Mp3 Player in Bussen verboten?

Der Daedalus

Commander
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Heute wurde ich zum zweiten Mal innerhalb von 2 Tagen von einem Bussfahrer angemacht, weil ich mit meinem Mp3 Player im Ohr eingestiegen bin. Wohlgemerkt: Ich hatte nur einen Knopf im Ohr, das andere (ihm zugewandte war frei).
Er sagte: "Das Ding musst du aus machen, du weist doch ganz genau, dass das verboten ist."

Kapiert ihr das?
 
AW: Mp3 Player in Bussen verboten?!

hö, das wäre mir aber neu, ich steige immer mit beiden ohrstöpeln in bus ein. warum sollte das auch verboten sein?:freak:
 
AW: Mp3 Player in Bussen verboten?!

Ich glaube der nette Herr hat es zu genau genommen und das mit dem Schulhof verwechselt, auf manchen ist dies ja verboten.
 
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Jua, das kenne ich auch. Als ich früher immer mit dem Bus fahren musste, wurde ich auch des öfteren darauf hingewiesen. Merkwürdigerweise aber nicht von allen. Hab mich auch immer gefragt wieso. Kann mir kaum vorstellen, dass so ein Mp3-Player oder bei mir damals nen Mini-Disc Player die Elektronik des Busses stört. Vll. haben sich auch einfach nur einige Gäste in der Vergangenheit wegen des Lärms beschwert, der zugegeben bei einigen echt extrem ist.
 
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Bei uns gibt es auch einen Busfahrer, der sehr gerne deswegen Terror macht. Ich persönlich nehme im Normalfall beim Einsteigen in den Bus sowieso aus Höfflichkeit beide Kopfhörer aus dem Ohr und höre dann weiter meine Musik wenn ich sitze.

Einige übertreiben es aber mit der Lautstärke der Musik und dann verstehe ich auch, dass diese darauf hingewiesen werden. Ein wenig Rücksicht den anderen Mitfahrern gegenüber sollte selbstverständlich sein.

Verboten ist es meinem Wissensstand nach nicht, aber ich verstehe wie gesagt, wenn man darauf hingewiesen wird. Solang man die Musik hört wenn man sitzt und das in einer angemessenen Lautstärke, dürfte es sicherlich keine Probleme geben.
 
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ich steige seit mindestens 5 jahren nicht mehr ohne mp3-player in den bus :lol: und ich wurde noch nie darauf angesprochen!?
vll hasst der busfahrer mp3-player einfach... es gibt ja leute die ihre mucke dann so laut drehen dass es wirklich jeder hören kann :rolleyes:
 
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Nach den Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) ist es in der Tat verboten, "Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen".

Es ist leider so, dass sich einige Leute nicht mit einer normalen Laustärke zufrieden geben und so den Protest von anderen genervten Mitfahrern hervorrufen.
Vielleicht hatte es der Busfahrer satt, sich Beschwerden anhören zu müssen und achtet daher generell auf die Einhaltung des Verbots (falls es solches auch bei euch gibt). Leider müssen darunter auch vernüftige "Hörer" leiden.
 
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MacII schrieb:
Nach den Beförderungsbedingungen des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) ist es in der Tat verboten, "Tonwiedergabegeräte oder Tonrundfunkempfänger zu benutzen".
...

Dann sollte der Busfahrer aber vorher fragen ob das Gerät angeschaltet ist.
Nur weil ich Kopfhörer auf habe muss ich nicht Musik hören oder die Hausordnung verletzen.

Den Typen hätte ich angegrinst und hätte mich hingesetzt. Was will er tun? Wenn das Gerät nicht läuft wurde auch keine Hausordnung verletzt. :D
 
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Da machst du dir es etwas zu einfach. Man kann durchaus das Umhängen der Kopfhörer
als Benutzung definieren.
In vielen Betrieben sind Mobiltelefone verboten um Werksspionage vorzubeugen. Selbst
das Führen eines ausgeschalteten Gerätes ohne Kamerafunktion kann zur Abmahnung
und im Zuwiderhandlungsfall zur Kündigung führen. Es gilt das Hausrecht und der Haus-
herr bestimmt die Hausordnung. Ob du grinst oder nicht.
Ein Busfahrer könnte dir die Fahrt untersagen.
 
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Ein Busfahrer kann einem die Fahrt bei einer gültigen Fahrkarte NICHT untersagen, es existiert eine Beförderungspflicht. ;)
 
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In Münster hängen die Schilder auch in allen Bussen und hier in Aachen auch.
Allerdings nehmen die meisten das nicht so ernst solange man nicht den ganzen Bus beschallt.
Das Recht so was zu verbieten haben die Verkehrsbetriebe auf jeden Fall.
Es sind deren Busse und wer unter welchen Bedingungen mitfahren darf bestimmen die.
Die Beförderungspflicht is dabei recht zahnlos. Der Busfahrer braucht nur sagen du machst nen aggressiven Eindruck und er muss dich keinen Meter mitnehmen.
 
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platineye schrieb:
Ein Busfahrer kann einem die Fahrt bei einer gültigen Fahrkarte NICHT untersagen, es existiert eine Beförderungspflicht. ;)
Nicht wenn du gegen die Hausordnung verstößt. Schau dir diesen Link an, Rechte und
Pflichten des Fahrgastes.
(1) Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.
(2) Dabei müssen die Fahrgäste den Anweisungen des Personals grundsätzlich Folge leisten.
So, oder so ähnlich dürfte es in vielen Betriebsordnungen aussehen. Kommt mal von
eurem hohen Roß runter. Ohne Kompromisse, Anpassung und Rücksichtnahme funktioniert
unsere Gesellschaft nicht.
 
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Also bei mir ist das den Bussfahrern egal. Da kontrollieren eh nur ganz wenige die Fahrscheine. Ungefähr 1/2 der Fahrgäste hören mit Mp3 Player. Den Busfahrern ist das vollkommen wurscht.

Einer hat sogar mal seine Rockmusik, die er bei sich vorne laufen lies, durch die Buslautsprecher richtig laut laufen lassen. Geil! :lol:
 
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@ phil: wenn du was schon mit Quellen ankommst, dann musst du sie doch auch richtig zitieren. ;) Im Punkt 4 stehen die Bedingungen für den Beförderungsausschluss. Gem. Punkt 4 ist der Ausschluss wegen Mitführens von Tonwiedergabegeräten nicht möglich. ;)

PS. Natürlich stimme ich aber deinem letzten Satz völlig zu. :)
 
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So kann man es natürlich auch auslegen. Alle Gegenstände, dich nicht explizit gelistet sind
und somit zum Beförderungsausschluß führen, sind erlaubt. Also Tonwiedergabegeräte,
Messer, Handgranate, Maschinenpistolen...
Oder steht bei dir mehr als bei mir?
(4) Ausschluss von der Beförderung


(1) Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen.
(2) Kinder unter 6 Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens 6 Jahre alt ist.
Selbst unter Punkt 9 finde ich nicht dein "zitierten" Text.
 
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AchJa können die das? Neulich wurde eine Freundin von meiner Freundin angehalten sie solle das Handygespräch beenden.

Ich sag nur wenn man niemanden stört (zB geschlossene Kopfhörer) dann sollte mal der Fahrer überlegen wie man mit Kunden umgeht. In DD zahl ich 36€ für ne AboMonatskarte und wenn da der Service nicht stimmt dann brauchen sich Verkehrsunternehmen NICHT wundern wenns Schwarzfahrer gibt.
 
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... und der Kunde wundert dann, daß öffentlichen Verkehrsbetriebe dicht machen, weil
diese unrentabe geworden sind, bloß weil sich u. a. einige nicht an die Spielregeln halten
können, oder wollen.
 
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herr schmeiss hirn. schwarzfahrer rechtfertigen mit fehlendem service. wenns dir nicht passt, erschleiche oder besser gesagt stehle keine leistung, sondern geh zu fuss.

zum thema:
ich finde es durchaus gerechtfertigt, was die öpnv-unternehmen in sachen musik und belästigung anderer fahrgäste in den beförderungsbedingungen haben und auch durchsetzten.

baFh
 
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Hmm, ich befinde mich auch im Einzugsgebiet des HVV, allerdings nicht direkt, da hier der PVG (PinnerbergerVerkehrsGemeinschaft) für den HVV fährt.
Aber hier wars noch nie ein Problem mit Stöpseln im Ohr.
Ich meine, ok, wenn jemand n dicken Kopfhörer hat und den auf ak stellt, das nervt. Aber wer möchte sich bei ner Lautstärke beschweren die niemand wirklich wahrnimmt?
Also Richtlinien hin oder her, es gibt auch so etwas wie gesunden Menschenverstand. Aber den Busfahrer kann ich auch verstehen, dass er keinen Bock hat sich abzusappeln mit so ollen Hopperfreaks die den ganzen Bus beschallen ;) . Vll kann man ja erklären, dass man niemanden belästigen wird und gut :)
 
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Zitat: "Die Verkehrsunternehmen können Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausschließen."

@ Phil: Ein MP3-Player macht mich noch lange nicht gefährlich. "Messer,Handgranate, Maschinenpistolen.." hingegen schon! ;) Daher kann man einen Fahrgast nicht wegen des MP3-Players rausschmeißen. Oder steht bei dir was anderes als bei mir? :D
 
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