Monitor zurückgeschickt - Welche Rechte habe ich?

Kätzchen

Cadet 1st Year
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Hallo @ all

Ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen HP LP2475w für 500 € bei Notebooksbilliger gekauft und war sehr zufrieden damit. Nach 10 Tagen Benutzung bemerkte ich allerdings einen defekten Subpixel (rot, relativ mittig). Ein netter Mensch der Servicehotline erzählte mir, dass ein Garantiefall erst ab 5 defekten roten Subpixeln vorliegt. Also entschied ich mich, von meinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen und schickte den Monitor zurück.
Nun habe ich eine eMail erhalten, in der erklärt wird, dass ich nicht mein volles Geld zurück erhalte, weil ich den Monitor schon benutzt habe. Wegen 64 Gebrauchststunden sei der Wert des Monitors um 30 € gesunken und dieses Geld will Notebooksbilliger vom ursprünglichen Kaufpreis abziehen. Andernfalls kann ich mir auch den Monitor, so wie er ist, zurückschicken lassen. Ich habe mir aber bereits einen neuen (den gleichen :)) in einem anderen Shop gekauft und möchte nur das Geld zurück.

Imo sind 30 € etwas viel. Daher wüsste ich gerne, welche Rechte ich hier habe. Darf ich sagen, dass mir das zu viel ist? Oder dass ich irgendeinen "Beweis" will, dass der Wertverlust tatsächlich so hoch ist? Leider verzögert sich die Rücküberweisung meines Geldes ja auch - hab ich das Recht, mir Zinsen auszahlen zu lassen, o.ä?


Kaetzchen
 
Der Händler kann den Monitor natürlich nicht mehr zum Vollwert weiterverkaufen. Theoretisch sinkt der Wert noch wesentlich mehr, als die 6% die der Händler abzieht. Das sieht man ja hier im Marktplatz, ist die Ware einmal geöffnet, kann man in der Regel höchstens noch 80% von Geizhals oder so verlangen, da es ja logisch ist, dass die ich bei so einem geringen Preisunterschied lieber das wirklich Neue kaufe.
Das mit der Preisminderung ist in den AGBs verankert (s.u.) und ist meines Wissens nach auch gängige Praxis. Ich glaube das Gesetz sagt, dass er Käufer die Chance haben muss, den Gegenstand so zu testen, wie es auch im Laden möglich gewesen wäre und da gehen die 64h ja auch eindeutig darüber hinaus - dies entspricht immerhin 8-10 Tage täglicher Nutzung.
Du Könntest vlt. einen Kompromiss anbieten, aber sonst meiner Ansicht nach nicht viel machen.

2. IM FALLE EINES WIDERRUFS SIND DIE BEIDERSEITS EMPFANGENEN LEISTUNGEN
ZURÜCKZUGEWÄHREN UND GGF. GEZOGENE NUTZUNGEN (Z. B. ZINSEN) HERAUSZUGEBEN. KÖNNEN SIE UNS DIE EMPFANGENE LEISTUNG GANZ ODER TEILWEISE NICHT ODER NUR IM VERSCHLECHTERTEN ZUSTAND ZURÜCKGEWÄHREN, MÜSSEN SIE UNS INSOWEIT GGF. WERTERSATZ LEISTEN.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so sieht es aus. Die 30€ sind bei genauer Betrachtung noch relativ fair. Einen neuen Monitor sollte man sich daher genau angucken, und das wenn möglich mit eigenen Kabeln und intakter Schutzfolie.
Zinsen kannst du erst ab Verzug der Gegenseite geltend machen. Dieser tritt erst nach einer Mahnung mit Fristsetzung nach Verstreichen dieser ein - also eher nicht ;)
 
Beachte dazu § 312d, §355 und insbesondere §357.

Im 357er Absatz 3 heißt es

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

D.h. es ist rechtlich vorgesehen die Benutzungskosten zu erstatten, aber nur wenn der Gebrauch über den eigentlichen Funktionstest hinaus geht und du bei Vertragsschluss schriftlich darauf hingewiesen worden bist (siehe AGBs dazu).
 
30€ Wertminderung sind fair. Gesetzlich verankert ist sie sowieso, insofern kannst Du dich nicht beschweren.

Du kannst dich ja mal selbst fragen, was Du für einen geöffneten und benutzten Monitor bezahlen würdest. Ich vermute mal, 30€ Abschlag gegenüber einem Neugerät wären dir zu wenig, oder?
 
Ich finde das liegt an den Mitarbeitern, jeder betrachtet das anderes.
Jedoch weis ich, dass TFTs / Notebooks mit Pixelfehlern wieder billiger im Shop verkauft werden.

Ich nehme mal an, wäre kein Pixelfehler vorhanden gewesen und du hättest ihn zurück geschickt hättest du das volle Geld bekommen.

Wobei ich "Notebooksbilliger" sehr sehr kulant finde.

Ich hatte mit vor einem Jahr mal ein Notebook bestellt, 12 Tage genutzt (lief pro Tag min 8h) habe dann von meinem Widerrufungs Recht gebrauch gemacht und hatte binnen 5 Tagen mein volles Geld wieder !


Ich rate dir: Lass dir halt die 30 € Wertminderung abziehen, ist zwar nicht schön für dich, aber ehe du dich da jetzt groß rumreist ist es so angenehmer ;)
 
"ich muss sie darauf hinweisen, dass der monitor wenige stunden in betrieb war. der von ihnen genannte wert von 64 gebrauchtstunden ist nicht auf meine nutzung zurückzuführen. ich erwarte die überweisung des vollen betrags bis spätestens zum xx.xx.xxxx.

mit freundlichen grüßen
xyz"


ach hast ja geschrieben, dass du ihn voll genutzt hast. dann geht das natürlich nicht.

gruß

edit: wobei ich das schon ne schweinerei finde, die onlineversandhädler verkaufen massenhaft gebrauchte ware als neuware, ohne das der kunde einen rabatt bekommt und verlangen unter umständen bei widerruf noch einen ausgleich für eine wertminderung.
die guten menschen kassieren im besten fall gleich doppelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
slickride schrieb:
ach hast ja geschrieben, dass du ihn voll genutzt hast. dann geht das natürlich nicht.

Ja, hab ja auch nicht damit gerechnet, dass ich den nochmal zurückschicken werde ;)

Vielen Dank für eure Meinung :) Ich werd die 30 € Wertminderung akzeptieren.




edit: Mein Monitor war auch keine "Neuware". Zumindest hab ich ihn als "Originalverpackung beschädigt" gekauft.
 
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