Mindfactory und MSI verweigern Garantie

JonnyJonson schrieb:
Wenn ich die Beweise und Zeugen habe
Was für Zeugen? Nach einem Jahr gilt Beweislastumkehr und da reicht ein "Ja. Stimmt wirklich" vom besten Kumpel nicht, sondern da benötigt es ein technisches Gutachten, dass der Defekt auf einem bereits bei Auslieferung der Ware bestehenden Mangel zurückzuführen ist und hier kein Verschleißmangel oder ein selbst verursachter Defekt vorliegt.

Als Kunde würde man nach einem Jahr sowas von die A-Karte ziehen, wenn Händler das mit der Beweislastumkehr durchziehen würden. Machen sie in der Regel nicht, weil ja in der Regel eh von der Garantie gecovert.
 
metthias schrieb:
Also kontaktiere ich Mindfactory und bekomme die Antwort dass ich ein Gutachten erbringen muss darüber, dass ich nicht am Fehler Schuld bin.
Das nennt sich Beweislastumkehr, gilt ab einem Jahr nach Kauf für das zweite Jahr der Gewährleistungszeit. :)
 
kachiri schrieb:
verweist zuallererst auf den Händler.
Richtig. Zu aller erst!
M.E.n. ist aber MSI der einzige der sich strikt weigert eine RMA in Eigenregie durchzuführen. die lassen die Leute einfach stehen.
Bei anderen Herstellern kenn ich das Probnlem so nicht, wenn sich der Händler weigert. Da sind die meist an einer Kundenorientierten Lösung interessiert.

kachiri schrieb:
MSI den schwarzen Peter zuzuschieben ist etwas sehr kurz gedacht.
Na auch bei MSI sollte mittlerweile angekommen sein, das besonders MF mit seinem schwebenen Insolvenzverfahren gerade Probleme hat bzw. es zäh läuft. Es kann sogar sein, dass die aktuelle Firma MF sich von den früheren Geschäftsvorgängen distanzieren will...
 
Über Mindfactory wurde denke ich genug gesagt.
MSI gibt 3 Jahre für alle Mainboards, aber abzuwickeln über den Verkäufer oder einen entsprechenden Fachhändler. Ist transparent nachzulesen, auch schon vor einem Kauf. Hast du bei MSI registriert und die Rechnung hochgeladen bzw. das Kaufdatum angegeben? gibt es keinen anderen MSI Service - Dienstleister in deiner Nähe? Fragen kostet erst mal nichts.
 
Könnten wir bitte 1x vom TE die Info bekommen welche CPU verbaut ist?
Darüberhinaus ob CPU + Sockel unbeschädigt sind und die CPU mal ausgebaut/neu eingebaut wurde?
 
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spfccmtftt89 schrieb:
Das nennt sich Beweislastumkehr, gilt ab einem Jahr nach Kauf für das zweite Jahr der Gewährleistungszeit. :)
Nein, das Board hat 3 Jahre Hersteller-Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren (worin die Beweisumkehr fällt) wird somit von der höherwertigen Garantie übertrumpft...
 
JonnyJonson schrieb:
Wenn ich die Beweise und Zeugen habe...
Eine klassische Zeugenaussage und Beweise, die man so selbst beibringen kann, dürften hier wohl kaum reichen.

@metthias hatte ja auch schon mit Mindfactory Kontakt und die wollen wohl einen Gutachter. Ob diese harte Haltung mit der jüngeren Vergangenheit zusammenhängt, kann ich nicht beurteilen.

MSI macht es sich aber in meinen Augen auch einfach, indem sie auf andere Händler zur Abwicklung verweisen. Der andere Händler soll für etwas, was er selbst nicht eingekauft und auch kein Geld gesehen hat, sich "verbiegen", weil der eigentliche Händler sich stur stellt.

Sofern sich ein Händler bereit erklärt, sollte man aber zumindest mit einer Pauschale in Höhe X für die Abwicklung rechnen.
 
Wieso ist die Garantie "höher wertig". Die Bedingungen kann da der Hersteller komplett vorgeben.
 
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Höherwertig ist nichts...

Garantie und gesetzliche Gewährleistung wirken nebeneinander - in diesemfall wäre die Wahl der freiwilligen Garantie des Herstellers, durch die Beweisumkehrlast nach einem halben Jahr, die bessere wahl...
 
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Die Händlergewährleistung ist rum. Deshalb verlangen die wohl das Gutachten das der Fehler bei Kauf vorlag.
Herstellergarantie kann der Händler abwickeln muß aber nicht. Müssen tuts der Hersteller. Bei Asus z.B. die schriftliche Ablehnung vom Händler beilegen, dann gehts auch direkt. MSI ist ein Sonderfall, der Händler muß sich erst aufwendig bei MSI als Händler registrieren, damit er überhaupt eine Herstellergarantie abwickeln kann, dafür ist dann aber egal wo der Kunde das Zeug gekauft hat - muß nur Rechnung dabei sein. Wenn man zu irgendeinem fremden Händler geht und die MSI Garantie abwickeln will wird der natürlich eine Gebühr verlangen. So 50 Euro rum ist üblich.
 
@jenstv nein die gewährleistung ist nicht "rum"

Gewährleistung gilt 2 jahre ab Kaufdatum - Grundsätzlich greift aber nach 6 Monaten die sog. "Beweisumkehrlast" bei dem der KÄUFER dem VERKÄUFER beweisen muss das der Fehler (Lanes im Dutt) schon bei KAUF vorlagen und nicht erst durch verwendung oder ähnliches entstanden sind.

in den ersten 6 12 Monaten liegt diese "Beweislast" beim HÄNDLER - der kann bspw. bei unsachgemäßem Einbau des Mainboards (hey wieso sind da denn schraubendreherspuren?) selber ein gutachten anfertigen (lassen) und sagen "du bist doof und deswegen kriegste nix von uns!"

Ich würde: MF anhauen, mit bitte die Herrstellergarantie zu betreuen und erfragen welche Bearbeitungsgebühr da fällig ist.

Edit: Korrigiere, ich bring es immer durcheinander. Beweisumkehrlast ist gemäß §477 BGB nach 12! Monaten!

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html
 
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@PUNK2018 ist mir klar, bei Eintritt der Beweislastumkehr sehe ich nur keinen Sinn mehr. Ein Gutachten für vllt. 100 Euro ist witzlos.

 
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Sollte es das MSI MAG B650 Tomahawk WIFI https://geizhals.de/msi-mag-b650-tomahawk-wifi-a2824300.html sein,
würde ich erstmal das aktuellste BIOS einspielen, falls nicht schon drauf:
Version 1M https://download.msi.com/bos_exe/mb/7D75v1M.zip vom 14.05.2025, also von heute!
Siehe: https://de.msi.com/Motherboard/MAG-B650-TOMAHAWK-WIFI/support#bios.

Herstellergarantie ist immer eine rein freiwillige Angelegenheit und der Hersteller kann entsprechende Bedingungen frei festlegen.
Was die zweijährige, gesetzlich festgelegte Händergewährleistung angeht, so gilt nach 12 Monaten eine Beweislastumkehr,
das heißt du als Käufer musst dem Händler gegenüber belegen/beweisen das der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand.

Kein "Ach, Mindfactory wieder...", sondern klare gesetzliche Regelung.

Wenn die nicht näher benannte Grafikkarte mit nur vier PCIe-Lanes läuft, hätte das nicht von Anfang an auffallen können/müssen?
Kann genauso gut sein das die Karte nur nicht richtig im Slot sitzt. Oder die Grafikkarte ist defekt und nicht das Mainboard.

Das eine M.2 SSD nur dann läuft, wenn auch eine in einem anderen Slot steckt, höre ich hier als "Fehler" zum ersten mal...
 
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und dann ist es doch gerade Mindfactory, die mit ihren niedrigen Reklamationsquoten werben! So läuft das also! -)
2025-05-14_180410.jpg
 
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Der Hinweis von @KnolleJupp ist auch ein guter.

Ggf. können wir, da hier die wenigsten Juristen sind, ggf. einfach mal eine cleane Fehlersuche machen?

Bitte vollständige Angaben zum System, inkl. BIOS Version
Und wenn das nichts wird, ich überlege gerade ob ich dir nicht anbiete ein entsprechendes Gutachten zu schreiben, für irgendwas muss man ja mal Ingenieur geworden sein :D


Edit und Offtopic: @jenstv stimme ich dir voll und ganz zu - finde die beweisumkehrlast in einigen Fällen auch... daneben...
 
@metthias
Ich würde empfehlen erstmal die Eingangsfragen zur gesamten Hardware zu beantworten, wenn das Problem von Anfang an bestand. Welche CPU bitte? HWinfo64 in der Vollansicht mit Screenshot bitte, reicht auch.
Wenn es tatsächlich ein Konfigurationsproblem durch die Wahl der Hardware ist, was geklärt werden kann, können wir uns 10 Seiten Gewährleistungsthema sparen.
 
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