MSI Vector 16HX 5070TI Wärmeleitpaste wechseln

Floppy5885

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Ich habe mir ein MSI Vector HX AI mit Ultra 7 255HX und 5070TI vorbestellt bei Alternate für 1999€.

Da das NB nur 16GB Ram und 512GB Speicher hat habe ich bereits eine 2TB 850X und 32GB Kingston 6400 bestellt.
Bzw. Beides ist schon hier nur Notebook fehlt noch.

Wenn das Notebook kommt muss ich es erst starten bevor ich Speicher Wechsel damit sich das Windows aktivieren kann?

Erlischt das Rückgaberecht beim öffnen des Notebooks?

Ist es empfehlenswert direkt "vernünftige" WLP und Pads zu tauschen, wenn es eh einmal geöffnet wurde. Bzw. erlischt die Garantie beim Tausch der Paste und Kühlpads?

Ich hatte all diese Dinge bei meinem Legion 5 Pro (5800h, 3070) erst später gemacht und mich gefragt warum ich es nicht direkt gemacht hatte. Der Wechsel der Wärmeleitpaste und der Kühlpads war ein Segen für die Temperaturen und vor allem Lautstärke.
 
Warum kaufst Du nicht gleich ein Laptop, welcher Deinen Anforderungen entspricht? Bei z.B. XMG / Schenker kannst Du auch selber konfigurieren.

Floppy5885 schrieb:
Erlischt das Rückgaberecht beim öffnen des Notebooks?
Ja., Da Du dran rummanipuliert hast.

Floppy5885 schrieb:
Bzw. erlischt die Garantie beim Tausch der Paste und Kühlpads?
Ja, weil es nicht vorgesehen ist, dass Du das Gerät soweit zerlegst, dass man an die Kühler drankommt. Nur bei dem, was über die normale Wartungsklappe zugänglich ist, erlischt nicht die Garantie, nur musst Du dann beweisen, dass der Fehler nicht von Deinen "Basteleien" kommt.
 
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Wenn man ein Gerät modifiziert oder öffnet, erlischt das Widerrufsrecht und die Garantie natürlich!
 
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RAM + SSD sind durch den Anwender erweiterbare Komponenten by Design, das lässt die Garantie nicht erlöschen - voraus gesetzt dabei wird sorgfältig gearbeitet.

Die komplette Zerlegung des Systems inkl. Kühlung kann davon ausgenommen sein, hängt vom Hersteller ab und sollte in den jeweiligen Garantiebedingungen stehen - ansonsten beim Support nachfragen.
 
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OK also beim Tausch des Speichers ist die Garantie schon futsch? Rückgaberecht kann ich verstehen aber Garantie?
 
Floppy5885 schrieb:
OK also beim Tausch des Speichers ist die Garantie schon futsch?
Ich wiederhole:
Vindoriel schrieb:
Nur bei dem, was über die normale Wartungsklappe zugänglich ist, erlischt nicht die Garantie, nur musst Du dann beweisen, dass der Fehler nicht von Deinen "Basteleien" kommt.

Es gab bereits in den 90ern ein Urteil, dass man einen (Fertig-)PC aufrüsten darf, ohne dass die Garantie verloren geht (gebrochenes Garantiesiegel am Gehäuse). Wenn aber der Defekt dadurch gekommen ist, dann ist die Garantie natürlich weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Vindoriel sorry hatte sich überschnitten und auf die erste Antwort bezogen. Laut MSI ist der Tausch des Speichers tatsächlich kein Problem. Nur der Tausch der Wärmeleitpaste ist scheinbar nicht ohne Garantieverlust möglich. Das ist schade. Hätte lieber die Thermal Grizzly.
 
Floppy5885 schrieb:
Hätte lieber die Thermal Grizzly.
Fürs gute Gefühl, oder warum?
Wenn irgendwann mal der Lüfter verstaubt ist und gereinigt werden muss, kannste das immer noch machen.
Vorher absolut unnötig.
 
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Das Aufrüsten eines Gerätes ist erlaubt und dabei erlischt bei fachgerechter Monate niemals die Gewährleistung. Selbst ein Siegel stellt keine Hinderniss da. Gewährleistung darf nie verweigert werden. Auch Teile tauschen zum repaieren.....sowas ist schon 25 Jahre Gesetz
OLG Hamm (Az: 13 U 196/99)

https://www.heise.de/news/Urteil-PC-selbst-reparieren-ist-erlaubt-31187.html#:~:text=Das OLG Hamm erklärte Klauseln im Kaufvertrag,sofortigen Beendigung der Gewährleistung führen", für ungültig.


BGH vom 17. Oktober 2007, Az. VIII ZR 251/06
 
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Ist halt die Frage ob das auch bei Fachgerechter Demontage der Kühler zählt? Mir ging es ja darum direkt von Anfang an die Grizzly Kryonaut zu verwenden. Vor allem im Notebook macht sich die hohen Temperaturen und die damit verbundene Lautstärke der Zahnpasta mancher OEMs bemerkbar.
 
Bits&Bytes schrieb:
Wenn man ein Gerät modifiziert oder öffnet, erlischt das Widerrufsrecht und die Garantie natürlich!
Steht wo?

An das "Widerrufsrecht" sind keine Bedingungen geknüpft. Ich kann bei Online-Bestellungen innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. Wenn ich in der Zeit irgendwas kaputt gemacht oder verändert habe, dass den Wert beeinträchtigt, kann der Händler allerdings Schadensersatzforderungen geltend machen.

Auch die Garantie erlischt nicht automatisch. Der Garantiegeber kann die Garantie allerdings ablehnen, wenn er merkt, dass der Anspruchnehmer bereits selbst am Gerät herumgefummelt hat.

Selbiges gilt auch für Gewährleistungsansprüche. Die verfallen nicht, sie können aber Grund sein, dass sie abgelehnt wird, wenn am Gerät durch den Käufer herumgefummelt wurde und eben nicht auszuschließen ist, dass der Defekt erst durch den Käufer selbst verursacht wurde.


Speicher und/oder Arbeitsspeicher tauschen ist in der Regel kein Problem und bei den meisten Geräten ja auch durch entsprechende Wartungsklappen vorgesehen. Wenn ich aber auf meine Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche wert lege, spare ich mir weitere Anpassungen die ein komplettes Öffnen und teilweise Zerlegen des Laptops erfordern innerhalb der Garantiezeit.


@Stanzlinger Ein "Desktop-PC" ist aber auch kein Laptop und in den Kommentaren ahtte es damals auch jemand zutreffend erwähnt:
dort steht, daß ein PC-Besitzer seinen Rechner vom
Techniker einer Fremdfirma überprüfen und reparieren ließ,
und durch diese Überprüfung "eines Fachmannes" eine
gültige Schadenersatzsituation entstand.
Wenn Ihr Euern Rechner selbst während der Gewähr oder Garantie zur
Brust nehmt, kann Euch die Ablehnung einer Gewährleistungshaftung durch
den Händler, bzw. der Garantie durch den Hersteller immer noch
passieren. Und Ihr könnt Euch nicht auf diese Urteil berufen, da es
sich nicht diese Sachlage beruft.

Der Unterschied ist hier, dass ein "Fachmann" die Reparatur durchgeführt hat. ;)
 
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kachiri schrieb:
weitere Anpassungen die ein komplettes Öffnen und teilweise Zerlegen des Laptops erfordern innerhalb der Garantiezeit
Aber da fängt das Problem an. Alle OEMs haben keine Wartungsklappen in ihren Gaming Notebooks. Lediglich die HP Zbook oder MSI Creator verfügen über eine Tatsächliche Wartungsklappe.

Bei den anderen muss man den gesamten Boden lösen um an den Speicher zu kommen.
 
Vindoriel schrieb:
Da kannst Du den Kryonaut-Schnodder getrost vergessen...
Ach und der Kryonaut Schnodder ist alle Male besser als die Zahnpasta der OEMs. Ist das jetzt dein Ernst?
Der Wechsel der WLP beim Legion 5 Pro hat mehr als 15 Grad bei der CPU gebracht. Wenn dann die Kryonaut Schnodder ist kann man sich selbst denken was OEMs da nehmen.
Ergänzung ()

Also ein XMG mit gleicher Konfiguration kostet 3000€. Bis auf den 255HX der hier ein stärkerer 275HX ist.
Das MSI habe ich für 1999€ plus 280€ für Platte und Ram bekommen.
Damit ist das XMG über 700€ teurer. Scheint kein gutes PL zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Floppy5885 schrieb:
Scheint kein gutes PL zu haben.

Ein Notebook besteht nicht nur aus den Einzelkomponenten sondern auch durch eine gute Tastatur oder stabil, verwindungssteifes Gehäuse oder vernünftige Kühllösung. Hast du das auch berücksichtigt bei dem PL? Das kannste nämlich später nicht ausstauschen.
 
Floppy5885 schrieb:
Nur der Tausch der Wärmeleitpaste ist scheinbar nicht ohne Garantieverlust möglich. Das ist schade. Hätte lieber die Thermal Grizzly.
Spannend, wäre mir neu, solange der tausch der WLP ebenfalls "fachmännisch" erfolgt war das bisher nie ein Thema mit dem Garantieverlust. Zu Wartungs- und Aufrüstungszwecken darf man das Gerät öffnen.

Wenn das Kühlsystem (inklusive Lüfter) gereinigt werden muss, dann muss man es fast komplett zerlegen.
 
JumpingCat schrieb:
Hast du das auch berücksichtigt bei dem PL?
Natürlich habe ich das Berücksichtigt. Lenovo ist von allen OEMs auch besser. Zumindest hat das Legion 5 Pro deutlich mehr Metal und eine bessere Verarbeitung als das Vector von MSI.
Aber ich habe bereits einen guten Desktop PC und möchte ungern mehr als 2500€ für ein NB ausgeben. Was eigentlich schon 500€ über dem liegt was mit meiner Regierung vereinbart war.
Ein Update von 3070 zu 5070 wäre total dämlich von mir. Da wieder nur 8GB VRam.
2500€ ist schlicht mein Limit.
Nur so manche hier haben das eben falsch verstanden und denken man kann Mal eben von 500 auf 1000€ über Limit gehen.

Wo wäre denn das Problem bei seinem NB die WLP zu tauschen für bessere Temperaturen, gleichzeitig 700€ zu sparen und trotzdem ein Leises Kühles NB zu haben.
JeanLegi schrieb:
Spannend, wäre mir neu, solange der tausch der WLP ebenfalls "fachmännisch" erfolgt war das bisher nie ein Thema mit dem Garantieverlust.
Laut MSI steht das in den Garantiebestimmungen und "Fachmännisch" ist eine Definition. Wenn MSI einen Nachweis für das "Fachmännische Tauschen" der WLP haben möchte (Rechnung etc) ist man direkt angeschmiert. Ich habe Sicherheitshalber den Support von MSI angeschrieben. Sobald ich eine Antwort erhalten habe werde ich diese hier Posten.
 
Sie wollen keinen Nachweis haben. JeanLegi und ich sind vom deutschen MSI Forum, wir haben damit täglich zu tun :)
 
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Perfekt danke für deine Antwort. Also wenn der Tausch der Paste gut durchgeführt wurde natürlich ohne Beschädigungen kann ich weiter auf die Garantie setzen?
 
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