Mindfactory und MSI verweigern Garantie

Man darf auch das Thema der Insolvenz nicht vergessen bei MF, um den Laden auf Vordermann zu bringen muss da schon gespart werden und das macht man effektiv und schnell erstmal beim Service.
Auf gut deutsch, da hat keine Zeit,Lust und Geld dir zu helfen und da es vorher auch nicht rosig war wirds jetzt nochmal ne Ecke schlimmer sein.
Ich kenn den aktuellen Status nicht bei MF und der Insolvenz, aber naja da wirst du erstmal alt aussehen auch mit Anwalt.


Zum Thema der Lanes, das wäre ein komisches Fehlerbild, da scheint was anderes faul zu sein.
Welche CPU hast du?
BIOS Defaults mal geladen?
Welches BIOS ist drauf?
Mach mal Bilder von den BIOS Einstellungen der PCIe Lane Konfiguration!
Sind alle Kontakte sauber?
Sind alle Kontakte mal optisch geprüft?
Hast du die CPU mal ausgebaut und Kontakte geprüft?
Hast du die CPU mal ausgebaut und geschaut das alles sauber ist?
Grafikkarte ausgebaut und Schnittstelle geprüft?
Wie wurde getestet?
Werden die SSDs auch im BIOS nicht erkannt?
 
Es gibt nach der BIOS-Version 1M3 noch eine neuere seit heute, Version 1M.

OK, die Grafikkarte läuft in dem Screenshot mit PCIe 4.0 x16 @ x4.
Und wie sieht das ganze unter Last aus?

Aktuellster Chipsatz-Treiber ist installiert?
Version 7.04.09.545 vom 22.04.2025, siehe
https://www.amd.com/de/support/downloads/drivers.html/chipsets/am5/b650.html

Aktuellster Grafikkarten-Treiber ist installiert?
Version 25.5.1 vom 08.05.2025, siehe
https://www.amd.com/de/support/down...eon-rx-7000-series/amd-radeon-rx-7800-xt.html

Sehe ich das richtig das du sechs SATA-SSDs im Rechner hast und drei M.2-SSDs?
 
Zuletzt bearbeitet:
MF dürfte also keine MSI-Produkte mit längerer Garantie mehr verkaufen, da die Garantie (die ja zum Produkt dazu gehört) nicht erbracht werden kann (Weigerung des Händlers zur Garantieabwicklung).

Für mich ist das aber eindeutig ein Problem von MSI, die mit einer Herstellergarantie werben, ohne entsprechende Strukturen vorzuhalten, die auch eine Garantieabwicklung unabhängig vom Händler ermöglichen. Kriegt ja Gigabyte o. Asus auch hin (obwohls da auch ein Krampf ist).
 
Halten wir fest:
Januar 2024 gekauft.
Bei Gewährleistung greift ab Januar 2025 die Beweislastumkehr, also ist das Gutachten schon gerechtfertigt.

Die Herstellergarantie ist, nicht wie viele glauben, kein zwingend anzubietendes Konstrukt des Herstellers. Dieser kann die Konditionen frei wählen und auch an Vorgaben binden bspw. regelmäßige Wartung, Kontrollen etc.. Was genau MSI bei den Mainboards aufruft muss man nachschauen.

Die besagen, dass es eine Garantie über 36 Monate gibt, die aber nicht über MSI abgewickelt werden kann. Der Händler ist der erste Ansprechpartner, sollte dieser nicht existieren, dann einen anderen Partner auswählen. MSI kann und wird dies nicht in Eigenregie machen.
Bestenfalls ist das Produkt registriert von Dir.

https://de.msi.com/page/warranty/gd

Dein Händler sagt Dir nach mehr als einem Jahr, dass du nachweisen sollst, dass der Fehler bereits bestanden hat. Auch das ist korrekt. Sicherlich nervig und auch nicht das was man als Kunde hören möchte, aber völlig im Rahmen und in Ordnung.
Ergänzung ()

qiller schrieb:
MF dürfte also keine MSI-Produkte mit längerer Garantie mehr verkaufen, da die Garantie (die ja zum Produkt dazu gehört) nicht erbracht werden kann (Weigerung des Händlers zur Garantieabwicklung).
Völliger Blödsinn, jeder andere Geschäftspartner von MSI kann dies erledigen. Steht in den Bedingungen von MSI. Warum liest man diese nicht bevor man so Anschuldigungen raushaut? Kann ich nicht verstehen.
Ergänzung ()

Kristatos schrieb:
Gutachten verlangen ist lächerlich Kann man bei MSI nicht einfach online eine RMA beantragen und das Board dann einsenden?
Nein, die haben in Ihren Bedingungen ganz klar festgelegt dass es über irgend einen MSI Partner laufen muss.
Das Gutachten ist Sache des Händler für den Beweis, den der Kunde erbringen muss.
 
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Erst mal mit GPU-Z Last auf die GPU geben und dann schauen was es anzeigt. Im Leerlauf wird aus Energiespargründen auf nur 4 Lanes runter geschaltet.
 
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Vielleicht sollten wir erstmal versuchen zu klären ob überhaupt ein Defekt vorliegt,
bevor wir über die Feinheiten von Verbraucherrechten und Sachmängelhaftung diskutieren...
 
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metthias schrieb:
Gibt es etwas was ich tun kann
Dich von einer Verbraucherzentrale beraten und vertreten lassen, was Dich rd. € 50,00 an Gebühren kostet, die Du von dem Händler, wenn er sich in Verzug befindet, erstattet bekommen kannst.

Aber evtl. findest Du einen anderen Händler, der auch MSI Produkte verkauft, der die Garantieabwicklung mit MSI übernimmt.

Ich hatte diesbezüglich auch einmal Probleme mit besagtem Händler und habe dann einenanderen Händler gebeten, den Garantiefall für mich mit dem Hersteller abzuwickeln, was die auch gemacht haben. Bezahlen musste ich für diese Serviceleistung nichts.
 
1747240605412.png
 
Scheint an der Vollbestückung zu liegen? teste mal nur eine M2
2x PCI-E x16 slot (Qty)
• Supports x16/x2 (For Ryzen™ 9000/ 7000 Series processors)
• Supports x8/x2 (For Ryzen™ 8700/ 8600/ 8400 Series processors)
• Supports x4/x2 (For Ryzen™ 8500/ 8300 Series processors)
1x PCI-E x1 slot (Qty)
PCI_E1 Gen PCIe 4.0 supports up to x16 (From CPU)
PCI_E2 Gen PCIe 4.0 supports up to x2 (From Chipset)
PCI_E3 Gen PCIe 3.0 supports up to x1 (From Chipset)
Storage
3x M.2 (Qty)
M.2_1 Source (From CPU) supports up to PCIe 4.0 x4 , supports 22110/2280 devices
M.2_2 Source (From CPU) supports up to PCIe 4.0 x4 , supports 2280/2260 devices
M.2_3 Source (From Chipset) supports up to PCIe 4.0 x4 , supports 2280/2260 devices
6x SATA 6G (Qty)
* The M2_2 slot will be unavailable when using Ryzen™ 8500/ 8300 Series processor
** M2_3 & PCI_E2 share the bandwidth. M2_3 will run at x2 speed and PCI_E2 will run at x2 speed when installing devices in both slots.
 
Zuletzt bearbeitet:
yxcvb schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Leistung! Da nutzt dir auch keine Verbraucherzentrale.
BlubbsDE schrieb:
Wieso ist die Garantie "höher wertig". Die Bedingungen kann da der Hersteller komplett vorgeben.
KnolleJupp schrieb:
Herstellergarantie ist immer eine rein freiwillige Angelegenheit und der Hersteller kann entsprechende Bedingungen frei festlegen.
Ja, eine Garantie ist grundsätzlich freiwillig, aber wenn ein Hersteller eine Garantie anbietet, muss er sich auch an die eigenen Garantiebedingungen zum Zeitpunkt des Kaufes halten. Und soweit ich den Fall hier verstehe, streitet MSI auch gar nicht ab, dass es sich um einen Garantiefall handelt.
 
Dann würde ich vorschlagen die Grafikkarte mal aus- und wieder einzubauen.
Hast du ggf. eine andere Grafikkarte bzw. kannst dir eine besorgen zum testen?
 
@Merlin352 richtig, mal nen Gegentest mit GPU-Z, die Anzeige von HWinfo ist schon komisch. 4.0 x16 macht genauso 16GT/s wie 4.0 @x4 16GT/s. Häh?
 
kachiri schrieb:
Wenn MF sich hier die Abwicklung sparen möchte - teils ja sogar die Kunden dafür prämiert - dann ist das kein Fehlverhalten von MSI. MF will sich hier aufgrund der "Kampfpreise" halt einfach Aufwand und damit Geld sparen.
Und genau deswegen war ich nicht traurig darüber, dass MindFactory neulich in der Insolvenz gelandet ist. Leider nur in Eigenverwaltung, die können also munter weiterwurschteln.
 
@metthias
Danke soweit für die Infos. Lanesharing über PCH ist bei der Konfiguration durchaus möglich. Die GPU sollte tatsächlich exklusiv x16 über die CPU bekommen. Ist nicht im BIOS zufällig Bifurcation eingestellt oder PCIE auf Auto? Bitte mal manuell auf x16 stellen.
Die UEFIs sind bei der Fülle an Funktionen gerne fehlerbehaftet.

Bei der optischen GPU Überprüfung bitte die SMD Baugruppen an den PCIe Lanes überprüfen, nicht das die GPU beim ersten Einbau und das mit dem Mainboard einen Belastungsdefekt erlitten hat.
Sonst wäre die gemachte Empfehlung mit einer anderen GPU quer zu testen, wenn nicht getan, ein guter Lösungsansatz, da es das Problem klar eingrenzt. PCIe Slot bitte durchpusten.
Hoffentlich nutzt du nicht den unteren PCIe 16@x4 Slot.🤣

Bitte sage was du an Lösungsansätzen gemacht hast, Fehlerausschluss, damit es dann klar Richtung einer berechtigten Reklamation gehen kann. Kann man versuchen direkt MSi vorzuhalten.
 
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PUNK2018 schrieb:
Höherwertig ist nichts...

Garantie und gesetzliche Gewährleistung wirken nebeneinander - in diesemfall wäre die Wahl der freiwilligen Garantie des Herstellers, durch die Beweisumkehrlast nach einem halben Jahr, die bessere wahl...
+1

So ein Vergleich zwischen Sachmängelhaftung und Garantie ist eher sinnfrei.
Garantien muss es nicht geben, Sachmängelhaftung gibt es immer.
Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich reglementiert - man kann Fristen setzen Schadensersatz fordern, man kann ggfls eine Wahl der Nacherfüllung treffen usw, die Abwicklung muss für den Käufer kostenneutral sein.
der Verkäufer hat nur das Recht auf eine Nacherfüllung ( Nacherfüllung ist nicht gleich Nachbesserung )

Ob es Garanten gibt und was die genau beinhalten ist nicht per Gesetz geregelt.
Der Garantiegeber kann auch x-mal reparieren oder gar nicht. Bekommt man eine Zeitwertgutschrift z.B. bei einer CPU hat man ggfls ein Problem wenn man nichts nachkaufen kann ( Stichwort Sockel CPU ).

Zum Thema MF.
MF kann man nichts vorwerfen - sie halten sich ans Gesetz. Und das ist legitim.
( Am Rande: auch das ist ein sehr guter Grund Rechner schrauben zu lassen, wenn der Schrauber selbst eine Garantie gewährt. Bei uns wäre das der Fall ( aber ich bin hier inkognito unterwegs ) ....
Aber ... es wurde ja kürzlich in einem anderen Thema "vorgerechnet" wie absurd hoch 200 Euro Montage bei Alternate seien ( ich arbeite weder für Alternat noch für MF ).

Zum Thema MSi:
Man kann keine Verträge zu Lasten Dritter abschließen.
Zwischen MSi und dem Einzelhändler gibt es regelmäßig keine Kaufverträge - in der Regel gibt es wenig spezielle Großhändler ( oft Distributoren genannt ) über die die Hersteller Ware auf den Markt werfen.
Mit diesem hat dann z.B. MSi dann ggfls Verträge über die Abwicklung.
Der Buhmann ist also eher bei MSi zu suchen - MSi sollte seine Verpflichtungen erfüllen können, ohne Dritte dafür zu verpflichten ...ohne einen entsprechenden Vertrag.
Aber auch als Käufer ist man nicht ganz schuldlos ... es steht einem frei sich vorher zu informieren statt nur etwas "anzuhnehmen".
Beispiel: In grauer Vorzeit konnte man Maxtor Platten zeitweise nur in der Tschecheslowakei abwickeln. Dazu musste UPS verwendet werden ( Vorgabe durch Garantiegeber Maxtor ). Das waren damals etwa 35 Euro ( internationaler Versand ) während die Platten selbst nur 50-60 Euro gekostet haben.
( Nutzt man so eine Garantie? Hat die einen Wert? Wie nützlich sind 5 Jahre Garantie bei einem 10-20 Euro Podukt wenn man selbst 8 Euro Versandkosten berappen muss?)

MSi steht auf meiner (unserer) Mögen-wir-Nicht-sehr Liste relativ weit oben ... eben wegen der Garantieabwicklung ( die Produkte sind ja mitunter nicht schlecht ) ... die wir nicht mögen.
( Garantieabwicklungen für "Fachhändler" und Verbraucher muss man unterscheiden )
Es gibt noch andere Hersteller die wir meiden ... aus ählichen Gründen.

jenstv schrieb:
@PUNK2018 ist mir klar, bei Eintritt der Beweislastumkehr sehe ich nur keinen Sinn mehr. Ein Gutachten für vllt. 100 Euro ist witzlos.

Falls so ein Fall vor Gericht landet wird meist das Gericht einen Gutachter bestellen.
Ein Gericht kann .... ein Privat-Gutachten als Grundlage für die Entscheidung hernehmen ... es muss es aber nicht.
Und wie geht der Spruch: Vor Gericht nd auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Theoretisch sind aber auch Gutachterkosten ggfls notwendige Kosten den Anspruch nachzuweisen:

https://ra-doerfer.de/aktuelles/erstattung-von-gutachterkosten-nach-autokauf/

Käufer hat Erstattungsanspruch​

Der BGH hat klargestellt, dass ein Verkäufer dem Käufer nach § 439 Abs. 2 BGB die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat – unabhängig davon, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.

Dies gilt jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
  • es liegt tatsächlich ein Mangel vor,
  • Verkäufer ist grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet,
  • Gutachten dient der Ermittlung der Mangelursache bzw. Beweissicherung,
  • Käufer hat vor Beauftragung des Gutachters den Mangel beim Verkäufer gerügt,
  • Höhe der Gutachterkosten muss verhältnismäßig sein
Leider wird kein Aktenzeichen genannt ....
Aber ja ... es bleibt ein wenig ein Glücksspiel ( und man muss es richig lesen. Ein technischer Mangel ist etwas anderes als ein rechtlicher Mangel. Der Mangelbegriff ist nicht zwingend deckungsgleich )

Auf der anderen Seite:
Hier können Betroffener und Mitleser wichtige Lektionen fürs Leben lernen ... und das vergleichsweise günstig. Viele gucken zu sehr auf den Preis und Shoop-Gedöns statt sich genau anzuschauen mit wem sie welche Verträge eingehen ... und was Vertragsinhalt ist.

Im Grunde ist es Wahnsinn wie wenig die meisten über Vertragsrecht wissen.
Fehlversagen von Eltern und Schule.
( So richtig irre wird es wenn Jungerwachsene gesamtschulderische Verträge eingehen Wohnung/WG und nicht ansatzweise Wissen was sie da unterschreiben )
 
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Einfach mal so :-)
Die Grafik ist mit x16 direkt an der CPU. Die erste SSD ist mit x4 direkt an der CPU. Die zweite SSD ist mit x4 direkt an der CPU -> shared sich mit Grafik -> für Grafik nur noch x12. Grafik kann nur x16 x8 x4. Wenn also die Grafik statt x8 nur auf x4 läuft - wo sind die fehlenden x8? Sind evtl. weitere Steckkarten eingebaut (Sata Controller, Capture Devices)?
Ergänzung ()

Mal eine total unlogische IT Lösung:
Wenn in den 2. Slot eine Karte eingebaut wird springt der 1. automatisch auf x8. Die 2. SSD nimmt sich vom 1. Slot einfach x4 und tada die Grafik läuft auf x4. :-)))
 
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Er hat sechs SATA-SSDs im Rechner und drei M.2-SSDs.

6x SATA 6Gb/s Anschlüsse (von B650 Chipsatz). Kein Problem.
PCI_E1 Steckplatz (von CPU), unterstützt bis zu PCIe 4.0 x16. Kein Problem.
M2_1 & M2_2 Steckplätze (von CPU), unterstützen bis zu PCIe 4.0 x4. Kein Problem.
M2_3 Steckplatz (vom B650 Chipsatz), unterstützt bis zu PCIe 4.0 x4. Kein Problem.

Ein Problem gibt es erst, wenn eine Erweiterungskarte im Steckplatz
PCI_E2 (vom B650 Chipsatz), unterstützt bis zu PCIe 4.0 x2, stecken würde.
Dann würde M2_3 von PCIe 4.0 x4 auf PCIe 4.0 x2 gedrosselt.
Da kann die Grafikkarte auch nicht stecken, da sie mit x4 läuft, der Steckplatz aber maximal x2 kann.

Dann gibt es noch
PCI_E3 Steckplatz (vom B650 Chipsatz), unterstützt bis zu PCIe 3.0 x1, da kann auch problemlos was eingesteckt sein.

Fazit: Es müsste rein von der Aufteilung der Anschlüsse, Slots und Laneverteilung funktionieren.

Mainboard kann defekt sein, aber genauso gut auch die Grafikkarte.
Oder die Grafikkarte sitzt nicht korrekt im Slot und/oder der Slot ist verschmutzt.

Bevor ich hier auf MSI und/oder Mindfactory schießen würde, würde ich erstmal versuchen die Grafikkarte aus- und wieder einzubauen.
Den Slot dabei mal vorsichtig auspusten und vielleicht mal vorsichtig über die anschlussleiste der Grafikkarte wischen.

Funktioniert es dann immer noch nicht, würde ich es mit einer anderen Grafikkarte testen.

Es könnte auch die CPU sein, denn immerhin kommen die PCIe-Lanes für die Grafikkarte direkt von der CPU und nicht vom Mainboard-Chipsatz.
 
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Also ich habe gemacht:
-Neustes Bios von heute
-CPU raus, gepustet, keine verbogenen pins, rein
-GPU raus, gepustet, rein
-Neuste GPU und Chipsatz Driver
-Nur zwei M.2 SSDs drin und trotzdem nur PCIE 4.0 x4

Ich habe keine weiteren PCIE Karten drin, keinen Jumper drin und nutze PCIE_1 für meine GPU :)
Könnte es mit einer GT520 testen aber ich weiß nicht ob das Board überhaupt für die in x16 wechseln würde xD
 
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