Du erwartet?
Seitens des Lieferanten ist mit einem Kit die Funktionsfähigkeit wiederhergestellt und somit erledigt.
Ob das Wochen dauern muss ist natürlich eine andere Frage.

Künftig nicht von "roten Blättern" irritieren lassen und SOFORT eine Retoure initieren.
Da gehts dem Händler direkt ans Geld und das beschleunigt Reklamationsabwicklungen i.d.R. ungemein.

In dem Fall auf Aufwandsentschädigung pochen halt ich nicht für erfolgversprechend, das Vorgehen des Händlers allerdings auch nicht für besonders kundenfreundlich.
Versuch halt wenigstens für das Austauschen ein paar Euro zu bekommen und nimms ansonsten als Lehre für die Zukunft.

Ergänzung ()

Barrios schrieb:
Wenn das Gehäuse ein defekt hat dann kannst du Garantie in Anspruch nehmen.
Hat er ja auch und der Händler mit der Zusendung des Kits abgearbeitet.
Nur genaugenommen hätte er das Gehäuse gar nicht nutzen dürfen, da hier ein offener Mangel vorlag.
 
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@deYoda du hast Recht aber das checken die nicht ab. Zudem kann es ihm ja auch erst später aufgefallen sein.
 
Ist halt wirklich so, dass der Verkäufer der Ansprechpartner wäre. Allerdings könnte ja noch was in der Richtung kommen; wer genau hat denn den roten Zettel ausgehängt?

Ansonsten wäre es schließlich wirklich ein durchaus legitimes Vorgehen, wenn der Verkäufer sich so lange nicht rührt. Ich meine in dem Fall wäre es kein Inkaufnehmen oder problematisches eigenmächtiges Flicken gewesen.

Und auch gegenüber dem Hersteller ist das nicht völlig ausgeschlossen. Falls da eine Garantie bestehen sollte, stellt die ja ebenso einen Vertrag dar, bei dem man sich unter Umständen selbst behelfen kann.
 
Geht halt aus dem Eingangspost leider nicht eindeutig hervor wo und bei wem gekauft (beim Händler oder Hersteller) und anschliessend zuerst reklamiert wurde.
Könnte uns @worf2 ja noch aufklären.
 
grundsätzlich hast du als käufer hier ein recht wahlweise auf neulieferung oder reparatur durch den verkäufer.

das heisst zurücksenden (der verkäufer trägt die kosten).

die kosten für die selbsthilfe könntest du vom verkäufer höchstens geltend machen, wenn der verkäufer mit der mangelbeseitigung in verzug wäre. den hast du hier aber scheinbar garnicht informiert (sondern den hersteller).

zu einer etwaigen garantieabrede, die zwischen käufer (dir) und dem hersteller bestehen könnte, kann man hier keine auskunft geben, da ja noch nichtmal bekannt ist, um welchen hersteller es geht.

nur meine laienmeinung.
 
Hier ist ja bereits sehr viel Richtiges gesagt worden, weshalb ich nur noch auf den Punkt der Minderung zu sprechen kommen möchte:

Die kann vorliegend gar nicht geltend gemacht werden, da Minderung (genauso wie der Rücktritt) ein Sekundärrecht ist. Zunächst muss dem Vertragspartner über die Primärrechte (= Ersatzlieferung, Nachbesserung) eine Gelegenheit gegeben werden, den Mangel abzustellen.

Erst wenn dies nicht gelingt (idR 2x in Folge), können Sekundärrechte geltend gemacht werden.
 
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ich glaube der TE meint garnicht die minderung im technischen sinn. die könnte sich ja eh nur gegen den verkäufer richten. es hört sich eher nach aufwendungsersatz/schadensersatz gegenüber dem hersteller aufgrund einer eben unbekannten herstellergarantie an.

nur meine laienmeinung.
 
@Mickey Cohen
Japp, das interpretiere ich genauso wie Du.

Dennoch muss dem Vertragspartner zunächst die Möglichkeit der Mangelbeseitigung gegeben werden, bevor ein Schadensersatz für Ersatzteile geltend gemacht werden kann.

Klüger wäre es vorliegend gewesen (zumal der TE den Rechner ja nicht unbedingt wieder zerlegen wollte), an den Vertragspartner (Händler) eine Anfrage zu richten, ob hier nicht anderweitig verfahren werden könnte. Hier wäre zB eine Rückerstattung der zur Reparatur notwendigen Teile eine Option für einen solchen Vorschlag gewesen. Wenn der Vertragspartner dem zugestimmt hätte, dann hätte der TE tatsächlich das erreicht was er zu erreichen versucht.
 
@Dominion
Eben - HÄTTE ist das Schlüsselwort.
Hat aber nicht und kann somit nur auf Entgegenkommen hoffen.
Nennt man "Erfahrung sammeln"
 
@deYoda

So ist es.


EDIT @worf2

Das nächste Mal setze Dich bitte zunächst umgehend mit Deinem Vertragspartner in Verbindung.
Hier kannst Du auch alternative Lösungsvorschläge besprechen.

Wärest Du zB zu einem lokalen Computerladen gegangen, hättest geschildert welcher Stecker fehlt und in Erfahrung gebracht, was es kosten würde, diesen anzubringen (vermutlich ~ 5 - 20 €), hättest Du Deinen Händler vmtl mit Erfolg dazu bringen können, Dir diese 5 - 20 € freiwillig zu erstatten. Allein die Hin- und Rücksendekosten, wahrscheinlich auch noch als Sperrgut, wären für den Händler teurer gewesen.

Auf diese Weise hättest Du erreichen können was Du unbedingt bezwecken wolltest, nämlich den neuen Rechner gerade nicht für Wochen nicht nutzen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Du hast bei einem Händler das Gehäuse gekauft, den Mangel aber an den Hersteller gemeldet?
Wie schon gesagt wurde wäre Dein Ansprechpartner der Händler.
Der Händler hätte ggf eine Verpflichtung den Mangel zu beseitigen bzw Deine Kosten zu übernehmen (in Absprache).
Dies scheint aber nicht passiert zu sein, da Du nur dem Hersteller den Mangel gemeldet hast.
Der Händler KANN eine Mangelbeseitigung einleiten, aber nur auf Grund seiner "Garantiebedingungen".
Eine Minderung hättest Du gegen den Händler, weil der Dein Vertragspartner ist.
IdR machen Hersteller keinen Endkundensupport warum auch da der Verkäufer in Garantieaspekten Dein erster Ansprechpartner wäre.

Wie seht Ihr das? Muß man wochenlang auf einen Reparaturkit warten und kann dann nicht durch Selbsthilfe den Schaden beheben?
Nein, Du hättest einfach vom Kauf zurücktreten können.

Was is n das für n Adapter bzw wie teuer war der?
Für 5,90€ würd ich jetzt kein Fass aufmachen, aber ich würd auch nicht unnötig "Bastelkram" einsetzen.
 
Danke an Alle:
gekauft waren Gehäuse, CPU und Netzteil von NBB - in der Verpackung war von Fractal Design eine dringende Bitte auf rotem A4 ja bitte nicht zurückzusenden, man werde bei Unzufriedenheit eine Lösung finden - daraufhin habe ich über die im Computerbase Forum Fractal Design Forum bei CB eine Telefonnummer ausfindig gemacht, an wen man sich wenden könne - dort war man auch höflich / bemüht aber weiterdelegiert und die weiterdelegierte Stelle hat sich überaus reichlich Zeit gelassen (bis heute - Reklamation am 5.12.19) - vielleicht ist das nur ein Gag zum Fristablaufen lassen. Die Tour ist aber imageschädigend und sollte der Laden ISO 900x zertifiziert sein, kann man mal die auditierende Stelle dezent auf die "Kundenorientierung" hinweisen (war 20 Jahre in der QS tätig).
Zum Händler NBB kann man sagen, dass in der Zeit einfach keine Anrufe durchgingen - "zur Zeit sind alle Leitungen belegt und es wären unzumutbare Wartezeiten"- daher Gespräch beendet.

Formaljuristisch kann man als Firma so argumentieren, aber es ist für die Selbstzusammenschrauber, davon leben FD und NBB ja wohl auch zu einem nicht geringen Teil, nicht zumutbar wegen einer einzigen nicht funktionsfähigen Komponente sein Projekt neuer PC um Wochen zu verzögern.
Man kann das zwar Lehrgeld nennen, aber das Vorgehen der Firma ist in meinen Augen trotzdem borniert - wäre der Kasten beim Händler sofort lieferbar gewesen, hätte ich das Teil zurückgeschickt und eine Woche Verzögerung noch akzeptiert.
Seit ca. 1990 baue ich meine Teile selbst zusammen und hatte bislang noch nie Probleme mit irgendwelchen Komponenten. Der Rückzug auf BGB Paragraphen bewirkt nur eins - nie mehr was von dieser Firma.

Gegenbeispiel: APC USV - Batterie-Exitus 2 Wochen nach Garantieablauf - ein Telefonat und auf Kulanz neue USV gekriegt, dort genauso wie bislang bei FD Stammkunde.

Das dem Produkt beiliegende Schreieben und die e-Mail Kommunikation kann man u. U. auch als fristwahrend betrachten, aber wegen der paar Kröten werde ich meinen Rechtsschutz Schadenfreiheitsrabatt nicht über Bord werfen. Für mich ist das wie eine Lieferung eines Autos, in dem das Zündschloß fehlt.

Bislang habe ich noch kein online bestelltes Teil zurückgeschickt, da ich gar nicht erst kaufe, wenn ich Zweifel am Produkt habe, War hier vielleicht ein Fehler - zurück damit und woanders kaufen wird damit gefördert und die Umwelt freut sich auch ...
 
worf2 schrieb:
zurück damit und woanders kaufen wird damit gefördert und die Umwelt freut sich auch ...
Stimme Dir da vorbehaltlos zu! Rechnet sich nicht bei Kleinbeträgen.

Wie schon geschrieben fördert erfahrungsgemäß meist schon die ernsthafte Ankündigung des Widerrufes incl. Fristsetzung notfalls per Fax oder mail ungemein die Handlungsbereitschaft des Vertragspartners.

Versuch ist es immer wert - wenn es den Händler nicht interessiert - dann halt leider Rücklauf, aber Fristen gewahrt. 👍

PS: Und viel Spass mit der neuen Maschine!
Mich hätte die Warterei auf das letzte Teil auch genervt ...
 
Du muß halt unterscheiden was is Garantie, was Gewähr.
Dazu kommt das die Mitarbeiter mit denen Du redest auch ihre Richtlinien haben was geht/was nich bzw was sie entscheiden können/was nich.
Da is auch nich jeder Jurist und im Zweifel möchte man seinen Arbeitsplatz gern behalten :D

Was sind denn für Dich "unzumutbare Wartezeiten"?
Ich hab auch im support gearbeitet und wenn man sich mal überlegt was der support kosten darf/soll hat sich das ganze recht schnell erledigt.
Wenn ne support-line nix kostet is se halt voller, als wenn n Anruf 69€ kostet ;)

IdR sind Online-Angebote halt günstiger - das erkauft man halt mit "schlechteren" Prüf-Optionen/Wartezeiten.
Wenn ich etwas BRAUCHE - kauf ichs im Laden!
Da hab ich es und kann es angucken/testen und ggf gleich reklamieren.

Ob jetzt der Hersteller n mangelhaftes Gehäuse an den Händler geliefert, oder der Händler Dir n verhunzten Rückläufer geliefert hat - kann man so nich sagen.
Beides sollte nicht passieren - keine Frage.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Was sind denn für Dich "unzumutbare Wartezeiten"?
Der Wortlaut der Telefonansage lautete so - ich hatte keine Chance herauszufinden, ob mir das zumutbar ist oder nicht - der Bot legt auf (mindestens 6 mal probiert), nicht ich. Wahrscheinlich "KI" - die weiss immer alles besser, auch was für mich gut oder schlecht oder zumutbar ist.
 
Hm O.K kannt ich bisher so nich.
Als Kunde war ich maximal 10-15 min in der Warteschleife und da kann ich in der Zeit ja was anderes machen (kost ja nix).
Das man rausgekicked wird passiert - aber auch da kost ja nix.

Das das ganze ärgerlich is - keine Frage!
Aber den "Support" will halt heute auch keiner (oder nur wenige) mehr zahlen ;)
 
So - der Drops ist gelutscht - Kunde dauerhaft vergrault und e-Mail Verkehr von heute mit Phrasen gesegnet - sie können Ihren Kram behalten und kriegen die passende Bewertung.
Hier der rote Attention - Aufforderung zur Kontaktaufnahme bei fehlerhaften Produkten.pngFlyer mit dem Kontaktaufnahme-Ersuchen.
 
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